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26. 02. 2010 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Das 1986 überarbeitete Wahlgesetz besagt: "Die Anzahl der Abgeordneten des NVK darf 3000 nicht überschreiten." Danach lagen die tatsächlichen Anzahlen der Abgeordneten jedes NVK bei zirka 2980.
Das revidierte Wahlgesetz 1986 hat den Prozess der Wählerregistrierung vereinfacht. Es legt fest, wenn ein Wähler einmal registriert, ist die Registrierung langfristig gültig. Dies verringerte die Kosten und Mühen der Wahl erheblich.
Zu Nominierungsrechten von Wählern und Abgeordneten verschärfte das revidierte Wahlgesetz 1986 die Voraussetzungen: mindestens zehn Personen gemeinsam dürfen Kandidaten vorschlagen.
Im revidierten Wahlgesetz 1986 wurde die Regelung zur Vorwahl gestrichen. Außerdem hieß es im neuen Gesetz, dass man Wahlwerbung für Kandidaten betreiben solle. Vorher hatte es geheißen, man dürfe dies machen. So wurde diese Arbeit gesetzlich gesehen notwendig. Das half Wählern gewissermaßen, Kandidaten kennen zu lernen und ihre Abneigung gegen die Wahl zu vermeiden.
1995 wurden folgende Änderungen am Wahlgesetz vorgenommen: das Verhältnis der Einwohnerzahlen, die ein ländlicher und ein städtischer Abgeordneter des NVK und des Volkskongresses einer Provinz vertreten, wurde von den vorherigen 8:1 und 5:1 auf 4:1 reduziert. Auf Landkreisebene lag das Verhältnis nach wie vor bei 4:1. Dadurch verringerte sich die Differenz zwischen den repräsentierten Einwohnern eines ländlichen und eines städtischen Abgeordneten.
Bei den Überarbeitungen von 1995 wurde die Regelung zur Vorwahl erneut hinzugefügt. Im revidierten Wahlgesetz stand folgendes: Falls die Anzahl der für die Indirektwahl nominierten Kandidaten die offizielle höchste Differenz überschreite, finde eine Vorwahl statt, um eine offizielle Kandidatenliste festzusetzen. Gu Angran, der damalige Vorsitzende des Gesetzesausschusses des Ständigen Ausschusses des NVK, sagte in der Erklärung zur Vorlage des Beschlusses zu Überarbeitungen des Wahlgesetzes: "Die Vorwahl ist ein gutes Mittel, Demokratie in die Tat umzusetzen, und zu garantieren, dass dem Wille der Mehrheit von Abgeordneten beim Festlegen der Kandidaten über der Landkreisebene entsprochen werden kann."
Quelle: npc.gov.cn/ people.com.cn
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