Schiedsgericht besitzt keine Zuständigkeit in der Angelegenheit des Südchinesischen Meers

01.07.2016

Im Folgenden die Bemerkungen von Hong Lei, Sprecher des Außenministeriums der Volksrepublik China, zur Aussage des Schiedsgerichts, dass es in Kürze einen so genannten endgültigen Schiedsspruch zum Schiedsverfahren über das Südchinesische Meer erlassen wird, welches einseitig von den Philippinen eingeleitet wurde.

 

Das Schiedsgericht für die Schlichtung bezüglich des Südchinesischen Meeres, welches durch das einseitige Gesuch der Republik der Philippinen einberufen wurde (im Folgenden als „Schiedsgericht” bezeichnet), gab am 29. Juni 2016 bekannt, dass es den so genannten endgültigen Schiedsspruch am 12. Juli 2016 erlassen wird. Ich betone hiermit erneut, dass das Schiedsgericht über keine Zuständigkeit in diesem Fall und den betreffenden Gegenstand verfügt und es den Fall weder hätte annehmen oder einen Schiedsspruch hervorbringen sollen.

 

Am 22. Januar 2013 leiteten die Philippinen einseitig das Schiedsverfahren über die betreffenden Dispute zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer ein. Die chinesische Regierung erklärte umgehend, dass es das Schiedsverfahren, welches einseitig durch die Philippinen eingeleitet wurde, weder akzeptiert noch daran teilnimmt, eine Position, die seitdem wiederholt bekräftigt wurde. Am 7. Dezember 2014 veröffentlichte das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Chinas auf Genehmigung das Positionspapier der Regierung der Volksrepublik China zu der Angelegenheit der Zuständigkeit im Schiedsverfahren über das Südchinesische Meer, welches einseitig durch die Republik der Philippinen eingeleitet wurde. Auf umfassende und systematische Art und Weise wurde dabei die Position der chinesischen Regierung über die Angelegenheit der Zuständigkeit im Schiedsverfahren über das Südchinesische Meer ausgearbeitet, welches einseitig durch die Republik der Philippinen eingeleitet wurde, dass das Schiedsgericht keine Zuständigkeit über den Fall verfügt und dass die Haltung der Nichtannahme und der Nichtbeteiligung der chinesischen Regierung in dem Schiedsverfahren fest im internationalen Recht begründet ist.

 

Am 29. Oktober 2015 gab das Schiedsgericht einen Schiedsspruch über Zuständigkeit und Zulässigkeit ab. Die chinesische Regierung erklärte umgehend, dass der entsprechende Schiedsspruch null und nichtig ist und keine Bindungswirkung trägt. In Hinblick auf die Anhörung über die Sachlagen des Schiedsverfahrens, die vom 24. bis 30. November 2015 statt fand, bekräftigte die chinesische Regierung ihre Haltung der Nichtannahme und der Nichtbeteiligung.

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Quelle: Xinhua

Schlagworte: Schiedsgericht, Südchinesische Meer, China