Gemäß der Verfassung der Volksrepublik China ist China administrativ in folgende Ebenen eingeteilt:
(1) Das ganze Land ist in Provinzen, autonome Gebiete und regierungsunmittelbare Städte unterteilt;
(2) Provinzen und autonome Gebiete sind in autonome Bezirke, Kreise, autonome Kreise und Städte unterteilt;
(3) Kreise, autonome Kreise und Städte auf Kreisebene sind in Gemeinden, Nationalitäten-Gemeinden und Ortschaften unterteilt.
Die regierungsunmittelbaren Städte und die relativ großen Städte sind in Bezirke und Kreise und die autonomen Bezirke in Kreise, autonome Kreise und Städte unterteilt.
Die autonomen Gebiete, autonomen Bezirke und autonomen Kreise sind Regionen der Autonomie der nationalen Minderheiten.
Der Staat kann, wenn nötig, Sonderverwaltungszonen einrichten.
Zurzeit gibt es in China 34 Verwaltungseinheiten, einschließlich von vier regierungsunmittelbaren Städten, 23 Provinzen und fünf autonomen Gebieten sowie zwei Sonderverwaltungszonen. |