Im September 1965 wurde das Autonome Gebiet Tibet offiziell als ein autonomes Organ gegründet, welches das Recht auf Selbstverwaltung der örtlichen bzw. der nationalitäteninternen Angelegenheiten ausübt. 1984 erließ der Staat das Gesetz der VR China über die nationale Gebietsautonomie, welches das System der nationalen Gebietsautonomie als ein grundlegendes politisches System Chinas festlegt. Die Rechte der autonomen Gebiete in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Kultur und ihre Bezie-hungen zur Zentralregierung sind im Gesetz verankert. Dadurch hat die tibetische Bevölkerung für die Ausübung ihrer autonomen Rechte eine rechtliche Garantie erhalten.
Gemäß der Verfassung und dem Gesetz über die nationale Gebietsautonomie genießt das Autonome Gebiet Tibet autonome Rechte u.a. in folgenden Bereichen: Gesetzgebung, Gebrauch der tibetischen Sprache und Schrift, Personalverwaltung sowie Verwaltung und Erschließung der Naturressourcen.
1961 fanden allgemeine Wahlen statt – was es in Tibet noch nie zuvor gegeben hatte. Die befreiten Leibeignen und Sklaven erhielten zum ersten Mal demokratische Rechte und übten das in der Verfassung und in den Gesetzen verankerte aktive und passive Wahlrecht aus. Sie nahmen aktiv an den Wahlen der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses (NVK) und der lokalen Volkskongresse auf verschiedenen Ebenen teil, um so bei der Verwaltung der staatlichen und lokalen Angelegenheiten mitzuwirken. Im Jahr 2002 nahmen 93,09 Prozent der Wähler in Tibet an den Direktwahlen auf Kreisebene teil. Die Zahl der Abgeordneten der tibetischen Nationalität und der anderer nationaler Minderheiten machte über 80 Prozent der Abgeordneten der Volkskongresse auf Gebiets- und Bezirks- bzw. Stadtebene aus, und ihr Anteil an der Gesamtzahl der Abgeordneten der Volkskongresse auf Kreis- und Gemeindeebene betrug über 90 Prozent.
Seit der Gründung des Tibet-Komitees der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV) im Jahr 1959 haben fünf Tibeter das Amt des Vorsitzenden des Komitees bekleidet. Zur Zeit sind 87,5 Prozent der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses des Autonomen Gebiets, 69,23 Prozent der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses des Autonomen Gebiets, 57 Prozent der Gouverneure und der stellvertretenden Gouverneure des Autonomen Gebiets, 90,42 Prozent der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Tibet-Komitees der PKKCV und 89,4 Prozent der Mitglieder dieses Komitees Tibeter bzw. Angehörige anderer nationaler Minderheiten. Die Zahl der Regierungsangestellten aus der tibetischen Nationalität bzw. anderer nationaler Minderheiten macht 77,97 Prozent der Gesamtzahl auf Gebiets-, Bezirks- oder Stadt- und Kreisebene aus. 69,82 Prozent der Richter und 82,25 Prozent der Staatsanwälte auf den oben genannten drei Ebenen sind Tibeter bzw. Angehörige der anderen in Tibet lebenden nationalen Minderheiten.
Tibeter wie der 14. Dalai Lama, der 10. Panchen Erdeni, Ngapoi Ngawang Jigmei, Pagbalha Geleg Namgyai und Radi haben jeweils das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses (NVK) bekleidet. 29 Tibeter bzw. Angehörige der anderen nationalen Minderheiten in Tibet sind zur Zeit Mitglieder des Landeskomitees der PKKCV bzw. Mitglieder dessen Ständigen Ausschusses, davon sind Ngapoi Ngawang Jigmei und Pagbalha Geleg Namgyai die stellvertretenden Vorsitzenden des Landeskomitees der PKKCV.
In Übereinstimmung mit der Verfassung übt das autonome Organ Tibet die Funktionen und Befugnisse eines Staatsorgans auf Provinzebene sowie das Autonomierecht aus und führt entsprechend den bestehenden Verhältnissen in seinem Gebiet staatliche Gesetze und politische Richtlinien durch. Der Volkskongress des Autonomen Gebiets Tibet genießt wie die Volkskongresse der anderen Verwaltungsgebiete auf Provinzebene das gleiche Gesetzgebungsrecht. Ferner hat er noch die Vollmacht, Autonomievorschriften und spezielle Vorschriften entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der Nationalitäten seines Gebiets auszuarbeiten. Statistiken zufolge hat der Volkskongress des Autonomen Gebiets Tibet und dessen Ständiger Ausschuss seit 1965 insgesamt 220 lokale gesetzliche Verordnungen und einzelne Vorschriften erlassen. Sie beziehen sich auf die Ausübung politischer Macht, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung, die Ehe, das Erziehungswesen, die Sprache und Schrift, die Justiz und den Schutz von Wald, Grasland, Wildtieren und Naturressourcen.
Nach dem Gesetz über die nationale Gebietsautonomie darf das Autonome Gebiet Tibet Beschlüsse, Entscheidungen, Befehle und Anweisungen von den oberen staatlichen Organen, die seinen konkreten Gegebenheiten nicht entsprechen, nach Genehmigung durch die oberen staatlichen Organe flexibel gestalten oder nicht durchführen. Es ist bevollmächtigt, nach den lokalen Bedingungen modifizierte Vorschriften bzw. Ergänzungen der staatlichen Vorschriften zu formulieren und durchzuführen.
Beispielsweise verabschiedete der Ständige Ausschuss des Volkskongresses des Autonomen Gebiets Tibet im Jahr 1981 entsprechend den konkreten Gegebenheiten in Bezug auf die Geschichte und die Gebräuche Tibets die modifizierten Vorschriften des Autonomen Gebiets Tibet für die Implementierung des „Ehegesetzes der Volksrepublik China“. Nach diesen Vorschriften mindert sich das gesetzliche Heiratsalter für Tibeter um zwei Jahre. Ferner sind darin vorgesehen: Denjenigen, die vor dem Inkrafttreten der modifizierten Vorschriften mehr als eine Frau oder mehr als einen Mann hatten, sollte es erlaubt sein, den Status quo ihrer Ehe beizubehalten, insofern sie ihn nicht selbst verändern wollten.
Im Hinblick auf die besonderen geographischen und natürlichen Bedingungen Tibets hat das Autonome Gebiet Tibet festgelegt, dass die Arbeiter und Angestellten in Tibet 35 Stunden pro Woche arbeiten. Das bedeutet, dass sie fünf Stunden weniger als ihre Berufsgenossen in den anderen Landesteilen arbeiten.
Auf der Grundlage der Durchführung der Bestimmungen der Zentralregierung über die nationalen Feiertage hat das autonome Organ Tibet das „Tibetische Neujahr“, das „Shoton-Fest“ und einige andere traditionelle Festtage der tibetischen Nationalität als offizielle Feiertage des Autonomen Gebiets bestimmt.
Diese lokalen Gesetze und Vorschriften gewähren der tibetischen Bevölkerung eine gesetzliche Garantie für die Ausübung ihrer Rechte in den verschiedenen Bereichen. |