Chinesische Raubkunst in Holland
Gericht in Fujian ordnet Rückgabe einer 1.000 Jahre alten mumifizierten Buddha-Statue an
Der Fall der „Zhanggong Zushi“-Statue sorgt bereits seit einigen Jahren regelmäßig für neue Schlagzeilen. Nachdem sie Mitte der 1990er vermutlich aus einem Dorf in Fujian gestohlen worden war, kam sie kurz danach in den Besitz eines Holländers aus Amsterdam. Ein chinesisches Gericht ordnete nun die Rückgabe der wichtigen Statue an.

Die chinesische „Zhanggong Zushi“-Statue wird am 3. März 2015 von Besuchern des Ungarischen Naturkundemuseums in Budapest bewundert. Dateifoto: Xinhua/Attila Volgyi
Das Oberste Volksgericht von Fujian in der ostchinesischen Provinz Fujian hat am Dienstag ein öffentliches Urteil im Fall von „Zhanggong Zushi“, der 1.000 Jahre alten Buddha-Statue mit den Überresten eines mumifizierten Mönchs im Inneren, verkündet. Damit wurde das Urteil der ersten Instanz bestätigt, wonach der niederländische Berufungskläger Oscar Van Overeem die Statue zurückgeben muss. Damit kommt es endlich zu einem Abschluss des sieben Jahre lang dauernden Rechtsstreits. Experten betonten, dass das Urteil auch über diesen Einzelfall hinaus einen neuen Weg für die Rückgabe verlorener chinesischer Kulturgüter im Ausland auf juristischem Wege aufzeige, was in vergleichbaren Fällen in der Zukunft noch von großer Bedeutung sein könnte.
Die Buddha-Statue befand sich ursprünglich im Dorf Yangchun in der Stadt Sanming in der Provinz Fujian, wurde aber am 14. Dezember 1995 gestohlen. Der holländische Kunstsammler Oscar Van Overeem behauptete anschließend, er habe die Statue 1996 in Amsterdam gekauft, konnte aber keinen entsprechenden Kaufnachweis erbringen, so das Gericht.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass es sich bei der Statue um ein gestohlenes Kulturdenkmal handele, das illegal ausgeführt worden sei. Es handelt sich dabei um menschliche Überreste und historische Relikte, die die traditionellen Bräuche und historischen Prägungen der südlichen Regionen Fujians widerspiegeln. Die Statue werde seit langem von den Dorfbewohnern verehrt und habe eine besondere Bedeutung für die Einheimischen, so dass die Statue im Sinne der Vernunft an die Dorfbewohner zurückgegeben werden sollte, erklärte das Gericht.
„Zhanggong Zushi“, der ursprünglich Zhang Qisan hieß, war ein Mönch in der Zeit der Song-Dynastie (960-1279). Sein Leichnam wurde mumifiziert und in die Statue eingeschlossen und im Puzhao-Tempel aufbewahrt. Dieser Tempel befindet sich im gemeinsamen Besitz der Dörfer Yangchun und Dongpu. Die Statue samt Leichnam wurde von den Dorfbewohnern verehrt, bis sie 1995 gestohlen wurde, wie die Medien berichteten.
Im März 2015 wurde die Statue mit Genehmigung von Van Overeem in einem ungarischen Museum ausgestellt - fast 20 Jahre nachdem sie gestohlen worden war. Die Einwohner von Yangchun und Dongpu waren der Meinung, dass es sich bei der Statue um die aus dem Puzhao-Tempel gestohlene „Zhanggong Zushi“ handelte, aber Van Overeem bestand darauf, dass es nicht dieselbe Statue sei. Beide Seiten nahmen Gespräche auf, letztendlich scheiterten diese Versuche zu diesem Zeitpunkt aber. Laut der Nachrichtenagentur Xinhua leiteten die beiden Dorfkomitees in der Folge 2015 in Fujian und 2016 vor einem Amsterdamer Gericht jeweils ein Gerichtsverfahren ein. Im Dezember 2018 erklärte das Amsterdamer Gericht den Fall für unzulässig, da unklar sei, ob die chinesischen Dorfkomitees das Recht hätten, rechtliche Ansprüche geltend zu machen, so Xinhua.
Am 4. Dezember 2020 ordnete das Zwischenvolksgericht von Sanming in Fujian dann jedoch an, dass die niederländischen Beklagten die Statue innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Urteils an den ursprünglichen Eigentümer - die Dorfkomitees von Yangchun und Dongpu - zurückgeben müssen.

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