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Politische Autonomie

In Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz über die nationale Gebietsautonomie haben die autonomen Gebiete die Vollmacht, entsprechend ihren Gegebenheiten lokale gesetzliche Bestimmungen auszuarbeiten und durchzuführen, um ihre örtlichen und inneren Angelegenheiten zu verwalten.

Das autonome Organ Tibet übt nach dem Gesetz die Funktionen und Befugnisse eines Staatsorgans auf Provinzebene und das Autonomierecht aus und führt entsprechend den bestehenden Verhältnissen in seinem Gebiet staatliche Gesetze und politische Richtlinien durch. Der Volkskongress des Autonomen Gebiets Tibet genießt wie die Volkskongresse der anderen Verwaltungsgebiete auf Provinzebene das gleiche Gesetzgebungsrecht. Ferner hat es noch die Vollmacht, Autonomievorschriften und spezielle Vorschriften entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten seiner Nationalität bzw. der Nationalitäten seines Gebiets auszuarbeiten. Statistiken zufolge hat der Volkskongress des Autonomen Gebiets Tibet und dessen Ständiger Ausschuss seit 1965 insgesamt 220 lokale gesetzliche Verordnungen und einzelne Vorschriften ausgearbeitet. Sie beziehen sich auf den Aufbau der politischen Macht, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung, die Ehe, das Erziehungswesen, die Sprache und Schrift, die Justiz und den Schutz von Wald, Grasland, Wildtieren und Naturressourcen.

Nach dem Gesetz über die nationale Gebietsautonomie darf das Autonome Gebiet Tibet Beschlüsse, Entscheidungen, Befehle und Anweisungen von den oberen staatlichen Organen, die seinen konkreten Gegebenheiten nicht entsprechen, nach Genehmigung durch die oberen staatlichen Organe flexibel gestalten oder nicht durchführen. Es ist bevollmächtigt, nach den lokalen Bedingungen modifizierte Vorschriften bzw. Ergänzungen der staatlichen Vorschriften zu formulieren und durchzuführen.

Beispielsweise verabschiedete der Ständige Ausschuss des Volkskongresses des Autonomen Gebiets Tibet im Jahr 1981 entsprechend den konkreten Gegebenheiten in Bezug auf die Geschichte und den Ehestand Tibets die modifizierten Vorschriften des Autonomen Gebiets Tibet für die Implementierung des "Ehegesetzes der Volksrepublik China". Nach diesen Vorschriften minderte sich das gesetzliche Heiratsalter für Tibeter um zwei Jahre. Ferner sehen sie vor: Denjenigen, die vor dem Inkrafttreten der modifizierten Vorschriften mehr als eine Frau oder mehr als einen Mann hatten, soll man erlauben, den Status quo ihrer Ehe beizubehalten, solange sie ihn nicht verändern wollen. Im Hinblick auf die besonderen geographischen und natürlichen Bedingungen Tibets hat das Autonome Gebiet Tibet festgelegt, dass die Arbeiter und Angestellten in Tibet 35 Stunden pro Woche arbeiten. Das bedeutet, dass sie fünf Stunden weniger als ihre Berufsgenossen in den anderen Landesteilen arbeiten. Auf der Grundlage der Durchführung der Bestimmungen der Zentralregierung über die nationalen Feiertage hat das autonome Organ Tibets das "Tibetische Neujahr", das "Shoton-Fest" und einige andere traditionelle Festtage der tibetischen Nationalität als offizielle Feiertage des Autonomen Gebiets bestimmt.

Die Ausarbeitung und Durchführung dieser lokalen Gesetze und Vorschriften verkörpern voll die Überlegenheit des Systems der nationalen Gebietsautonomie, entsprechen den Besonderheiten Tibets und gewähren der tibetischen Bevölkerung eine gesetzliche Garantie für die Ausübung ihrer Rechte in den verschiedenen Bereichen, für die gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung Tibets und für die Lösung einiger besonderer Probleme.


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