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Frage 1-4: Am 1. Januar 2007 hat das Oberste Volksgericht Chinas das Recht auf Bestätigung der Todesstrafe zurückgenommen. Kann die Todesstrafe mit diesen Maßnahmen angemessen kontrolliert werden?
Antwort: Die Zeit, die Todesstrafe abzuschaffen, ist noch nicht reif. Deshalb, "die Todesstrafe beizubehalten und sie zugleich streng zu kontrollieren", entspricht dem jetzigen chinesischen Strafrecht. Deren Anwendungsausmaß wird jedoch schrittweise verkleinert.
Die Todesstrafe abzuschaffen entspricht der Entwicklungstendenz Chinas, doch dafür ist ein Entwicklungsprozess nötig. Am 1. Januar 2007 hat das Oberste Volksgericht das Recht auf Bestätigung der Todesstrafe zurückgenommen, das früher den Volksgerichten der verschiedenen Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte übertragen worden ist. Es handelt sich hierbei um die größte Regulierung der Verfahren für die Bestätigung der Todesstrafe. Das Hauptziel ist, die Anwendungskriterien für die Todesstrafe zu standardisieren und somit die juristische Einheit zu realisieren.
Mit dem Rückfall des Rechts auf Bestätigung der Todesstrafe an das Oberste Volksgericht werden die Unterschiede zwischen milderen oder strengeren Auslegungskriterien der Todesstrafe in verschiedenen Landesteilen vermieden. Vor allem bei der Überprüfung des Todesurteils wird das Oberste Volksgericht die legitimen Rechte der Angeklagten bestmöglich gewährleisten. Es wird zweifelhafte Beweise untersuchen und überprüfen. Wenn nötig, werden erneute Ermittlungen am jeweiligen Tatort angeordnet. Wenn das Kollegialgericht nach der Überprüfung der Aktenauszüge das Todesurteil unterstützen will, muss es seinen Beschluss dem Angeklagten mitteilen und die Ansichten des Angeklagten anhören. Der Angeklagte darf das Kollegialgericht brieflich über seine Meinungen informieren. Während der Überprüfung darf der von dem Angeklagten beauftragte Rechtsanwalt dem Volksgericht das Plädoyer vorlegen und Niederschriften der Beilagen machen. All diese Vorgänge können das Prozessrecht des jeweiligen Angeklagten praktisch absichern und dafür garantieren, dass jede Todesstrafe auf unbestreitbaren Tatsachen basiert, die Beweise den Tatsachen entsprechend und vollständig sind, die Schuldsprechung korrekt und das Strafmaß angemessen ist sowie die Verhandlungsverfahren rechtsmäßig waren. All dies kann lückenlos überprüft werden.
Nach der Rücknahme des Rechts auf Bestätigung der Todesstrafe durch das Oberste Volksgericht hat China die Überprüfung der Todesstrafe und die Verhandlung von Fällen mit Todesstrafe im Gericht zweiter Instanz voneinander getrennt. So wurde das früher einzige Verfahren in zwei Vorgänge umgewandelt. Diese Verfahrensreform kann dazu beitragen, Fehlurteile zu vermeiden. Die Angeklagten erhalten jedenfalls dadurch mehr Gelegenheiten, im Laufe des Verfahrens ihre Meinung zu äußern. Dies demonstriert das Ziel der strafrechtlichen Reform in China, nämlich die Todesstrafe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzuschaffen, sie jedoch vorsichtiger anzuwenden und die Zahl der Todesurteile schrittweise zu verringern.
Die einheitliche Ausübung des Rechts auf Bestätigung der Todesstrafe bedeutet nicht nur, dass die Verfahren zur Aussprechung der Todesstrafe noch gerechter werden und dass China die Todesstrafe noch vorsichtiger anwenden wird. Die Zahl der Todesurteile wird dadurch ohne Zweifel schrittweise verringert. Schätzungen zufolge kann die Zahl der Todesurteile nach der Rücknahme des Rechts auf Bestätigung der Todesstrafe durch das Oberste Volksgericht mindestens um 20 Prozent sinken.