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Der NVK


  Der NVK Der Staatspräsident
  Der Staatsrat Die Zentrale Militärkommission
  Der Oberste Volksgerichtshof Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft

  Der NVK ist das höchste Organ der Staatsmacht in China. Er hat das Gesetzgebungsrecht, das Ernennungs- und Abberufungsrecht, das Entscheidungsrecht und das Kontrollrecht.
1. Gesetzgebungsrecht:
Der NVK hat das Recht, die Verfassung abzuändern und grundlegende Gesetze, die Strafsachen, Zivilangelegenheiten und Staatsorgane betreffen, und andere Gesetze auszuarbeiten und abzuändern.
2. Recht auf Wahl, Ernennung und Abberufung der Mitglieder oder Leiter der obersten Staatsorgane:
Der NVK verfügt über das Recht, die Mitglieder seines SA, den Staatspräsidenten und den stellvertretenden Staatspräsidenten, den Vorsitzenden der Zentralen Militärkommission, den Präsidenten des Obersten Volksgerichtshofes und den Generalstaatsanwalt der Obersten Volksanwaltschaft zu wählen und über die Ernennung des Ministerpräsidenten, der stellvertretenden Ministerpräsidenten des Staatsrates, der Staatsräte, der Minister, der Vorsitzenden der Staatskommissionen, des Präsidenten der Oberrechnungskammer, des Generalsekretärs des Staatsrates und der anderen Mitglieder der Zentralen Militärkommission zu entscheiden. Er hat auch das Recht auf die Abberufung der von ihm gewählten oder bestimmten Mitglieder der obersten Staatsorgane.
3. Recht auf die Entscheidung über wichtige Staatsangelegenheiten:
Der NVK hat das Recht, die Pläne für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und die Berichte über deren Durchführung, den Staatshaushaltsplan und den Bericht über dessen Durchführung zu prüfen und zu bestätigen, die Bildung von Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittellbaren Städten zu genehmigen, über die Einrichtung von Sonderverwaltungszonen und die dort anzuwendenden Systeme sowie über Kriegs- und Friedensfragen zu entscheiden, und alle anderen Befugnisse, die durch das höchste Organ der Staatsmacht ausgeübt werden.
4. Recht auf die Überwachung der anderen obersten Staatsorgane:
Der NVK hat das Recht, die Durchführung der Verfassung zu überwachen. Gemäss der Verfassung gehen der Staatsrat, der Oberste Volksgerichtshof und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft aus dem NVK hervor, sind ihm rechenschaftspflichtig und werden von ihm beaufsichtigt. Der NVK überwacht in Vertretung des Volkes die Regierung und alle anderen Staatsorgane, was eine wichtige Bedingung für den normalen Ablauf des Staatsapparates und die rechtmäßige Handhabung aller Angelegenheiten ist.
Die Volksrepublik China hat seit 1954 neun Volkskongresse einberufen.
Zahl der Abgeordneten und Vorsitzende des Ständigen Ausschusses

Der 1. NVK Zeit 1954 1226 LiuShaoqi
Der 2. NVK April 1959 1226 Zhu De
Der 3. NVK Dezember 1964 3040 Zhu De
Der 4. NVK Januar 1975 2885 Zhu De
Der 5. NVK März 1978 3497 Yejianying
Der 6. NVK Juni 1983 2978 PengZhen
Der 7. NVK März 1988 2970 Wan Li
Der 8. NVK März 1993 2898 Qiao Shi
Der 9. NVK März 1998 2978 Li Peng

Laut Verfassung und einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wird im ersten Quartal jedes Jahres einmal eine Tagung des NVK auf Initiative des Ständigen Ausschusses (SA) einberufen; die Legislaturperiode des NVK beträgt jeweils fünf Jahre.
Der SA des NVK ist das höchste Organ der Staatsmacht und das ständige Staatsorgan für die Gesetzgebung. Er übt in den Tagungsferien des NVK( Sitzungspauuse, die Zeit zwischen der letzten und der nächsten Tagung) die höchste Staatsmacht wie auch die höchste Befugnis für die Gesetzgebung aus. Der SA des 9. NVK setzt sich aus 134 Mitgliedern zusammen. Diese dürfen keine Ämter in den Staatsorganen, Gerichten und Staatsanwaltschaften bekleiden, damit diese Organe effektiv überwacht werden können.
Der SA des NVK ist berechtigt, die Verfassung auszulegen und ihre Durchführung zu überwachen, Gesetze (abgesehen von Gesetzen, die vom NVK ausgearbeitet werden sollen) auszuarbeiten und abzuändern, in den Tagungsferien des NVK die vom NVK ratifizierten Gesetze auszulegen und teilweise Hinzufügungen oder Abänderungen vorzunehmen.
Die Sonderkommissionen des NVK sind die ständigen Arbeitsorgane, die der NVK einrichtet. Während der Tagung des NVK sind sie mit dem Studium, der Überprüfung und der Ausarbeitung von Anträgen beschäftigt und arbeiten in den Tagungsferien des NVK unter Führung dessen Ständigen Ausschusses. Der 9. NVK hat neun Sonderkommissionen eingerichtet: für Nationalitätenangelegenheiten, für Gesetze, für Inneres und Justiz, für Finanz und Wirtschaft, für das Bildungswesen, Wissenschaft, Kultur und das Gesundheitswesen, für auswärtige Angelegenheiten, für Angelegenheiten der Auslandschinesen, für den Umwelt- und Ressourcenschutz und für die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete.