Sichuan
 
Innere Mongolei|Shaanxi|Tibet|Guizhou|Guangxi|Yunnan|Xinjiang|Gansu|Ningxia
Gouverneur der Provinz Sichuan: Zhang Zhongwei
Hauptstadt der Provinz:
Chengdu
Verwaltungsb�ro der Provinzregierung:
Tel:
Webadresse: http//www.sichuan.gov.cn  
Geographische Lage
    Die Provinz liegt im Westen des Binnenlandes Chinas, nimmt den gr��ten Teil des Sichuan-Becken ein und ist von Bergen umgegeben. Das Klima ist mild und feucht. Sichuan hat eine Fl�che von 485 000 qkm.
I. Geographische und nat�rliche Verh�ltnisse
 

Topographie

Sichuan ist im Westen hoch und im Osten niedriger. Das Bergland und die Hochebene im Westen liegen meistens mehr als 4000 m �ber dem Meeresspiegel, das H�gelland und das Becken im Osten sind 1000 bis 3000 m hoch. Im Sichuan-Becken, einem der vier gro�en Becken Chinas, das 165 000 qkm gro� ist, betr�gt die H�he von 200 bis 750 m �ber dem Meeresspiegel. Das Becken f�llt von Norden nach S�den ab.

Nat�rliche Ressourcen

Die Vorr�te an Wasserkraft erreichen 150 Millionen kW, knapp weniger als in Tibet. Die erschlie�bare Wasserkraft betr�gt 100 Millionen kW und steht in China an der ersten Stelle. Sichuan ist auch sehr reich an Termalquellen.

132 Bodensch�tze wurden ermittelt, von denen die Vorkommen von Vanadin, Titan, Kalzium, Mirabilit, Fluorit, Erdgas und Pyrik die gr��ten in China sind. Die Vorkommen von Titan und Vanadin nehmen den ersten bzw. den dritten Platz in der Welt ein.

Die Provinz Sichuan befindet sich in der subtropischen Zone. Die vielf�ltige Geomorphologie und das unterschiedliche Klima haben f�r eine reichhaltige Pflanzenwelt g�nstige Bedingungen geschaffen. Die Provinz verf�gt �ber 7,46 Millionen ha Wald mit vielen wertvollen B�umen. Ein F�nftel der sog. "lebenden Fossile" Chinas wie die Metasequoia und die Cathaya argyrophylla w�chst in der Provinz Sichuan. Auch die Tierwelt ist sehr vielf�ltig. An Wirbeltieren gibt es mehr als 1100 Arten, 40 Prozent aller Wirbeltiere Chinas, und 55 dieser Arten sind staatlich besonders gesch�tzt. Dazu z�hlt auch der Panda, der in vier Gebirgen in Sichuan und in Schutzzonen lebt.

In Sichuan liegen das Naturschutzgebiet Jiuzhaigou und die weltbekannten Sehensw�rdigkeiten Huanglogsi, Emeishan und der Riesenbuddha von Leshan. Sichuan verf�gt �ber neun staatliche touristische Gebiete wie den Nationalpark Dujiangyan und den Bambuswald in S�dsichuan sowie 11 Nationalwaldparks, 40 Naturschutzge biete und 44 Landschafts- und Sehensw�rdigkeitsgebiete auf Provinzebene. Die Topographie und die Geomorphologie sind in der Provinz Sichuan sehr vielf�ltig. Man findet hier Plateaus, Bergland, Schluchten, Becken, H�gelland und Ebenen, dazu hei�e Quellen, Wasserf�lle und bizarre Karstformationen.


 
II. Bev�lkerung
 


Bev�lkerungszahl: 84,93 Millionen (Ende 1998)

Bev�lkerungswachstumsrate:  7,48 Promille

Lebenserwartung:

Nationalit�ten

Der Hauptteil der heute in Sichuan lebenden Bev�lkerung geh�rt der Han-Nationalit�t an, die sich im Altertum aus vielen Nationalit�ten herausgebildet hat. Daneben gibt es in Sichuan viele nationale Minderheiten wie die Yi, Tibeter, Qiang, Hui, Mongolen, Lisu, Man, Naxi, Bai, Buyi, Dai, Miao und Tu. Die Provinz Sichuan hat das zweigr��te von Tibetern bewohnte Gebiet in China, das gr��te Yi-Siedlungsgebiet und das einzige chinesische Qiang-Siedlungsgebiet. Die Yi-Nationalit�t ist die nationale Minderheit, die der Zahl nach die gr��te ist. Die Tibeter leben in den Bezirken Ganzi und Aba sowie im autonomen tibetischen Kreis Muli auf dem Plateau. Die Qiang-Nationalit�t ist eine der chinesischen Nationalit�ten, die die l�ngste Geschichte hat. Sie bewohnt haupts�chlich die Orte Maoxian, Wenchuan, Heshui, Songpan und Beichuan am Oberlauf des Flusses Minjiang. 

Bildungsniveau

10,32 Millionen der Bewohner ab 15 Jahren sind Voll- bzw. Halbanalphabeten. Davon sind 3,10 Millionen M�nner und 7,22 Millionen Frauen.

 

 
III. Wirtschaft
 
Bruttoinlandsprodukt (BIP): 358,03 Milliarden Yuan (1998)

BIP-Jahreswachstumsrate: 9,1 Prozent

Pro-Kopf-BIP: 4339 Yuan

Anteil am BIP: Prim�rsektor 26,3 Prozent, Skund�rsektor 42,7 Prozent und Terti�rsektor 31,1 Prozent (1998).

Arme Bewohner und Unterst�tzungsplan:

Inflation:

Arbeitslosigkeit:

Finanzeinnahmen: 19,7 Milliarden Yuan (1998)

Industrieller Produktionswert: 368,895 Milliarden Yuan (1998)

Landwirtschaftlicher Produktionswert: 82,37 Milliarden Yuan (1998)

Au�enhandel: 1998 betrug das gesamte Exportvolumen 2,86 Milliarden Yuan.

Nutzung ausl�ndischen Kapitals

Bislang wurden mehr als 5000 Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital in der Provinz Sichuan gegr�ndet. �ber 30 gro�e ausl�ndische Firmen wie Motorola, Pepsi-Cola, Coca-Cola und McDonnel Douglas aus den USA, Charoen Phokaphan aus Thailand, Bayer aus Deutschland und Toyota aus Japoan planen, sich in Sichuan anzusiedeln. Das gr��te Lebensmittelunternehmen in Taiwan, die President-Group, hat in Chengdu mehr als 5O Millionen US-Dollar in den Bau des bisher gr��ten Schnellimbi�unternehmens im S�dwesten Chinas investiert. 41 Unternehmen aus Singapur, China und Hongkong haben die Singapur-China-Hongkong-Gruppe gebildet und 1,28 Milliarden Yuan f�r die Autobahn zwischen Chengdu und Mianyang aufgebracht.

Wichtigste industrielle Branchen:

 
IV. Fernmeldewesen

 

 


Telephonbesitz:

Telekommunikation

Alle St�dte auf Kreisebene sind an das programmgesteuerte Telephonnetz angeschlossen. Es entstanden Mobil-, Daten- und Multimediatelekommunikationsnetze. 17 St�dte sind �ber das internationale automatische Telepohonnetz mit 200 L�ndern und Gebieten in der Welt verbunden. In Chongqing wurde eine Internet-Zentralstation gegr�ndet. Die Provinz Sichuan f�hrt auf der "Informations-Autobahn", die Entfernung zwischen Sichuan und der Welt wurde verringert.

Radio- und Fernsehstationen

 
V. Verkehrswesen
 
Eisenbahn

Es gibt f�nf Hauptbahnlinien wie die von Chengdu nach Chongqing, von Chengdu nach Kunming und von Baoji nach Chendu sowie acht Zweigbahnlinien und vier lokale Strecken. Die Gesamtl�nge der Eisenbahnlinien betr�gt 2693 km.

Landstra�en

Die Gesamtl�nge der Landstra�en bel�uft sich in der Prrovinz Sichuan auf 81 600 km. Ein Autobahnnetz mit der Provinzhauptstadt Chengdu als Knotenpunkt wird allm�hlich gebaut. Ende 1998 betrug die Gesamtl�nge der Autobahnstrecke 328 km.

Schiffahrt

Luftfahrt

Der Flughafen Shuangliu in Chengdu ist einer der internationalen Flugh�fen Chinas. Ferner gibt es die Flugh�fen Dachuan, Yibin, Luzho, Xichang und Nanchung.

 

 
VI. Die Anziehung ausl�ndischen Kapitals und daf�r vorgesehene Projekte
 
1. Die umfangreiche Erschlie�ung der Landwirtschaft und die Verarbeitung von Agrarnebenprodukten durch moderne Technik

2. Forstwirtschaftliche Erschlie�ung

3. Ressourcenerschlie�ung und Mehrzwecknutzung

4. Energiegewinung und Energieeinsparung

5. Infrastrukturprojekte bez�glich Transport und Verkehr

6. Technische Modernisierung bestehender gro�er und mittelgro�er Unternehmen

7. Nutzung fortgeschrittener Technologien

8. Produktexport

9. Bau von st�dtischen Infrastruktureinrichtungen

10. Projekte f�r den Umweltschutz

11. Touristische Erschlie�ung

12. Berufsbildung auf mittlerer und hoher Ebene

 

 
VII. . Politische Vorzugsma�nahmen f�r die Aufnahme ausl�ndischen Kapitals
     
 
     1. Steuern
 


1) Ein Produktionsunternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das f�r eine zehn- oder mehr als zehnj�hrige T�tigkeit geplant ist, kann nach dem ersten und zweiten Jahr, in dem es mit Gewinn arbeitet, von der K�rperschaftsteuer befreit werden und im dritten bis f�nften Jahr eine K�rperschaftssteuerm��igung von 50 Prozent erhalten. Ein Produktionsunternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das f�r eine weniger als zehnj�hrige T�tigkeit geplant ist, und ein Nichtproduktionsunternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das f�r eine mehr als zehnj�hrige T�tigkeit geplant ist, kann im ersten Jahr, in dem es mit Gewinn arbeitet, von der lokalen K�rperschaftsteuer befreit werden und im zweiten Jahr eine Erm��igung von 50 Prozent erhalten.

2)Ein Produktionsunternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das sich mit der Bodenschatzsch�rfung bzw. -f�rderung besch�ftigt und f�r eine mehr als zehnj�hrige T�tigkeit geplant ist, kann nach Ablauf der festgelegten Fristen f�r eine K�rperschaftsteuerbefreiung bzw. -herabsetzung und nach Genehmigung eines Antrags durch die Finanz- und Steuerbeh�rden f�r das sechste bis zehnte Jahr eine Erm��igung um 50 Prozent erhalten.

3) Nach Ablauf der gem�� Absatz 2) festgelegten Frist f�r die Erm��igung bzw. Befreiung von der K�rperschaftsteuer kann einem Produktionsunternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das sich in den Bezirken Liangshan, Ganzi und Aba und in der Stadt Panzhihua befindet und f�r eine mehr als zehnj�hrige T�tigkeit geplant ist, nach Genehmigung eines Antrags durch die Finanz- und Steuerbeh�rden f�r das f�nfte bis zehnte Jahr eine Erm��igung der lokalen K�rperschaftsteuer um wiederum die H�lfte gew�hrt werden. Einem Produktionsunternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das f�r eine weniger als zehnj�hrige T�tigkeit geplant ist, kann nach Anlauf der gem�� Absatz 2) festgelegten Frist f�r die Erm��igung bzw. Befreiung von der K�rperschaftsteuer und nach Genehmigung eines Antrags durch Finanz- und Steuerbeh�rden f�r das dritte bis f�nfte Jahr eine Erm��igung der lokalen K�rperschaftsteuer um ebenfalls die H�lfte gew�hrt werden.

4) �ber die Erm��igung bzw. Befreiung von der st�dtischen Immobiliensteuer und von den Bodennutungsgeb�hren und der Fahrzeug bzw. Schiffskennzeichensteuer eines Unternehmens mit ausl�ndischem Kapital, das in den Bezirken Liangshan, Ganzi und Aba und in der Stadt Panzhihua t�tig ist, kann nach den betreffenden gesetzlichen Bestimmungen von den autonomen Bezirken und der Stadtregierrung entschieden werden. Erm��igungen bzw. Befreiungen von Steuern und Geb�hren eines Unternehmens mit ausl�ndischem Kapital in anderen Gebieten Sichuans werden gem�� den Vorschriften f�r die Investitionen ausl�ndischer Gesch�ftsleute in der Provinz Sichuan gehandhabt. Hat ein Untrernehmen nach Ablauf der festgelegten Fristen f�r eine K�rperschaftsteuerbefreiung bzw. -erm��igung Schwierigkeiten, k�nnen die Fristen f�r die Befreiung bzw. Herabsetzung nach Genehnigung durch die zust�ndige Volksregierung von der Kreisebene aufw�rts in bestimmtem Ausma� verl�ngert werden.

5) Hat ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital in den Bau einer Autobahn investiert, soll vom Steueramt der Provinz f�r die Einnahmen aus den Stra�ennutzungsgeb�hren eine Umsatzsteuer erhoben werden. Diese Steuereinnahmen sollen einheitlich von den Finanzbeh�rden der Provinz zusammengelegt werden. Vor dem R�ckflu� der Investitionsmittel sollen die Einnahmen aus der Umsatzsteuer ausl�ndischen Investoren zur�ckgegeben werden. Die Geldmittel k�nnen in den Bau neuer Autobahnen reinvestiert werden. Die von einem Unternehmen entrichtete K�rperschaftsteuer wird vor dem R�ckflu� der Investitionsmittel der ausl�ndischen Gesch�ftsleute von den Finanzbeh�rden der Provinz zusammengelegt und dem Investor voll zur�ckerstattet.

6) Einem Exportunternehmen, dessen Jahresexportwert �ber 50 Prozent des Jahesprokuktionswertes ausmacht, kann eine Erm��igung der lokalen K�rperschaftsteuer einger�umt werden.

7). F�r die vom Staat einheitlich festgelegten Vorzugsma�nahmen bez�glich der K�rperschaftrsteuer der Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital gelten noch die folgenden vom Staat und der Provinz festgelegten Bestimmungen:

a. Einem Unternehmen in der High-Tech-Entwicklungszone in Chengdu oder in Mianyang kann nach Feststellung seiner Eigenschaft als High-Tech-Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital ein Steuersatz von 15 Prozent der �blichen K�rperschaftsteuer gew�hrt werden.

b. Durch Genehmigung des Staates genie�t die Stadt Chengdu die in den ge�ffneten K�stenst�dten eingef�hrte Vorzugsbehandlung. Ein Produktionsunternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das in der Stadt Chengdu registriert wurde, kann seine K�rperschaftsteuer zu einem Steuersatz von 24 Prozent entrichten. Ein Produktionsunternehmen, das ein technik- und know-how-intensives Projekt bzw. ein Hafenbau-, Flughafenbau-, Energie- und Verkehrsprojekt durchf�hrt und dessen ausl�ndisches Kapital 30 Millionen US-Dollar �berschreitet, kann nach Genehmigung durch die Finanz- und Steuerbeh�rden seine K�rperschaftsteuer zu einem Satz von 15 Prozent entrichten.

c. Nach Ablauf der gem�� den staatlichen Bestimmungen festgelegten Frist f�r die Erm��igung der K�rperschaftsteuer kann einem Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital und mit fortgeschrittener Technologie eine weitere dreij�hrige Erm��igung der K�rperschaftsstreuer bis zur H�lfte des geltenden Steuersatzes einger�umt werden.

d. Nach Ablauf der gem�� den staatlichen Bestimmungen festgelegten Frist f�r die Erm��igung der K�rperschaftsteuer kann einem Exportunternehmen, dessen Jahresexportwert mindestens 70 Prozent seines Jahresproduktswertes ausmacht, eine Erm��igung der K�rperschaftsteuer bis zur H�lfte des geltenden Streuersatzes einger�umt werden. Einem Exportunternehmen, das bisher die K�rperschaftsteuer zu einem Steuersatz von 15 Prozent entrichtet hat und das den vorgenannten Bedingungen entspricht, kann ein Steuersatz von 10 Prozent einger�umt werden.

e. Einem Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das sich mit der landwirtschaftlichen Entwicklung, der Weiterverarbeitung von Agrarprodukten und -nebenprodukten und dem Export von Agrarprodukten besch�ftigt, kann nach Ablauf der festgelegten Frist f�r die Erm��igung bzw. Befreiung von der K�rperschaftsteuer und nach Genehmigung durch die Finanz- und Steuerbeh�rden f�r weitere 5 Jahre eine Erm��igung der K�rperschaftsteuer um 15 bis 30 Prozent gew�hrt werden.

f. Nach Ablauf der festgelegten Frist f�r die Erm��igung bzw. Befreiung von der K�rperschaftsteuer und nach Genehmigung durch die Finanz- und Steuerbeh�rden kann einem Unternehmen, das Kapital in die umfassende Erschlie�ung der Landwirtschaft, die Weiterverarbeitung von Agrarprodukten und -nebenprodukten durch die Verwendung fortschrittlicher Technologie oder in die Entwicklung der Forstwirtschaft in den Bezirken Liangshan, Ganzi, Aba und in den Grenzgebieten sowie in den von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten investiert, f�r weitere 10 Jahre eine Erm��igung der K�rperschaftsteuer um 15 bis zu 30 Prozent des geltenden Steuersatzes einger�umt werden.

g. Wenn ausl�ndische Investoren ihre von Unternehmen in Sichuan erwirtschafteten Gewinne in die Neugr�ndung von Unternehmen investieren oder in die bestehenden Unternehmen reinvestieren und deren Betriebsdauer nicht unter f�nf Jahren liegt, werden ihnen auf Antrag und mit Genehmigung der Finanz- und Steuerbeh�rden 40 Prozent der bereits entrichteten K�rperschaftssteuersumme f�r den reinvestierten Teil zur�ckerstattet. Handelt es sich bei dem Unternehmen um ein Exportunternehmen mit fortgeschrittener Technologie, dessen Betriebsdauer nicht unter f�nf Jahren liegt, kann ihm die bereits entrichtete K�rperschaftsteuer f�r den reinvestierten Teil in voller H�he zur�ckerstattet werden.

8)In den Bestimmungen der Provinz Sichuan f�r Investitionen ausl�ndischer Gesch�ftsleute sind nachstehende politischen Vorzugsma�nahmen bez�glich Steuerbefreiung und -erm��igung festgelegt:

a. Nichtproduktionsunternehmen mit ausl�ndischem Kapital k�nnen f�r drei Jahre eine Befreiung von der Steuer f�r Immobilien und von der Auto- und Schiffssteuer erhalten. Produktionsunternehmen k�nnen f�r 10 Jahre von diesen Steuern befreit werden.

b. Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, die in Projekte von umfangreicher Erschlie�ung und Mehrzwecknutzung der Landwirtschaft, Weiterverarbeitung von Agrar- und -nebenprodukten durch fortgeschrittene Technologie, Forstwirtschaftserschlie�ung, Ressourcenerschlie�ung sowie Mehrzwecknutzung von Ressourcen, in Projekte der Energiegewinnung und Energieeinsparung, in Transport und Infrastruktur, in die technische Modernisierung bestehender gro�er und mittelgro�er Unternehmen, in fortgeschrittene Technologien, in den Export von Produkten, den Bau st�dtischer Infrastruktureinrichtungen, den Umweltschutz, die touristische Erschlie�ung und in die Berufsbildung der mittleren und h�heren Ebene investieren, k�nnen w�hrend der Betriebsperiode von den obengenannten Steuern befreit werden.

9)Ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das sich in der wissenschaftlichen und technischen Erschlie�ung der Landwirtschaft auf kahlen H�ngen und unkultiviertem Land engagiert, kann vom ersten Jahr an, in dem es mit Gewinn arbeitet, f�r f�nf Jahre von der Landwirtschaftssteuer befreit werden. Ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das die Erzeugung landwirtschaftlicher Spezialprodukte auf bisher unkultiviertem Land und in ungenutzten Gew�ssern betreibt, kann vom ersten Jahr an, in dem es mit Gewinn arbeitet, f�r drei Jahre von der Steuer f�r landwirtschaftliche Spezialprodukte befreit werden. Ein Unternehmen, das sich mit dem Meliorieren von Weideland und mit der Veredlung von Grassaatgut und der Verbesserung von Tierrassen besch�ftigt, entrichtet einen Steuersatz von nur 15 Prozent der �blichen Viehzuchtsteuer.

10)Die wegen der Unwandlung der einheitlichen Industrie- und Handelssteuer in eine Mehrwert- und Verbrauchersteuer mehrbezahlte Steuersumme eines vor dem 1. Januar 1994 gegr�ndeten Unternehmens kann nach Genehmigung durch die Finanz- und Steuerbeh�rden zur�ckverg�tet werden.

11) Die Formalit�ten f�r die Zollr�ckverg�ltung der von Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital produzierten und verkauften Exportwaren werden in �bereinstimmung mit den betreffenden Vorschriften erledigt.

 

 
     2. Devisenkontrolle und Kredite
 


1) Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital k�nnen bei allen Banken und anderen Geldinstituten in der Provinz Sichuan, die zu Devisengesch�ften berechtigt sind, Devisen-Depositenkonten er�ffnen.

2) Ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital kann nach seinen Gesch�ftsbed�rfnissen von Banken oder Einzelpersonen im Ausland Kapital in Devisen leihen. Die H�he der Summe ist nicht beschr�nkt.

3) Der ausl�ndische Teilhaber eines Unternehmens mit ausl�ndischem Kapital darf seine anteiligen rechtm��igen Devisen-Gewinne ins Ausland transferieren. Der ausl�ndische Teilhaber kann seine anteiligen rechtm��igen Renminbi-Gewinne unter Vorlage des Vorstandsbeschlusses, der Steuerbest�tigung und anderer g�ltigen Dokumente bei den von den Devisenverwaltungsbeh�rden festgelegten Banken in Devisen wechseln. Solche Devisen d�rfen in �bereinstimmung mit den betreffenden Vorschriften ins Ausland �berwiesen werden.

4) Die f�r die Produktion von Exportwaren ben�tigten Umlaufsmittel m�ssen wie bei inl�ndischen Unternehmen von den Banken aller Ebenen in der Provinz Sichuan gew�hrt und gegebenfalls durch Kredite unterst�tzt werden.

 

 
     3. Bodennutzung
 


1) Die H�he der Bodennutzungsgeb�hr betr�gt f�r ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, dem von den Verwaltungsbeh�rden das Nutzungsrecht in der Provinz Sichuan erteilt wurde, 50 Prozent der vom Staat festgelegten Geb�hr.

a. Ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das sich mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft, st�dtischer Infrastruktur, Umweltschutz, Bildung, wissenschaftlicher Forschung und Gesundheitswesen besch�ftigt, barucht nur 5 bis 10 Prozent der �blichen Bodennutzungsgeb�hr zu entrichten. Ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital in den Bezirken Ganzi, Aba und Liangshan, das in den obengenannten Bereichen arbeitet, kann von der Bodennutzungsgeb�hr befreit werden.

b. Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, die in den Bereichen Stra�en- und Br�ckenbau, Flugh�fen, H�fen, Kraftwerken und Erschlie�ung von Bodensch�tzen t�tig sind, zahlen eine Bodennutzungsgeb�hr von 25 Prozent der vollen S�tze. Ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das sich in den obenerw�hnten Bezirken befindet und in den obengenannten Bereichen arbeitet, braucht nur 5 bis 10 Prozent der von dem Staat festgelegten Bodennutzungsgeb�hr bezahlen.

c. Exportunternehmen und Unternehmen mit fortgeschrittener Technologie, die f�r eine Betriebsdauer von �ber 10 Jahren geplant sind, k�nnen vom ersten Gesch�ftsjahr an 5 Jahre lang von der Bodennutzungsgeb�r befreit werden.

d. Die Nutzungsgeb�hr f�r Flu�bettland, das von den Verwaltungsbeh�rden �berlassen wurde, kann f�r 3 Jahre erlassen werden.

2) Die Geb�hr ist ab dem zweiten Jahr nach der Benutzung des Bodens f�llig und soll nach der Erhaltung der Benutzungslizenz j�hrlich entrichtet werden. Im ersten Kalenderjahr bezahlt das Unternehmen f�r ein halbes Jahr, wenn es den Boden �ber sechs Monate benutzt hat;wenn weniger als sechs Monate, soll die Geb�hr erlassen werden. Die Geb�hr soll innerhalb der ersten f�nf Jahre nicht ge�ndert werden. Danach soll das Intervall f�r die Readjustierung je nach den Verh�ltnissen wiederum f�nf Jahre sein. Wenn ein Unternehmen die Bodennutzungsgeb�hren auf einmal f�r 15 Jahre bezahlt, wird die Geb�hr w�hrend der Geltungsdauer nicht ge�ndert.

3) Verf�gt der chinesische Teilhaber eines gro�en oder mittelgro�en Unternehmens, das mit ausl�ndischem Kapital umgestaltet werden soll, bereits �ber das Bodennutzungsrecht und hat dieses als Teil seines Investitionsbeitrags eingebracht, so kann sich die Geb�hr f�r die Erwerbung eines solchen Bodens auf 40 Prozent der �blicherweise zu entrichtenden Bodennutzungsgeb�hr belaufen. Wenn der chinesischer Teilhaber auf diese Weise noch keine Mehrheit am Aktienkapital und keinen festgelegten Investitionsbeitrag hat, kann die Geb�hr angemessen herabgesetzt werden, jedoch nicht unter 15 Prozent. Wenn das Unternehmen Schwierigkeiten hat, kann es beantragen, die Frist f�r die Entrichtung der Geb�hr bis zu 5 Jahre zu verschieben.

4) Einem Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das sich auf den Bau von Landstra�en,H�fen und Kais konzentriert, kann Priorit�t daf�r einger�umt werden, im Hafengebiet und im Gebiet entlang der Landstra�en Immobiliengesch�fte durchzuf�hren und Dienstleistungseinrichtungen sowie Landstra�en- und Schiffahrttransporte zu betreiben.

5) Ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das sich mit einem Wohnungsprojekt mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverh�ltnisse der Einwohner besch�ftigt, kann nach Genehmigung durch die Verwaltungsbeh�rden der Provinz, die das Projekt leiten, die gleiche Behandlung wie ein staatseigenes Unternehmen genie�en. Der Boden daf�r kann von den Verwaltungsbeh�rden �berlassen werden. Dieses Untrernehmen kann eine Erm��igung bzw. Befreiung von den Zusatzgeb�hren z. B. f�r st�dtische �ffentliche Einrichtungen, f�r den Bau von Handelseinrichtungen und f�r Wasser- und Stromversogung erhalten.

 

 
     4. Produktion und Bewirtschaftung
 


1) Die Menge der auf dem internationalen und chinesichen Markt verkauften Produkte wird -- mit Ausnahme der von der chinesischen Regierung festgelegten spezifischen Vorschriften -- nicht beschr�nkt und von den Unternehmen selbst entschieden. Die Devisen sollen von den Unternehmen selbst ausgeglichen werden.

2).Ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das sich mit dem Bau und der Bewirtschaftung von Landstra�en besch�ftigt, kann nach dem Preiseerh�hungsindex und nach Genehmigung durch das Finanzamt der Provinz und das Provinzb�ro f�r die Preisverwaltung sowie durch das Verkehrsamt der Provinz die Stra�enbenutzungsgeb�hr erh�hen.

3) Der ausl�ndische Teilhaber eines Gemeinschaftsunternehmens mit chinesischer und ausl�ndischer Investitionsbeteiligung, das sich mit dem Bau von Flugh�fen, Landstra�en und H�fen und Kais besch�ftigt, darf in der Zusammenarbeitsperiode Gewinne aus Flughafen-, Landstra�en- und Hafengeb�hren bevorzugt erhalten.

 

 
     5. Warenimport und -export
 


1) Die Handelinspektionsbeh�rden sollen Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, die die Voraussetzungen f�r eine Lizenz f�r das Alllgemeinpr�ferenzsystem erf�llen, mit den m�glichen Verg�nstigungen vertraut machen. Sie sollen die in ein pr�ferenzgew�hrendes Land zu exportierenden Waren bevorzugt abfertigen.

2) Wenn der ausl�ndische Teilhaber eines Unternehmens mit ausl�ndischem Kapital au�erhalb Chinas Waren und Einrichtungen kaufen will in der Absicht, sie als Kapital ins Unternehmen zu investieren, oder wenn ihn das Unternehmen beauftragt, au�erhalb Chinas Waren und Einrichtungen zu kaufen, soll er bei den Handelsinspektionsbeh�rden beantragen, die zu importierenden Waren und Einrichtungen zu pr�fen. Die Handelsinspektionsbeh�rden sollen die Pr�fung schnell und gewissenhaft durchf�hren.

 

 
    6. Personalsystem und Arbeitsverwaltung
 


1) Der Antrag eines Kaders, der in einer staatseigenen Einheit gearbeitet hat und in einem Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital arbeiten will, soll-- mit der Ausnahme der spezifischen Vorschriften des Staates -- genehmigt werden. Wenn hochrangige Manager und Techniker eines Unternehmens mit ausl�ndischem Kapital in anderen Unternehmen arbeiten wollen, sollen sie gem�� den geschlossenen Arbeitsvertr�gen handeln. Ohne Billigung durch das anstellende Unternehmen und ohne berechtigten Grund d�rfen sie nicht mit einem neuen Unternehmen einen weiteren Vertrag schlie�en.

2) Der Status von Kadern in einer staatlichen Einheit, von R�ckkehrern der im Ausland Studierenden und von Absolventen einer Universit�t oder Fachschule, die in Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital arbeiten, soll anerkannt und beibehalten werden. Die Personalakten dieser Personen werden von den Personalorganisationen der betreffenden Regierungen oder von den Personalaustauscheinrichtungen verwahrt.

 

 
     7. Erschlie�ung von Bodensch�tzen
 


�ber die vom Staat beschlossenen Beg�nstigungen hinaus genie�t ein Untrernehmen mit ausl�ndischem Kapital, das sich auf die Sch�rfung und F�rderung von Bodensch�tzen konzentriert, nachstehende Vorzugsma�nahmen:

1) Abgaben f�r die Sch�rfungsrechte in der festgelegten Zone k�nnen im ersten Jahr nach der kommerziellen Erschlie�ung desVorkommens und vor der Entrichtung der Steuern innerhalb vom 10 Jahren stufenweise verringert und schlie�lich erlassen werden. Wenn die Geltungsdauer der Lizenz f�r die Bodenschatzf�rderung k�rzer als 10 Jahre ist, k�nnen Abgaben w�hrend dieser Geltungsdauer und vor der Entrichtung der Steuern ebenfalls verringert und schlie�lich erlassen werden.

2) W�hrend der kommerziellen F�rderung k�nnen die vom Staat festgelegten Vorschriften �ber eine beschleunigte Abschreibung von Anlagenverm�gen angewandt werden.

3) Bei einem Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital, das in einem von einer nationalen Minderheit bewohnten Gebiet oder in einem armen Gebiet Bodensch�tze erschlie�t oder mit fortgeschrittener Technologie Erz mit geringem Gehalt bzw. schwierig aufzubereitendes und zu verh�ttendes Erz f�rdert, k�nnen die �blichen Zusatzgeb�hren je nach den Umst�nden herabgesetzt werden.

4) Erleidet ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital durch h�here Gewalt verursachtete Verluste, k�nnen die Zusatzgeb�hren um bis zu 50 Prozent herabgesetzt werden. Auch kann die Entrichtung der Geb�hr f�r das Verlustjahr verschoben werden.

5) Wenn ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital in der festgelegten F�rderzone Begleitmineral f�rdert oder zur�ckgewinnt, kann die Zusatzgeb�hr um weniger als 50 Prozent verringert werden. Wenn die F�rderung von Begleitmineral vom Staat beschr�nkt wird, mu� die F�rderung beim Amt der Provinz f�r Geologie und Bodensch�tze registdriert werden.

6) Die Bodennutzungsgeb�hr f�r die Sch�rfung kann erm��igt oder erlassen werden.

7) F�r die Verh�ttung und Verarbeitung der in der Provinz Sichuan gef�rderten Bodensch�tze sowie f�r den Transport sollen Erleichterungen geschaffen werden.

 

 
     8. Kommunalgeb�hren
 


1) Ausl�ndische Angestellte und Arbeiter, die in Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital in der Provinz Sichuan besch�ftigt sind, k�nnen Urkunden f�r ausl�ndische Arbeitnehmer bekommen. Wenn sie in einem Hotel in der Provinz Sichuan, das haupts�chlich Touristen und Ausl�nder empf�ngt, �bernachten oder einen Arzt besuchen, bezahlen sie bei Vorlage dieser Urkunde die gleichen Preise wie chinesische B�rger.

2) Die Versorgung eines Unternehmens mit ausl�ndischem Kapital mit Wasser, Strom und Gas soll in den Versorgungsplan der betreffenden Gebiete aufgenommen werden. Die Preise sind gleich wie bei anderen Unternehmen.

3) Telefongeb�hren k�nnen mit Renminbi abgerechnet werden.

4) Die Stra�enbenutzungsgeb�hren f�r Autos von Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital sowie f�r die vom Teilhaber des Unternehmens importierten Privatautos sind gleich wie die bei anderen Unternehmen in China.