EU muss Artikel 15 des "Protokolls über den Beitritt der Volksrepublik China zur WTO" umsetzen Exklusiv
Anfang November hat die Europäische Kommission dem Europaparlament und dem Europäischen Rat einen neuen Gesetzesentwurf mit Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen vorgelegt. Der Kerninhalt ist das Aufgeben des bisherigen Konzeptes von China als "Nicht-Marktwirtschaft" und die Ersetzung dessen, durch ein neues Konzept der "Marktverzerrung". Man hofft nach Inkrafttreten von Artikel 15 des „Protokolls über den Beitritt der Volksrepublik China zur WTO“ an der Ersatzland-Methode im Kampf gegen Dumping festzuhalten und gleichzeitig durch unterstützende Antisubventionsmaßnahmen den Schutz innereuropäischer Unternehmen und Industrien zu stärken.
1. Der Zweck des neuen europäischen Gesetzentwurfs ist, das Image des "Musterschülers" der den internationalen Regeln folgt zu wahren
Dass die EU den oben genannten Gesetzesentwurf hervorgebracht hat, liegt ganz offensichtlich vorranging daran, dass man eilig auf das Inkrafttreten von Artikel 15 des „Protokolls über den Beitritt der Volksrepublik China zur WTO“ reagieren möchte. Dass China seit 2009 der weltweit größte Exporteur und seit 2013 die weltweit größte Handelsnation ist, brachte für den Welthandel große Veränderungen mit sich. Am 11. Dezember 2016 trat Artikel 15 des „Protokolls über den Beitritt der Volksrepublik China zur WTO“ in Kraft und brachte eine erneute Veränderung für den rechtlichen Rahmen der Welthandelsorganisation. Als Schöpferin eines multilateralen Handelssystems, war die Europäische Union immer Befürworterin eines freien multilateralen Handels unterstützt durch die Regeln der WTO. Da man um sein internationales Image bedacht und auf den Profit aus der Kooperation mit China fokussiert ist, hat die Europäische Kommission in Bezug auf Artikel 15 eine vergleichsweise rationale Haltung gewahrt und versprochen, dass die Europäische Union die WTO Regularien zügig umsetzen wird. Das heißt, nach Inkrafttreten von Artikel 15 des „Protokolls über den Beitritt der Volksrepublik China zur WTO“, die durch Chinas Status aus "Nicht-Marktwirtschaft" begründeten Antidumpingmaßnahmen der letzten 15 Jahre aufzugeben, aber auch aktiv Möglichkeiten zu finden, z.B. durch Anpassung der europäischen Handelsschutzinstrumente, die Schutzziele weiterhin zu erreichen. Das Europaparlament ist zwar dagegen, den Status Chinas als Marktwirtschaft anzuerkennen, hat jedoch mehrfach betont, dass es die Pflicht der Europäischen Union sei, die Regularien der WTO zu respektieren.
2. Der neue Gesetzesentwurf Europas ist ein Kompromiss unterschiedlicher Positionen innerhalb der EU bei der Umsetzung von Artikel 15 des „Protokolls über den Beitritt der Volksrepublik China zur WTO“.
Nach dem oben genannten Gesetzesentwurf wird die Europäische Union ab sofort gegenüber allen WTO-Mitgliedern bei der Prüfung von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen nicht mehr den Begriff der "Nicht-Marktwirtschaft" verwenden und ihn durch das Konzept der "Marktverzerrung" ersetzen. Dazu hat die Europäische Kommission vier Kriterien zur Feststellung von "Marktverzerrung" festgelegt: Einfluss nationaler Politik, Verbreitungsgrad von Staatsunternehmen, Diskriminierung durch Unterstützung nationaler Unternehmen und Selbständigkeit der Finanzinstitutionen. Diese Kriterien unterscheiden sich in Wirklichkeit kaum von den fünf Prinzipien, mit denen die Europäische Union in den Jahren zuvor den Status als Marktwirtschaft bestimmt hat.
Dass die EU den oben genannten Gesetzesentwurf hervorgebracht hat, zeigt auch ihre Überlegungen gegenüber dem Einfluss der aktuellen globalen Überkapazität, insbesondere in der Stahlproduktion. Einige Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben auf die Überkapazität der Stahlproduktion scharf reagiert und China dafür verantwortlich gemacht, wodurch die Europäische Kommission unter Druck geriet. In den letzten Jahren haben Populismustendenzen in den entwickelten Ländern zugenommen und die Unsicherheit der politischen Lage in Europa erhöht. Im Juni hat das Brexit-Votum Risse in der europäischen Integration zum Vorschein gebracht. Am 4. Dezember hat Italiens Matteo Renzi von der regierenden Partito Democratico nach dem verlorenen Verfassungsreferendum seinen Rücktritt bekanntgegeben und Italien, Teil des die Eurozone unterstützenden eisernen Dreiecks, könnte in Turbulenzen versinken. Im nächsten Jahr stehen in Frankreich und Deutschland große Wahlen an und die etablierten Parteien könnten noch stärker unter den Druck der Populisten geraten. Aus diesen Gründen wird die wirtschaftsprotektionistische Haltung der Europäischen Union immer stärker. Im Oktober hat die Europäische Kommission dem Europäischen Rat die Bitte übermittelt schnellstmöglich eine Übereinkunft zum Gesetzesvorschlag zu "aktuellen Handelsschutzinstrumenten" zu erreichen, zusammen mit dem diesmaligen Gesetzesvorschlag zu Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen steht zu befürchten, dass die Europäische Union immer weiter in den Abgrund des Handelsprotektionismus abrutscht.