Beschränkungen für Versicherungsinvestitionen im Ausland gelockert

Die chinesische Kommission für Versicherungsaufsicht, die chinesische Volksbank und das chinesische Amt für Devisenverwaltung haben am Mittwoch die vorläufigen Maßnahmen zur Verwaltung von Versicherungsinvestitionen im Ausland offiziell veröffentlicht. Damit sind die Beschränkungen für Versicherungsinvestitionen im Ausland gelockert worden.

Ein Sprecher der chinesischen Kommission für Versicherungsaufsicht wies darauf hin, die neu erarbeiteten vorläufigen Maßnahmen würden Versicherungsinstitutionen den Einkauf von Devisen mit Renminbi für Investitionen im Ausland erlauben. Die Investitionsbereiche im Ausland würden etwa um Finanzgüter wie Festgewinne hin zu Aktien und Aktionärsrechten erweitert. Zudem werde der Investitionsanteil der Versicherungen im Ausland vergrößert. Versicherungsgesellschaften könnten nun 15 Prozent ihres gesamten Vermögens dazu nutzen, um im Ausland zu investieren.

Die vorläufigen Maßnahmen zur Verwaltung der Versicherungsinvestitionen im Ausland werden an die Verwaltungsfähigkeit und an die Risikokontrolle der Versicherungsinstitute höhere Anforderungen stellen.

(China.org.cn, 27. Juli 2007)