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Volksrepublik China

Als die Volksrepublik China am 1. Oktober 1949 gegründet wurde, erklärte der 10. Panchen Erdeni Qoigyai Gyaicain, einer der beiden Großen Lebenden Buddhas der Gelug-Sekte des Tibetischen Buddhismus, seine Unterstützung für die Zentrale Volksregierung und brachte seine starke Hoffnung auf die möglichst schnelle Befreiung Tibets zum Ausdruck.

Am 23. Mai 1951 wurde das ,,Abkommen der Zentralen Volksregierung und der tibetischen Lokalregierung über die Maßnahmen zur friedlichen Befreiung Tibets“ (bekannt als das 17-Punkte-Abkommen) in Beijing unterzeichnet. Nach der Unterzeichnung dieses Abkommens sandten der 14. Dalai Lama und der 10. Panchen Erdeni jeweils ein Telegramm an die Zentralregierung, in dem sie erklärten, dass sie das 17-Punkte-Abkommen unterstützten und entschlossen seien, die Souveränität und Einheit des Vaterlandes zu verteidigen. In Übereinstimmung mit dem 17-Punkte-Abkommen wurde Tibet schließlich friedlich befreit.

Im Jahr 1954 fuhren der Dalai Lama und der Panchen Erdeni nach Beijing, um an der 1. Tagung des I. Nationalen Volkskongresses (NVK) der Volksrepublik China teilzunehmen. Auf dieser Tagung wurde der 14. Dalai Lama zum Vizevorsitzenden des Ständigen Ausschusses des NVK und der 10. Panchen Erdeni zum Mitglied des Ständigen Ausschusses des NVK gewählt. Am 22. April 1956 wurde das Vorbereitungskomitee für die Gründung des Autonomen Gebiets Tibet mit dem 14. Dalai Lama als Vorsitzendem und dem 10. Panchen Erdeni als Erstem Vizevorsitzendem gegründet.

Die Reform Tibets ist ein im 17-Punkte-Abkommen festgelegtes Prinzip. Aber in der Mitte des letzten Jahrhunderts wurde die feudale Leibeigenschaft, die schon vor mehreren Jahrhunderten in Europa abgeschafft worden war, in Tibet immer noch von den Feudalherren als ein gutes System, das nicht zu reformieren ist, betrachtet. Deshalb führten die Zentrale Volksregierung und die patriotischen fortschrittlichen Kräfte Tibets in der Frage, ob das 17-Punkte-Abkommen durchgeführt werden soll oder nicht, einen heftigen und komplizierten Kampf mit der Oberschicht und den konservativen Kräften Tibets. Am 10. März 1959 verkündeten die reaktionären Feudalherren Tibets öffentlich die ,,Unabhängigkeit Tibets“ und entfesselten eine bewaffnete Rebellion, um ihre Inte-ressen zu schützen. Am 28. März befahl der Staatsrat, die alte tibetische Lokalregierung aufzulösen, und verkündete, dass das Vorbereitungskomitee für die Gründung des Autonomen Gebiets Tibet die Befugnisse der tibetischen Lokalregierung ausüben und der 10. Panchen Erdeni als der Vorsitzende des Vorbereitungskomitees fungieren sollte.

Das Vorbereitungskomitee für die Gründung des Autonomen Gebiets Tibet nahm im Juni und September 1959 die ,,Resolution über die Durchführung der demokratischen Reform in ganz Tibet“ und die ,,Resolution über die Abschaffung des Grundbesitzsystems der Feudalherren und die Durchführung des Grundbesitzsystems der Bauern“ sowie andere wichtige Beschlüsse an und beschloss, die Massen zu mobilisieren, in ganz Tibet die demokratische Reform durchzuführen, das Grundbesitzsystem der Feudalherren abzuschaffen und das Grundbesitzsystem der Bauern einzuführen. Die grundlegende Aufgabe der demokratischen Reform, die sich der historischen Strömung anpasste, war Ende 1961 erfüllt. Als Folge wurde in allen Landkreisen, Distrikten und Gemeinden eine Volksregierung gegründet.

Im März 1962 wurden die Allgemeinwahlen in 92 Prozent der Gemeinden bzw. Ortschaften Tibets durchgeführt. Im Juli und August 1965 wurden die Wahlen auf Kreisebene im Wesentlichen vollendet. Vom 1. bis zum 9. September 1965 fand die 1. Tagung des I. Volkskongresses des Autonomen Gebiets Tibet in Lhasa feierlich statt. Damit wurde das Autonome Gebiet Tibet offiziell ins Leben gerufen.

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