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20. 12. 2016 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Chinas oberster Gesetzgeber erwägt derzeit einen Gesetzesentwurf, welcher den elektronischen Geschäftsverkehr im Land regulieren und erleichtern soll.
Der Gesetzesentwurf wurde zur Überprüfung durch den Gesetzgeber auf der zweimonatlichen Sitzung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses eingereicht. Diese findet von Montag bis Sonntag statt.
Es ist die erste Lesung des Entwurfs durch den obersten Gesetzgeber.
Am Montagmorgen erklärte Liu Zushan, stellvertretender Direktor des Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Nationalen Volkskongresses, dass der boomende E-Commerce in den vergangenen Jahren geholfen habe, Lücken im chinesischen Rechtssystem und in den Handelsregelungen aufzudecken.
Das geplante Gesetz werde das Wachstum des E-Commerce erleichtern sowie bei der Aufrechterhaltung der Marktordnung und beim Schutz der Verbraucherrechte helfen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass China kommerzielle Online-und Offline Aktivitäten auf eine gleichberechtigte Basis stellt und die Sicherheit von E-Commerce-Transaktionen schützt.
Alle E-Commerce-Betreiber sind dem Entwurf zufolge verpflichtet, Steuern zu zahlen und die notwendigen Geschäftszertifikate zu erwerben.
Die Betreiber müssen außerdem den Schutz persönlicher Informationen von Verbrauchern gewährleisten. Diejenigen, die dem nicht nachkommen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Yuan (69.000 Euro) rechnen und womöglich ihre Geschäftslizenz abgeben.
Weiterhin sollen Betreiber am Schutz des geistigen Eigentums arbeiten, hieß es in dem Entwurf.
Der Entwurf sieht vor, dass E-Commerce-Plattformen Dritter technische Unterstützung für „Strafverfolgungsmaßnahmen durch relevante Behörden" anbieten.
China ist der weltweit größte E-Commerce-Markt.
Nach Liu betrug der E-Commerce-Handel im Jahr 2015 mehr als 20 Billionen Yuan (2,76 Billionen Euro), die Online-Einzelhandelsumsätze beliefen sich auf insgesamt 3,88 Billionen Yuan (536 Milliarden Euro).
Quelle: german.china.org.cn
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