Regelungen für Vertretungen ausländischer Börsen erlassen

Die chinesische Börsenaufsicht

Die chinesische Börsenaufsicht hat am Sonntag die Regelungen für die Vertretungen der ausländischen Börsen in China erlassen. Ziel dazu ist, die Errichtung sowie die Aktivitäten solcher ausländischen Börsenvertretungen zu standardisieren. Den Regelungen entsprechend wird die Börsenaufsicht gemäß dem angemessenen Prinzip rechtsmäßig ausländische Börsenvertretungen überwachen und kontrollieren.

Diese Regelungen sind auch gültig für Vertretungen der Börsen der chinesischen Sonderverwaltungszonen Hong Kong und Macao sowie der Inselprovinz Taiwan auf dem chinesischen Festland.

Die Regelungen werden ab 1. Juli 2007 in Kraft treten.

(CRI, 21. Mai 2007)