Kommentar

Das Schiedsverfahren ist keine Lösung für den Disput im Südchinesischen Meer

12.07.2016

Von Xu Liping

Am 12.07.2016 hat der Ständige Schiedshof in Den Haag begonnen, sich mit den sieben vom Gericht anerkannten, den Konflikt mit China im Südchinesischen Meer betreffenden Nachfragen, die die philippinische Regierung unter Aquino unilateral hervorgebracht hat, zu befassen. Bei vier der sieben von den Philippinen hervorgebrachten Nachfragen geht es um die Beschaffenheit der Inseln und Riffe Huangyan Dao, Meiji Jiao, Ren’ai Jiao, Zhubi Jiao, Nanxun Jiao, Ximen Jiao, Chigua Jiao und Huayang Jiao sowie Fragen der maritimen Rechte und Interessen. Die restlichen drei beziehen sich auf Fragen der Meeresumwelt und der chinesischen Strafverfolgung. Die Problematik im Südchinesischen Meer ist komplex, daher kann das von der philippinischen Regierung unter Aquino unilateral hervorgebrachte Schiedsverfahren sie nicht nur nicht lösen, sondern kann auch dafür sorgen, dass die Akteure im Südchinesischen Meer sich auf Auseinandersetzungen oder Konflikte zubewegen, was den Frieden und die Stabilität in der Region gefährdet.

Das Urteil des Ständigen Schiedshofs bezüglich der vier Punkte zur Beschaffenheit der Inseln und Riffe sowie den maritimen Rechten und Interessen ist oberflächlich betrachtet losgelöst von der Souveränität und umgeht die strittigen Souveränitätsfragen. Tatsächlich ist es gegenüber der Souveränität aber ein „Urteil ohne Anhörung“, das gegen das Grundprinzip, dass „das Land über die See herrscht“ verstößt; ein Grundprinzip, das in vielen Präzedenzfällen des Schiedsgerichts bestätigt wurde.

Egal, ob aus dem Blickwinkel der juristischen Prozedur oder dem Blickwinkel des Artikels zu „Interpretation oder Anwendung“ des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen bei Streitfragen betrachtet, erweckt der Schiedshof den Verdacht von Machtausweitung und Machtmissbrauch, daher verfügt sein Schiedsurteil über keinerlei Rechtmäßigkeit oder Glaubwürdigkeit und die Frage nach einer „Ausführung“ stellt sich dementsprechend nicht.

Als Unterzeichner des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) hat China die Verantwortung und die Pflicht dieses Abkommen zu befolgen. Am 25.08.2006 hat China gemäß den Bestimmungen in Artikel 298 des SRÜ eine Erklärung gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen abgegeben. Diese Erklärung besagt, dass China für jedweden im SRÜ Artikel 298, Paragraph 1 Abschnitt a), b) und c) beschriebenen Disput (d.h. Dispute über Seegrenzen, Historische Buchten und Besitzrechte, militärische und Strafverfolgungsaktivitäten sowie durch den Sicherheitsrat zur Durchsetzung der Charta der Vereinten Nationen vergebene Posten) keinerlei im SRÜ Teil 15 Abschnitt 2 festgelegte Verfahren akzeptiert. China nimmt daran nicht teil, unterstützt sie nicht, erkennt sie nicht an und führt keinerlei das Südchinesische Meer betreffende Schiedsurteile aus. Das steht im Einklang mit den Regelungen des SRÜ.

Die juristischen Fallbeispiele der Anrainerstaaten des Südchinesischen Meeres zu Disputen um die Souveränität über Inseln und Riffe sowie über maritime Rechte und Interessen zeigen, dass sie alle, erst nachdem alle Möglichkeiten bilateraler Gespräche erschöpft sind und ein politischer Konsens erreicht wurde, in bilateralem Einverständnis den Disput an den Internationalen Gerichtshof weiterleiten und sich gegenseitig verpflichten, das Urteil auszuführen. Egal ob im Disput um Pedra Branca zwischen Malaysia und Singapur oder um Pulau Ligitan und Pulau Sipadan zwischen Malaysia und Indonesien, sie alle wurden durch ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs gelöst. Eine solche Lösung mittels eines Dritten hat Zwangscharakter und ist eine wichtige Praktik zur friedlichen Konfliktlösung im internationalen Raum geworden.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Schiedshof,Den Haag ,Gericht,Südchinesischen Meer ,China,Philippinen