Zhou Hengxiang und sein Deutsch-Chinesisches Rechtswörterbuch Exklusiv
Planen Sie, in Zukunft noch andere Werke zu veröffentlichen?
Neben der Überarbeitung und Erweiterung des Deutsch-Chinesischen Rechtswörterbuches habe ich noch vor, dessen Schwesterwerk zu verfassen. Außerdem arbeite ich an einem anderen neuen, noch umfassenderen Wörterbuch, dessen Inhalt sich vomDeutsch-Chinesischen Rechtswörterbuchunterscheidet. Darüber hinaus habe ich Pläne, meine Überlegungen zur deutschen Rechtssprache niederzuschreiben und das entstandene Buch zu veröffentlichen.
Sie sind sehr aktiv am deutsch-chinesischen Rechtsaustausch beteiligt. Welche Erfolge haben Sie in den letzten Jahren beobachten können und welche weiteren Kooperationsmöglichkeiten sehen sie?
Ich arbeite seit 15 Jahren am deutsch-chinesischen Rechtsaustausch. Ein Meilenstein war die Unterzeichnung der Vereinbarung zum Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich, die den deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog geschaffen hat. Dieser Dialog hat nicht nur den Austausch zwischen beiden Ländern in allen Bereichen des Rechts vertieft, sondern auch das Verständnis der jeweils anderen Rechtsordnung und der im Rechtssystem reflektierten nationalen Gegebenheiten gestärkt sowie die Zusammenarbeit zwischen China und Deutschland allgemein weiterentwickelt.
Im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs veranstalten beide Länder jeweils wechselweise ein Symposium zu einem bestimmten Fachthema. In den letzten Jahren haben sich Fachleute beider Länder über „Das Strafverfahrensrecht im Rechtsstaat“, „Bürgerrechte und staatliche Gesetzgebung im digitalen Zeitalter“, „Regelungssysteme zur Vermeidung und Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten“, „Grundstücksrechte und Grundbuchrecht in einer modernen Wirtschaft“, „Rechtliche (Regelungs-)Systeme und Mechanismen gegen häusliche Gewalt“, „Regelungssysteme und Mechanismen zum Schutz von Verbraucherrechten im Internetzeitalter“ und „Effiziente und gerechte Regelungssysteme für ein modernes Insolvenzrecht“ ausgetauscht. Diese Themen sind von beiderseitigem Interesse und von realer Bedeutung. Sie vereinen die gegenwärtigen Gesetzgebungsbedürfnisse beider Länder, vor allem Chinas, und fördern den Aufbau und die Entwicklung des Rechtsstaates in den beiden Ländern.
In den Bereichen des Rechts und der Rechtsstaatlichkeit besteht ein breiter Raum für Zusammenarbeit zwischen China und Deutschland. Ich bin der Ansicht, neben den Bereichen Gesetzgebung und -vollzug sollte der Austausch von Fachpersonal, beispielsweise bei der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten, weiter ausgebaut werden. Außerdem können beide Länder weiter daran arbeiten, einander zu ergänzen und den Austausch in Bereichen, wo jeweils Stärken oder Schwächen vorliegen, durch neue Projekte zu vertiefen, etwa im Bereich Städtebau und -planung.
Damit kommen wir zum Ende, vielen Dank für das Interview.