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Gemäß der Verfassung der Volksrepublik China besteht der zentrale Staatsapparat aus dem Nationalen Volkskongreß (NVK), der Präsidentschaft, dem Staatsrat, der Zentralen Militärkommission, dem Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft. Die Präsidentschaft, der Staatsrat, die Zentrale Militärkommission, das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft gehen aus dem NVK hervor. Sie sind dem NVK und seinem Ständigen Ausschuß rechtschaftspflichtig.
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