DAS TERRITORIUM, DIE BEVÖLKERUNG UND NATIONALITÄTEN RESSOURCEN, KLIMA UND UMWELTSCHUTZ STAAT, POLITISCHES SYSTEM UND ADMINISTRATIVE GLIEDERUNG POLITISCHE PARTEIEN UND MASSEN ORGANISATIONEN DIPLOMATIE UND AUSSEN BEZIEHUNGEN LANDES VERTEIDIGUNG VOLKS WIRTSCHAFT SOZIALLEBEN BILDUNG; WISSENSCHAFT UND TECHNIK KULTUR, GESUNDHEITS WESEN UND SPORT CHINAS CHRONIK 2006
Nationalflagge, Staatswappen, Nationalhymne und Hauptstadt
Nationalflagge, Staatswappen, Nationalhymne und Hauptstadt
Die Staatsorgane
Der NVK und dessen Ständiger Ausschuss
Der Präsident der Volksrepublik China
Der Staatsrat
Die Zentrale Militärkommission der Volksrepublik China
Der Oberste Volksgerichtshof
Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft
Das politische System
Das System des Volkskongresses
Das System der Mehrparteienzusammenarbeit und der politischen Konsultation
Das System der nationalen Gebietsautonomie
Ein Land zwei Systeme
Administrative Gliederung
Administrative Gliederung

Das System der nationalen Gebietsautonomie ist eine grundlegende Staatspolitik Chinas. Autonome Gebiete in China sind in drei Ebenen eingeteilt: autonome Gebiete, autonome Bezirke und autonome Kreise. China hat nun fünf autonome Gebiete, 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (Banner). Von den 55 nationalen Minderheiten haben 44 ihre eigenen autonomen Regionen, deren Bevölkerung 71% der gesamten Bevölkerung der nationalen Minderheiten ausmacht. Zur Zeit hat China 1173 autonome Gemeinden in den überwiegend von nationalen Minderheiten bewohnten Gemeinden errichtet. Für 11 ethnische Gruppen, für die die nationale Gebietsautonomie nicht praktiziert werden kann, da ihre Bevölkerungen und Standorte relativ klein sind, wurden neun autonome Gemeinden errichtet.

In Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz über die nationale Gebietsautonomie ist das Selbstverwaltungsrecht der autonomen Gebiete voll garantiert worden. Die nationalen Minderheiten verwalten selbstständig ihre innere Angelegenheiten in ihren autonomen Gebieten, haben das Recht auf die Formulierung von Vorschriften über die Ausübung der Autonomie und spezifischen Regelungen. Sie sind berechtigt, ihre eigenen Sprachen und Schriften zu gebrauchen und zu entwickeln. Der Staat respektiert und schützt die Glaubensfreiheit der nationalen Minderheiten. Die autonomen Gebiete haben zudem das Recht, ihre eigenen Sitten und Gebräuche zu erhalten bzw. zu reformieren, selbstständig den wirtschaftlichen Aufbau zu arrangieren, zu verwalten und zu entwickeln, selbstständig lokale Einnahmen zu verwalten und selbstständig die Bildung, Wissenschaft und Technik, Kultur und den Sport zu entwickeln.

Die Verfassung und das Gesetz über die nationale Gebietsautonomie sehen vor, dass der Staat verpflichtet ist, den autonomen Gebieten zur beschleunigten Entwicklung ihrer Wirtschaft und Kultur zu verhelfen. Die Zentralregierung hat ständig die finanziellen Zuwendungen für die autonomen Gebiete aufgestockt, dem Schutz der Umwelt in diesen Gebieten große Aufmerksamkeit geschenkt, Sondermaßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der Bildung, Wissenschaft und Technik in diesen Gebieten ergriffen, die Unterstützung für die armen Gebiete der nationalen Minderheiten intensiviert, die Hilfeleistungen im sozialen Bereich in diesen Gebieten erweitert, um ihnen zu ermöglichen, sich weiter der Außenwelt zu öffnen, entwickelte Gebiete aufgebaut, den autonomen Gebieten Unterstützung zu gewähren, und dem speziellen Bedarf der nationalen Minderheiten in ihrem Leben und ihrer Arbeit Beachtung eingeräumt.

Durch mehr als 50-jährige unermüdliche Bemühungen haben sich die Existenzbedingungen in den autonomen Gebieten Chinas und der Lebensstandard der einheimischen Bevölkerung bemerkenswert verbessert. Auch die Wirtschaft und die Gesellschaft in diesen Gebieten haben sich rapide entwickelt. Die in den autonomen Gebieten und in den anderen Landesteilen lebenden Menschen teilen Früchte der Modernisierung des Landes. Die erfolgreiche Praxis des Systems der nationalen Gebietsautonomie beweist, dass das eine korrekte Lösung der ethnischen Frage Chinas ist und den Verhältnissen des Landes und den gemeinsamen Interessen aller Nationalitäten entspricht.

Fünf autonome Gebiete

 Name Gründungszeit   Hauptstadt  

Fläche

(qkm)

Bevölkerung Ende 2006 (Mio.) 
 Das Autonome Gebiet Innere Mongolei 1. Mai 1947   Hohhot  1 197547 23,9235 
Das Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität   15. März 1958 Nanning  237693  49,61 
Das Autonome Gebiet Tibet  1. September 1965   Lhasa  1228400 2,81 
 Das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität 25. Okt. 1958   Yinchuan  62818 6,0373 
 Das Autonome Gebiet Xinjiang der Uiguren 1. Oktober 1955  Ürümqi  1655826  20,50 

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