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29. 10. 2009 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Der Revisionsentwurf des Schadenersatzrechts liegt unter Überprüfung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses. Der Entwurf schlägt vor, Gefängnisinsassen zu entschädigen, wenn sie dort verletzt oder misshandelt werden.
Ein Entwurf zur Änderung des staatlichen Schadenersatzrechts Chinas wurde am Dienstag dem Ständigen Ausschuss des 11. Nationalen Volkskongresses (NVK) für eine dritte Überprüfung vorgelegt. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf einen verbesserten Schutz der Rechte von Häftlingen, um Misshandlungen und Verletzungen in Gefängnissen zu verhindern.
Dem Entwurf zufolge müssen die Häftlinge oder deren Familien entschädigt werden, wenn sie in einer Haftanstalt verletzt oder getötet wurden. Gleiches gilt auch, wenn durch die Verletzung lebenswichtige Organe versagen.
Auslöser für die Revision war der Tod eines Mannes in einer Haftanstalt in der südwestlichen Provinz Yunnan im Februar, der landesweit Besorgnis ausgelöst hatte. Li Qiaoming, 24, wurde am 8. Februar 2009 von drei Mitgefangenen totgeschlagen.
Der bestehende staatliche Schadenersatzrecht umfasst zwar Entschädigungsbestimmungen bei Gewalt, aber nicht bei Misshandlung und Nachgiebigkeit. Laut der neuen Version des Gesetzes sind Strafverfolgungsbehörden wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Gefängnisse verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen, wenn sie die Rechte der Menschen in Strafverfahren und im Strafvollzug verletzt haben.
Der Entwurf ermöglicht es auch, dass eine Person Schadensersatz verlangen kann, wenn er oder sie für unschuldig befunden wird, auch wenn die Festnahme zuvor in einem gesetzlichen Verfahren stattfand.
Zum ersten Mal enthält der Gesetzentwurf auch Schadenersatz für psychische Verletzungen. Es wird dort aber nicht genau erläutert, wie solche Verletzungen und Schäden beurteilt werden können, obwohl einige Gesetzgeber klarere Definitionen vorgeschlagen haben.
"Solange die staatliche Entschädigung die Verletzung der persönlichen Rechte wie Freiheit, Leben, Eigentum umfasst, werden die Fälle sehr unterschiedlich ausfallen. Wir haben noch nicht genug Erfahrung, um einen universellen Standard festzulegen", sagte Hong Hu, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Recht des NVK. "Es ist daher besser, den Standard in der Zukunft nicht detailliert im Gesetz zu definieren, sondern durch Rechtsinterpretationen, die auf der Praxis basieren", erläuterte Hong weiter.
Quelle: german.china.org.cn
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