Gesetz zur Förderung von Wissenschaft und Technik überarbeitet

Vor kurzem wurde das überarbeitete Gesetz zur Förderung von Wissenschaft und Technik dem ständigen Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses zur ersten Durchsicht vorgelegt. Der revidierte Gesetzentwurf regelt einige Aspekte genauer. Beispielsweise definiert er die Verantwortung der Regierungen klarer, er legt außerdem dar, wie die wissenschaftlich-technischen Ressourcen effizienter genutzt werden können und er plädiert für eine Erhöhung der Fördermittel für die wissenschaftlich-technische Forschung. Darüber hinaus regt das überarbeitete Gesetz an, die Unternehmen in die Schaffung von Innovationen stärker einzubinden. Die Firmen sollten motiviert werden, Forschung zu betreiben.

Auf einer vor kurzem einberufenen Sitzung des ständigen Ausschusses des chinesischen Nationalen Volkskongresses erläuterte der chinesische Minister für Wissenschaft und Technik Wan Gang das überarbeitete Gesetz:

"Das Gesetz zur Förderung von Wissenschaft und Technik muss überarbeitet werden, damit wir die aktuellen Probleme bei der Entwicklung von Wissenschaft und Technik beseitigen können. Durch dieses Gesetz definieren wir eine Strategie und die Politik für die Förderung von Wissenschaft und Technik in unserem Staat."

Das Gesetz zur Förderung von Wissenschaft und Technik ist von entscheidender Bedeutung für den Bereich. Daher wird in dem Gesetz auch der Aufbau eines innovativen Landes festgeschrieben. Dies gilt als wichtiger Durchbruch. Der wichtigste Aspekt des überarbeiteten Gesetzes ist, dass eigenständige Innovationen gefördert werden sollen. Die Innovationskraft soll gestärkt werden. Um dies zu erreichen sieht der Gesetzentwurf vor, das Recht am geistigen Eigentum, auf dem wissenschaftlich-technischen Projekte beruhen, auch dann den Forschern und Experten zu übertragen, wenn die Projekte finanziell unterstützt wurden. Dazu Wan:

"Die Innovationen, die aus wissenschaftlich-technischen Projekten entstehen, die komplett aus Fonds der Regierung finanziert werden oder die aus Projekten erwachsen, die der Landesverteidigung oder anderen Staatsinteressen dienen, gehören dem Staat. Das Recht am geistigen Eigentum hinter anderen erfolgreichen wissenschaftlich-technischen Entwicklungen soll dagegen in Zukunft den Forschern und Entwicklern übertragen werden. Diese können ihre Entwicklung dann im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen. Sind die Innovationen allerdings in der Landesverteidigung oder in anderen wichtigen Bereichen des Staates anwendbar, dann hält der Staat die Rechte am geistigen Eigentum."


1   2   vorwärts