Beschäftigungssicherung in Xinjiang
III. Die volle Respektierung der Beschäftigungswünsche der Werktätigen
In Xinjiang ist die Achtung der Wünsche der Arbeitnehmer seit jeher eine wichtige Grundlage für die Formulierung der Beschäftigungspolitik, den Ausbau der Beschäftigungsmöglichkeiten, die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Berufsausbildung und die Einrichtung von Arbeitsvermittlungsdiensten, um sicherzustellen, dass die Mehrheit der Arbeitnehmer in der Lage ist, unabhängig, freiwillig und mit einem Gefühl des Wohlbefindens zu arbeiten und zu leben.
Umfassendes Verständnis der Situation der Personalressourcen. Hierzu ist es notwendig, das statistische Indikatorensystem für Beschäftigung und Arbeitslosigkeit kontinuierlich zu verbessern, eine ortsgebundene Überwachung der ländlichen Personalressourcen einzuführen, die Beschäftigung in Unternehmen sowie Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu überwachen, ein Frühwarnsystem zur Überwachung der Arbeitslosigkeit einzurichten und mit Rückgriff auf die Arbeitsagenturen der ländlichen Gemeinden (bzw. städtischen Unterbezirke) und die Job-Center der Dörfer (bzw. städtischen Wohnviertel) grundlegende Informationen über die Anzahl, das Alter, das Geschlecht, das Bildungsniveau und den Beschäftigungsstatus der Arbeitskräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erfassen und gemäß den Ergebnissen der Überwachung und Untersuchungen eine Beschäftigungspolitik und entsprechende Programme zu erarbeiten. Einer Untersuchung zufolge gab es Ende 2019 in Xinjiang 2.590.300 überschüssige Landarbeiter, von denen 1.654.100, also 63,86 Prozent, in Süd-Xinjiang lebten.
Rechtzeitige Erfassung der Beschäftigungswünsche und -bedürfnisse der Arbeitnehmer. Es wurden regelmäßig Erhebungen über die Beschäftigungswünsche der Arbeitnehmer durchgeführt, um die Bedürfnisse der Arbeitnehmer in Bezug auf Arbeitsort, Arbeitsstellen, Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Lebensumfeld und Entwicklungsperspektiven rechtzeitig zu erfassen, gezieltere Dienstleistungen anbieten zu können, eine passgenaue Stellenbesetzung zu erreichen und eine langfristig stabile Beschäftigung zu fördern. Nach demographischen Erhebungen hatte das Dorf Aybagh (Großgemeinde Gulbagh, Landkreis Jarkant) im Regierungsbezirk Kaschgar Anfang 2020 3.540 Einwohner, darunter 1.509 erwerbsfähige Personen, von denen 1.288 Personen (also 85 Prozent) bereit waren, für einen neuen Arbeitsplatz umzuziehen; von diesen waren 923 bereit, in Fabrikwerkstätten mit einem voraussichtlichen durchschnittlichen Monatsgehalt von ca. 5.000 Yuan zu arbeiten; 365 Personen waren bereit, in einen anderen Ort zu ziehen, um in Berufen und Branchen wie Backen von Naan-Brot, Gastronomie, Handel mit Trockenobst und darstellende Kunst zu arbeiten. 2019 hatten drei Dörfer der Stadt Baghchi (Landkreis Hotan) im Regierungsbezirk Hotan insgesamt 5.307 Einwohner, darunter 1.699 erwerbsfähige Personen, von denen 1.493 Personen (also 88 Prozent) bereit waren, für einen neuen Arbeitsplatz umzuziehen; 180 Personen wünschten, weiter vor Ort zu arbeiten, und hofften, in Gemeindeunternehmen, Dorfbetrieben oder in Kooperativen zur Armutsbekämpfung mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt von rund 3.000 Yuan zu arbeiten; weitere 26 Personen wollten Unternehmen vor Ort gründen, und zwar in den Branchen Logistik und Transport, Immobilienmanagement, Bauwesen, Friseurgewerbe, Gastronomie und Einzelhandel. Die Erfassung von Beschäftigungswünschen und die Befriedigung individueller Bedürfnisse hat die geordnete Mobilität von Arbeitskräften wirksam gefördert und die Beschäftigungsstabilität und Zufriedenheit verbessert.
Aktiver Aufbau von Informationsplattformen zur Beschäftigung. Ihr Zweck ist die umfassende Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern sowie die Sammlung und Zusammenstellung von Informationen über Arbeitsangebot und -nachfrage unter Nutzung der Informationstechnologie; diese Informationen werden unverzüglich und offen über Kanäle wie den Arbeitsmarkt, öffentliche Arbeitsagenturen, öffentlich betriebene Jobbörsen im Internet, Radio, Fernsehen und Aushänge in Dörfern und städtischen Wohnvierteln bekanntgemacht, um eine bewusste und freie Entscheidung der Arbeitnehmer für eine Beschäftigung zu ermöglichen. Beispielsweise nutzt der Regierungsbezirk Aksu das Portal der öffentlichen Arbeitsvermittlung und sein öffentliches WeChat-Konto als Kanäle, um geballte Informationen über Stellenangebote und Arbeitssuchende zu veröffentlichen, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander finden. Seit 2014 hat der Regierungsbezirk 621 Jobmessen aller Art organisiert, an denen insgesamt 4.953 Unternehmen teilgenommen haben. Dabei konnten 38.600 Arbeitssuchende auf einen der über 145.000 Arbeitsplätze vermittelt werden. Abibullah Mamuti, der aus einem armen Haushalt in der Großgemeinde Ayikul (Stadt Aksu) stammt, erfuhr auf einer Jobmesse vom Stellenangebot einer Elektrogerätefirma in Hangzhou und ergriff die Initiative: Nach seiner erfolgreichen Bewerbung und Einstellung verdiente er ein Jahreseinkommen von 55.000 Yuan und konnte so die Armut überwinden.
Kontinuierliche Verbesserung der öffentlichen Arbeitsagenturen. Um die Angebots- und Nachfrageseite gleichermaßen zu erreichen, wurde ein ganz Xinjiang abdeckendes fünfstufiges öffentliches Arbeitsvermittlungssystem mit klaren Hierarchieebenen, komplementären Funktionen und vertikalen Verbindungen eingerichtet; die Inhalte solch grundlegender öffentlicher Arbeitsvermittlungsdienste wie die Beratung zu relevanten Gesetzen, Registrierung von Arbeitslosen, Berufsberatung und Stellenvermittlung, Fertigkeitstraining und Gründerseminare wurden kontinuierlich erweitert. Ende 2019 gab es in ganz Xinjiang 144 Jobbörsen von der Kreisebene aufwärts, 149 Arbeitsagenturen in den landwirtschaftlichen Produktionsbrigaden und 8.668 Job-Center an der ländlichen Basis, die in diesem Jahr insgesamt mehr als 21.728.400 Vermittlungsvorgänge aller Art bearbeiteten.
Entschlossene Verhinderung und Bekämpfung von Zwangsarbeit. Das Strafrecht der Volksrepublik China, das Arbeitsrecht der Volksrepublik China, das Arbeitsvertragsrecht der Volksrepublik China und das Gesetz der Volksrepublik China zur Verhängung von Strafen in der öffentlichen Sicherheitsverwaltung legen fest, dass Zwangsarbeit durch Gewalt, Drohungen oder unrechtmäßige Einschränkung der persönlichen Freiheit sowie Beleidigung, körperliche Züchtigung, Prügel, unrechtmäßige Durchsuchung und Inhaftierung von Arbeitnehmern streng verboten sind und dass für illegale Handlungen gesetzesgemäß Verwaltungsstrafen verhängt werden; handelt es sich um ein Verbrechen, werden die Täter gesetzesgemäß zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen. Xinjiang hält sich strikt an die einschlägigen staatlichen Gesetze und Vorschriften, fördert energisch die rechtsstaatliche Aufklärung der Öffentlichkeit, schärft kontinuierlich das rechtsstaatliche Bewusstsein von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und führt regelmäßig eingehende Inspektionen zur Durchsetzung des Arbeitsrechts durch; so wird der gesamte Prozess der Herstellung, Ausführung, Überwachung und Schlichtung von Arbeitsbeziehungen effektiv in einen rechtsstaatlichen Rahmen integriert, um alle Fälle von Zwangsarbeit entschlossen zu verhindern und zu bekämpfen.