Schiedsspruch bewirkt nichts außer einer Steigerung bereits bestehender Spannungen

15.07.2016
 

von Prof. Gerd Kaminski

Das kaiserliche China war mit seinen Randstaaten durch das sogenannte Tributstaatensystem verbunden. Dieses Verhältnis war dadurch gekennzeichnet, dass diese Staaten unter chinesischer Souzueränität – das heißt in einem Vasallenverhältnis – standen, welches sich nicht nur nach Völkerrecht, sondern auch nach Staatsrecht bestimmt. Die umliegenden Staaten hatten nicht nur Tribut, sondern auch Hoffahrtpflicht, und China schickte in diese Länder auch Inspektoren. Zheng He, der chinesische Admiral, welcher zwischen 1405 und 1433 mit einer riesigen Flotte 20 Länder besuchte, griff in seiner Eigenschaft als Vertreter des chinesischen Kaisers, wenn nötig, in die inneren Angelegenheiten der Randstaaten ein. Als er im Lauf seiner ersten Expedition in Java eintraf, musste er feststellen, dass der Westkönig den Ostkönig angegriffen hatte. Zheng He maßregelte ihn und belegte ihn mit einer Strafe von 60 000 Silbermünzen (vgl. Wang Jienan, Zheng He´s Voyages to the Westen Oceans, Peking 2010, S. 28). Seine Eingriffe gingen aber noch viel weiter. So etwa nahm er die Herrscher von Ceylon und des nördlichen Sumatra gefangen und brachte sie nach Peking. „The Chinese also virtually created the kingdom of Malacca and made it their naval base for their activities in the South China Sea and the Indian Ocean. Palembang was ruled by a Chinese governor and a Chinese official was sent to Luzon. Majapahit [Java] and Siam, the two strongest states in South East Asia, no longer dared to challenge the authority of China in the South China Sea.” (Angela Schottenhammer, War and Peace along the Historical Silk Roads. In: Gerd Kaminski [Hrsg.], Wen versus Wu. Streit und Streitschlichtung, Krieg und Frieden in der chinesischen Tradition und Gegenwart. Harmonie im Zeichen der Neuen Seidenstraße? Wien 2016, S. 21-40, hier S. 35)

Titelseite und chinesische Landkarte aus der Jesuitenzeitschrift Weltbott

 

Das heißt, das Südchinesische Meer war ein chinesisches Mare Nostrum, was entsprechend auch für die zwischen China und den Randstaaten gelegenen Inseln betraf. Die anhaltende chinesische Präsenz im Ost-und Südchinesischen Meer, auch nach Ende der Expeditionen Zhang Hes, wird durch die Aufzeichnungen des österreichischen Ritters Christoph Carl Fernberger belegt. 1623 sah er in Batavia ein chinesisches Schiff mit einem bedeutenden chinesischen Abgesandten ankommen: „Den 20. December ist ein seneßische junkh aus China komen, welche in die 600 Chinesen auf gehabt, und ist mit allerley kestlichen waren geladen, darauf ein großer herr aus China mit ist, so Lottia genent wirdt.“ (Karl R. Wernhart, Christoph Carl Fernberger – Der österreichische Weltreisende, Wien 1972, S. 106) Die Jesuiten, welche in der ausgehenden Ming-Dynastie und dann in der Qing-Dynastie in China waren, bestätigten in ihren in der Jesuitenzeitschrift Weltbott veröffentlichten Briefen die chinesische Souveränität über das Ost- und Westchinesische Meer. Wenn sie per Schiff in Missionsgebiete in Südostasien fuhren und auf dem Weg Inseln passierten, bezeichneten sie diese als chinesisch. Davon zeugt auch eine im Weltbott veröffentlichte Karte, welche auf Latein angibt, das chinesische Reich zu präsentieren, und dabei die Inseln im Ost- und Südchinesischen Meer dem Reich zuordnet.

Schlagworte: Südchinesisches Meer, Philippinen

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