China besteht auf einer verhandlungsbasierten Lösung der Streitigkeiten mit den Philippinen im Südchinesischen Meer

13.07.2016
 

2. Die unzulässigen Ansprüche der Philippinen entbehren jeder historischen und rechtlichen Grundlage

62. Die Territorialansprüche der Philippinen auf manche Inseln und Riffe des Nansha-Archipels lassen sich weder durch historische noch völkerrechtliche Gründe untermauern.

63. Erstens: Der Nansha-Archipel ist nie Bestandteil des philippinischen Territoriums gewesen. Das Territorium der Philippinen wurde in einer Reihe internationaler Abkommen festgelegt. Darüber waren sich die USA als ihr damaliger Verwalter im Klaren. Am 12. August 1933 schrieb der ehemalige philippinische Senator Isabelo de los Reyes an den US-amerikanischen Generalgouverneur Frank Murphy mit der Absicht, manche Inseln des Nansha-Archipels aufgrund der „geografischen Nähe“ als Teil des Philippinischen Archipels zu beanspruchen. Der Brief wurde an das Kriegsministerium und das Außenministerium der Vereinigten Staaten weitergeleitet. Der Außenminister antwortete am 9. Oktober 1933, dass die „besagten Inseln … weit jenseits der Grenze des 1898 von Spanien erworbenen Philippinischen Archipels liegen“. Im Mai 1935 schrieb der Kriegsminister George Dern dem US-Außenminister Cordell Hull und bat um eine Stellungnahme des Außenministeriums über die „Rechtskräftigkeit und Korrektheit“ der philippinischen Territorialansprüche auf einige Inseln des Nansha-Archipels. Ein u. a. von S. W. Boggs unterzeichnetes Memorandum des Büros der historischen Berater innerhalb des Außenministeriums wies darauf hin: „Die USA haben selbstverständlich überhaupt keine Gründe zu beanspruchen, dass diese Inseln einen Teil des Philippinischen Archipels ausmachen.“ Im Antwortschreiben vom 20. August stellte Außenminister Cordell Hull fest: „Die Inseln des Philippinischen Archipels, die die USA nach dem Vertrag 1898 von Spanien erhielten, beschränken sich auf jene, die sich innerhalb der von Artikel III festgelegten Grenze befinden.“ Und mit Bezug auf die Inseln des Nansha-Archipels hieß es: „Es ist darauf hinzuweisen, dass es keinen einzigen Hinweis dafür gibt, dass Spanien die Souveränität über irgendeine dieser Inseln ausgeübt oder einen entsprechenden Territorialanspruch erhoben hatte.“ All diese Dokumente beweisen, dass das Territorium der Philippinen nie den Nanshan-Archipel einschloss, und diese Tatsache wurde von der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der USA, anerkannt.

64. Zweitens: Die Behauptung, dass die „Inselgruppe Kalayaan“ von den Philippinen entdecktes „Niemandsland“ sei, ist unhaltbar. Die Philippinen nahmen die sogenannte „Entdeckung“ im Jahr 1956 als Vorwand für die Benennung mancher Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels als „Inselgruppe Kalayaan“. Sie wollten durch die Verwirrung in geografischen Namen und Begriffen den Archipel zerstückeln. Tatsächlich aber ist sein geografischer Umfang klar definiert und die von den Philippinen als „Kalayaan“ bezeichnete Inselgruppe gehört dazu. Der Nansha-Archipel ist längst ein untrennbarer Bestandteil des chinesischen Territoriums geworden und ist auf keinen Fall „Niemandsland“.

65. Drittens: Der Nansha-Archipel ist auch kein sogenanntes „Treuhandgebiet“. Die Philippinen behaupten, dass der Nansha-Archipel nach dem Zweiten Weltkrieg „Treuhandgebiet“ geworden und die Souveränität darüber unbestimmt sei. Diese Behauptung kann weder vor dem Gesetz noch vor der Realität bestehen. Alle „Treuhandgebiete“ nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in entsprechenden internationalen Abkommen oder Dokumenten des UN-Treuhandrates aufgelistet. Der Nansha-Archipel ist nie auf diesen Listen gestanden und kann schon deshalb nicht als „Treuhandgebiet“ bezeichnet werden.

66. Viertens: „Geografische Nähe“ und „nationale Sicherheit“ sind keine völkerrechtlichen Grundlagen für den Erwerb von Territorien. Viele Länder der Welt haben Gebiete, die räumlich weit entfernt von ihrem Kernland oder sogar ganz in der Nähe der Küsten anderer Länder liegen. Während ihrer Kolonialherrschaft auf den Philippinen hatten die USA einmal mit den Niederlanden um die Souveränität über eine Insel in der Nähe des Philippinischen Archipels gestritten. Ihr auf „geografischer Nähe“ basierender Territorialanspruch wurde als völkerrechtlich gegenstandslos abgewiesen. Es ist schlichtweg widersinnig, sich fremde Territorien aufgrund der sogenannten „nationalen Sicherheit“ anzueignen.

67. Fünftens: Die Philippinen behaupten, dass sich einige Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels innerhalb ihrer ausschließlichen Wirtschaftszone und ihres Festlandsockels befänden und deshalb zu ihrem Staatsgebiet gehörten oder einen Bestandteil ihres Festlandsockels bildeten. Dies ist ein Versuch, mit den im UNCLOS vorgesehenen maritimen Hoheitsbefugnissen die territoriale Souveränität Chinas zu negieren, er läuft dem völkerrechtlichen Prinzip der „Herrschaft des Landes über das Meer“ zuwider und widerspricht völlig dem Grundsatz und Ziel des UNCLOS, „durch dieses Übereinkommen unter gebührender Berücksichtigung der Souveränität aller Staaten eine Rechtsordnung für die Meere und Ozeane zu schaffen …“, wie es in der Präambel festgeschrieben ist. Deshalb dürfen die Küstenländer nur unter der Voraussetzung des Respekts vor der territorialen Souveränität anderer Länder ihre maritimen Hoheitsbefugnisse beanspruchen. Kein Land darf seine maritimen Hoheitsbefugnisse auf fremde Territorien erweitern, noch weniger mit diesen Befugnissen die Souveränität anderer Länder leugnen und ihre Territorien antasten.

68. Sechstens: Die sogenannte „effektive Kontrolle“ der Philippinen gründet auf einer illegalen Besetzung und ist deshalb nichtig und ungültig. Die internationale Gemeinschaft erkennt die durch gewaltsame Okkupation entstehende sogenannte „effektive Kontrolle“ nicht an. Die von den Philippinen reklamierte „effektive Kontrolle“ stellt eine unverhüllt gewaltsame Besetzung einiger Inseln und Riffe des chinesischen Nansha-Archipels dar. Sie verletzt die Charta der Vereinten Nationen und die Grundnormen der internationalen Beziehungen und wird vom Völkerrecht eindeutig untersagt. Sie kann ebenfalls die grundlegende Wahrheit, dass der Nansha-Archipel chinesisches Territorium ist, nicht ändern. China bekämpft entschlossen jeden Versuch, die Okkupation mancher Inseln und Riffe des Nansha-Archipels als sogenannte „vollendete Tatsache“ oder „Status quo“ darzustellen. China wird eine solche „vollendete Tatsache“ und „Status quo“ keineswegs anerkennen.

Schlagworte: China, Südchinesisches Meer, Philippinen, Ansprüche, Weißbuch

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