Die Politik der Glaubensfreiheit ist eine grundlegende Politik Chinas. Die Verfassung der Volksrepublik China sieht vor: „Die Bürger der Volksrepublik China genießen die Glaubensfreiheit. Kein Staatsorgan, keine gesellschaftliche Organisation und keine Einzelperson darf Bürger dazu zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen, noch dürfen sie jene Bürger benachteiligen, die sich zu einer Religion bekennen oder nicht bekennen“ und ,,Der Staat schützt normale religiöse Aktivitäten“.
Im Zuge der demokratischen Reform in Tibet wurden nicht nur die Leibeigenschaft, sondern auch die feudalen Privilegien der Klöster und der Mönche der Oberschicht abgeschafft und das Recht der Mönche und Laien auf Glaubensfreiheit geschützt. Für den Lebensunterhalt der Mönche und Nonnen, die nach der demokratischen Reform in den Klöstern blieben, wurde gut gesorgt, und die religiösen Aktivitäten der Mönche und der gläubigen Laien wurden geschützt. Nach der demokratischen Reform erlangten die Volksmassen in Tibet die persönliche Freiheit und die Glaubensfreiheit. Die Laien hatten die Freiheit, Lamas zu werden, und die Lamas hatten die Freiheit, ins weltliche Leben zurückzukehren. Die Mönche jedes Klosters wählten ein Komitee oder eine Gruppe für die Einrichtung einer demokratischen Verwaltung, um selbstständig ihre eigenen religiösen Angelegenheiten zu regeln und buddhistische Aktivitäten durchzuführen. Statistiken zufolge gibt es jetzt in Tibet über 46 000 Mönche und Nonnen, die etwa 1,7 Prozent der Gesamtzahl der Bevölkerung des Autonomen Gebiets ausmachen. Sie studieren buddhistische Schriften, debattieren über Sutras, hören Vorlesungen hochgebildeter Mönche an, führen Abhiseka- und Upasampadeti-Rituale durch, rezitieren Sutras für Gläubige, sühnen die Sünden der Toten und bestreichen die Köpfe von Gläubigen, um ihnen Segen zu spenden. Darüber hinaus ist eine Anzahl von Tempeln und Klöstern nach dem Wunsch der patriotischen Religionspersönlichkeiten der Oberschicht und den Bedürfnissen des religiösen Lebens der Gläubigen als Schwerpunktobjekt dem Denkmalschutz durch den Staat oder das Autonome Gebiet Tibet unterstellt worden.
Heute können die tibetischen Gläubigen in ihrer Wohnung eine kleine Gebetshalle für Buddhaverehrung oder Nischen mit Buddhastatuen einrichten. Sie haben die Freiheit, Tempel und Klöster, heilige Berge und heilige Seen anzubeten, Gebetsmühlen zu drehen, Buddhastatuen Opfer zu bringen und Sutras zu rezitieren. In Tibet sind überall von Anhängern des Tibetischen Buddhismus aufgehängte Gebetsfahnen und Mani-Steinhaufen mit der eingravierten ,,Sechs-Schriftzeichen-Ermahnung“ zu finden, man kann auch überall Gläubige sehen, die sich im Gebet zu Boden werfen, wenn sie auf einer Pilgerfahrt sind. Schätzungsweise unternehmen jedes Jahr über eine Million Anhänger eine Pilgerfahrt nach dem Jokhang-Tempel in Lhasa, um Buddha Weihrauchstäbchen zu opfern. Auch die religiös gefärbten Sitten und Gebräuche der Tibeter bei Hochzeits- und Trauerfeiern werden respektiert. Alle religiösen Feste und Zeremonien wie das Große Gebetsfest in Lhasa, die Umkreisung des heiligen Berges Zari im Jahr des Pferdes, und die Umkreisung des heiligen Sees Nam Co im Jahr des Schafs, werden regelmäßig veranstaltet.
Das Reinkarnationssystem der Lebenden Buddhas, ein einzigartiges System des Tibetischen Buddhismus, ist als ein wichtiger Bestandteil der Politik der Religionsfreiheit wiederhergestellt worden. Im Jahr 1992 genehmigte die Zentrale Volksregierung den Nachfolger des 17. Lebenden Buddhas Karmapa. Im Jahr 1995 wurde das Seelenkind der Reinkarnation des 10. Panchen Erdeni nach den tibetischen buddhistischen Ritualen und den seit der Qing-Zeit bestehenden Gepflogenheiten durch die Losziehung aus der goldenen Urne bestätigt und von der Zentralregierung genehmigt. Heute ist eine Anzahl bestätigter und genehmigter Lebender Buddhas an verschiedenen Kultstätten Tibets aktiv. |