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Frage 5-6: Wie bekannt wurde, beschäftigt sich China mit der Ausarbeitung eines Antimonopolgesetzes. Wozu wird solch ein Gesetz ausgearbeitet? Was beinhaltet dieses Gesetz?
Zur Wahrung der Ordnung der Marktkonkurrenz werden in China die entsprechenden Gesetzte und Vorschriften intensiv verbessert. Hier ein Bild vom Anzeigezentrum der städtischen Verwaltung für Industrie und Handel in Beijing
Antwort: International wird das Antimonopolgesetz schon immer als "wirtschaftliche Verfassung" bezeichnet. Bisher haben mehr als 80 Länder solch ein Gesetz erlassen. In einigen Ländern ist der Erlaß solch eines Gesetzes auf mehr als hundert Jahre zurückzuführen. Am 24. Juni 2006 legte die chinesische Regierung den Entwurf zum Antimonopolgesetz zum ersten Mal dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses zur Überprüfung vor.
Der Grund für die Ausarbeitung dieses Gesetzes liegt darin, dass China ein Gesetz zur Verhütung und Vermeidung einer Monopolbildung dringend benötigt. Obwohl China zuvor ein Gesetzt über den Kampf gegen Wettbewerbsverzerrung, ein Preisgesetz sowie Vorschriften zur Telekommunikation erlassen hat, die Bestimmungen über einige Verhaltensweisen der Konkurrenzbeschränkung beinhalten, ist in einigen Regionen und Branchen der Ansatz zur Monopolbildung aufgetaucht, was die Entwicklung der chinesischen Marktwirtschaft und die Teilnahme am internationalen Wettbewerb beeinträchtigt. Außerdem gibt es Machtmissbräuche der staatlichen Verwaltungsbehörden und der Organisationen mit Befugnissen zur Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten sowie Fälle der Wettbewerbsausschließung und -beschränkung. Als ein Marktwirtschaftsland muss China durch die Bildung und Umsetzung eines relativ vollkommenen gesetzlichen Systems gegen Monopolbildung in- und ausländische Monopole verhüten und verhindern, um den Unternehmern offene, transparente und kalkulierbare Verhaltensnormen zu bieten, die Ordnung der Marktwirtschaft zu standardisieren sowie die gesunde, kontinuierliche und koordinierte Entwicklung der Volkswirtschaft zu gewährleisten.
Der zum ersten Mal im Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses vorgebrachte Entwurf zum Antimonopolgesetz setzt sich aus acht Kapiteln und 56 Artikeln zusammen. Vor allem werden drei Prinzipien festgeschrieben, und zwar das Verbot von Monopolvereinbarungen, das Verbot von Mißbräuchen der marktbeherrschenden Stellung und die Kontrolle der Händlerkonzentration. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf die Behandlung der Wettbewerbsausschließung und -beschränkung durch administrative Interventionen, Instanzen für Monopolbekämpfung und die gesetzliche Verantwortung.
In China sind Monopolvereinbarungen ein üblicher und typischer Vorgang. Da die Monopolvereinbarungen eine direkte Gefährdung für den Wettbewerb darstellen, verbietet der Gesetzentwurf gemäß dem Konzept "Verbot im Prinzip, Ausnahme unter Bedingungen" einerseits alle Monopolvereinbarungen, er macht andererseits aber Ausnahmen in Einzelfällen, die zwar zu Wettbewerbsbeschränkungen führen, im Ganzen gesehen aber vorteilhaft für technische Fortschritte, die wirtschaftliche Entwicklung und die öffentlichen Interessen sind.
Obwohl der Gesetzentwurf die Einnahme einer marktbeherrschenden Stellung durch Konkurrenz nicht verbietet, ist die Wettbewerbsausschließung und -beschränkung durch Missbräuche der Monopolstellung verboten. Dazu zählen unter anderem Preismonopole, Handelsablehnungen, Zwangshandel, Kopplungsverkäufe und Behandlungsunterschiede bezüglich der Handelsbedingungen. Solche Bestimmungen stehen der Existenz und der Entwicklung von großen Unternehmen nicht im Weg, sie können aber Wettbewerbsverletzungen durch einen Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung effektiv verhindern. Es trägt daher zur Schaffung und Wahrung eines Marktumfelds des fairen Wettbewerbs und zum Schutz der Kundeninteressen bei.
Die nötige Kontrolle der Händlerkonzentration findet man in jedem Gesetz gegen Monopolbildung. Eine mögliche Kontrollmaßnahme ist vor allem die Einführung eines vorherigen oder nachträglichen Anmeldesystems für die Unternehmer. Die Instanzen für den Kampf gegen Monopole werden diese Anmeldungen überprüfen, bevor sie die Genehmigung erteilen oder verweigern. Der Gesetzentwurf hat nach den Gegebenheiten in China bestimmte Kriterien für die Anmeldung über die Händlerkonzentration festgelegt. Das Kriterium für die allgemeinen Branchen und Bereiche liegt darin, dass der globale Umsatz aller Kooperationspartner im Vorjahr zwölf Milliarden Yuan übertraf und der Umsatz eines Kooperationspartners im Vorjahr in China 800 Millionen Yuan überstieg. Die Anmeldungskriterien für Sonderbranchen wie Bankenwesen und Versicherungswesen werden gesondert ausgearbeitet.
Zur Koordination der Monopolbekämpfung und zur Garantie der Einheitlichkeit, der Gerechtigkeit und der Autorität der Monopolbekämpfung sieht der Gesetzentwurf vor, dass China eine Antimonopolkommission beim Staatsrat gründen wird. Die Kommission setzt sich aus Beamten der zuständigen Regierungsbehörden sowie aus Juristen und Wissenschaftlern zusammen und ist unter anderem dafür zuständig, die Monopolbekämpfung zu organisieren, die politischen Maßnahmen des Staates zur Monopolbekämpfung zu studieren und dem Staatsrat Vorschläge zu unterbreiten, um die Behandlung von wichtigen Fällen sowie die Arbeit aller diesbezüglichen Instanzen zu koordinieren.