Ausländische Investitionen in Immobilienmarkt erschwert

Die Genehmigungsverfahren für ausländische Investitionen in den chinesischen Immobiliensektor, besonders in das Spitzensegment, sollen erschwert werden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Handelsministeriums und des chinesischen Devisenamtes.

Gemäß der Mitteilung, müssen alle ausländischen Immobilienunternehmen, die von lokalen Regierungen zugelassen worden sind, künftig beim Handelsministerium eingetragen werden.

Die gemeinsam vom chinesischen Handelsministerium und dem staatlichen Devisenamt herausgegebene Mitteilung legt fest, dass die endgültige Entscheidung über die Genehmigung eines Projektes beim Handelsministerium liegt. Durch die neue Regelung werde das Handelsministerium außerdem einen besseren Überblick über den chinesischen Immobilienmarkt erhalten, meinen Experten.

Die Mitteilung sei bereits Ende letzten Monats zu den lokalen Vertretungen des Handelsministeriums und des Devisenamtes gesendet worden, sagen Insider.

Gemäß der Mitteilung, werden außerdem strikte Zulassungsbedingungen für Anträge von ausländischen Investoren erlassen, die Immobilienunternehmen gründen wollen. Nur Unternehmen die über Landnutzungsrechte und eigene Immobilien verfügen, können Immobilienunternehmen gründen.

Die neue Regelung fordert die lokalen Ämter auf, die Praxis der Übernahme lokaler Unternehmen durch ausländische Investoren zu stoppen.


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