In Tibet wurden die Rahmenbedingungen für ein soziales Sicherungssystem geschaffen, in dem die Sozialversicherung, die Sozialhilfe, die öffentliche Wohlfahrt und soziale Wohltätigkeit miteinander verknüpft sind. Am 20. Juli 2006 hat die Regierung des Autonomen Gebiets Tibet den „Plan für die Durchführung der Vervollständigung des Systems einer grundlegenden Rentenversicherung von Angestellten und Arbeitern der Unternehmen“ erlassen. Nach dem Plan werden alle Einzelversicherten, nämlich selbstständige Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten, Freiberufler (flexibel Beschäftigten) in den Städten und diejenigen Personen, die von Organen und Institutionen angestellt sind, erstmals in den einheitlichen Planungsbereich der Rentenversicherung aufgenommen. Außerdem wird das Experiment mit der Reform der grundlegenden Krankenversicherung der Angestellten und Arbeiter in den Städten in ganz Tibet durchgeführt; die Durchsetzung des Systems für die Arbeitslosenversicherung und des Systems für die Arbeitsschutzversicherung der Angestellten und Arbeiter der Unternehmen geht glatt vonstatten. 2006 hat Tibet das „System für die Geburtenversicherung“ ausgearbeitet und ab 2007 offiziell in die Tat umgesetzt. Statistiken zufolge haben Ende 2006 im ganzen Autonomen Gebiet 44 500 Angestellte und Arbeiter an der grundlegenden Rentenversicherung teilgenommen und 31 400 davon Renten bezogen; die Zahl der Mitglieder in der Arbeitslosenversicherung betrug 72 000, die der grundlegenden Krankenversicherung 164 900.
Beschäftigung
Ende 2006 lag die Zahl der Beschäftigten im ganzen Autonomen Gebiet bei 1,4228 Millionen und sank im Vergleich zu Ende 2005 um 12 200; die Zahl der Beschäftigten in Städten betrug 381 200 und stieg um 33 400. Die registrierte Arbeitslosenquote in Städten lag bei 4,3 Prozent.
2006 haben die Zentralregierung und die Regierung des Autonomen Gebiets Tibet für die Beschäftigung und Wiederbeschäftigung insgesamt 33 Millionen Yuan bereitgestellt. Zugleich hat man Bürgschaftsinstitute errichtet, um die Einräumung kleiner Kredite zu beschleunigen. Die Arbeitslosen und Absolventen von Hoch- und Fachschulen wurden ermuntert, sich selbst Arbeitsstellen zu suchen, sich selbstständig zu beschäftigen oder eigene Firmen zu betreiben. Gegenwärtig hat ein Programm zur Förderung der Beschäftigung und Wiederbeschäftigung bereits im ganzen Autonomen Gebiet Tibet eine greifbare Gestalt angenommen. Das Programm sieht eine Reihe von Maßnahmen vor: Ermäßigung bzw. Befreiung von Steuern und Gebühren, Bereitstellung kleiner Kredite, Sozialzulagen, finanzielle Unterstützung, Dienstleistung für Beschäftigung, Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung. Im ganzen Jahr nahm die Zahl der Beschäftigten um 17 400 zu.
Sozialhilfe
1997 begann Tibet mit der Errichtung eines Sicherungssystems des Existenzminimums für Stadtbewohner. Die Pilotstudie zu diesem System wurde vor allem im Stadtgebiet von Lhasa durchgeführt. 1998 wurde das System auf weitere sechs Bezirke ausgedehnt und bis 2000 bereits nahezu im ganzen Autonomen Gebiet etabliert, wobei alle armen Stadtbewohner, die den Bedingungen entsprechen, in das Sicherungssystem des Existenzminimums aufgenommen wurden. Die Höhe der finanziellen Zuwendung ist ständig gestiegen. Der monatliche Betrag pro Kopf wurde von 130 Yuan im Jahr 1997 auf 230 Yuan im Jahr 2006 angehoben. Insgesamt 44 100 Stadtbewohner erhielten diese finanzielle Hilfe zur Absicherung des Existenzminimums. 2006 wurden Hilfsgelder in Höhe von insgesamt 56,45 Millionen Yuan verteilt.
Darüber hinaus wurden in Tibet Arme in den Agrar- und Viehzuchtgebieten, deren jährliches Pro-Kopf-Nettoeinkommen unter 500 Yuan lag, sowie alle schlecht Verdienenden und sozial schwachen Schichten in den Bereich der „Hilfe für das Leben der Menschen mit besonders großen Schwierigkeiten “ einbezogen. Nach Prüfung ihrer Familieneinkommen wird ihnen zur Überbrückung der Einkommensdifferenz eine finanzielle Hilfsleistung gewährt. Bei der Vergabe der Gelder wird am Prinzip der klassifizierten Absicherung festgehalten, indem die älteren, behinderten und minderjährigen Hilfeempfänger, welche nicht arbeitsfähig sind und keinen gesetzlichen Vormund haben, als langfristige Bezieher von Hilfsleistungen, die übrigen als vorläufige Bezieher klassifiziert werden. 2006 wurde in Tibet finanzielle Hilfen in Höhe von 37 Millionen Yuan verteilt, 198 300 Menschen bekamen diese Hilfe. Ab 1. Januar 2007 führt Tibet dieses System überall in den Agrar- und Viehzuchtgebieten ein, wobei alle Bauern und Hirten mit besonders großen Schwierigkeiten, deren jährliches Pro-Kopf-Nettoeinkommen unter 800 Yuan liegt, in den Kreis der Empfänger von Geldern zur Sicherung des Existenzminimums aufgenommen werden. Dafür stehen 46 Millionen Yuan bereit, so dass 230 000 Menschen in den Agrar- und Viehzuchtgebieten, die besonders großen Schwierigkeiten haben, davon profitieren werden.
Seit langem werden in Tibet diejenigen Haushalte, die sich der „fünffachen Garantien“ (für Nahrung, Kleidung, Wohnung, medizinische Versorgung und Bestattung) erfreuen, durch eine Verbindung der zentralisierten mit der dezentralen Versorgung in ihren Grundbedürfnissen unterhalten, wobei die dezentrale Versorgung die Hauptlast der Finanzierung trägt. Die erforderlichen Geldmittel stammen aus staatlichen Finanzzuschüssen. Die lokale Einwohnerschaft hingegen ist dafür verantwortlich, den Bedürftigen Güter des täglichen Bedarfs wie Getreide und Brennstoffe zu liefern. 2003 wurden in Tibet die jährlichen Versorgungssätze für diese Haushalte von ursprünglich pro Kopf 588 Yuan auf 900 Yuan angehoben. In den Jahren 2004 und 2005 erhöhten sich die Sätze abermals und zwar auf 1200 bzw. 1300 Yuan; 2007 werden sie auf 1500 Yuan steigen. Diese Summe liegt über dem Durchschnitt der Sätze für bedürftige Haushalte in den ländlichen Gebieten ganz Chinas. Durch die mehrmalige Erhöhung wurde der Lebensstandard der „fünffachen Garantien“-Haushalte in den Agrar- und Viehzuchtgebieten Tibets beträchtlich gehoben. Dies bedeutet eine Sicherung ihrer Grundversorgung und garantiert ihre aktive Teilnahme am öffentlichen Leben. Ende 2006 gab es in Tibet 8663 Menschen, die zu diesen Haushalten zählten. Nach der Erhöhung der Versorgungssätze werden die finanziellen Zuwendungen für diese Haushalte auf jährlich 12,9945 Millionen Yuan steigen.
Inzwischen baut Tibet tatkräftig soziale Wohltätigkeitsmaßnahmen aus. Dafür wurden im Jahr 2006 insgesamt Geldmittel in Höhe von 7,65 Millionen Yuan aufgewendet, womit neun ländliche Altenheime und fünf Wohlfahrtsheime gebaut wurden. Ende 2006 gab es im ganzen Gebiet in den verschiedenen Wohlfahrtseinrichtungen 3491 Betten zur Aufnahme von Pflegefällen. Tatsächlich aufgenommen in diese Einrichtungen wurden 1899 Menschen.
2006 wurden in Tibet für wohltätige Zwecke Lotterielose im Wert von 76 Millionen Yuan verkauft. Für die Wohlfahrt wurden von Unternehmen und Instituten insgesamt 26,6 Millionen Yuan gestiftet. Außerdem bekam Tibet Geldspenden aus allen Gesellschaftsschichten in Höhe von 15,2 Millionen Yuan. |