Chinesische Wertpapier- und Fondsfirmen dürfen im Ausland investieren

In einem Versuch, den überhitzen inländischen Aktienmarkt zu beruhigen, dürfen ab nun chinesische Wertpapier- und Fondsverwaltungsfirmen auch im Ausland investieren.

Die chinesische Börsenaufsicht (CSRC) gab gestern bekannt, dass geeignete Firmen ab 5. Juli Lizenzen als qualifizierte inländische institutionelle Investoren (qualified domestic institutional investors, QDII) erhalten würden. Bisher war dies nur Banken und Versicherungen möglich.

Fondsverwaltungsfirmen, die zu einer Lizenz berechtigt sind, müssen ein Nettovermögen von mindestens 200 Millionen Yuan (19,6 Millionen Euro) und mehr als zwei Jahre Erfahrung im Bereich Aktieninvestment aufweisen.

Wertpapierfirmen müssen der Vorschrift entsprechend sogar ein Nettokapital von mindestens 800 Millionen Yuan (78,3 Millionen Euro) vorweisen und über mehr als ein Jahr Erfahrung im Bereich Vermögensverwaltung verfügen.

Man geht davon aus, dass eine Reihe von Wertpapier- und Fondsfirmen die Anforderungen erfüllen können und in Folge gemeinsam mit Banken und Versicherungen Investmentprodukte anbieten werden.


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