Zhou Hengxiang und sein Deutsch-Chinesisches Rechtswörterbuch Exklusiv
Bei der Fehlerbereinigung scheuten wir keine Mühe, selbst wenn die Druckversion bereits an die Druckerei übermittelt wurde. Der 16. Juli 2017 war der Stichtag für die Abgabe der Druckversion. Am Vormittag dieses Tages habe ich die letzte Korrektur vorgenommen und dabei festgestellt, dass die Gestaltung von einigen Abkürzungen noch an die Standards angepasst werden musste. Ich habe es korrigiert bzw. vereinheitlicht und die Ergebnisse sofort an den verantwortlichen Redakteur gemailt. Er hat die Version gleich aktualisiert und mir die neue Version zur Durchsicht zugeschickt, mit der Mitteilung, dass er diese Version in Druck geben wird, falls ich nicht innerhalb von 30 Minuten antworte. Zu diesem Zeitpunkt war ich gerade unterwegs. Nachdem ich abends die Mail gesehen hatte, habe ich alles noch einmal geprüft und festgestellt, dass es bei der Abkürzung zu "Bundessozialgericht“ eine Doppelung gab. Ich habe sofort eine Antwortmail geschickt. Am nächsten Morgen habe ich gleich bei der Redaktion angerufen und erfahren, dass das Manuskript schon gestern Nachmittag an die Druckerei übermittelt worden war. Da die Druckarbeit, wie die Redaktion bei der Nachfrage erfuhr, noch nicht beginnt, hat die Redaktion das Manuskript zurückgerufen. Ich habe nochmals eine Korrektur vorgenommen und den letzten Flüchtigkeitsfehler behoben.
Zhou im Dezember 2017 bei einem Vortrag an der Berliner Humboldt-Universität.
Was war die größte Schwierigkeit, auf die Sie beim Zusammenstellen des Wörterbuches gestoßen sind und wie sind Sie damit umgegangen?
Ich sagte ja bereits, dass es an Referenzmaterialien für ein solches Fachwörterbuch mangelt und viele deutsche Rechtsbegriffe in keinem deutsch-chinesischen Wörterbuch zu finden sind. Für solche Einträge musste ich selber passende chinesische Entsprechungen einführen. Dabei ging es meistens um „Erfinden“ von chinesischen Fachbegriffen, was selbstverständlich unter dem Aspekt der fachlichen Akzeptanz geschah. Ohne solche Leistungen wäre ein deutsch-chinesisches Rechtswörterbuch einfach nicht vorstellbar.
Sicherlich hat dasDeutsch-Chinesische Rechtswörterbuchder ersten Auflage, wie viele andere wissenschaftliche Arbeiten, noch eine Bewährungsprobe durchzustehen. Als Autor begrüße ich Kritik und Hinweise. Dies kann mir dabei helfen, das Wörterbuch weiter zu perfektionieren.
Die potenzielle Leserschaft desDeutsch-Chinesischen Rechtswörterbuchesscheint doch vor allem aus chinesischen Juristen und Übersetzern zu bestehen. Wieso haben Sie sich für einen deutschen Verlag entschieden? Gibt es Pläne, das Buch auch in China zu verlegen?
Zu Beginn stand ich in Kontakt mit einem Verlag aus Shanghai und hatte vor, das Buch durch diesen in Kooperation mit einem deutschen Verlag gemeinsam publizieren zu lassen. Nachdem der chinesische Chefredakteur in Rente gegangen war, wurde dieser Plan auf Eis gelegt. Ich hatte dann mit einigen weiteren chinesischen Verlagen Kontakt. Sie zeigten aber überraschend wenig Interesse. Ich kann mir vorstellen, dass es in China bestimmt Verlage gibt, die an der Herausgabe des deutsch-chinesischen Rechtswörterbuches interessiert sind. Man sollte sie finden. Da ich in Deutschland lebe und die Suche nach einem chinesischen Partnerverlag von Deutschland aus nicht so einfach ist, habe ich mich, damit die geplante Veröffentlichung des Buches nicht verzögert wird, für eine alleinige Veröffentlichung durch den deutschen Verlag Duncker & Humblot Berlin entschieden.
Nachdem das Wörterbuch erschienen ist, habe ich vor, das Buch stetig zu erweitern und zu überarbeiten. Für die Zukunft schließe ich eine Publikation in China oder eine deutsch-chinesische Ko-Publikation nicht aus. Ich hoffe auch, dass chinesische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen das Deutsch-Chinesische Rechtswörterbuch als Ausgangspunkt nehmen können, um eine Fachredaktion zu gründen und die damit begonnene Arbeit fortzusetzen. In diesem Fall bin ich gerne bereit, bei der Gründung einer solchen Redaktion und der Ausbildung des Fachpersonals zu helfen.
In der Vergangenheit veröffentlichten Sie bereits das BuchZur Übersetzung chinesischer Urkunden und Dokumenteins Deutsche, jetzt haben Sie noch das Deutsch-Chinesische Rechtswörterbuch fertiggestellt. Was hat Sie zur Arbeit in diesen Fachgebieten bewogen? Das persönliche Interesse oder wirtschaftliche Gründe?
In den Jahren, in denen ich in Deutschland war, habe ich viel übersetzt. Diese beiden Bücher herauszubringen war auch eine theoretische Sublimierung meiner praktischen Arbeiten. Bei meiner Arbeit neige ich dazu, der Forschung mehr praktische Anwendbarkeit zu verleihen. Das Verfassen und die Veröffentlichung der Bücher lässt sich vom Aufwand her kaum mit Geld aufwiegen. Da ich immer wieder erlebe, dass die Rechtswissenschaft inzwischen in alle Bereiche der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit vorgedrungen ist, sehe ich als Germanist meine Mission auch darin, den Dialog zu fördern und eine solide Brücke für den Rechtsaustausch zwischen China und Deutschland zu schlagen.