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25. 05. 2010 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Li Yinhe: Gesetze sollten nicht die Privatrechte der Menschen verletzen

Ein chinesischer Universitätsprofessor und mehrere Mitangeklagte sind wegen der Organisierung von Gruppensex-Aktivitäten zu Haftstrafen verurteilt worden, wie die Medien vergangene Woche berichteten. Die Sozialforscherin Li Yinhe stellt in diesem Zusammenhang die bestehenden Gesetze über Gruppensex in Frage.

Sozialforscherin Li Yinhe (Achivbild)

Ein chinesischer Universitätsprofessor ist wegen der Organisierung von Gruppensex verhaftet worden, wie die Medien am Freitag berichteten. Das Bezirksgericht Qinhuai in Nanjing verurteilte den 53-jährigen Professor für Computerwissenschaften Ma Yaohai zu dreieinhalb Jahren Haft und neben ihm 18 Mitangeklagte zu bis zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.

Die Forscherin Li Yinhe von der Chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften erklärt, für ähnliche Handlungen wäre vor 20 Jahren die Todesstrafe verhangen worden. Doch auch wenn das Urteil gegen Ma ein gewisses Maß an sozialem Fortschritt demonstriere, sollten das Urteil und die Gesetze aufgehoben werden. Laut dem chinesischen Kriminalrecht impliziert der Begriff "Gruppensex" die Tatsache, dass "mehr als zwei Personen Sex haben und schamlos die staatlichen Gesetze und die soziale Moral missachten." Allerdings gibt es keine legislative und juristische Interpretation für diesen Begriff.

Li wirft die Fragen auf, ob "Ma's Handlungen die soziale Ordnung stören" und ob "die Strafe die Privatrechte der Menschen verletzt". Ma hatte sich mit den Worten verteidigt, die Gruppenaktivitäten, die er als Spielchen bezeichnete, hätten niemanden gestört. "Die Leute haben es aus freien Stücken gemacht und wussten, dass sie jederzeit aussteigen können", so Ma im April auf einer Pressekonferenz in seinem Haus, in dem 14 der 18 Gruppen-"Aktivitäten" abgehalten worden waren.

Ma's Club sei eine freiwillige, private und faire Aktivität gewesen, meint Li. Er habe keine Zivilstreits oder soziale Unordnung hervorgerufen, doch das derzeitige Recht regele derartige persönliche Handlungen mit öffentlicher Macht. Li stimmt nicht mit Ma aus der moralischen Perspektive überein, da seine Handlungen gegen die traditionelle chinesische Moral seien, doch sie bekräftigt, dass es Ma's freie Wahl eines sexuellen Aktes gewesen sei. "Solange dies keinen anderen stört, sollte es respektiert werden", meint Li.

Li zufolge bestrafen die meisten Länder keine sexuellen Handlungen, wenn sie unter Erwachsenen stattfinden, und dazu freiwillig und privat sind. Was man auch bedenken muss, ist die Tatsache, dass bei den Handlungen keine Opfer entstanden sind, wodurch sie sich von Vergewaltigung und sexueller Belästigung unterscheiden. Nicht zuletzt sind keine Schäden für zwischenmenschliche Beziehungen entstanden, beispielsweise für eine Ehe.

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Quelle: china.org.cn

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