Zu den fünf autonomen Gebieten im Range von Provinzen gehört das Autonome Gebiet Tibet, in dem neben den Tibetern zehn weitere Nationalitäten leben: Han, Hui, Moinba, Lhoba, Naxi, Nu, Dulong, Mongolen, Deng und Sharpa. In überwiegend von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten praktiziert China die „nationale Gebietsautonomie“; das bedeutet, dass die einheimischen nationalen Minderheiten selbständig ihre örtlichen und regionalen Angelegenheiten verwalten können.
Seit der Einführung der nationalen Gebietsautonomie im Jahre 1965 hat die tibetische Bevölkerung unter Führung der Zentralregierung aktiv bei der Verwaltung der staatlichen und örtlichen Angelegenheiten mitgewirkt, alle in den Gesetzen verankerten autonomen Rechte ausgeübt und sich dem Aufbau der Modernisierung gewidmet, wodurch bedeutende Fortschritte in der gesellschaftlichen Entwicklung Tibets erzielt und der Lebensstandard der Bevölkerung beträchtlich verbessert worden sind. Die Praxis beweist, dass die Einführung der nationalen Gebietsautonomie der tibetischen Bevölkerung eine grundlegende gesetzliche Garantie für die Selbstverwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten gegeben hat. Zugleich wurden durch den Autonomiestatus die notwendigen Bedingungen für die Verwirklichung einer gleichberechtigten Entwicklung aller Nationalitäten mit dem Ziel einer gemeinsamen Prosperität geschaffen. Daher entspricht diese Politik ganz und gar den Verhältnissen des Landes wie auch den Gegebenheiten Tibets. |