HOME
Frage 2-10: Wie schützt China seit seinem Beitritt zur Welthandelsorganisation vor fünf Jahren das Warenzeichenrecht? Welche Besonderheiten hat das chinesische System zum Schutz des Warenzeichenrechts?
Antwort: Chinas Wirtschaft integriert sich schnell in die Weltwirtschaft. Wie man den Streitigkeiten in der Frage des Warenzeichenrechts begegnet und das eigene Warenzeichenrecht erfolgreich schützt, hat sich zu einem Thema entwickelt, dem die Regierung und die Untenehmen in China nicht aus dem Weg gehen können.
Seit dem WTO-Beitritt vor fünf Jahren erfüllt China die Verpflichtungen und bemüht sich stets intensiv um den Schutz des Warenzeichenrechts, was auch allgemein anerkannt ist. Inzwischen hat China eine Reihe von Gesetzen und gesetzlichen Vorschriften revidiert, bestätigt, beziehungsweise erlassen, und damit die Grundlage zum Schutz des Warenzeichenrechts geschaffen.
Gleichzeitig haben die chinesischen Behörden für Industrie und Handel zahlreiche Fälle des Verstoßes gegen das Warenzeichenrecht verfolgt. So wurden beispielsweise im Jahre 2005 insgesamt 10.305 Verletzungen des Warenzeichenrechts verfolgt, 163 davon betrafen auswärtige Firmen. Und in 39.107 weiteren Fällen der Verletzung des Warenzeichenrechts und der Verfälschung der Warenzeichen wurde ermittelt, 6607 davon betrafen auswärtige Firmen. Die Zahl der Fälle, über die die Volksgerichte von der mittleren Ebene aufwärts in den verschiedenen Landesteilen verhandeln, steigt jedes Jahr an. Im April 2006 haben fünf weltbekannte Firmen, darunter die französische Firma Louis Vuitton, gemeinsam den Beijinger Xiushui-Markt wegen dem Verkauf von gefälschten Waren vor Gericht gebracht. Nach einem Urteil der Schlussinstanz des Oberen Volksgerichtes der Stadt Beijing gewannen sie den Prozess. Dieses Ergebnis hat bei ausländischen Firmen, Experten und Medien große Aufmerksamkeit erregt sowie den ausländischen Investoren und Geschäftsleuten den festen Entschluss der chinesischen Regierung zum Schutz des Warenzeichenrechts bewiesen.
Seit Beginn der Reform und Öffnung im Jahre 1978 hat China ein den konkreten Verhältnissen des Landes und den internationalen Regeln entsprechendes gesetzliches System für Warenzeichen schrittweise aufgebaut sowie einen Mechanismus der Kooperation eines juristischen und administrativen Schutzes mit chinesischer Prägung ausgearbeitet. In den meisten Ländern ist es üblich, dass die Betroffenen die Streitigkeiten bei der Frage der Warenzeichen durch Justizverfahren lösen lassen, was jedoch viel Zeit kostet. Chinas administratives Schutzsystem ist durch schnelle Aktionen, einfache Verfahren, zügige Ermittlungen und schnelle Durchführung der Gerichtsverfahren gekennzeichnet. Dadurch können nicht nur das Warenzeichenrecht, sondern auch die Interessen der Verbraucher bestens geschützt werden. In China werden die meisten Fälle einer Verletzung des Warenzeichenrechts von den Verwaltungsbehörden für Industrie und Handel behandelt, und der Großteil davon wird von diesen Behörden nach ihren Befugnissen aus eigener Initiative untersucht und behandelt.
Beim Schutz des Warenzeichenrechts werden chinesische und auswärtige eingetragene Marken gleich behandelt. Egal, aus welchem Land, ob In- oder Ausland, die eingetragenen Marken genießen das gleiche Recht und werden gleichberechtigt geschützt. Diese Richtlinie fördert die Wirtschaftsentwicklung und das Gedeihen des Warenzeichenwesens in China und ermutigt zahlreiche auswärtige Unternehmer, ihre Warenzeichen in China eintragen zu lassen. Statistiken zufolge steigt die Zahl der Anträge zur Registrierung der Warenzeichen in China seit fünf Jahren rapide an. 2001 waren es 270.000, und 2005 stieg die Zahl auf 660.000. Dies zeigt die Erfolge beim Schutz des Warenzeichenrechts in China und belegt, dass die ganze Gesellschaft immer mehr Wert auf Warenzeichen legt. All dies wird dazu beitragen, in China eine harmonische Gesellschaft aufzubauen, in der das geistige Eigentum wirksam geschützt sowie ein fairer Wettkampf gewährleistet und aufrechterhalten wird.