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26. 02. 2010 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Die Entwicklung der Wahlgesetze der Volksrepublik China (1953-2004)

Seit der Gründung der Volksrepublik im Jahr 1949 wurde jeweils 1953 und 1979 ein Wahlgesetz erlassen. Letzteres wurde insgesamt viermal überarbeitet, und zwar im Jahr 1982, 1986, 1995 und 2004. Das Wahlsystem wurde dadurch an die Verhältnisse Chinas angepasst und vervollständigt. Zudem wurden die Rechte der Bürger aufgrund der Verfassung bis zu einem gewissen Grad gewährleistet.

In der Anfangsphase der Volksrepublik war der Bürgerkrieg mancherorts noch nicht beendet. Die Agrarreform befand sich in der Umsetzungsphase. Daher waren die Rahmenbedingungen für Wahlen im ganzen Land nicht vorhanden. Die staatlichen Machtorgane in den verschiedenen Regionen legten Abgeordnete fest, indem sie diese auswählten, kürten, ernannten oder einluden. Bis Ende 1952 fand eine landesweite Wahl statt, damit die Bedingungen für die Wahl der Abgeordneten der Volkskongresse aller Verwaltungsebenen allmählich ausgereift zu sein schienen.

Das Wahlgesetz von 1953

Im Februar 1953 erließ die chinesische Zentralregierung das erste Wahlgesetz seit der Gründung der Volksrepublik. Erarbeitung und Umsetzung dieses Gesetzes stellen die offizielle Festlegung des Wahlsystems des Volkskongresses dar. Im Vergleich zum Wahlsystem der Basen für die Revolution der Kommunistischen Partei (KP) Chinas vor 1949 wies dieses neue Wahlgesetz einige Verbesserungen auf: es bezog mehr, wenn auch nicht alle Einwohner ein. Außer Gutsherren, deren juristischer Status noch nicht geändert worden war, Revolutionsfeinden, denen ihre politischen Rechte entzogen worden waren, sowie Straftätern wurde allen Bürger, die das 18. Lebensjahr erreicht hatten, das aktive und passive Wahlrecht gewährt.

Das Wahlgesetz von 1953 setzte die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Ethnien sowie Regionen fest. Jeder Wahlberechtigte durfte während einer Wahl nur je eine Stimme pro Kandidat abgeben. Daneben wurde ein relativ vollständiges Wahlverfahren begründet.

Das Wahlgesetz von 1953 verfolgte das Prinzip, Direktwahl und Indirektwahl gleichzeitig zu nutzen. Die Volkskongressabgeordneten auf der Staats-, Provinz-, Stadt (mit Bezirken)- und Kreisebene wurden vom Volkskongress der jeweils niedrigeren Verwaltungsebene gewählt. Nur die Volkskongressabgeordneten unterhalb der Kreisebene wurden direkt gewählt. Deng Xiaoping, der damalige Vizeministerpräsident des Staatsrates erläuterte: "Unsere Wahl ist noch nicht voll und ganz direkt. Das hängt mit den momentanen Verhältnissen Chinas zusammen. Es ist ebenfalls ein Faktum, dass viele Chinesen noch zu wenige Erfahrungen mit der Wahl haben und es nach wie vor viele Analphabeten gibt." Als Deng 1989 mit dem damaligen US-Präsidenten George H. W. Bush zusammentraf, sagte er nochmals zu dieser Angelegenheit: "Unser endgültiges Ziel ist, die sozialistische Demokratie in China zu entwickeln, aber damit darf es keine Eile haben. Die USA verfügen über mehr als 200 Jahre Erfahrungen mit der Wahl. Wenn wir mit einer Bevölkerung von mehr als einer Milliarde Menschen eine Direktwahl durchführen würden, entstünde sicher ein Chaos wie während der Kulturrevolution."

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Quelle: npc.gov.cn/ people.com.cn

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