Shaanxi
 
Innere Mongolei|Shaanxi|Tibet|Guizhou|Guangxi|Yunnan|Xinjiang|Gansu|Ningxia


Gouverneur:
Cheng Andong
Hauptstadt:Xi'an
Adresse der Provinzregierung:
710004, Xincheng (neuer Stadtbezirk)-Hof in Xi'an, Provinz Shaanxi, China
Tel:
029-7292664
Webadresse:
203.93.40.252/sxxx/gv.htm
Geographische Lage

    
Die Provinz Shaanxi am Mittellauf des Gelben Flusses war schon in alter Zeit ein wichtiges Durchgangsgebiet nach Ost-, West-, S�d- und Nordchina. Heute verl�uft die neue "Eurasische Kontinentalbr�cke", eine bedeutende Eisenbahnlinie, die in Rotterdam startet und am Ostchinesischen Meer endet, durch die Provinz. Shaanxi hat eine Fl�che von 205 600 qkm und grenzt an die sieben Provinzen bzw. autonomen Gebiete Shanxi, Henan, Hubei, Sichuan, Gansu, Ningxia und Innere Mongolei. Die Nord-S�d-Ausdehnung der Provinz betr�gt mehr als 1000 km und die Ost-West-Ausdehnung etwa 360 km.


I. Geographische Lage und Naturressourcen
 
 

H�he und Topographie

Die Provinz Shaanxi hat eine vielgestaltige Topographie mit wellenf�rmigen Gebirgen und Ebenen. Der S�d- und der Nordteil sind hoch, w�hrend der Mittelteil niedrig ist. Von Norden nach S�den sind drei Zonen zu unterscheiden. Im Nordteil liegt die L��-Hochebene, im Mittelteil die Guanzhong-Ebene und im S�dteil das Qinling-Bashan-Gebirgsgebiet. Die L��-Hochebene liegt 800-1300 m �ber dem Meeresspiegel und macht etwa 45% der Gesamtfl�che der Provinz aus.

Die Guanzhong-Ebene von Baoji bis Tongguan liegt durchschnittlich 520 m hoch.

Das Qinling-Bashan-Gebiet umfa�t das Qinling-Gebirge, das Bashan-Gebirge und die Hanjiang-Schlucht und bedeckt etwa 36% der Gesamtfl�che der Provinz. Das Qinling- und das Bashan-Gebirge erreichen H�hen von 1000-3000 m bzw. von 1500-2000 m.

Naturressourcen

1. Bodensch�tze

In Shaanxi sind die Vorr�te von 91 Bodensch�tzen erkundet, von denen 58 landesweit einen der ersten zehn Pl�tze einnehmen. Der Vorrat an Gold belegt den 5. Platz, die Goldgewinnung gar den 4. Platz. Die Produktion an Molybd�n macht 50% der Gesamtproduktion des Landes aus. Die entdeckten Kohlenvorr�te betragen 161,8 Mrd. t, und davon ist das Beishenfu-Kohlenfeld, das sich in der Erschlie�ung befindet, mit seinen reichen Vorr�ten von 134 Mrd. t ein weltweit seltenes Qualit�tskohlenfeld. Ferner gibt es in Nordshaanxi ein Erdgasfeld mit einem ermittelten Vorrat von 350 Mrd. Kubikmetern, ebenfalls eine weltweit beachtliche Gr��enordnung.

2. Fl�sse

Die Fl�sse Weihe, Jinghe, Luohe und Wuding n�rdlich des Qinling-Gebirges geh�ren zum Wassersystem des Gelben Flusses, w�hrend die Fl�sse Hanjiang, Danjiang und Jialing s�dlich des Qinling-Gebirges zum Einzugsgebiet des Jangtse z�hlen. Der Hanjiang ist der gr��te Flu� der Provinz mit einer j�hrlichen Durchflu�menge von 42,6 Mrd. Kubikmetern, das sind �ber 50% der gesamten Durchflu�menge aller Fl�sse der Provinz. Die von allen Wasserkraftwerken der Provinz erzeugte Energie liegt bei 14 Mio. kW.

3.Tiere

Es gibt in Shaanxi mehr als 750 Wirbeltierarten, darunter 79 seltene Arten wie Pandab�r, Stumpfnasenaffe und Nebelparder.

4. Pflanzen

Die bewaldete Fl�che der Provinz umfa�t 5,93 Mio. ha (28,8%). In den W�ldern wachsen 3300 Pflanzenarten, darunter 37 seltene Pflanzen und 800 Heilpflanzen, die als Ausgangsstoffe f�r Gesundheitspflegemittel von gro�em Wert sind. Der in Shaanxis W�ldern gewonnene Rohlack steht hinsichtlich Quanit�t und Qualit�t landesweit an der Spitze. Chinesische Datteln, Waln�sse und das China-Holz�l sind wichtige Exportg�ter Shaanxis.

5. Tourismus

In Shaanxi gibt es 72 Gr�ber von K�nigen und Kaisern und 10 der bekanntesten Sehensw�rdigkeiten Chinas, darunter das Grab des Gelben Kaisers, die Terrakotta-Armee beim Grab des ersten Kaisers von China, der Famen-Tempel, der Stelenwald in Xi'an, das Historische Museum der Provinz Shaanxi und die alte Mauer von Xi'an. Die Terrakottaarmee bei Xi'an wurde von der UNESCO in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen.

Umweltzustand und -probleme

Das Voranschreiten der W�ste, die Bodenerosion und die Sandtst�rme sind in letzter Zeit immer gravierender geworden. Die Naturzerst�rung in Shaanxi hat eine lange Geschichte. Noch in der Tang-Dynastie (618-907) gab es hier eine �ppige Vegetation, doch nachfolgende Kriegswirren und eine �berm��ige Urbarmachung haben die Naturw�lder weitgehend zerst�rt, so da� der Boden gro�fl�chig verw�stet wurde. Zur Zeit der Gr�ndung der Volksrepublik 1949 gab es kaum noch Wald und so gut wie kein Weideland. Felder und D�rfer wurden h�ufig durch Sandst�rme heimgesucht, was der Landwirtschaft und Industrie gro�e Verluste brachte. Das Yan'an- und das Yulin-Gebiet im Nordteil der Provinz z�hlen zu den Gebieten am Oberlauf des Gelben Flusses, die besonders schlimm unter der Bodenerosion leiden. Von diesen Gebieten werden j�hrlich mehrere Millionen Tonnen Sand und Erde in den Gelben Flu� gewaschen.

Um die Bodenerosion zu stoppen und die Umwelt zu verbessern, hat die Provinz Shaanxi begonnen, mit dem Nordteil der Provinz als Ausgangspunkt ein Projekt zur Aufforstung des Landes durchzuf�hren. Die Schwerpunkte des Projekts werden auf die Sandgebiete entlang der Gro�en Mauer, die H�gel- und Grabengebiete auf der L��-Hochebene, das Grabengebiet auf der Hochebene n�rdlich des Flusses Weihe, die Guanzhong-Ebene und das Qinling-Bashan-Gebirgesgebiet gelegt.

    

 
II. Bev�lkerung
 
Die Bev�lkerungszahl der Provinz liegt derzeit bei 35,96 Millionen.

Die nat�rliche Wachstumsrate der Bev�lkerung: 7,13�

Durchschnittliche Lebenserwartung:

Nationalit�ten

In Shaanxi leben Angeh�rige der Han-, Hui-, mandschurischen und mongolischen Nationalit�t, und davon machen die Han 99,4% der Gesamtbev�lkerung aus. Bev�lkerungsdichte der Provinz: 174 Personen pro Quadratkilometer.

Bildungsstand

1998 lag die Zahl der Einwohner mit Grundschulbildung bei 13,8 Mio., davon waren 6,93 Mio. M�nner und 6,87 Mio. Frauen. Die Unterstufe der Mittelschule hatten 10,06 Mio. Menschen besucht (5,68 Mio. M�nner und 4,38 Mio. Frauen), das Bildungsniveau der Oberstufe der Mittelschule hatten 3,71 Mio. Shaanxier (2,14 Mio. M�nner und 1,57 Mio. Frauen). 854 000 Menschen hatten Hochschulbildung, davon waren 531 000 M�nner und 323 000 Frauen.

Der Anteil der Analphabeten und Halbanalphabeten unter den �ber 15 Jahre alten Menschen betrug 16,52% (10,45% m�nnl. und 22,74% weibl.).

 

 
III.Wirtschaft
 
Bruttoinlandsprodukt (BIP):
148,76 Mrd. Yuan (1999)

J�hrliche Wachstumsrate des BIP: 8,4% (1999)

Pro-Kopf-BIP: 3834 Yuan

Anteil des prim�ren, sekund�ren und terti�ren Wirtschaftssektor am BIP:  20,5%, 41,1% bzw. 38,4%

 

Arme Bev�lkerung unter dem Existenzminimum und Armenunterst�tzungsplan

Inflationsrate

Arbeitslosenziffer

Finanzeinnahmen: 9333,09 Mio. Yuan

Industrieller Produktionswert: 129,5 Mrd. Yuan

Landwirtschaftlicher Produktionswert: 34 Mrd. Yuan

Au�enhandel

Das gesamte Im- und Exportvolumen der Provinz betrug 1999 2,033 Mrd. US-Dollar, davon entfielen 1,177 Mrd. US-Dollar auf den Export. Die Einnahmen durch die �bernahme ausl�ndischer Projekte betrugen 860,7 Mio. US-Dollar, wobei 1883 Ingenieure, Techniker und sonstige Fachkr�fte ins Ausland geschickt wurden.

Nutzung ausl�ndischen Kapitals (nach Statistiken von Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital und internationalen Hilfspl�nen)

1999 gab es in Shaanxi 157 Projekte, die ausl�ndisches Kapital nutzten. Das tats�chlich genutzte ausl�ndische Kapital betrug 265 Mio. US-Dollar. Die Zahl der Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital betrug 2980 einschlie�lich einiger multinationaler Konzerne, darunter die Brother Co. aus Japan, die MCME Co. aus den USA, Philipps aus den Niederlanden und die North Eletronic Co. aus Kanada. Von 1983, in dem das erste Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital sich in Shaanxi ansiedelte, bis 1999 wurden insgesamt 2971 Projekte mit ausl�ndischen Investitionen genehmigt, wobei das tats�chlich genutzte Auslandskapital 2,745 Mrd. US-Dollar betrug.

S�ulenindustrien

Elektronik-, Maschinenbau-, Pharmazie-, Chemie- und Nahrungsmittelindustrie sowie Energiewirtschaft und Tourismus

 
IV. Telekommunikation
 


Telefonbenutzer (Telefon und Mobiltelefon).

Zur Zeit bel�uft sich die Gesamtkapazit�t der programmgesteuerten Telefonvermittlungsanlagen in Shaanxi auf 2,532 Mio. Anschl�sse, w�hrend die Kapazit�t der Telefon- und Mobiltelefonvermittlungsanlagen die 4 Mio.-Grenze �berschritten hat.

Rundfunk- und Fernsehstationen

In der Provinz gibt es insgesamt 11 Rundfunkstationen, davon ist die Shaanxier Volksrundfunkstation mit vollst�ndigen Einrichtungen die gr��te. Auch das Fernsehen Shaanxis entwickelt sich schnell. Es gibt derzeit 11 Fernsehstationen.

 

 
V. Verkehr
 

Eisenbahn

13 Eisenbahnlinien verlaufen durch die Provinz. Der Xi'aner Bahnhof und sein Verschiebebahnhof bilden den gr��ten Eisenbahn-Verkehrsknotenpunkt in Nordwestchina, durch den Nordwest-, S�dwest-, Ost- und Nordchina miteinander verbunden sind. Der Bau neuer Eisenbahnlinien, die den S�d- mit dem Nordteil der Provinz verbinden, geht z�gig vonstatten, wodurch ein Engpa� f�r die wirtschaftliche Entwicklung in Nord- und S�dshaanxi gemildert werden wird.

Landstra�en

Die Stra�en mit Xi'an als Zentrum, darunter neun staatliche Landstra�en, f�hren in alle Richtungen der Provinz. Die Gesamtl�nge der Autobahnstrecken betr�gt 385 km. 95% der Gemeinden und D�rfer in Shaanxi sind per Landstra�e erreichbar.

Luftfahrt

Der Xi'aner Flughafen z�hlt zu den Flugh�fen erster Klasse des Staates. Hier k�nnen verschiedene Typen gro�er und mittelgro�er Flugzeuge starten und landen. Der Um- und Ausbau des Xianyang-Flughafens, der wichtigste Luftverkehrsknotenpunkt in Nordwestchina, ist in Angriff genommen worden. In Xi'an sind 119 inl�ndische und internationale Fluglinien er�ffnet, davon 51 nach inl�ndischen St�dten.

 
VI. Projekte zur Anziehung ausl�ndischen Kapitals
  Infrastruktur, Chemieindustrie und Medizin, Metallindustrie, Maschinen und Elektronik, Leichtindustrie und Nahrungsmittel- sowie Baustoffindustrie  
VII. Vorzugspolitik zur Anziehung ausl�ndischen Kapitals
 
Bestimmungen der Volksregierung der Provinz Shaanxi zur F�rderung ausl�ndischer Investitionen

1. Um das Investitionsumfeld weiter zu verbessern und ausl�ndische Gesch�ftsleute zur Investition in der Provinz Shaanxi zu ermutigen, hat die Provinz in �bereinstimmung mit den betreffenden staatlichen Gesetzen und Verordnungen und ausgehend von den konkreten Gegebenheiten der Provinz die vorliegenden Bestimmungen ausgearbeitet.

2. Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, die in diesen Bestimmungen erw�hnten werden, sind chinesisch-ausl�ndische Joint-Ventures, chinesisch-ausl�ndische Kooperationsunternehmen und Unternehmen mit ausschlie�lich ausl�ndischem Kapital, die den betreffenden staatlichen Bestimmungen entsprechen.

3. Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital genie�en bez�glich der Bodennutzungsgeb�hren eine Bevorzugung nach folgenden Richtlinien:
a) Exportunternehmen, Unternehmen mit fortschrittlicher Technologie und Projekte f�r Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Viehzucht, Energiewirtschaft und Verkehrs- und Wohlfahrtswesen, in die ausl�ndische Gesch�ftsleute investiert haben, brauchen keine Bodennutzungsgeb�hren zu zahlen.
b) Produktionsunternehmen mit ausl�ndischem Kapital k�nnen w�hrend der ersten H�lfte der Vertragsdauer von Bodennutzungsgeb�hren befreit werden. Danach brauchen sie nach den staatlichen Bestimmungen nur 50% der Bodennutzungsgeb�hren zu entrichten.
c) Projekte, �ber die die chinesische und die ausl�ndische Seite bereits vor der Ver�ffentlichung dieser Bestimmungen die Vertr�ge unterzeichnet haben und in denen die chinesische Seite bereits �ber das Bodennutzungsrecht verf�gt und dieses als Teil ihres Investitionsbeitrags eingebracht hat, haben weiterhin Bodennutzungsgeb�hren nach den in den Vertr�gen festgelegten Kriterien zu zahlen.

4. Ausl�ndische Gesch�ftsleute werden ermutigt, Boden zur Erschlie�ung zu pachten oder sich mit der Erschlie�ung, Nutzung und Bewirtschaftung infrastruktureller Einrichtungen oder mit anderen produktiven Projekten zu besch�ftigen. Die l�ngste Bodennutzungsfrist dauert 70 Jahre. Innerhalb der Nutzungsfrist d�rfen die Bodenbenutzer die von ihnen erschlossenen Grundst�cke nach dem Gesetz anderen �berlassen, verpachten, verpf�nden und vererben. Dabei k�nnen sie bei den Bodenverwaltungsabteilungen bevorzugt die Formalit�ten erledigen.

5. Ausl�ndische Gesch�ftsleute k�nnen in folgenden Formen investieren:
a) Errichtung von chinesisch-ausl�ndischen Joint-Ventures, chinesisch-ausl�ndischen Kooperationsunternehmen und Unternehmen mit ausschlie�lich ausl�ndischem Kapital.
b) Betreiben von Kompensationshandel, Verarbeitung gelieferter Roh- und Werkstoffe aus dem Ausland, Produktion nach gelieferten Entw�rfen und Vorlagen, Montage importierter Teile und kooperative Produktion.
c) Vertragliche Bewirtschaftung bzw. Pachtung staats- oder kollektiveigener Unternehmen.
d) Ankauf kleiner Staats-, Kollektiv- bzw. Privatunternehmen.
e) Andere Investitionsformen im Rahmen der Gesetze und Verordnungen.

6. Von ausl�ndischen Gesch�ftsleuten gegr�ndete Exportunternehmen, Unternehmen mit fortschrittlicher Technologie und Projekte f�r Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehzucht, Energiewirtschaft und Verkehrs- und Wohlfahrtwesen sowie Unternehmen in den unterentwickelten Gebieten innerhalb der Provinz werden von der K�rperschaftssteuer, der st�dtischen Immobiliensteuer und der Steuer f�r Fahrzeug- und Schiffskennzeichen befreit. Produktive Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital in der Innenstadt von Xi'an werden innerhalb von 60% der Betriebsfrist von der K�rperschaftssteuer, der st�dtischen Immobiliensteuer und der Steuer f�r Fahrzeug- und Schiffskennzeichen befreit. Falls die o.g. Unternehmen nach Ablauf der Steuerbefreiungsfrist noch Schwierigkeiten haben, k�nnen sie nach Genehmigung der Steuerabteilung je nach den Umst�nden weiterhin eine Steuerbefreiung oder -erm��igung erhalten.

7. Wenn Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital aufgrund spezieller Gr�nde ihr Anlageverm�gen vorfristig abschreiben m�chten, sollen sie vorher bei den zust�ndigen Abteilungen einen Antrag stellen, der normalerweise genehmigt wird.

8. Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital sollen durch den Export ihrer Produkte den Ausgleich von Deviseneinnahmen und -ausgaben erzielen. Projekte, die mit ausl�ndischem Kapital fortschrittliche Technologien eingef�hrt haben, und Projekte f�r Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Verkehr und Telekommunikation, die beim Ausgleich von Deviseneinnahmen und -ausgaben Schwierigkeiten haben, k�nnen -- unter der Voraussetzung der Erf�llung der Auflagen des Staates und der Provinz bez�glich der Erwirtschaftung von Devisen durch den Export -- Exportwarenlisten dem Amt f�r Au�enwirtschaft und -handel der Provinz zur Genehmigung vorlegen. Nach Genehmigung k�nnen Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital Absatzkan�le ihrer ausl�ndischen Partner nutzen, um den Export der von ihnen mit Renminbi gekauften inl�ndischen Produkte durch umfassende Kompensationsgesch�fte zu f�rdern. Ausl�ndische Gesch�ftsleute werden ermutigt, in den Aufbau der infrastrukturellen Einrichtungen und in produktive Projekte in den Wirtschaftsentwicklungszonen und High-Tech-Entwicklungszonen zu investieren. Nach Genehmigung k�nnen sie umfassende Erschlie�ungen und umfassende Kompensationen durchf�hren, um so Deviseneinnahmen und -ausgaben auszugleichen. Die von Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital hergestellten Produkte, die Importprodukte ersetzen und auf dem inl�ndischen Markt abgesetzt werden, k�nnen durch Genehmigung der Devisenkontrollbeh�rde ganz oder teilweise mit Devisen abgerechnet werden. Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital m�ssen Devisen inner- und au�erhalb Chinas durch das Devisenausgleichszentrum der Provinz transferieren. Die von Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital in China transferierten Devisen werden f�r die Tilgung von Kapital und Zinsen, den Erwerb von Anlagen und Rohstoffen, die �berweisung des Gewinnanteils der ausl�ndischen Seite des Unternehmens ins Ausland und die Zahlung von L�hnen und Geh�ltern der ausl�ndischen Besch�ftigten eingesetzt. Unter der Aufsicht der Devisenkontrollbeh�rde k�nnen Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital ihre Devisen�bersch�sse und -defizite untereinander ausgleichen.

9. Die �ffentlichen Einrichtungen wie Wasser-, Strom-, Transport- und Kommunikationseinrichtungen und einheitlich verteilte Materialien f�r die Produktion und Bewirtschaftung von Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital sollen von den zust�ndigen Abteilungen bevorzugt zur Verf�gung gestellt werden.

10. Die Geb�hrenabrechnungen f�r Produktionsmittel, die Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital zur Verf�gung gestellt werden, sollen in gleicher Weise wie gegen�ber staatseigenen Unternehmen gehandhabt werden. Produktionsmittel, die von Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital mit Devisen in China gekauft werden, sollen nach FOB-Preisen berechnet werden. Geb�hrenabrechnungen f�r die Erstinstallation von Telefonanschl�ssen, Stra�eninstandhaltung, Versorgung mit Wasser, Strom und Gas, Frachttransport, Bau von Projekten, Design, Beratungsdienst und �rztliche Betreuung, die Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital zahlen sollen, sollen in gleicher Weise wie gegen�ber staatlichen Unternehmen gehandhabt werden.

11. Keine Einheit darf Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital willk�rlich mit Geb�hren belegen. Die verschiedenen Steuern und Geb�hren, die Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital zu entrichten haben, m�ssen den Gesetzen und Verordnungen entsprechen. Unternehmen mit ausl�ndischem Kapitel haben das Recht, illegale Forderungen abzulehnen.

12. Ausl�nder, Landsleute aus Hongkong, Macao und Taiwan und Auslandschinesen sowie deren Familienangeh�rige, die in Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital arbeiten, k�nnen mit ihren langfristigen Aufenthaltserlaubnissen oder Zeugnissen, die vom Amt f�r Au�enwirtschaft und -handel der Provinz ausgestellt werden, in der Provinz frei reisen. Sie sollen f�r Unterkunft, Verpflegung und Verkehr in gleicher Weise wie chinesische B�rger in Renminbi bezahlen.

13. Kredite, die Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital als Fonds f�r die kurzfristige Zirkulation ihrer Produktion ben�tigen, sollen nach �berpr�fung und Genehmigung der Kontoer�ffnungsbank oder anderer Geldinstitutionen bevorzugt gew�hrt werden.

14. F�r Transportkosten f�r die von einem Joint-Venture hergestellten Exportprodukte, die im Binnenland h�her als in den K�stengebieten sind, darf die chinesische Seite nach Konsultation mit ihrem ausl�ndischen Partner einen Teil ihres Gewinns dem Unternehmen als angemessenen Zuschu� gew�hren. Der Zuschu�beitrag soll von den beiden Seiten in ihrem Vertrag festgelegt werden.

15. Ausl�ndische Gesch�ftsleute k�nnen Verwandte in China als ihre Vertreter beauftragen oder sie in den von ihnen betriebenen Unternehmen besch�ftigen. Investiert ein Ausl�nder auf einmal mehr als 200 000 US-Dollar, erwirbt er damit f�r einen auf dem Land in China lebenden Verwandten das Wohnrecht in der Stadt, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Ein ausl�ndischer Investor, der auf einmal mehr als 400 000 US-Dollar investiert hat, kann in gleicher Weise zwei seiner Verwandten vom Land in der Stadt unterbringen. Jedes Projekt kann h�chstens drei solche Personen aufnehmen.

16. Unternehmen, die von Verwandten ausl�ndischer Investoren in China mit geschenkten ausl�ndischen konvertiblen W�hrungen betrieben werden und in denen ihr Kapitalanteil �ber 25% des eingetragenen Kapitals der Unternehmen ausmacht, k�nnen nach Genehmigung des Amts f�r Au�enwirtschaft und -handel der Provinz alle Verg�nstigungen f�r Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital genie�en.

17. Denjenigen, die erfolgreich ausl�ndisches Kapital in der Provinz Shaanxi eingef�hrt oder empfohlen haben, werden Pr�mien nach einem bestimmten Anteil der ausl�ndischen Investitionen gew�hrt. Die konkreten Bestimmungen sind:
a) Nach der Inbetriebnahme von Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital sollen diese innerhalb von einem Monat nach der �berpr�fung ihres Kapitals den Einf�hrern bzw. Empfehlern Pr�mien von 0,1-0,3% der ausl�ndischen Investitionen bezahlen.
b) Projekte f�r Kompensationshandel sollen innenhalb von einem Monat nach ihrer Durchf�hrung den Einf�hrern bzw. Empfehlern Pr�mien von 0,1-0,3% des Vertragswertes bezahlen. Die o.g. Pr�mien werden in Renminbi bezahlt und von Einkommenssteuer und Ausgleichsabgaben befreit.

18. F�r Fahrzeuge und Gebrauchsartikel f�r den Eigenbedarf von Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital brauchen keine Beschr�nkungsformalit�ten erledigt zu werden.

19. Hinsichtlich der Verletzungen ihrer legitimen Rechte und Interessen haben Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital das Recht, bei den Volksregierungen aller Ebenen oder den zust�ndigen Beh�rden Widerspruch einzulegen und auch das Recht, nach dem Gesetz beim Volksgericht Anklage gegen die besagten Verletzungen zu erheben.

20. Wenn alle Dokumente f�r die Beantragung der Gr�ndung eines Unternehmens mit ausl�ndischem Kapital vorbereitet sind, werden die zust�ndigen Beh�rden von dem Tag an, an dem sie die Dokumente erhalten, beginnen, den Antrag, die Vereinbarung, den Vertrag und die Statuen sowie die Durchf�hrbarkeitsstudie dieses Unternehmens in drei Phasen zu �berpr�fen und zu billigen. Jede Phase dauert knapp 10 Tage. Die Gesch�ftslizenz soll innerhalb von 7 Tagen ausgestellt werden. Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital haben das Selbstentscheidungsrecht, ihre Mitarbeiter ins Ausland zu schicken. Dabei k�nnen sie direkt beim Amt f�r Au�enwirtschaft und -handel der Provinz einen Antrag auf die Erledigung der betreffenden Formalit�ten stellen. Das Amt wird innerhalb von f�nf Tagen die �berpr�fung und Genehmigung des Antrags vornehmen und im Namen der Provinzregierung den Antragstellern die Erlaubnis f�r die Dienstreise ins Ausland zuteilen.

21. Diese Bestimmungen gelten ebenfalls f�r Unternehmen mit Investitionen von Landsleuten aus Hongkong, Macao und Taiwan sowie von �berseechinesen.

22. Das Amt f�r Au�enhandel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Provinz Shaanxi ist f�r die Durchf�hrung dieser Bestimmungen verantwortlich.