Akrobatikgruppe in China teilprivatisiert

Die Zentralregierung hat seit 2001 eine Reform des Kultursektors gefordert. In den letzten beiden Jahren hat sie eine Reihe von Bestimmungen erlassen, um Privatunternehmen zu ermutigen, sich in dem Sektor zu engagieren.

Die erste Bestimmung mit dem Titel "Entscheidungen des Staatsrates über den Eintritt von Privatunternehmen in die Kulturindustrie" wurde im August 2005 erlassen. Ihr wurde soviel Bedeutung beigemessen, dass der vollständige Text von der Volkszeitung auf der Titelseite veröffentlicht wurde. Die Bestimmung legt fest, dass Privatunternehmen ermutigt und unterstützt werden sollen, wenn sie sich in den Bereichen Kunsthandel, Kunsterziehung, Kunstgruppen, Kino, Unterhaltung, Museen und Online-Spiele engagieren.

Privatunternehmen dürfen an Firmen die Publikationen drucken und vertreiben, in Zeitungen und Magazinen werben oder diese vertreiben sowie Radio- und Fernsehprogrammen oder Filme produzieren nicht mehr als 49 Prozent der Aktien halten. Kunstgruppen wurden nicht erwähnt.

Im Januar erließ der Staatsrat eine zweite Bestimmung, die die Restrukturierung von staatseigenen Kulturbetrieben fördert und dem Verlust staatseigenen Vermögens vorbeugen soll.


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