China besteht auf einer verhandlungsbasierten Lösung der Streitigkeiten mit den Philippinen im Südchinesischen Meer

13.07.2016
 

3. Die Entwicklung des Seevölkerrechtes führte zum maritimen Abgrenzungsstreit zwischen China und den Philippinen

69. Mit der Annahme und dem Inkrafttreten des UNCLOS verschärfte sich der Streit zwischen China und den Philippinen im Südchinesischen Meer zunehmend.

70. Aufgrund der langen historischen Praxis der chinesischen Bevölkerung und Regierung, der durchgängigen Position der chinesischen Regierungen sowie nach nationalem und internationalem Recht – darunter die Regierungserklärung der Volksrepublik China über ihre Hoheitsgewässer (1958), das Gesetz der Volksrepublik China über die Hoheitsgewässer und die Anschlusszone (1992), der Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China zur Ratifikation des UNCLOS (1996), das Gesetz der Volksrepublik China über die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel (1998) und das UNCLOS (1982) – verfügt China in Bezug auf die Inseln im Südchinesischen Meer über Binnengewässer, Hoheitsgewässer, Anschlusszone, ausschließliche Wirtschaftszone und Festlandsockel. Darüber hinaus besitzt China historische Rechte im Südchinesischen Meer.

71. In Übereinstimmung mit dem 387. Gesetz von 1949, dem 3046. Gesetz von 1961, dem 5446. Gesetz von 1968, der 370. Präsidialproklamation von 1968, des 1599. Präsidialdekretes von 1978 und dem 9522. Gesetz von 2009 haben die Philippinen ihre Binnengewässer, Archipelgewässer und Hoheitsgewässer sowie ihre ausschließliche Wirtschaftszone und ihren Festlandsockel bekannt gemacht.

72. Im Südchinesischen Meer liegen die Küsten des Landterritoriums Chinas und der Philippinen einander gegenüber. Die Entfernung beträgt weniger als 400 Seemeilen. Die von beiden Ländern beanspruchten Seegebiete überschneiden sich, was Anlass zu einem maritimen Abgrenzungsstreit gegeben hat.

Schlagworte: China, Südchinesisches Meer, Philippinen, Ansprüche, Weißbuch

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