Shanghai-Regierung

Arbeitsmarkt: COVID-19-Infektion ist kein Kündigungsgrund

12.07.2022

COVID-19-Infektion dürfen nicht zur Diskriminierung von Arbeitnehmern führen. Eine Infektion darf kein Kündigungsgrund oder Kriterium gegen eine Einstellung von Mitarbeitern sein, betont die Shanghai-Regierung.


Archivbild von Shanghai (Foto von Xinhua)

 

Unternehmen dürfen die Einstellung von Bewerbern nicht verweigern, weil sie zuvor mit COVID-19 infiziert waren, betonte am Montag der Sprecher der Shanghai-Regierung Yin Xin auf einer Pressekonferenz. Menschen, die sich von COVID-19 erholt haben, müssen gleich und ohne Diskriminierung in Übereinstimmung mit den einschlägigen Anforderungen der Gesetze und Vorschriften behandelt werden, forderte Yin.


Er reagierte damit auf Medien-Berichte, in denen publik gemacht wurde, dass einzelne Unternehmen in ihren Stellenausschreibungen darauf hinwiesen, dass sie keine Bewerber einstellen, die zuvor mit COVID-19 infiziert waren. In der Öffentlichkeit lösten die Berichte große Besorgnis und Kritik aus.

 

Yin verwies darauf, dass das chinesische Arbeitsrecht, das Gesetz zur Förderung der Beschäftigung und das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten neben anderen Gesetzen und Verordnungen eindeutig vorschreiben, dass Arbeitgeber die Einstellung von Personen, die Träger von Infektionskrankheiten sind, nicht verweigern dürfen. Die einzige Ausnahme sei, dass ein medizinisches Gutachten zeige, dass sie für Tätigkeiten, die die Ausbreitung von Infektionskrankheiten erleichtern, ungeeignet sind.


Kein Unternehmen oder Einzelperson darf Patienten, Träger von Infektionskrankheiten und mutmaßliche Infektionspatienten diskriminieren, betonte der Beamte.

 

Das Oberste Volksgericht hatte bereits zuvor spezielle Vorschriften erlassen, in denen es heißt, dass Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nicht allein mit der Begründung kündigen dürfen, dass der Arbeitnehmer ein bestätigter COVID-19-Patient, ein Verdachtspatient, ein asymptomatischer Träger, oder eine unter Quarantäne stehende Person ist. Auch, dass der Arbeitnehmer aus einem Gebiet mit schwerwiegendem Epidemie-Verlauf kommt, sei kein Kündigungsgrund, stellte das Gericht klar.

 

Die in der Kritik stehenden diskriminierenden Stellenausschreibungen wurden im Internet von Jobagenturen veröffentlicht, die angeblich Unternehmen wie Disney und Foxconn vertreten. Sie würden keine mit COVID-19 infizierten Arbeitssuchenden akzeptieren, hieß es in den Veröffentlichungen. In einigen Stellenausschreibungen heißt es sogar, dass sie Bewerbern, die bei der Einstellung eine vorherige Infektion verheimlicht haben, eine Geldstrafe auferlegen würden.


Disney und Foxconn haben sich von den Ausschreibungen distanziert. Die Unternehmen erklärten gegenüber der Global Times, dass sie niemals derartige Stellenausschreibungen veröffentlicht und auch keine Agenturen zur Veröffentlichung autorisiert hätten.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Shanghai-Regierung,COVID-19,Kündigung,Arbeitsmarkt