Beschäftigungssicherung in Xinjiang
VI. Die aktive Umsetzung internationaler Arbeits- und Menschenrechtsstandards
Xinjiang verfolgt energisch eine aktive Beschäftigungspolitik und schützt gesetzesgemäß die Arbeitnehmerrechte und -interessen aller ethnischen Gruppen. Xinjiang bemüht sich darum, allen Arbeitnehmern menschenwürdige Arbeit und ein besseres Leben zu ermöglichen. Xinjiang verkörpert die anzustrebenden gemeinsamen Werte der internationalen Gemeinschaft und unternimmt unermüdliche Anstrengungen zur Wahrung der sozialen Gerechtigkeit und zur Förderung der allseitigen Entwicklung des Menschen.
Erfüllung der Verpflichtungen aus internationalen Konventionen. Als Gründungsmitglied und ständiges Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation hat China 26 internationale Arbeitsübereinkommen ratifiziert, darunter vier Kernübereinkommen, nämlich das „Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit“, das „Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung“, das „Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ und das „Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf“. China ist auch Vertragspartei des „Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, des „Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“, des „Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“, des „Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“, des „Übereinkommens über die Rechte des Kindes“, des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ und des „Protokolls der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“ in Ergänzung des „Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität“.
China hat die internationalen Arbeits- und Menschenrechtsnormen aktiv übernommen und in eigene Normen, umgewandelt: Durch Gesetzgebung, Politikformulierung und deren Umsetzung schützt China wirksam die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer, verbietet strengstens Kinderarbeit, wendet sich gegen Zwangsarbeit, Beschäftigungsdiskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und hat intensive Kampagnen zur Korrektur und Bekämpfung illegaler Beschäftigung sowie zur Verhinderung und Bestrafung aller Arten illegalen und kriminellen Verhaltens im Beschäftigungssektor eingeleitet. Die Regierungen auf allen Ebenen in Xinjiang nehmen ihre Verantwortung für die berufliche Absicherung ernsthaft wahr und fördern Vollbeschäftigung und höherwertige Beschäftigung für die Menschen verschiedener Regionen, Volksgruppen und Entwicklungsstufen. Sie fördern die gemeinsame Entwicklung und den Fortschritt aller ethnischen Gruppen, damit die internationalen Arbeits- und Menschenrechtsstandards auch in weniger entwickelten ethnischen Gebieten erfolgreich umgesetzt werden können.
Erforschung von Wegen zur Beseitigung der Armut. Die Beseitigung der Armut ist ein langgehegter Menschheitstraum und ein wichtiges Element beim Schutz der Menschenrechte. Die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen nennt „die Beseitigung aller Formen von Armut in der Welt“ als vorrangiges Entwicklungsziel und bringt damit die dringende Erwartung der internationalen Gemeinschaft an die Beseitigung der Armut zum Ausdruck. China setzt die Agenda der Vereinten Nationen aktiv um und besteht darauf, dass umfassender bescheidener Wohlstand dem ganzen Volke zusteht und dass keine Volksgruppe dabei zurückgelassen werden darf.
Xinjiang strebt schon immer danach, die Menschenrechte durch Entwicklung zu fördern und die Armut durch Bildung und Ausbildung, Aufbau von Kompetenzen und Beschäftigungsprogramme schneller zu überwinden; neben der wirksamen Verhinderung und Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus wurde die soziale Stabilität erhöht und die Lebensqualität verbessert, der arme Bevölkerungsanteil erheblich gesenkt und die Armutsquote deutlich reduziert. Von 2013 bis Ende 2019 wurden in Xinjiang 25 Armutskreise und 3.107 Armutsdörfer aus der Armut befreit, wodurch die Armutsquote von 19,4 Prozent auf 1,24 Prozent sank. Von 2014 bis Ende 2019 ließen insgesamt 737.600 Haushalte mit 2.923.200 Menschen die Armut hinter sich. Bis Ende 2020 können alle Menschen aus der Armut herausgeholt werden. Xinjiang hat neue Wege zur Lösung solch globaler Probleme wie Terrorismusbekämpfung und Entradikalisierung sowie Schutz der Menschenrechte, Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung gefunden.
Reaktion auf die Initiative für menschenwürdige Arbeit. Es ist eine wichtige Initiative der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), allen Arbeitnehmern eine menschenwürdige Arbeit zu ermöglichen, um eine allseitige menschliche Entwicklung zu erreichen; damit erfüllt sie auch ihre gebotene Pflicht zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte, die den Konsens und das Streben der internationalen Gemeinschaft widerspiegelt. Die chinesische Regierung hat stets einen humanistischen Ansatz verfolgt, aktiv auf die Initiativen der IAO reagiert, das „Nationale Programm für menschenwürdige Arbeit in China (2016–2020)“ gewissenhaft umgesetzt und das Konzept der menschenwürdigen Arbeit in die nationale Politik und die Entwicklungspläne aufgenommen.
Xinjiang hat die relevanten staatlich festgelegten politischen Vorgaben und Maßnahmen strikt umgesetzt und seine Bemühungen darauf konzentriert, die Wünsche der Arbeitnehmer zu respektieren, ihre Rechte und Interessen zu schützen, die Arbeitsumgebung und Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Werte der Arbeitnehmer zu verkörpern, um zu gewährleisten, dass Arbeitnehmer aller ethnischen Gruppen unter Bedingungen der Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Würde arbeiten – so hat Xinjiang eine menschenwürdige Beschäftigung für die Mehrheit der Arbeitnehmer energisch gefördert. In strikter Übereinstimmung mit der Verfassung der Volksrepublik China, dem Arbeitsgesetz der Volksrepublik China, dem Beschäftigungsförderungsgesetz der Volksrepublik China und anderen gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse in der Region wurde eine Reihe von entschiedenen politischen Vorgaben und Maßnahmen formuliert, um Arbeitnehmern aller ethnischen Gruppen mit allen Mitteln zu einer stabilen Beschäftigung zu verhelfen. In den letzten Jahren ist die registrierte städtische Arbeitslosenquote in Xinjiang unter 3,5 Prozent geblieben, wodurch Menschen aller ethnischen Gruppen in größtmöglichem Umfang ihre Arbeitsrechte ausschöpfen konnten und eine solide Grundlage für die Verwirklichung des Existenz- und Entwicklungsrechts auf einem höheren Niveau und in einem weiteren Sinne geschaffen wurde.