Beschäftigungssicherung in Xinjiang
IV. Der gesetzliche Schutz der Grundrechte der Arbeitnehmer
Die Achtung des Rechtes der Bürger auf Arbeit, der Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Arbeitnehmer und die Verwirklichung menschenwürdiger Arbeit war schon immer und ist auch heute die Idee und das Ziel der chinesischen Regierung. In strenger Übereinstimmung mit der Verfassung der Volksrepublik China und dem Geist solcher Gesetze und Vorschriften wie dem Arbeitsgesetz der Volksrepublik China, dem Arbeitsvertragsgesetz der Volksrepublik China, dem Beschäftigungsförderungsgesetz der Volksrepublik China, dem Sozialversicherungsgesetz der Volksrepublik China, dem Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz der Rechte und Interessen von Frauen und dem Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz von Menschen mit Behinderungen sowie unter Berücksichtigung der realen Verhältnisse in der Region hat Xinjiang die folgenden Maßnahmen erarbeitet und in Kraft gesetzt:
„Maßnahmen zur Umsetzung des Beschäftigungsförderungsgesetzes der Volksrepublik China im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang“; „Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschriften zur Überwachung der beruflichen Absicherung im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang“; „Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes der Volksrepublik China über den Schutz der Rechte und Interessen von Arbeitnehmern im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang“; „Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes der Volksrepublik China über den Schutz der Rechte und Interessen von Frauen im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang“; „Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes der Volksrepublik China über den Schutz von Menschen mit Behinderungen im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang“. Diese regionalen Gesetze und Vorschriften geben den Bürgern solide gesetzliche Garantien für die gleichberechtigte Beanspruchung ihrer Arbeitnehmerrechte.
Effektiver Schutz gleicher Arbeitnehmerrechte. Gemäß dem rechtsstaatlichen Grundsatz des gleichen Schutzes der Bürgerrechte stellt Xinjiang sicher, dass Arbeitnehmer weder aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit und geographischen Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer religiösen Überzeugungen diskriminiert noch aufgrund ihrer städtischen oder ländlichen Herkunft, ihres Berufes oder ihres Status benachteiligt werden. Im Hinblick auf die Wahrung der gleichen Arbeitsrechte von Frauen hat Xinjiang Anstrengungen unternommen, um Barrieren zu beseitigen, die einer gleichberechtigten Beschäftigung von Frauen im Wege stehen, und hat Strategien zur Unterstützung der Selbstständigkeit von Frauen formuliert und umgesetzt. 2019 wurden in den Kleinstädten und Großgemeinden 480.900 Arbeitsplätze geschaffen, davon 228.100 für Frauen, was 47,43 Prozent entspricht. Im Hinblick auf den Schutz der Arbeitsrechte von Menschen mit Behinderungen hat Xinjiang das Ausbildungsangebot für berufliche Fertigkeiten kontinuierlich erweitert, die zentral organisierte, öffentlich unterstützte und ehrenamtliche Beschäftigung energisch ausgebaut, die Etablierung einer Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen aktiv gefördert und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als Einzelunternehmer, Unternehmensgründer, Beschäftigte in flexiblen Beschäftigungsverhältnissen und in anderen Beschäftigungsformen ermutigt und unterstützt. Ende 2019 waren in Xinjiang 183.700 Menschen mit Behinderungen beschäftigt, was 59,37 Prozent der arbeitsfähigen Behinderten im Erwerbsalter entspricht.
Wirksamer Schutz des Rechts der Arbeitnehmer auf Entlohnung. Die politischen Vorgaben des Staates zur Schaffung eines normalen Lohnwachstumsmechanismus für Beschäftigte in Unternehmen sind umfassend umgesetzt worden, während das System der Lohnstandards für Unternehmen und für den Arbeitsmarkt verbessert worden ist. 2014 bis 2019 hat Xinjiang jährlich Lohnstandards für Unternehmen formuliert und erlassen. Es wurde ein solider Mechanismus zur Anpassung des Mindestlohns eingerichtet, wobei der Mindestlohn von 1.520 Yuan/Monat im Jahr 2013 auf 1.820 Yuan/Monat im Jahr 2018 angehoben wurde, was einer Erhöhung um 19,74 Prozent auf ein landesweit relativ hohes Niveau entspricht. Regionale Gesetze und Vorschriften wie die „Verordnungen über Tarifverhandlungen in den Unternehmen des Uigurischen Autonomen Gebietes Xinjiang“ wurden erlassen, wodurch Tarifverhandlungen aktiv und kontinuierlich gefördert wurden und der Geltungsbereich kontinuierlich erweitert wurde. Das System zur Garantie der Lohnauszahlung wurde verbessert, um illegale und kriminelle Handlungen wie die Verweigerung der Auszahlung des Arbeitsentgelts gesetzeskonform zu ahnden und sicherzustellen, dass die Beschäftigten ihren Lohn und ihre Vergütung pünktlich und in voller Höhe erhalten.
Wirksamer Schutz der Rechte der Arbeitnehmer auf Erholung, Urlaub und Sicherheit am Arbeitsplatz. Einschlägige staatliche Vorschriften müssen streng umgesetzt werden – dies betrifft auch die in der Arbeitszeitregelung festgelegten 8-Stunden-Tage und 40-Stunden-Wochen. Wenn ein Arbeitgeber die Arbeitszeit verlängert, um den Produktions- und Betriebsanforderungen gerecht zu werden, ist er verpflichtet, gesetzesgemäß mit der Gewerkschaft und den Arbeitnehmern zu verhandeln und für eine Ausgleichszeit oder eine entsprechende Vergütung zu sorgen. An gesetzlichen Feier- und Ruhetagen wie dem Frühlingsfest, dem Nouruz-Fest und dem islamischen Opferfest haben die Arbeitnehmer das gesetzliche Recht, die Arbeit ruhen zu lassen.
Xinjiang setzt die staatlichen Vorschriften und Normen für Arbeitsschutz und Gesundheit am Arbeitsplatz streng um, indem es das Verantwortungssystem für die Produktionssicherheit und die Verhütung und Behandlung von Berufskrankheiten verbessert und die Hauptverantwortung für die Produktionssicherheit und die Verhütung von Berufskrankheiten kontinuierlich stärkt. Es werden Inspektionen zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durchgeführt, um das Auftreten von Produktionsunfällen so weit wie möglich zu verhindern und zu verringern und die Risikofaktoren von Berufskrankheiten grundlegend unter Kontrolle zu bringen und zu beseitigen.
Wirksamer Schutz des Arbeitnehmerrechts auf Sozialversicherung. Xinjiang setzt das Programm zur Sozialversicherung des ganzen Volkes vollständig um, indem es die Beteiligung von Schlüsselgruppen wie Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen, Wanderarbeitern in den Städten, flexiblen Beschäftigten und Beschäftigten in neuen Branchen in der Sozialversicherung aktiv fördert und lenkt, bis eine vollständige Abdeckung erreicht ist. Ende 2019 hatten in Xinjiang bereits 22.133.300 Personen eine grundlegende Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und berufliche Unfallversicherung abgeschlossen. Gleichzeitig haben die Aufsichtsbehörden für berufliche Absicherung auf allen Ebenen ihre Bemühungen zur Durchsetzung der geltenden Gesetze weiter intensiviert, indem sie Anzeigen und Beschwerden über Verstöße gegen die Gesetze, Vorschriften und Regelungen der beruflichen Absicherung umgehend nachgingen, illegale Handlungen der Arbeitgeber wie die Nichtbeteiligung an der Sozialversicherung und Verweigerung von Sozialversicherungsprämien gesetzesgemäß korrigierten und verfolgten und die legitimen Rechte und Interessen der Mehrheit der Arbeitnehmer wirksam schützten.
Effektiver Schutz der Religionsfreiheit und der Verwendung der eigenen ethnischen Sprachen und Schriften der Arbeitnehmer. Xinjiang hält sich streng an die Verfassung der Volksrepublik China, das Gesetz der Volksrepublik China über die Autonomie in Gebieten ethnischer Minderheiten, das Gesetz der Volksrepublik China über die gemeinsame Nationalsprache und -schrift, die Vorschriften zu religiösen Angelegenheiten sowie andere Gesetze und Vorschriften. Die Religionsfreiheit der Arbeitnehmer aller ethnischen Gruppen wird uneingeschränkt respektiert und geschützt und darf durch keine Organisation oder Person verletzt werden. Während die gemeinsame Sprache und Schrift des Landes gesetzlich gefördert wird, wird das Recht der Beschäftigten aus ethnischen Minderheiten, ihre eigenen Sprachen und Schriften zu verwenden, voll respektiert und geschützt; die Werktätigen können frei entscheiden, welche Sprachen und Schriften sie für die Kommunikation verwenden wollen. Die Sitten und Gebräuche von Arbeitnehmern aller ethnischen Gruppen werden voll respektiert, um ein gutes Arbeits- und Lebensumfeld zu schaffen.
Tokhali Turhanbay aus dem Landkreis Ulughchat, Autonomer Bezirk Kirgisisch-Kizilsu, ist ein frommer Moslem, der sich halal ernährt. Zurzeit arbeitet er in einer Schuhfabrik in Guangdong. Er fürchtete, sich nicht vorschriftsmäßig ernähren und keinen Ort zum Beten finden zu können, doch nachdem er die Stelle angetreten hatte, stellte er fest, dass das Leben in der Fabrik angenehm war: Es gab köstliche, halal zubereitete Mahlzeiten und in den Pausen konnte er einkaufen gehen oder Videochats mit seiner Familie führen. Außerdem konnte er an religiösen Aktivitäten in einer nah gelegenen Moschee teilnehmen. So konnte er sich schnell an die neue Umgebung gewöhnen.
Effektive Stärkung der Mechanismen zum Schutz der Rechte und Interessen der Arbeitnehmer und zur sozialen Absicherung. Xinjiang setzt auf die umfassende Einführung des Arbeitsvertragssystems zur Klärung der Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der trilaterale Mechanismus für die Verhandlung von Arbeitsbeziehungen zwischen Vertretern der Regierung, der Gewerkschaften und der Unternehmen wird verbessert, wobei die Arbeitsbeziehungen durch die aktive Untersuchung und Lösung zentraler Fragen harmonischer gestaltet werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, die Rolle der Gewerkschaften beim Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Beschäftigten zur Geltung zu bringen. Die Überwachung der beruflichen Absicherung sowie die Vermittlung und Schlichtung von Arbeitskonflikten wurde wirksam verbessert, um Arbeitskonflikte rechtzeitig und angemessen lösen zu können. Es wurden gezielte Anstrengungen unternommen, um deutliche Probleme zu beheben, die gegen die Gesetze und Vorschriften zur beruflichen Absicherung verstoßen; in Fällen gravierender Verstöße werden Sonderermittlungen angestellt, um die legitimen Rechte und Interessen der Arbeitnehmer bei Arbeitsvermittlung, Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Ruhe und Urlaub, Lohnzahlung, Sozialversicherung und besonderem Arbeitsschutz wirksam zu schützen.