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03. 05. 2011 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Reform des Strafrechts sieht weniger Verbrechen mit Todesstrafe vor

Schlagwörter: Todesstrafe, China, Strafrecht,

Zahlreiche wichtige Änderungen am chinesischen Strafrecht traten am Sonntag in Kraft. So führen nun weniger kriminelle Handlungen ein Todesurteil nach sich; dafür gibt es härtere Strafen für Hersteller unsicherer Lebensmittel und für betrunkene Autofahrer.

Ein Polizist testete am Sonntag den Speichel eines Autofahrers in Nantong in der ostchinesischen Provinz Jiangsu. [China Daily]

Das überarbeitete chinesische Strafrecht hat nun eine kürzere Liste von Verbrechen, welche eine Todesstrafe nach sich ziehen können. Statt wie bisher 68 sind es nun nur noch 55. Die 13 Vergehen, die nicht mehr mit dem Tod geahndet werden können, haben hauptsächlich mit Geld zu tun und sind nicht-gewalttätiger Natur. Dazu gehören Steuerbetrug oder betrügerische Aktivitäten mit Rechnungen. Ebenfalls wurde das Schmuggeln von Kulturrelikten und das Handeln mit gefährdeten Tierarten von der Liste gestrichen.

Bei den neuen Regelungen handelt es sich um den achten Entwurf für eine Änderung des Strafrechts, die dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses seit August letzten Jahres vorgelegt worden waren. Nach drei Gesprächsrunden wurden die Änderungen am vergangenen Samstag schließlich genehmigt. Sie traten bereits am Sonntag in Kraft. Diese Änderungen sind ein weiterer Schritt zur Begrenzung der Todesurteile in China. Bereits im Jahr 2007 war festgelegt worden, dass alle Hinrichtungen vom Obersten Volksgericht überprüft und genehmigt werden müssen. Neu wird die Todesstrafe an Menschen nicht mehr vollstreckt, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung bereits 75 Jahre alt oder älter sind, es sei denn ihre Verbrechen seien "außerordentlich grausam" gewesen. In der Vergangenheit wurden nur Täter verschont, die zum Zeitpunkt ihrer Tat jünger als 18 Jahre alt waren oder wenn es sich bei den Verurteilten um schwangere Frauen handelte.

Die Änderungen basieren auf dem Grundsatz "Gnade vor Recht" und sollen die "Menschlichkeit des Landes" verkörpern, sagte Li Guifang, stellvertretender Leiter des Ausschusses für die Strafverteidigung unter dem Allchinesischen Verband der Rechtsanwälte, am Sonntag zur chinesischen Tageszeitung China Daily. Es sei das erste Mal, seit das Strafrecht im Jahre 1979 in Kraft trat, dass das Land die Zahl der Verbrechen reduziert hat, die mit einer Hinrichtung geahndet werden können, sagte er weiter. Dies betone den "Respekt des Landes vor dem Leben und den Schutz der Menschenrechte".

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Quelle: China Daily

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