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Frage 7-1: Seit dem 11. Dezember 2006 ist der chinesische Markt für ausländische Banken geöffnet worden. Warum ermutigt China ausländische Banken, sich als chinesische juristische Personen registrieren zu lassen?
Ausländische Banken expandieren nach China. Hier ein Bild der Eröffnungsfeier einer HSBC-Niederlassung in Beijing
Antwort: Wie China bei seinem WTO-Beitritt versprochen hat, dürfen ausländische Banken seit dem 11. Dezember 2006 RMB-Geschäfte mit chinesischen Unternehmen sowie mit Privatpersonen betreiben. Ausländische Banken werden gleichberechtigt mit chinesischen Banken behandelt.
Der Grund, dass China Banken mit auswärtigem Kapital dazu ermutigt, sich als chinesische juristische Personen registrieren zu lassen, beruht auf den internationalen Gepflogenheiten. Damit können ausländische Banken in China vollständig RMB-Geschäfte betreiben. Man muss jedoch mit der Öffnung der Geschäfte der Landeswährung vorsichtig sein, weil dies die staatliche Sicherheit und das Leben der Bevölkerung betrifft. Gemäß den internationalen Gepflogenheiten dürfen ausländische Banken nur als lokal registrierte juristische Personen Geschäfte mit der Landeswährung von Privatpersonen betreiben. Niederlassungen ausländischer Banken dürfen sich nur auf Geschäfte mit Unternehmenskunden beschränken. Ausländische Banken können in China anhand ihrer Strategie und ihrer Planung aber darüber selbständig entscheiden. Sie können sich als chinesische juristische Personen registrieren lassen, um RMB-Geschäfte in kleiner Summe betreiben zu dürfen, oder sie können sich weiterhin, als Niederlassung ausländischer Banken, auf die Geschäfte mit Unternehmenskunden konzentrieren, wenn sie nicht sehr viele Zweigstellen in China errichten wollen. In diesem Fall dürfen sie nur mit Unternehmenskunden Geschäfte ab einer Million Yuan abwickeln.
China hat ein einheitliches Überwachungssystem sowohl für chinesische Banken als auch für Banken mit auswärtigem Kapital etabliert. Alle Banken werden in China gleichberechtigt behandelt. Eine Bank mit ausländischem Kapital muss mindestens eine Milliarde Yuan eingetragenes Kapital vorweisen und ihre Kapitaldeckungsrate muss außerdem bei mindestens acht Prozent liegen, wenn sie sich als chinesische juristische Person registrieren lassen möchte. Man muss die Kreditqualität, die Ordnungseinhaltung, die Reserven für Foderungsausfälle und den Handel mit großen Summen strenger überwachen. Wird bei einer ausländischen Bank eine Ordnungswidrigkeit gemeldet, greift die chinesische Regierung mit strengeren Maßnahmen ein: Die ausländische Bank muss ihr Kapital oder die Risikoreserve aufstocken. Oder die ausländische Bank wird aufgefordert, ihre Geschäfte teilweise einzustellen beziehungsweise sogar völlig zu schließen. Gerät eine Bank aufgrund von unwiderstehlicher Kraft in eine Zahlungskrise, so kann durch eine Anlagenversicherung oder ein Abrechnungsverfahren die Sicherheit beziehungsweise die Interessen der Anleger geschützt werden.
In der Tat hoffen weltweit alle Banken auf immer weniger Interventionen und Beschränkungen durch den Staat. Ein Ringen zwischen der kontrollierenden Autorität und der unter der Überwachung stehenden Partei wird immer bestehen. Chinas Finanzsektor befindet sich in einer wichtigen Reformphase. Und China ist ein Entwicklungsland. Eine umfassende Öffnung ist nicht realistisch, jede vernünftige Regierung kann eine umfassende Öffnung verweigern. Ein Zusammenbruch des chinesischen Finanzsektors würde schließlich für die Weltwirtschaft eine Katastrophe bedeuten.