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Nationale Gebietsautonomie
· Politische Autonomie
· Autonomie in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung
· Bewahrung und Entwicklung der traditionellen Kultur

Zu den fünf autonomen Gebieten im Range von Provinzen gehört das Autonome Gebiet Tibet, in dem neben den Tibetern zehn weitere Nationalitäten leben: Han, Hui, Moinba, Lhoba, Naxi, Nu, Dulong, Mongolen, Deng und Sharpa. In überwiegend von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten praktiziert China die „nationale Gebietsautonomie“; das bedeutet, dass die einheimischen nationalen Minderheiten selbständig ihre örtlichen und regionalen Angelegenheiten verwalten können.

Seit der Einführung der nationalen Gebietsautonomie im Jahre 1965 hat die tibetische Bevölkerung unter Führung der Zentralregierung aktiv bei der Verwaltung der staatlichen und örtlichen Angelegenheiten mitgewirkt, alle in den Gesetzen verankerten autonomen Rechte ausgeübt und sich dem Aufbau der Modernisierung gewidmet, wodurch bedeutende Fortschritte in der gesellschaftlichen Entwicklung Tibets erzielt und der Lebensstandard der Bevölkerung beträchtlich verbessert worden sind. Die Praxis beweist, dass die Einführung der nationalen Gebietsautonomie der tibetischen Bevölkerung eine grundlegende gesetzliche Garantie für die Selbstverwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten gegeben hat. Zugleich wurden durch den Autonomiestatus die notwendigen Bedingungen für die Verwirklichung einer gleichberechtigten Entwicklung aller Nationalitäten mit dem Ziel einer gemeinsamen Prosperität geschaffen. Daher entspricht diese Politik ganz und gar den Verhältnissen des Landes wie auch den Gegebenheiten Tibets.

Politische Autonomie
Im September 1965 wurde das Autonome Gebiet Tibet offiziell als ein autonomes Organ gegründet, welches das Recht auf Selbstverwaltung der örtlichen bzw. der nationalitäteninternen Angelegenheiten ausübt. 1984 erließ der Staat das Gesetz der VR China über die nationale Gebietsautonomie, welches das System der nationalen Gebietsautonomie als ein grundlegendes politisches System Chinas festlegt. Die Rechte der autonomen Gebiete in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Kultur und ihre Bezie-hungen zur Zentralregierung sind im Gesetz verankert. Dadurch hat die tibetische Bevölkerung für die Ausübung ihrer autonomen Rechte eine rechtliche Garantie erhalten.
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Autonomie in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung
Das Ziel der nationalen Gebietsautonomie ist es, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in den autonomen Gebieten zu beschleunigen und das gleichberechtigte Existenz- und Entwicklungsrecht der nationalen Minderheiten zu gewährleisten. Seit 40 Jahren hat das Autonome Gebiet Tibet entsprechend dem einheimischen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungsstand alle im Gesetz verankerten Autonomierechte ausgeübt und die Fünfjahrespläne für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung ausgearbeitet und durchgeführt.
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Bewahrung und Entwicklung der traditionellen Kultur
Seit 40 Jahren hat das Autonome Gebiet Tibet alle in der Verfassung und im Gesetz über die nationale Gebietsautonomie verankerten Rechte auf selbständige Verwaltung und Entwicklung des Kulturwesens in seinem Gebiet ausgeübt, das Kulturerbe geschützt und aufbereitet, die nationale Kultur entwickelt und der tibetischen Bevölkerung die Freiheit garantiert, die traditionelle Kultur zu bewahren und fortzuentwickeln.
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