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22. 09. 2011 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Chinesische Auslandshilfe

Schlagwörter: China Auslandshilfe

Anhänge

Anhang 1: Chinas acht Prinzipien für wirtschaftliche und technische Entwicklungshilfe im Ausland (Januar 1964)

1. Die chinesische Regierung verfolgt konsequent die Prinzipien der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Nutzens und betrachtet die ausländische Entwicklungshilfe nie als eine einseitige Hilfeleistung, sondern als eine gegenseitige Hilfe. 2. Die chinesische Regierung respektiert die Souveränität der Empfängerländer und knüpft unter keinen Umständen Bedingungen oder Privilegien an die von ihr angebotene Hilfe. 3. Die chinesische Regierung gewährt Kredite ohne oder mit niedrigen Zinsen und verlängert gegebenenfalls ihre Fälligkeit, um die finanzielle Belastung der Empfängerländer so weit wie möglich zu verringern. 4. Die chinesische Regierung will keine Abhängigkeit der Empfängerländer von China herbeiführen, sondern ihnen dabei helfen, sich allmählich auf die eigene Kraft zu verlassen und ihre Wirtschaft eigenständig zu entwickeln. 5. Bei der Durchführung von Hilfsprojekten ist die chinesische Regierung nach Kräften bestrebt, mit geringen Investitionen rasch Gewinne zu erzielen, damit die Empfängerländer ihre Einnahmen vermehren und Kapital akkumulieren können. 6. Die chinesische Regierung stellt in China produzierte Anlagen und Material in bester Qualität zur Verfügung, orientiert sich bei den Verhandlungen über Preise am Weltmarkt und garantiert Umtausch, wenn Lieferungen den vereinbarten Normen bzw. der vorgeschriebenen Qualität nicht entsprechen. 7. Bei technischer Hilfeleistung stellt die chinesische Regierung sicher, dass das Empfängerland die betroffene Technik völlig beherrscht. 8. Die Experten, welche die chinesische Regierung zur Entwicklungshilfe ins Ausland entsendet, dürfen die gleiche materielle Behandlung wie die einheimischen Experten genießen, aber keine Privilegien verlangen.

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Quelle: german.china.org.cn

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