Chongqing
 
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Stadtbürgermeister:
Bao Xuding
Adresse des Büros der Stadtregierung: Renmin-Straße, Yuzhong-Bezirk, Chongqing
Tel: : 023-63854444
Webadresse: http://www.cq.gov.cn/


Geographische Lage
Chongqing liegt am Oberlauf des Jangtse im Südwesten Chinas und grenzt an die Provinzen Hubei, Hunan, Guizhou, Sichuan und Shaanxi. Es hat eine Fläche von 82 400 km².
I. Geographische Lage und natürliche Bedingungen
 

Höhenlage :

Natürliche Ressourcen

Das Gebiet Chongqing ist von mehreren Flüssen durchzogen. Seine Wasserressourcen können 7,5 Mio. kW Strom erzeugen. Es birgt eine der drei größten Reserven von Mineralwasser in China und 38 Arten von Bodenschätzen, darunter Kohle, Naturgas, Strontium, Bauxit, Mangan, Kalk, Marmor, Spat, Gips, Quarz, Quecksilber und Steinsalz. Hinsichtlich des Vorkommens von Strontium belegt Chongqing den 1. Platz in China und den 2. Platz in der Welt.

Chongqings Wetter ist wechselhaft, und in diesem Gebiet gibt es eine große Vielfalt von Flora und Fauna. Chongqing ist auch reich an touristischen Ressourcen wie Bergen, Flüssen, Wäldern, Quellen, Wasserfällen, Schluchten und Höhlen, die die Majestät, Faszination, Gefährlichkeit und Abgeschiedenheit der Natur spiegeln. Die berühmten touristischen Attraktionen sind u. a. die Drei Schluchten des Jangtse, der nächtliche Anblick der Bergstadt Chongqing, die Felsschnitzereien in Dazu, die kürzlich erschlossene Furong-Höhle in Wulong und eine Floßfahrt auf dem Fluß Wujiang sowie die "Tiankeng" (Himmlische Grube) und die "Difeng" (Spalte der Erde), zwei phantastische geologische Erscheinungen in Fengjie.

Außerdem hat Chongqing ausgedehnte ländliche Gebiete mit einer großen bäuerlichen Bevölkerung - ein großes Potential für die Entwicklung der Landwirtschaft. Die Arbeitskräfte sind verhältnismäßig billig.

Umweltsituation und -probleme

Die Wasserqualität der Stadt verschlechtert sich von Tag zu Tag. Ökologische Probleme wie die Bodenerosion, die Abschwächung der Funktion der Wälder, die Abnahme des Ackerlandes und häufige Naturkatastrophen sind recht gravierend. Die schlechte ökologische Umwelt hat sich noch nicht von Grund auf verbessert.

 

 
II. Bevölkerung
 
Bevölkerungszahl:
30,6 Mio. (Ende 1998)

Bevölkerungswachstumsrate:
0,551%
 

Durchschnittliche Lebenserwartung

In Chongqing leben neben der Han-Nationalität 49 nationale Minderheiten, darunter Miao, Hui, Mandschuren, Yi, Zhuang, Bouyei, Mongolen, Tibeter, Bai, Dong, Uiguren, Hani, Dai, Lisu, Va, Lahu, Shui, Naxi, Qiang und Gelao. Die Gesamtzahl der Angehörigen nationaler Minderheiten beträgt 1,75 Mio. Die Tujia-Nationalität mit einer Bevölkerung von 1,13 Mio. ist die größte nationale Minderheit, gefolgt von der Miao-Nationalität, die 520 000 Menschen zählt. Diese beiden Nationalitäten leben hauptsächlich in fünf autonomen Kreisen von nationalen Minderheiten in der Entwicklungszone Qianjiang und im Gebiet Fuling.

Bildungsstand : Analphabeten und Halb-Analphabeten im Alter von 15 Jahren und darüber: 3,65 Mio

Davon : 1,08 Mio. Männer und 2,57 Mio. Frauen

 

 
III. Wirtschaft
 
Bruttoinlandsprodukt (BIP) :
148,8 Mrd. Yuan
 

Wachstumsrate des BIP :
7,6%
 

BIP pro Kopf :
4853 Yuan
 

Anteile der Landwirtschaft, der Industrie und des Dienstleistungssektors an der Volkswirtschaft :
19,09%, 40,93% und 39,98%
 

Plan für die Überwindung der Armut

1998 verschlimmerte sich die asiatische Wirtschaftskrise weiter, der inländische Markt für Agrarprodukte flaute, und der sich aus der notwendigen Wiederbeschäftigung Arbeitsloser in Städten ergebende Druck vergrößerte sich. Viele ungünstige Faktoren beeinträchtigten direkt oder indirekt die wirtschaftliche Entwicklung in den armen Gebieten. All das bereitete der Stadt Chongqing nie dagewesene Schwierigkeiten bei der Durchführung des Plans für die Überwindung der Armut. Dank der Bemühungen der Regierung und der lokalen Bevölkerung wurde das Ziel für 1998 jedoch erreicht. Die Stadtregierung stellte 307 Mio. Yuan zur Bekämpfung der Armut zur Verfügung. Die Lösung der Nahrungs- und Kleidungsfrage der armen Landbevölkerung ging mit der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung und der umfassenden Entwicklung der Gebirgsgegenden einher. Als Resultat haben 850 000 Arme, die auf dem Lande leben, ihre Nahrungs- und Kleidungsfrage im großen und ganzen gelöst. Die Zahl der armen Menschen von Chongqing ist von 2,05 Mio. auf 1,2 Mio. zurückgegangen. Das Pro-Kopf-Nettoeinkommen in den armen Kreisen betrug 1261 Yuan, der Pro-Kopf-Getreidebesitz 480 kg.

Mit der Unterstützung der Zentralregierung wurden 10 000 ha Ackerland neu erschlossen, 400 000 arme Menschen wurden mit sauberem Trinkwasser versorgt, ländliche Landstraßen mit einer Gesamtlänge von 2000 km wurden ausgebaut bzw. neu gebaut und 21 000 Wohnhäuser wurden gebaut bzw. renoviert, wodurch sich die Wohnbedingungen von 15 100 armen Familien verbesserten. Eine Anzahl von Projekten zur Beseitigung der Armut begann, Erfolg zu zeigen. Aus den Fonds für die Beseitigung der Armut wurden ca. 350 Mio. Yuan in Produktionsprojekte investiert, was gute wirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzeffekte zeitigte.

Große Aufmerksamkeit wurde der Ausbildung geschenkt, um die Qualität der Arbeitskräfte zu verbessern. Viele arme Familien haben dadurch technische Kenntnisse erworben. 64 Grundschulen wurden mit öffentlichen Spenden gegründet, was nahezu 10 000 Kindern, die wegen der Armut den Schulbesuch unterbrochen hatten, half, wieder in die Schule zu gehen.

Inflationsrate :

Arbeitslosenrate :

Finanzeinnahmen : 7,1 Mrd. Yuan (1998) 

Produktionswert der Industrie : 124,19 Mrd. Yuan (1998) 

Produktionswert der Landwirtschaft : 25,49 Mrd. Yuan (1998) 

Außenhandel 

Das Import- und Exportvolumen von Chongqing betrug insgesamt 1,21 Mrd. US$, eine Zunahme um das 37fache gegenüber 1998. Davon betrug das Importvolumen 720 Mio. US$ und das Exportvolumen 490 Mio. US$. Jetzt gibt es in Chongqing über 300 Außenhandelsunternehmen, die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit mehr als 140 Ländern und Regionen der Welt aufgenommen haben. Chongqing hat in 28 Ländern und Regionen über 70 Unternehmen und Handelsvertretungen errichtet. Hong Kong ist traditionell der größte Exportmarkt Chongqings, und der größte Importeur ist Japan. Mit der raschen Entwicklung des Außenhandels vergrößert sich der Anteil der Industrieerzeugnisse bei den Exporten stetig.

Ausländische Investitionen

Bis Ende 1999 hat Chongqing ausländische Investitionen in Höhe von 5,2 Mrd. US$ angezogen. Firmen aus mehr als 40 Ländern, darunter 27 der 500 Top-Unternehmen der Welt, haben in Chongqing über 2000 Unternehmen errichtet. Die Wirtschaftlich-Technische Entwicklungszone Chongqings auf Staatsebene und zehn Entwicklungszonen auf Provinzebene sind Fenster Chongqings für die Öffnung nach außen geworden. Sie sind wichtige Gebiete für ausländische Investitionen.

Stützindustrien

Maschinenbauindustrie mit der Produktion von Autos und Motorrädern als Hauptbestandteil, chemische Industrie mit der Herstellung von Naturgas und Medikamenten als Schwerpunkt sowie die Hüttenindustrie, insbesondere die Produktion von Qualitätsstahl- und Aluminiumprodukten.

 

 
IV. Telekommunikation
 


Ende 1999 gab es in Chongqing 3,39 Mio. computergesteuerte Telefonanschlüsse mit 2,21 Mio. Telefonbenutzern. Eine Satelliten-Bodenstation für Telekommunikation ist errichtet worden. Die Einwohner Chongqings können durch IDD Gesprächspartner in 180 Ländern und Regionen erreichen Die Telefonnummern sind alle achtstellig.

Radio und TV-Stationen

Es gibt in Chongqing insgesamt 43 Radiostationen, sieben Fernsehstationen und 41 Kabelfernsehstationen. Die Einschaltquote von Radio und Fernsehen beträgt 85% bzw. 75%.

 

 
V.Verkehr
 

 

Eisenbahn

Von den drei Hauptlinien Chengdu-Chongqing, Changsha-Chongqing und Sichuan-Guizhou sowie fünf Nebenlinien verlaufen 537 km durch Chongqing.

Landstraßen

Von fünf National- und 17 Provinzstraßen verlaufen 27 200 km durch Chongqing.

Schiffahrt

Dutzende von Häfen und Passagier- sowie Frachtkais sind am Jangtse gebaut worden, um die Schiffahrt von Chongqing nach Shanghai und in andere Länder zu erleichtern. Die für die Schiffahrt in Chongqing genutzten Flußstrecken sind über 4000 km lang. Nach der Fertigstellung des Drei-Schluchten-Wasserbauprojekts können Schiffe von 10 000 BRT direkt Chongqing erreichen.

Luftfahrt

Der Zivilflughafen der ersten nationalen Klasse in Chongqing hat über 50 inländische und internationale Fluglinien eröffnet. Zwei weitere Flughäfen, der Wuqiao-Flughafen in Wanzhou und der Zhoubai-Flughafen in Qianjiang, befinden sich im Bau.

 

 
VI.Projekte für ausländische Investition
 


1. Infrastrukturprojekte, einschließlich Landstraßen, Brücken, Tunnels, kleiner und mittelgroßer Wasserkraftstationen, Erneuerung bzw. Renovierung von Wasserbauanlagen, Bewässerungsanlagen, Städtebau, Abwasserentsorgung, Umweltschutz und Erschließung von Immobilien.

2. Ressourcenentwicklungsprojekte: Umfassende Nutzung und Weiterverarbeitung von Kohle, Naturgas und metallhaltigen sowie nichtmetallhaltigen Mineralien und Produktion von Roh- und Werkstoffen.

3. Landwirtschaftliche Projekte: Entwicklung von neuen Rassen und Sorten, Konservierung, Verarbeitung und Anwendung neuer Technologien in bezug auf Qualitätsgetreide, Speiseöl, Gemüse und Obst, Einführung und Zucht guter Rassen von Haustieren, Geflügel und Fischen, Entwicklung exportorientierter landwirtschaftlicher Produkte und Sanierung und Aufbau der ökologischen Umwelt.

4. Industrielle Projekte: Readjustierung und Umgestaltung vorhandener Staatsunternehmen der Maschinenbau-, Metall-, Elektronik-, Instrumenten- und Meßgeräte-, Leicht-, Textil-, Chemie-, Nahrungsmittel- und Baustoffindustrie zur Erhöhung des technischen Niveaus; Verbesserung der Qualität der Produkte und Vergrößerung ihres Marktanteils; Entwicklung von Produktionsindustrien für elektronische Informationsanlagen, Umweltschutz und biologische Medizin sowie von neuen Industrien mit guten Marktaussichten.

5. Erschließung von touristischen Ressourcen, einschließlich der Erschließung von Landschaftsgebieten, der Verbesserung der Verkehrsbedingungen und der touristischen Einrichtungen, der Entwicklung von touristischen Produkten und des Aufbaus von Vergnügungseinrichtungen, soweit sie nach der Staatspolitik erlaubt sind.

6. Entwicklung neuer Industrien und Aufbau von Entwicklungszonen, Gründung neuer Industriezweige z. B. für intensive Agrartechnik, elektronische Informationstechnik, Technik für neue Materialien, moderne Produktionstechnik, Energietechnik, Technik für hocheffektive Energieeinsparung und Biotechnik. Ausländische Investitionen in die High-Tech-Entwicklungszonen auf Staatsebene und in die Wirtschaftlich-Technischen Entwicklungszonen der Stadt Chongqing sind willkommen.

7. Beratung in Bezug auf Informationen über die internationale Wirtschaft, Wissenschaft und Technik sowie Umweltschutz, Reparatur von Präzisionsinstrumenten und -meßgeräten einschließlich Kundendienst, Aufbau von Entwicklungszentren für Hochtechnologie und Entwicklung neuer Produkte sowie deren Produktion in Serie.

 
VII. Vorzugspolitik für ausländische Investoren
 

 
A. Besteuerung
 

1. Lokale Einkommensteuer

 1) Produktive Unternehmen mit Auslandskapital, die für eine Betriebsdauer von mindestens zehn Jahren geplant sind, können von dem Jahr an, in dem sie mit Gewinn arbeiten, sechs Jahre von der lokalen Einkommensteuer befreit werden und im siebten bis zehnten Jahr eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten. Diejenigen, die für eine Betriebsdauer von mindestens 15 Jahren geplant sind oder über 30 Mio. US$ investieren, können von dem Jahr an, in dem sie mit Gewinn arbeiten, acht Jahre von der lokalen Einkommensteuer befreit werden und im neunten bis fünfzehnten Jahr eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten. Produktive Unternehmen mit Auslandskapital, die für eine Betriebsdauer von weniger als zehn Jahren geplant sind, und nichtproduktive Unternehmen mit Auslandskapital, die für eine Betriebsdauer von mindestens zehn Jahren geplant sind, können von dem Jahr an, in dem sie mit Gewinn arbeiten, zwei Jahre von der lokalen Einkommensteuer befreit werden und im dritten bis fünften Jahr eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten.

 2) Produktive Unternehmen mit Auslandskapital, die in von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten oder in Gebieten, die von der Zentral- oder der Provinzregierung für wirtschaftlich unterentwickelt erklärt worden sind, errichtet werden oder sich mit der Schürfung nach und dem Abbau von Bodenschätzen beschäftigen und für eine Betriebsdauer von mindestens zehn Jahren geplant sind, können nach Genehmigung ihres Antrags durch die Steuerbehörden nach Ablauf der im letzten Artikel festgelegten Fristen für Steuerbefreiung bzw. -herabsetzung weiter eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten. Produktive Unternehmen mit Auslandskapital, die für eine Betriebsdauer von weniger als zehn Jahren geplant sind, können nach Genehmigung ihres Antrags durch die Steuerbehörden nach Ablauf der im letzten Artikel festgelegten Fristen für Steuerbefreiung bzw. -herabsetzung im sechsten bis achten Jahr weiter eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten.

 3) Produktive Unternehmen mit Auslandskapital können nach Ablauf der festgelegten Fristen für Steuerbefreiung bzw. -herabsetzung in dem Jahr, in dem der Produktionswert ihrer Exportprodukte mehr als 50% ihres Bruttoproduktionswertes ausmacht, von der lokalen Einkommensteuer befreit werden.

 4) Unternehmen mit Auslandskapital, die sich mit der Erschließung und der umfassenden Nutzung von Naturressourcen und dem Bau von Kraftwerken, Flughäfen, Landstraßen, Brücken, Häfen, Kais, Wasserwerken (das Leitungsnetzwerk nicht einbegriffen), Wasserbauanlagen und anderen infrastrukturellen Einrichtungen beschäftigen, werden von der lokalen Einkommensteuer befreit.

 5) Unternehmen mit Auslandskapital, die sich in Wohnungsbauprojekte für einkommenschwache Stadtbewohner engagieren, werden mit Genehmigung der Volksregierung der Stadt von der lokalen Einkommensteuer befreit.

 2. Körperschaftssteuer

 1) Die Körperschaftssteuer für produktive Unternehmen mit Auslandskapital wird nach dem Steuersatz von 24% erhoben.

 2) The income tax on foreign-funded enterprises established in economic and technological development zones or the hi-tech enterprises in the hi-tech development zones defined by the State Council shall be levied at the rate of 15 percent.

 3) Die Körperschaftssteuer für produktive Unternehmen mit Auslandskapital, die in den vom Staat genehmigten Wirtschaftlich-Technischen Entwicklungszonen errichtet werden, und für High-Tech-Unternehmen in den Entwicklungszonen für High-Tech-Industrien wird nach dem Steuersatz von 15% erhoben.

 4) Produktive Unternehmen mit Auslandskapital, die für eine Betriebsdauer von mindestens zehn Jahren geplant sind, können von dem Jahr an, in dem sie mit Gewinn arbeiten, zwei Jahre von der Körperschaftssteuer befreit werden und im dritten bis fünften Jahr eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten.

 5) Unternehmen mit Auslandskapital, die in fortgeschrittene Technologie investieren, können nach Ablauf der festgelegten Fristen für Steuerbefreiung bzw. -herabsetzung für weitere drei Jahre eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten.

 6) Die Körperschaftssteuer für exportorientierte Unternehmen mit Auslandskapital wird nach Ablauf der festgelegten Fristen für Steuerbefreiung bzw. -herabsetzung in dem Jahr, in dem der Produktionswert ihrer Exportprodukte über 70% ihres Bruttoproduktionswertes ausmacht, mit Genehmigung der Steuerbehörden nach dem Steuersatz von 10 Prozent erhoben.

 7) Unternehmen mit Auslandskapital, die in die Entwicklung der Landwirtschaft und die Weiterverarbeitung von Agrar- und Nebenprodukten investieren und Agrarprodukte exportieren, können nach Ablauf der festgelegten Fristen für Steuerbefreiung bzw. -herabsetzung nach Genehmigung ihres Antrags durch die Steuerbehörden in den folgenden fünf Jahren eine Steuerermäßigung von 15-30 Prozent erhalten.

 8) Unternehmen mit Auslandskapital, die in von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten oder in Gebieten, die von der Zentral- bzw. der Provinzregierung für wirtschaftlich unterentwickelt erklärt worden sind, errichtet werden und in die Entwicklung der Landwirtschaft, die Weiterverarbeitung von Agrarprodukten mit neuen Techniken und die Entwicklung der Forstwirtschaft investieren, können nach Ablauf der festgelegten Fristen für Steuerbefreiung bzw. -herabsetzung nach Genehmigung ihres Antrags durch die Steuerbehörden in den folgenden zehn Jahren eine Steuerermäßigung von 15-30 Prozent erhalten.

 9) Dem ausländischen Investor eines Unternehmens mit Auslandskapital, der seinen Gewinnanteil aus dem Unternehmen reinvestiert, um das Kapital des Unternehmens aufzustocken oder ein anderes Unternehmen mit Auslandskapital, das für eine Betriebsdauer von mindestens fünf Jahren geplant ist, zu gründen, werden mit Genehmigung der Steuerbehördcn 40% der gezahlten Körperschaftssteuer für die reinvestierte Summe zurückerstattet. Wenn er seinen Gewinnanteil reinvestiert, um ein exportorientiertes Unternehmen oder ein Unternehmen mit fortgeschrittener Technologie, das für eine Betriebsdauer von mindestens fünf Jahren geplant ist, zu gründen, wird ihm die gezahlte Körperschaftssteuer für die reinvestierte Summe hundertprozentig zurückerstattet.

 10) Die Körperschaftssteuer auf Einkommen, das ausländischen Investoren, die keine Niederlassungen in China haben, aus Dividenden, Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren und anderen Quellen in Chongqing beziehen, wird um zehn Prozent des Steuersatzes ermäßigt. Dies betrifft nicht dasjenige Einkommen, das in Übereinstimmung mit dem Gesetz bereits von der Körperschaftssteuer befreit ist. Falls jene Investoren, die Kapital und Ausrüstungen zu Vorzugsbedingungen liefern oder fortgeschrittene Technologie nach Chongqing transferieren, weitere Steuerermäßigungen oder -befreiungen wünschen, soll über ihren Antrag durch die Volksregierung der Stadt entschieden werden.

 11) Die Körperschaftssteuer auf den Profit aus dem Straßenzoll der Landstraßen, in die ausländische Investoren investieren, wird vom Steueramt Chongqings erhoben und vom Schatzamt Chongqings kassiert. Der Teil, der zum Schatzamt Chongqings gehört, wird den ausländischen Investoren zurückerstattet, bevor sich ihre Investitionen amortisiert haben.

 3. Rückerstattung der Steuer auf Exportprodukte und extra gezahlte Steuern

 1) Die Steuerbehörden sollen die Formalitäten für die Steuerbefreiung, -rückstattung bzw. -kompensation für Exportprodukte, die Unternehmen mit Auslandskapital produzieren und verkaufen, rechtzeitig in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Staates über die Steuerrückerstatttung für Exportprodukte von Unternehmen mit Auslandskapital erledigen.

 2) Die Steuern, die Unternehmen mit Auslandskapital, die vor dem 31. Dezember 1993 gegründet worden sind, wegen der Erhebung von Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer und Gewerbesteuer extra zahlen, werden nach Genehmigung ihres Antrags durch die Steuerbehörden für eine Periode von höchstens fünf Jahren innerhalb der genehmigten Betriebsdauer zurückerstattet.

 4. Vorzugsbehandlung bezüglich anderer Steuern

 1) Die Gewerbesteuer aus dem Straßenzoll der Landstraßen, die mit ausländischen Investitionen gebaut worden sind, wird vom lokalen Steueramt erhoben und vom Schatzamt Chongqings kassiert. Sie wird zurückerstattet oder in den Bau anderer Landstraßen reinvestiert, bevor sich die ausländischen Investitionen amortisiert haben.

 2) Produktive bzw. nichtproduktive Unternehmen mit Auslandskapital, die für eine Betriebsdauer von mindestens fünfzehn Jahren geplant sind, werden für zehn bzw. drei Jahre von der Immobiliensteuer (auf neu gebaute Gebäude) und der Lizenzsteuer auf Wagen und Schiffe befreit.

 3) Unternehmen mit Auslandskapital, die in die umfassende Entwicklung und Nutzung der Landwirtschaft, die Weiterverarbeitung von Agrar- und Nebenprodukten mit neuen Techniken, die Entwicklung der Forstwirtschaft, die Erschließung und umfassende Nutzung von Naturressourcen, in die Entwicklung der Energiewirtschaft und die Energieeinsparung, den Bau von infrastrukturellen Einrichtungen für Verkehr und Transport, die technische Innovation in großen und mittelgroßen Unternehmen, die Einführung von fortgeschrittenen Technologien, die Produktion von Exportprodukten, den Bau der städtischen Infrastruktur, den Umweltschutz und die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts, die Entwicklung des Tourismus und die Berufsausbildung der Mittel- und der Oberstufe investieren, können nach Überprüfung und Bestätigung durch die Steuerbehörden innerhalb der Betriebsdauer von der Immobiliensteuer (auf neu gebaute Gebäude) und der Lizenzsteuer auf Wagen und Schiffe befreit werden.

 4) Unternehmen mit Auslandskapital, die auf kahlen Bergen und unkultiviertem Land Projekte für die Entwicklung der Agrartechnik durchführen, werden von dem Jahr an, in dem sie Einkommen erzielen, fünf Jahre von der Landwirtschaftssteuer befreit.

 5) Unternehmen mit Auslandskapital, die auf kahlen Bergen und brachliegendem (unkultiviertem) Land und Gewässer steuerpflichtige spezielle Agrarprodukte entwickeln, werden von dem Jahr an, in dem sie Einkommen erzielen, drei Jahre von der Steuer auf spezielle Agrarprodukte befreit.

 6) Unternehmen mit Auslandskapital, die sich mit der Verbesserung von Grasland, Weideland, Grassamen und Haustierrassen beschäftigen, werden nach einem Steuersatz von 3 Prozent besteuert.

 7) Produktive Unternehmen mit Auslandskapital, die in von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten und in Gebieten, die von der Zentral- bzw. der Provinzregierung für wirtschaftlich unterentwickelt erklärt worden sind, errichtet werden, werden von der Immobiliensteuer und der Lizenzsteuer auf Wagen und Schiffe befreit.

 
 
B. Geschäftsregistrierung
 

5.
Ausländische Geldinstitute werden ermutigt, Niederlassungen in Chongqing einzurichten, und ausländische Konsortien und Gesellschaften werden ermutigt, Joint-Ventures, kooperative Unternehmen, Unternehmen mit Eigenkapital und Niederlassungen in Chongqing zu gründen.

 6. Ausländische Investoren werden ermutigt, in Form von Joint-Ventures oder kooperativen Unternehmen in Kraftwerke, Flughäfen, Landstraßen, Brücken, Häfen, Kais, Wasserwerke (das Leitungsnetzwerk nicht einbegriffen), Wasserbauanlagen und andere infrastrukturelle Einrichtungen zu investieren. Sie können mit der Genehmigung der Regierung Sondereinrichtungen der o. g. Projekte selbständig betreiben und nach den einschlägigen Bestimmungen des Staates in andere Unternehmen oder Dienstleistungebetriebe, die mit den o. g. Projekten in Zusammenhang stehen, investieren.

 7. Ausländische Geschäftsleute werden ermutigt, Aktionäre von Unternehmen Chongqings zu werden, mit ihnen zu fusionieren, sie vertraglich zu übernehmen oder sie zu pachten.

 8. Einheiten - mit dem Status juristischer Personen - von Forschungsinstituten und Hochschulen sowie private Unternehmen werden ermutigt und dabei unterstützt, mit ausländischen Geschäftsleuten Joint-Ventures und kooperative Unternehmen zu gründen. Chinesische Studenten, die im Ausland studieren, werden ermutigt, im Namen der Gesellschaften, in denen sie arbeiten, Unternehmen zu gründen. Die Unternehmen, die auf diese Weise gegründet werden, werden als Unternehmen mit ausländischen Investitionen betrachtet.

 9. Die Entwicklung von Unternehmen mit Auslandskapital und der rationale Kapitalfluß werden gefördert.

 1) Unternehmen mit Auslandskapital, deren Produkte marktgängig sind, werden ermutigt, Tochtergesellschaften zu gründen. Sie werden auch ermutigt, in Zusammenarbeit mit chinesischen Unternehmen neue Unternehmen zu gründen.

 2) Der Wechsel zwischen ausländischem und chinesischem Kapital wird unterstützt, um die Bildung von Fonds zu fördern. Der Wechsel wird als Veränderung der Registrierung betrachtet, keine Gebühr für die Registrierung wird erhoben.

 3) Unternehmen mit Auslandskapital werden ermutigt, Märkte für Produktionsmittel, Märkte für wichtige Produktionsfaktoren und andere Märkte neuen Typs zu errichten, um Vermögen, besonders Immobilien und Bodenressourcen, zu aktivieren.

 10. Unternehmen mit Auslandskapital, die sich mit wichtigen Projekten beschäftigen und deren registriertes Kapital über 2 Mio. US$ beträgt, können einen Namen der Kategorie I annehmen. Wenn ausländische Investoren chinesische Unternehmen kaufen oder mit ihnen fusionieren, können sie entweder einen neuen Namen beantragen oder den ursprünglichen Namen für das neue Unternehmen nutzen.

 

 
C. Devisenkontrolle und Kredite
 

11. Unternehmen mit Auslandskapital können bei Banken oder anderen Geldinstituten in Chongqing, die das Recht zum Betreiben von Devisengeschäften haben, Devisenkonten eröffnen. Wenn erforderlich, können sie bei Banken (einschließlich ausländischer Banken), die das Recht auf Devisengeschäfte haben, auch in anderen Städten Devisenkonten eröffnen. Sie können je nach ihren Bedürfnissen ein oder zwei Girokonten oder, wenn besondere Erfordernisse vorliegen, mehr als zwei Girokonten eröffnen.

 12. Unternehmen mit Auslandskapital können von Geldinstituten, Unternehmen und Individuen im Ausland oder von ausländischen Geldinstituten in China Kredite aufnehmen, wobei sie keiner Kreditbegrenzung unterliegen. Die geliehenen Devisen können in Renminbi konvertiert werden, um Rohstoffe und Einrichtungen in China zu kaufen. Die o. g. Unternehmen können auch mit Renminbi Devisen kaufen, um Kredite zurückzuzahlen.

 13. Der Profit in Devisen, den ausländische Investoren aus ihrer Investition legal zugeteilt bekommen, kann frei ins Ausland überwiesen werden. Sie können mit dem Beschluß des Vorstands ihres Unternehmens und dem Beleg für die Steuerzahlung in einer von den Devisenbehörden bestimmten Bank ihren Profit in Renminbi in Devisen konvertieren, die ins Ausland überwiesen oder in China investiert werden können.

 14. Unter Vorlage eines Investitionsabkommens kann ein ausländisches Unternehmen ein vorläufiges Devisenkonto für drei Monate eröffnen. Das Konto kann verlängert werden, wenn besondere Bedürfnisse vorliegen.

 15. Devisen aus Exporten können in Devisen-Girokonten deponiert oder zur Rückzahlung von Krediten verwendet werden. Sie können auch bei einer Devisenbank oder in einem Devisenhandelszentrum in Renminbi konvertiert werden.

 16. Unternehmen mit Auslandskapital können wie die chinesischen exportorientierten Unternehmen dieselbe Kreditunterstützung der Banken in Chongqing erhalten, wenn sie Umlauffonds für die Produktion von Exportwaren benötigen.

 

 
D. Boden und Immobilien
 

17. Unternehmen mit Auslandskapital, die das Recht auf die Nutzung von Boden zu Geschäftszwecken erhalten haben, zahlen die Bodennutzungsgebühren nach einem Satz von 50 Prozent der von der Stadtregierung festgelegten Norm.

Unternehmen mit Auslandskapital, die das Recht auf die Nutzung von Boden erhalten haben, werden von den Bodennutzungsgebühren befreit, wenn sie den Boden für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehzucht und Fischerei, für wissenschaftliche Forschung, Erziehungs- und Gesundheitswesen oder für den Bau von Kraftwerken, Flughäfen, Landstraßen, Brücken, Häfen, Kais, Wasserwerken (das Leitungsnetzwerk nicht einbegriffen), Wasserbauanlagen und andere infrastrukturelle Einrichtungen verwenden.

 18. Unternehmen mit Auslandskapital, die exportorientierte Produktionsprojekte oder High-Tech-Projekte durchführen, werden von dem Tag der Inbetriebnahme an für drei Jahre von den Bodennutzungsgebühren befreit und genießen vom vierten Jahr an eine 50prozentige Ermäßigung der von der Stadtregierung festgelegten Norm. Unternehmen, die für eine Betriebsdauer von mindestens zehn Jahren geplant sind, werden von dem Tag der Inbetriebnahme an für fünf Jahre von den Bodennutzungsgebühren befreit. Diejenigen, die Boden vorläufig für die Schürfung nach Bodenschätzen benutzen, werden für eine Zeit von sechs Monaten von den Bodennutzungsgebühren befreit und genießen vom siebten Monat an eine 50prozentige Ermäßigung der von der Stadtregierung festgelegten Norm.

 19. Unternehmen mit Auslandskapital, die in von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten oder in Gebieten, die von der Zentral- bzw. Provinzregierung für wirtschaftlich unterentwickelt erklärt worden sind, errichtet werden, werden von den Bodennutzungsgebühren befreit.

 20. Unternehmen mit Auslandskapital, die sich mit dem Bau von Kraftwerken, Flughäfen, Landstraßen, Brücken, Häfen, Kais, Wasserwerken (das Leitungsnetzwerk nicht einbegriffen), Wasserbauanlagen und anderen infrastrukturellen Einrichtungen beschäftigen und das Recht auf die Bodennutzung käuflich erworben haben, können mit Genehmigung der Regierung den niedrigsten Bodenpreis zahlen. Der Betrag kann innerhalb von zehn Jahren nach der Inbetriebnahme der Projekte in Raten gezahlt werden.

 21. Die Bodennutzungsgebühren, die Unternehmen mit Auslandskapital zu zahlen haben, werden vom Tag der Inbetriebnahme der Unternehmen an berechnet. Sie werden für sechs Monate gezahlt, wenn die Betriebsdauer der Unternehmen mehr als sechs Monate, aber weniger als zwölf Monate beträgt, und sie werden erlassen, wenn die Betriebsdauer weniger als sechs Monate beträgt.

Die Norm für die Bodennutzungsgebühren für Unternehmen mit Auslandskapital wird alle fünf Jahre je nach den Umständen reguliert. Wenn ein Unternehmen die Gebühren auf einmal für 15 Jahre zahlt, bleibt die Norm innerhalb von 15 Jahren unverändert.

 22. Produktive Unternehmen mit Auslandskapital, die in Form von Joint-Ventures, kooperativen Unternehmen oder Kapitalbeteiligung mit Technologie oder in anderen Formen gegründet werden, werden von der Zahlung für das Bodennutzungsrecht befreit, vorausgesetzt, daß die Position ihres chinesischen Partners als juristische Person unverändert bleibt. Wenn der chinesische Partner den Boden als Beitrag zum Joint-Venture oder zum kooperativen Unternehmen zur Verfügung stellt und seine Position als juristische Person sich verändert, kann beantragt werden, das Bodennutzungsrecht durch die Zahlung des Bodenpreises nach einem Satz von 20 Prozent zu erhalten. Wenn der chinesische Partner immer noch Schwierigkeiten hat und nicht den festgelegten Investitionsanteil erreichen kann, kann die Senkung des Preises für das Bodennutzungsrecht oder eine Zahlung innerhalb von fünf Jahren beantragt werden.

 23. Unternehmen mit Auslandskapital, die ländlichen kollektiveigenen Boden für die Entwicklung von High-Tech-Industrie, für städtische Infrastruktur und öffentliche Wohlfahrt, den Bau von Kraftwerken, Flughäfen, Landstraßen, Brücken, Häfen, Kais, Wasserwerken (das Leitungsnetzwerk nicht einbegriffen), Wasserbauanlagen und Wohnungen für einkommenschwache Stadtbewohner beanspruchen, können mit Genehmigung der Volksregierung der Stadt von Zuschlägen für den Straßenbau befreit werden.

Unternehmen mit Auslandskapital, die sich mit dem Bau von Landstraßen, Häfen und Kais beschäftigen, genießen Priorität, entlang der Landstraßen und im Hafengebiet Immobiliengeschäfte abzuwickeln, Dienstleistungseinrichtungen zu betreiben und Straßen- und Wasserverkehr zu entwickeln. Sie können Land in den umliegenden Kleinstädten zu einem günstigen Preis für ihre Entwicklung pachten.

 24. Wenn das Eigentums- oder Managementrecht des chinesischen Partners von einer ausländischen juristischen Person gepachtet und die Eigenschaft des chinesischen Partners als juristische Person annulliert worden ist, wird das Bodennutzungsrecht von der Kreisregierung zurückgenommen und an das Pachtunternehmen veräußert oder ihm übertragen. Das Pachtunternehmen zahlt nach den einschlägigen Vorschriften der Regierung die Gebühren für die Veräußerung des Bodennutzungsrechts oder die Gebühren für die Bodennutzung.

Wenn das chinesische Unternehmen gepachtet oder nur sein Managementrecht gepachtet wird, kann das Bodennutzungsrecht entweder nach den o. g. Bestimmungen behandelt oder vom chinesischen Unternehmen mit Genehmigung der Bodenverwaltungsbehörde der Stadt an den Pächter vermietet werden. Der Vermieter (oder die im Pachtvertrag vereinbarte Partei) zahlt dann die Gebühren für die Bodennutzung.

 25. Unternehmen mit Auslandskapital, die sich mit dem Bau von Wohnungen für einkommenschwache Stadtbewohner beschäftigen, genießen die in den Vorschriften der Volksregierung Chongqings über die Verwaltung der Wohnungsbauprojekte für einkommenschwache Stadtbewohner festgelegten Präferenzen. Das Land für das Bauprojekt wird von den Behörden gewährt, die Gebühren für öffentliche Einrichtungen und Handelseinrichtungen, Posteinrichtungen, Feuerwehreinrichtungen, Wasser, Elektrizität usw. werden ermäßigt oder erlassen. Die gebauten Wohnungen für einkommenschwache Stadtbewohner werden zu einer Parität oder einer niedrigen Profitrate zuerst verkauft und dann vermietet.

 26. Gebühren für die Registrierung werden nur erhoben, wenn Unternehmen mit Auslandskapital das Bodennutzungsrecht registrieren lassen. Von Unternehmen mit Auslandskapital, die sich mit High-Tech-Industrie, exportorientierten Projekten, Grundstoffindustrie, öffentlichen Einrichtungen und dem Bau von Wohnungen für einkommenschwache Stadtbewohner beschäftigen oder in die Umgestaltung von Unternehmen, die Bankrott machen, in Unternehmen, die sich in einer schwierigen Lage befinden, oder in alte Unternehmen investieren, werden nur Kostengebühren für die Abschätzung des Bodenpreises erhoben.

 27. Wenn Unternehmen mit Auslandskapital ländliches kollektiveigenes Land für ihre Projekte beanspruchen, arbeitet die Landverwaltungsbehörde im Namen der Volksregierung Pläne für die Versorgung mit Land aus und schließt mit diesen Unternehmen Verträge.

 28. Unternehmen mit Auslandskapital, die sich mit der öffentlichen Wohlfahrt, dem vom Staat schwerpunktmäßig unterstützten Programm für Wissenschaft und Erziehung, dem Bau von Kraftwerken, Flughäfen, Landstraßen, Brücken, Häfen, Kais, Wasserwerken (das Leitungsnetzwerk nicht einbegriffen), Wasserbauanlagen, dem Bau von Wohnunen für einkommenschwache Stadtbewohner und anderen nichtkommerziellen Projekten beschäftigen, wird das Land für die Projekte von der Volksregierung von Kreisebene aufwärts zur Verfügung gestellt. Unternehmen mit Auslandskapital, die Produktion, Dienstleistungen, Immobiliengeschäfte, Tourismus und andere profitmachende Geschäfte betreiben, sollen nach dem Gesetz durch Veräußerung, Übertragung oder Pachtung das Land erwerben. Das Bodennutzungsrecht, das Unternehmen mit Auslandskapital durch Pachtung erworben haben, kann mit Genehmigung und innerhalb der im Pachtvertrag vereinbarten Frist weitervermietet und vererbt, aber nicht verpfändet werden.

 29. Die Gebühren für die Bodennutzung für Unternehmen mit Auslandskapital werden von der Bodenverwaltungsbehörde des Bezirks, der Stadt bzw. des Kreises kassiert.

 30. Wenn Unternehmen mit Auslandskapital, die das Bodennutzungsrecht von Verwaltungsbehörden erhalten haben, Immobilien veräußern, müssen sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Staatsrates diese Aktion der Volksregierung zur Überprüfung und Genehmigung vorlegen. Wenn die Volksregierung beschließt, die Veräußerung des Bodennutzungsrechts nicht zu genehmigen, müssen die Unternehmen entsprechend den Bestimmungen des Staatsrats den Erlös aus der Veräußerung der Immobilien an die Staatskasse entrichten.

 31. Unternehmen mit Auslandskapital, die in von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten oder in Gebieten, die von der Zentral- bzw. Provinzregierung für wirtschaftlich unterentwickelt erklärt worden sind, gegründet werden, können noch günstigere Bedingungen gewährt werden.

 32. Wenn ein Unternehmen mit Auslandskapital Land, das einem ländlichen Kollektiv gehört, beansprucht, soll das Land zuerst von der Lokalregierung gekauft und dann an das Unternehmen veräußert werden. Wenn die ländliche kollektive Wirtschaftsorganisation ihren ursprünglichen Grund und Boden als Aktie oder als die Bedingung für die Kooperation benutzt oder zusammen mit anderem Land die Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehzucht oder Fischerei entwickelt, kann das Eigentumsrecht auf das Land nicht verändert werden. Das Land kann vom Joint-Venture genutzt, aber nicht übertragen werden.

 33. Wenn Unternehmen mit Auslandskapital ihre Immobilien taxieren lassen, werden die Gebühren für die Taxierung nur zur Hälfte der Norm erhoben.

 

 
E. Produktion und Wirtschaftsführung
 

34. Unternehmen mit Auslandskapital können selbst über das Verhältnis von Exportprodukten und Produkten, die für den Binnenmarkt bestimmt sind, ohne Beschränkung entscheiden. Ausgenommen sind Produkte, über die der Staat spezielle Bestimmungen erlassen hat.

 35. Unternehmen mit Auslandskapital, die in den Bau und Betrieb von Landstraßen investieren, können entsprechend dem Preisinflationsindex und nach Genehmigung des Finanzamtes, des Preisamtes und des Verkehrsamtes der Stadt die Höhe des Straßenzolls, den sie erheben, regulieren.

 36. Die ausländischen Teilhaber von Unternehmen mit Auslandskapital, die sich mit dem Bau von Flughäfen, Landstraßen, Brücken, Häfen, Kais, Wasserwerken (das Leitungsnetzwerk nicht einbegriffen) und Wasserbauanlagen beschäftigen, haben die Priorität, während der Kooperationsperiode die Erlöse aus den o. g. Projekten zu genießen.

 

 
F. Im- und Export von Materialien
 

37. Unternehmen mit Auslandskapital, die Exportprodukte herstellen, können nach Genehmigung ihres Antrags durch das Zollamt je nach Bedarf Zollverschlußlagerhäuser oder -fabriken errichten.

 38. Wenn Unternehmen mit Auslandskapital eine Lizenz für den Import von Gütern zur Produktion von Produkten, die auf dem chinesischen Binnenmarkt verkauft werden sollen, oder für den Export ihrer Produkte benötigen, sollen sie sich in Übereinstimmung mit den staatlichen Bestimmungen an die Stadtkommission für Außenwirtschaft und Außenhandel wenden. Wenn die Lizenz nicht erforderlich ist, gibt das Zollamt nach der Überprüfung der betreffenden Dokumente die Ausfuhrerlaubnis.

 39. Die Einführung von Einrichtungen und Artikeln für wissenschaftliche und pädagogische Zwecke durch Hochschulen und Forschungsinstitute genießt eine Steuerbefreiung.

 40. Die Einführung von Gütern, die für Körperbehinderte bestimmt sind, genießt weiterhin eine Steuerbegünstigungspolitik. Die Steuerbegünstigungspolitik für die von ausländischen Regierungen und internationalen Organisationen geschenkten Güter ist nach wie vor gültig. Die Steuerbefreiung ist vom Hauptzollamt zu genehmigen.

 41. Die vom Staatsrat genehmigten Bestimmungen über den diskriminierenden Tarif für Autos und Videokameras sind während der Periode des 9. Fünfjahresplans (1996-2000) weiterhin gültig.

 42. Die Bestimmungen über die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf den Import von Flugzeugen durch die Abteilungen für Zivilluftfahrt werden während der Periode des 9. Fünfjahresplans weiterhin durchgeführt. Die Materialien und Güter, die die Dachgesellschaft für Luftfahrtindustrie für die Produktion von Flugzeugen, die für Hauptlinien bestimmt sind, im Rahmen der vom Staatsrat genehmigten Importquote importiert, werden vom Zoll und der Mehrwertsteuer befreit.

 43. Spezielle Einrichtungen für Telekommunikation, Häfen, Eisenbahn, Landstraßen und Flughäfen, die mit Genehmigung des Verkehrsministeriums und anderer zuständiger Abteilungen für Industrie importiert werden, genießen weiterhin eine 50prozentige Steuerermäßigung.

 44. Die Zollämter gewähren glaubwürdigen Unternehmen für ihren Im- und Export wichtiger Agrarprodukte sowie für wichtige Bauprojekte und High-Tech-Projekte Priorität und eine vereinfachte Prozedur.

 45. Die Prüfung der durch Unternehmen mit Auslandskapital importierten Einrichtungen wird von der Güterprüfungsbehörde und dem technischen Personal der betreffenden Unternehmen gemeinsam durchgeführt. Für Unternehmen mit Auslandskapital, die in die Erschließung von Naturressourcen, den Bau von Kraftwerken, Flughäfen, Landstraßen, Brücken, Häfen und Kais sowie in die Gründung von High-Tech-Unternehmen investieren und für Unternehmen, deren Exportvolumen über 50% ihres Bruttoproduktionswertes ausmacht, wird für die Güterprüfung nur die Hälfte der vom Staat festgelegten Gebühren erhoben. Wenn solche Gebühren über 5000 Yuan betragen, wird der zusätzliche Teil nach einem 80prozentigen Satz erhoben.

 46. Die Güterprüfungsbehörde soll den Unternehmen mit Auslandskapital, die für ein Ursprungszeugnis im Rahmen des Allgemeinen Begünstigungssystems (GPS) qualifiziert sind, helfen, dieses System zu verstehen und auszunutzen, und für die Verschiffung von Gütern in Länder, die die Begünstigung gewähren, ein GPS-Visum ausstellen.

 47. Maschinen, Einrichtungen oder Ersatzteile, die als Investition des ausländischen Partners eines Unternehmens mit Auslandskapital oder im Auftrag des ausländischen Investors importiert werden, sollen durch die Güterprüfungsbehörde bewertet werden. Diese soll eine schnelle, effiziente und faire Bewertung vornehmen.

 48. Um die Konkurrenzfähigkeit der Produkte von Unternehmen mit Auslandskapital auf dem Welt- und Binnenmarkt zu erhöhen, wird die Güterprüfungsbehörde ihre Stärken in Technologie und Personal voll zur Geltung bringen und den Unternehmen helfen, die Qualitätskontrolle zu verstärken, die Qualität ihrer Produkte zu verbessern und das ISO9000-System durchzusetzen.

 

 
G. Personal- und Arbeitsverwaltung
 

49. Wenn Angestellte von Staatsbetrieben in Unternehmen mit Auslandskapital arbeiten wollen, soll ihnen dies - mit Ausnahme von denjenigen, die einer speziellen Beschränkung durch die Zentralregierung ausgesetzt sind - gestattet sein und wie die Versetzung in andere Staatsbetriebe betrachtet werden. Die Personalabteilung der Regierung und andere Behörden für den Personalaustausch sollen ihnen helfen, die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Wenn Manager und Techniker, die in einem Unternehmen mit Auslandskapital arbeiten, einen Wechsel in einen anderen Betrieb wünschen, soll dies strikt nach dem mit ihrem Arbeitsgeber unterzeichneten Arbeitsvertrag erfolgen. Vor der Kündigung dieses Arbeitsvertrags darf kein neuer Arbeitsvertrag unterzeichnet werden.

50. Vom Ausland zurückgekehrte Personen und Absolventen von Hochschulen, Mittelschulen und Fachschulen, die in Unternehmen mit Auslandskapital arbeiten, behalten ihren nach den staatlichen Bestimmungen festgelegten Status bei, und ihr Status wird auch beim Wechsel des Arbeitsplatzes anerkannt. Die Personalakten der Techniker und Verwalter, Postgraduierten und Absolventen von Hoch-, Mittel- und Fachschulen, die von Unternehmen mit Auslandskapital angestellt werden, werden von den Organen für den Personalaustausch, die den Personalabteilungen der Lokalregierungen unterstehen, verwaltet.

51. Wenn Techniker, die in Unternehmen mit Auslandskapital arbeiten, berufliche oder technische Qualifikationsnachweise beantragen oder an den vom Staat durchgeführten Prüfungen für technische und berufliche Qualifikationen teilnehmen, wird diese Angelegenheit von den Organen für den Personalaustausch, wo ihre Personalakten aufbewahrt werden, nach den einschlägigen Bestimmungen der Arbeitsgruppe der Stadt Chongqing über die Reform der Verleihung von akademischen und technischen Titel behandelt.

 52. Unternehmen mit Auslandskapital können nach ihren Bedürfnissen Personen, die zu Arbeitseinheiten verschiedener Eigentumsformen gehören, anstellen.

 

 
H. Abbau von Bodenschätzen
 

53. Unternehmen mit Auslandskapital, die sich mit der Schürfung nach und dem Abbau von Bodenschätzen beschäftigen, genießen neben der vom Staat festgelegten Vorzugsbehandlung die folgenden Vergünstigungen :

 1) Die Gebühren für die Schürfung in bestimmten Gebieten können von dem Jahr an, in dem die Bodenschätze zu kommerziellen Zwecken erschlossen werden, innerhalb von fünf Jahren in Raten vor Steuer gezahlt werden. Wenn die Frist der Bergbaulizenz weniger als zehn Jahre beträgt, können solche Gebühren innerhalb von zwei Jahren in Raten vor Steuer gezahlt werden.

 2) Die staatlichen Bestimmungen über die Beschleunigung der Abschreibung für Anlagevermögen sind während der Phase des kommerziellen Bergbaus anwendbar.

 3) Die Kompensation für Bodenschätze, die in den von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten oder in Gebieten, die von der Zentral- bzw. Provinzregierung für wirtschaftlich unterentwickelt erklärt worden sind, gefördert werden, kann je nach den Umständen ermäßigt werden.

 4) Die Kompensation für Bodenschätzen mit niedrigem Erzgehalt, die mit international fortgeschrittener Technologie abgebaut werden oder deren Erze schwer aufzubereiten und zu verhütten sind, können je nach den Umständen ermäßigt oder erlassen werden. In den Jahren, in denen Verluste erlitten werden, kann die Zahlung aufgeschoben werden.

 5) Unternehmen mit Auslandskapital, die wegen höherer Gewalt Verluste erleiden, können eine 50prozentige Ermäßigung der Kompensation für Bodenschätze genießen oder in den Jahren, in denen sie Verluste erleiden, die Zahlung aufschieben.

 6) Für den umfassenden Abbau von verwachsenen Bodenschätzen in den genannten Gebieten wird die Kompensation für Bodenschätze nach einem Satz von weniger als 50 Prozent erhoben. Wenn Bodenschätze unter die Beschränkung durch den Staat fallen, soll ihr Abbau nur in der Verwaltungsabteilung der Stadt für Geologie und Bodenschätze registriert werden. Bodenschätze, deren Ankauf vom Staat monopolisiert ist, werden von den vom Staat bestimmten Abteilungen angekauft.

 7) Wenn die geförderten Bodenschätze lokal verhüttet oder anderweitig verarbeitet werden, werden die betreffenden Abteilungen Erleichterungen für die Verhüttung, die Verarbeitung und den Transport dieser Produkte gewähren.

 

 
I. Lokale Gebühren
 

54. Ausländische Angestellte von Unternehmen mit Auslandskapital können für die Unterkunft und Verpflegung in Hotels und für die ärztliche Betreuung in Krankenhäusern in Chongqing mit einer speziellen ID-Karte in Renminbi zahlen. Sie werden wie chinesische Bürger behandelt.

55. Die Wasser-, Strom- und Gasversorgung für Unternehmen mit Auslandskapital wird in den lokalen Versorgungsplan aufgenommen. Die Gebühren dafür werden nach einem einheitlichen Preis wie für die chinesischen Unternehmen erhoben.

56. Unternehmen mit Auslandskapital zahlen wie chinesische Unternehmen denselben Preis für den Straßenzoll für Autos für den eigenen Gebrauch sowie für die Autos, die sie aus dem Ausland mitgebracht haben. Die ursprüngliche Bestimmung über eine doppelte Gebührenerhebung wird annulliert.

57. Unternehmen mit Auslandskapital haben das Recht, sich zu weigern, administrative und institutionelle Gebühren, die den Bestimmungen des Staatsrates, der Ministerien und Staatskommissionen oder der Lokalregierung nicht entspechen, zu zahlen.

 

 
J. Anderes
 

58. Unternehmen mit Auslandskapital, die in die Umgestaltung bankrotter Unternehmen und Unternehmen mit Schwierigkeiten investieren und sich verpflichten, deren Belegschaft zu beschäftigen, können mit Genehmigung der Stadtregierung von den Gebühren für die Bodennutzung befreit werden und andere Vergünstigungen genießen.

59. Wenn staatseigene Unternehmen einen Teil ihres Anlagevermögens als Beitrag zu chinesisch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmen und kooperativen Unternehmen benutzen, können mittelgroße Unternehmen den Wert von 10% ihres Anlagevermögens und kleine Unternehmen den Wert von 20% ihres Anlagevermögens selbst bestimmen.

60. Die vorliegenden Bestimmungen gelten auch für Gesellschaften, Unternehmen und andere Organisationen oder Einzelpersonen aus Hong Kong, Macao und Taiwan, die in die Gründung von Joint-Ventures, kooperativen Unternehmen oder Unternehmen mit Eigenkapital investieren.

61. Diese Vorzugspolitik trat am 1. Juli 1997 in Kraft.

Ergänzungen zur Vorzugspolitik der Stadt Chongqing zur Förderung ausländischer Investitionen

Um das Investitionsklima weiter zu verbessern, ausländische Geschäftsleute zur Investition in Chongqing zu ermutigen und die wirtschaftliche Entwicklung Chongqings zu fördern, hat die Stadtregierung, während sie die o. g. Vorzugspolitik, die sie 1997 veröffentlicht hat, weiter durchführt, in Übereinstimmung mit einschlägigen staatlichen Gesetzen, Verordnungen und politischen Richtlinien die folgenden Zusatzbestimmungen ausgearbeitet.

 A. Investitionsbereiche

 1. Ausländische Investoren (einschließlich Investoren aus Hong Kong, Taiwan und Macao) können in den Gebieten, die der Verwaltung Chongqings unterstehen, ohne Beschränkung in bezug auf Gewerbe, Anteil an Aktionen, Investitionsform, Geschäftsarten und Betriebsdauer frei investieren und Geschäfte abwickeln, sofern dies nicht von staatlichen Gesetzen und Verordnungen verboten ist.

 B. Befugnisse zur Genehmigung

 2. Unernehmen mit ausschließlich ausländischem Kapital mit einer Investition in Höhe von weniger als 30 Mio. US$ und Joint-Ventures zwischen ausländischen Investoren und nichtstaatseigenen Unternehmen, deren Fonds nicht durch den Staat auszugleichen sind, brauchen nur ihre Projektvorschläge und Berichte über die Durchführbarkeitsstudien des betreffenden Projekts zur Registrierung vorzulegen.

 C. Steuern

 3. Einkommensteuer

 1) Chinesisch-ausländische Joint-Ventures, die sich mit dem Bau von Häfen und Kais beschäftigen und für eine Betriebsdauer von mindestens fünfzehn Jahren geplant sind, können nach Genehmigung ihres Antrags durch die Steuerbehörden von dem Jahr an, in dem sie mit Gewinn arbeiten, fünf Jahre von der Körperschaftssteuer befreit werden und im sechsten bis zehnten Jahr eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten.

 2) Ausländische Geldinstitute mit einem Geschäftskapital in Höhe von mehr als 10 Mio. US$, die für eine Betriebsdauer von mindestens zehn Jahren geplant sind, zahlen nach Genehmigung ihres Antrags durch die Steuerbehörden einen Steuersatz von 15% der Körperschaftssteuer. Sie können von dem Jahr an, in dem sie mit Gewinn arbeiten, für das erste Jahr von der Körperschaftssteuer befreit werden und für das zweite und das dritte Jahr eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten.

 3) Produktive Unternehmen mit Auslandskapital werden von der lokalen Einkommensteuer befreit.

 4. Unternehmen mit Auslandskapital, die in den Bau der Infrastruktur, High-Tech-Industrien, die Industrialisierung der Landwirtschaft, Schlüsselindustrien und die Umgestaltung alter Industrien investieren, wird der Teil der einkassierten Körperschaftssteuer, der zu den Finanzeinnahmen der Stadt gehört, nach Genehmigung der Stadtregierung innerhalb von zehn Jahren zurückerstattet.

 D. Registrierung von Industrie- und Handelsunternehmen

 5. Investoren, die in die vom Staat und der Stadt Chongqing geförderten Industieren investieren und Unternehmen mit einem eingetragenen Kapital in Höhe von weniger als 2 Mio. US$ gründen, können zuerst im Gewerbeamt registiert werden und dann die Genehmigung beantragen und andere Formalitäten erledigen.

 6. Ausländische Investoren, die Unternehmen für die Entwicklung von Immobilien gründen, können zuerst im Gewerbeamt registriert werden und dann ein Zertifikat für die Klasse ihres Unternehmens beantragen.

 7. Unternehmen mit Auslandskapital, die eine große Investition tätigen und das Geld rechtzeitig zur Verfügung stellen, können als Unternehmensgruppe registriert werden, wenn sie durch Investition und Aktienbeteiligung in anderen Unternehmen die Qualifikation für eine Unternehmensgruppe besitzen.

 8. Ausländische Investoren, die durch vertragliche Übernahme, Pachtung oder Aktienbeteiligung in vorhandene chinesische Unternehmen investieren, sowie von Unternehmen mit Auslandskapital und chinesischen Unternehmen gemeinsam gegründete neue Körperschaften können wie Unternehmen mit Auslandskapital behandelt werden und die Vorzugsbehandlung für diese genießen, vorausgesetzt, daß der Beitrag der ausländischen Investoren über 25% der Investition beträgt.

 9. Die Beschränkung für die Investition von immateriellem Vermögen wie geistigem Eigentum wird gelockert. Die Beschränkung für den Anteil ausländischer Investoren am eingetragenen Kapital kann angemessen gelockert werden, wenn sie industrielles Eigentum, nicht patentierte Technologie oder neu- und hochtechnologische Errungenschaften investieren.

 10. Für die Eintragung der Gründung von Unternehmen mit Auslandskapital wird nur die Hälfte der vorgeschriebenen Gebühren erhoben. Für die Eintragung von High-Tech-Unternehmen, die mit ausländischen Investitionen gegründet werden, oder von Unternehmen, die von einem der 500 Top-Unternehmen der Welt in Chongqing gegründet werden, werden nur 25% der vorgeschriebenen Gebühren erhoben.

 E. Devisenkontrolle und Kredite

 11. Unternehmen mit Auslandskapital können nach Genehmigung gemäß ihren geschäftlichen Bedürfnissen Geldmittel im Ausland aufbringen, und die aufgebrachten Geldmittel können in Renminbi konvertiert werden.

 12. Unternehmen mit Auslandskapital können nach Genehmigung mit Devisenwechseln, Solawechseln, Schecks oder Obligationen als Pfand Renminbi-Kredite von chinesischen Banken beantragen.

F. Boden und Immobilien

13. Nach Erwerb des Bodennutzungsrechts brauchen Unternehmen mit Auslandskapital nur die Hälfte der Gebühren für die Bodennutzung zu zahlen.

14. Für Grund und Boden, den ausländische Investoren für die Industrialisierung der Landwirtschaft sowie für Projekte der Hochtechnologie, Schlüsselindustrien und die Umgestaltung alter Staatsunternehmen nutzen, werden nur Gebühren für die Kosten der Inanspruchnahme des Landes und Gebühren für die Veräußerung des Landes, die vorschriftsgemäß an die Zentralregierung abzuführen sind, erhoben. Nach Genehmigung der Stadtregierung können die Gebühren für die Veräußerung des Landes ermäßigt oder erlassen werden.

Unternehmen mit Auslandskapital können staatseigenes Land von Betrieben, die das Recht auf dessen Nutzung haben, mieten. Die von der Stadtregierung erhobenen Gebühren für die Bodennutzung werden den ausländischen Investoren nach deren Anteil an der Investition zurückerstattet. Das Land kann auch nach der Rücknahme des Bodennutzungsrechts von der Stadtregierung zu einem Vorzugspreis an ausländische Investoren vermietet werden.

 15. Unternehmen mit Auslandskapital, die mit bankrotten Unternehmen oder mit Unternehmen in Schwierigkeiten fusionieren und sie umgestalten, können bei der Registrierung des Gebäudeeigentums von allen anderen Gebühren außer den Gebühren für die Kosten des Zertifikats befreit werden.