Ningxia
 
Innere Mongolei|Shaanxi|Tibet|Guizhou|Guangxi|Yunnan|Xinjiang|Gansu|Ningxia

Provinzhauptstadt: Yinchuan

Stadtregierung:

Tel: 0951-5015889

Webadresse:

Geographische Lage

    Das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalit�t (Kurz: Ningxia), eines der f�nf autonomen Gebiete der nationalen Minderheiten Chinas, befindet sich am Ober- und Mittellauf des Gelben Flusses im Nordwesten des Landes und grenzt westlich an die Provinz Shaanxi, n�rdlich an das Autonome Gebiet Innere Mongolei und s�dlich an die Provinz Gansu.

I. Geographische Lage und nat�rliche Bedingungen
 
 

H�henlage

Topographisch gesehen wird Ningxia zum Norden hin immer flacher. Die durchschnittliche H�henlage betr�gt 1100 m bis 2000 m. Die h�chste Stelle im Gebiet erreicht 3556 m.

Naturressourcen

Als eine der 8 Provinzen, die mehr als 600 000 Hektar f�r den Ackerbau geeignetes �dland und eines der gr��ten Weidegebiete des Landes haben, verf�gt Ningxia �ber 712 000 Hektar f�r den Ackerbau geeignetes �dland und 3 Mio. Hektar Grasland. Das 380 000 Hektar gro�e, mit Wasser des Gelben Flusses bew�sserte Gebiet auf der Weining-Ebene ist eines der vier gr��ten bew�sserten Gebiete im Nordwesten Chinas. Der Gelbe Flu� transportiert j�hrlich im Durchschnitt 32,5 Mrd. Kubikmeter Wasser durch Ningxia. Das j�hrlich vom Staat verteilte Flu�wasser f�r die Bew�sserung in Ningxia betr�gt 4 Mrd. Kubikmeter. Reiche Bodenressourcen, die praktische Bew�sserung aus dem Gelben Flu� und gen�gend Sonneneinfall und -energie bilden f�r die landwirtschaftliche Entwicklung eine solide Basis. Das Produktionsniveau im bew�sserten Gebiet ist hoch. Dort wachsen verschiedene landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Obstb�ume und Melonen bester Sorte und Qualit�t �ppig heran. Der Zuckergehalt der dortigen Wassermelonen, �pfel und Trauben ist 15-20% h�her als derjenigen in Zentralchina. Der Pro-Mu (1/15 Hektar)-Reisertrag erreicht 700 kg. Damit steht Ningxia im Nordwesten des Landes an der Spitze und stellt eine der 12 Basen Chinas f�r Marktgetreide dar. Ningxia bem�ht sich, ein vorbildliches Landwirtschaftsgebiet aufzubauen. Von seinem Agrarsektor macht die Produktion der Viehzucht 29% aus. Es gibt 82 000 Hektar Wasserfl�che, darunter sind 10 000 Hektar f�r die Fischzucht und den Anbau von Wasserpflanzen geeignet. Die Fischerei und Aquakulturindustrie haben ein gro�es Entwicklungspotential. Hier werden Graskarpfen, Silberkarpfen, Karausche, Flu�karpfen, S��wassergarnelen und S��wasserkrabben gez�chtet. Dank der schnellen Entwicklung der Fischerei in den letzten Jahren belegt Ningxias Pro-Kopf-Ertrag von Aquaprodukten im Nordwesten Chinas den ersten Platz. Ningxia ist zu einer wichtigen Basis f�r die Versorgung von Aquaprodukten im nordwestlichen Gebiet entlang der Gro�en Mauer geworden.

In Ningxia wurden �ber 50 verschiedene Erzsorten entdeckt. Nach der Reichhaltigkeit erwogen betr�gt der potentielle Pro-Kopf-Wert der Natursch�tze 163,5% des durchschnittlichen Wertes des Landes und belegt damit landesweit den 5. Platz. Nichtmetallerze sind ebenfalls reichhaltig vertreten, die wichtigsten sind Kohle, Gips, Erd�l, Naturgas, T�pferton, Quarzsandstein und Baryt. Der Kohlenvorrat ist am gr��ten und die Sorten sind umfangreich. Gegenw�rtig ist eine Kohlenf�rderung relativ gro�en Ma�stabs im Gange. Der Gipsvorrat belegt landesweit den 1. Platz. Das bekannte Gipsvorkommen betr�gt �ber 4,5 Mrd. t. �ber die H�lfte davon ist von erstklassiger Qualit�t. Die selten gro�e Gips-Lagerst�tte in Hejiahouzi, Kreis Tongxin, mit mehr als 20 Schichten und einer gesamten Dicke von ca. 100 m birgt ein Vorkommen von 2 Mrd. t. Das Erd�l- und Naturgasvorkommen ist ebenfalls gro� und bietet gute Entwicklungsbedingungen f�r die Petrochemieindustrie. Das bekannte Kieselerde-Vorkommen betr�gt �ber 17 Mio. t. Es gibt noch weitere Mineralien wie Phosphor, Flint, Gold, Kupfer und Eisen sowie besonderes Tongestein aus Helan.

Umweltzustand und -probleme

Der Nordteil des Autonomen Gebiets Ningxia der Hui-Nationalit�t ist von den W�sten Tengger, Maowusu und Ulan Buh umgeben. Die fortschreitende Verw�stung ist kritisch und die Bodenerosion in den s�dlichen bergigen Gebieten ist ebenfalls gravierend. Aber durch jahrelange Bem�hungen bei der Umgestaltung der nat�rlichen Umwelt hat Ningxia weltweit anerkannte Erfolge erzielt. Die j�ngste Untersuchung beweist, da� die verw�stete Bodenfl�che von 16 500 qkm in den 70er Jahren um 23,6% auf 12 600 qkm abgenommen hat. Damit ist Ningxia Chinas erstes Autonomes Gebiet, dem es gelungen ist, die verw�stete Bodenfl�che zu reduzieren.

Gegenw�rtig betr�gt die Waldfl�che des Autonomen Gebiets 400 000 ha mit einem Holzbestand von 6,74 Mio. Kubikmetern. Der Anteil des Waldgebiets ist von 1,3% in den 50er Jahren auf inzwischen 6,4% angestiegen. Die Zhongwei-Forstfarm, die am Rande der Tengger-W�ste liegt, hat in den vergangenen 40 Jahren wirksame Ma�nahmen wie "Viereck-Graspflanzen" gegen Wanderd�nen getroffen, dabei gro�e Erfolge erzielt und dadurch gesichert, da� Chinas erste Eisenbahnstrecke durch die W�ste, n�mlich zwischen Baotou und Lanzhou, bisher freie Fahrt hat. Diese Forstfarm wurde von der UNO in Sachen Umweltschutz mit dem Titel "Top-500 der Welt" ausgezeichnet.

W�hrend der Verbesserung des nat�rlichen �koumfeldes hat Ningxia gleichzeitig auch bei der Verh�tung der industriellen Verschmutzung und der Verbesserung der st�dtischen Umgebung merkliche Erfolge erzielt. Zwischen 1991 und 1996 wuchs die Industrie in Ningxia j�hrlich um 11,4%, ohne da� jedoch gravierende Umweltverst��e damit einhergingen. In Ningxia sind die Reinigungsraten des Industrieabwassers und der Rauch- und Staubemissionen von 38% bzw. 86% 1991 auf inzwischen 76,7% bzw. 90% angestiegen.

 

 
II.            Bev�lkerung
 


Bev�lkerungsstatistik

Der Statistik der Abteilung f�r �ffentliche Sicherheit zufolge gab es Ende 1999 in Ningxia 5,433 Mio. Einwohner, 67 000 Einwohner bzw. 1,25% mehr als im Vorjahr.

Bev�lkerungswachstumsrate

1999 lag die Geburtenrate bei 17,97 Promille, die Sterbeziffer bei 5,65 Promille und die nat�rliche Bev�lkerungswachstumsrate bei 12,32 Promille.

Durchschnittliche Lebenserwartung

Gegenw�rtig haben die Einwohner in Ningxia eine durchschnittliche Lebenserwartung von 69 Jahren.

 Standortverteilung der Nationalit�ten und deren Bev�lkerungsanteil

Zur Hui-Nationalit�t geh�ren 1,8297 Mio. Menschen, dies sind 34,1% der Bev�lkerung des Gebietes und 1/5 der Bev�lkerung der Hui-Nationalit�t des Landes. Die Han-Nationalit�t macht in Ningxia einen Anteil von 65,36% an der Bev�lkerung aus. Ferner gibt es in Ningxia noch 33 weitere nationale Minderheiten wie Mandschuren, Dunghsiang und Mongolen. Die Hui leben haupts�chlich in sieben Kreisen und St�dten, n�mlich in Tongxin, Guyuan, Xiji, Haiyuan und Jingyuan im s�dlichen Berggebiet und in Wuzhong und Lingwu im Bew�sserungsgebiet des Gelben Flusses.

Bildungsstand

Die Grundschulbesuchsrate der schulpflichtigen Kinder liegt bei 96,7% und die Besuchsrate der Mittelschulen der Unterstufe bei 60%. Im Autonomen Gebiet gibt es 37 Berufs- und Fachschulen. Die Rate der Erwachsenen, die des Lesens und Schreibens m�chtig sind, liegt bei 89,5%. 1996 gewann Ningxia von der UNO den internationalen Preis f�r die Beseitigung des Analphabentums. 1999 wurden 55 Postgraduierte an den Hochschulen aufgenommen, insgesamt gab es 137 Postgraduierte. 1999 nahmen die allgemeinbildenden Hochschulen und Universit�ten 4487 Studenten, 26,5% mehr als im Vorjahr, auf. 13 121 Studenten, eine Zunahme von 1609, waren insgesamt eingeschrieben. Es gibt 25 Fachschulen, an denen 16 370 Sch�ler lernen.

 

 
III. Wirtschaft
 
Allgemeines:

Bruttoinlandsprodukt (BIP): 1999 betrug das BIP 24,2 Mrd. Yuan.

Zuwachsrate des BIP: Preisbereinigt war das BIP 1999 gegen�ber 1998 um 8,7% gestiegen.

Pro-Kopf-BIP: 1999 betrug das Pro-Kopf-BIP 4482 Yuan.

Anteil am BIP: Prim�rsektor 20%, Sekund�rsektor 42% und Terti�rsektor 38%

Arme Menschen

Bis 1999 wurde das Kleidungs- und Nahrungsproblem f�r 143 000 Arme auf dem Land, 51,3% der 279 000 Armen im Jahr 1998 (ohne Ber�cksichtigung der R�ckf�lligen), gel�st. Der Anteil der Armen war von 13,1% 1988 auf 6,2% 1999 gesunken.

Inflationsrate

Arbeitslosenziffer

1999 lag die Arbeitslosenziffer bei 4,5%, 0,2% weniger als im Vorjahr.

Finanzeinnahmen

1999 betrugen die lokalen Finanzeinnahmen 1,884 Mrd. Yuan.

Produktionswert der Industrie und Wachstumsrate

1999 betrug der Produktionswert der Industrie 25,23 Mrd. Yuan, preisbereinigt eine Steigerung um 9% gegen�ber dem Vorjahr.

Produktionswert der Landwirtschaft und Wachstumsrate

1999 betrug der gesamte Produktionswert der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehzucht und Fischerei 7,795 Mrd. Yuan, eine Zunahme von 4,7% gegen�ber dem Vorjahr.

Au�enhandelszustand

Ningxia hat in den Bereichen Wirtschaft und Handel kooperative Beziehungen mit �ber 70 L�ndern und Regionen aufgenommen und umfangreiche Zusammenarbeit und Austauscht�tigkeit in den Bereichen Industrie, Landwirtschaft, Wissenschaft und Technik, Gesundheit, Kultur, Bildung, Kunst und Sport entwickelt. Viele Basen f�r den Export von industriellen und landwirtschaftlichen Produkten wurden eingerichtet. �ber 350 Produkte, die durch ihren Export Devisen bringen, wie Kohle, Tantal-Fabrikate, flusenloser Roh-Baumwollstoff und dessen Produkte, Eisenlegierungen, Dicyandiamid, elektrolytisches Aluminium, Reifen, Bocksdorn und S��holz geh�ren zu den wichtigsten Exportwaren. Der Export entwickelt sich in Richtung Marktdiversifikation.

1999 wurden dem Export neue M�rkte gebahnt, neues Potential wurde ausgesch�pft und die Lage des Au�enhandels verbessert. 1999 betrug das Au�enhandelsvolumen 390 Mio. US$, eine Zunahme von 24,6% gegen�ber 1998 und ein Wachstum von 21%. Darunter belief sich der Export mit einer Steigerung um 13,1% auf 319 Mio. US$, w�hrend der Import sich mit einer Zunahme des 1,3fachen auf 71 Mio. US$ belief.

Nutzung von Auslandskapital

Die Nutzung von Auslandskapital im Autonomen Gebiet Ningxia betrifft 20 Branchen und Gebiete wie Energie, Verkehr, Kommunikation, Energie nutzende H�ttenindustrie, Landwirtschaft, Wasserbauprojekte, technische Umgestaltung, Medizin und Gesundheit, Umweltschutz und Hilfsprogramme f�r arme Gebiete. Die Formen der Nutzung von Auslandskapital umfassen direkte Investitionen von ausl�ndischen Gesch�ftsleuten, Kreditgew�hrungen ausl�ndischer Regierungen und internationaler W�hrungsorganisationen und internationale Handelskredite. Das bisher genutzte Auslandskapital hat bereits ein Viertel der gesamten Investitionssumme in das Autonome Gebiet ausgemacht.

Das tats�chliche genutzte Auslandskapital betrug 1999 40,41 Mio. US$. Abkommen �ber 46 neue Projekte mit ausl�ndischer Kapitalbeteiligung wurden unterzeichnet. Das vertraglich vereinbarte Auslandskapital belief sich auf 99,11 Mio. US$. Nach einer Sanierungskampagne gab es Ende 1999 396 registrierte Unternehmen mit Auslandskapital, 28 weniger als 1998.

St�tzindustrien

Mittlerweile hat im Autonomen Gebiet Ningxia ein Industriesystem mit den Branchen Kohle, Strom, H�ttenwesen, Maschinenbau, Textilien, Papierherstellung und Nahrungsmittel als St�tzindustriezweigen bereits Gestalt angenommen.

 
IV.             Telekommunikation
 

 

Verbreitungsquote von Telefonen

Als erste in allen nordwestlichen Provinzen und autonomen Gebieten des Landes haben heute alle Verwaltungsd�rfer in den l�ndlichen Gebieten Ningxias Zugang zum Telefondienst. Bis Ende 1999 erreichte die Verbreitungsquote von Telefonen 12%.

Telekommunikations- und Telefonsystem

Die Digital-Mobiltelefone sind an das Netz des Landes angeschlossen und die Anwendung von Pagern im autonomen Gebiet und im ganzen Lande ist verwirklicht worden. Man kann von Yinchuan, der Hauptstadt des Autonomen Gebiets Ningxia, aus 195 L�nder und Regionen telefonisch erreichen. Mobiltelefone, IC-Telefone, Faxe und andere moderne Kommunikationsmittel verk�rzen die Entfernung zwischen Ningxia und anderen Teilen des Landes und der ganzen Welt.

Rundfunk- und Fernsehstationen

Ende 1999 gab es im ganzen Gebiet 114 Kinos, 4 Rundfunkstationen von der Stadtebene aufw�rts, 8 Mittel- und Kurzwellen-Rundfunksende- und �bertragungsstationen, 4 Fernsehstationen von der Stadtebene aufw�rts und 9 Fernsehsender und �bertragungsstationen. Die Verbreitung des Kabel-Fernsehens nimmt st�ndig zu. Der Rundfunk erreicht 82,3% der Bev�lkerung, w�hrend das Fernsehen 83% der Bev�lkerung erfa�t.

 

 
V.               Verkehr
 

Eisenbahn

Die Eisenbahnlinie Baotou-Lanzhou durchquert den Nord- und Mittelteil Ningxias. Mit dem Bau der zweiten elektrifizierten Eisenbahnstrecke zwischen dem �stlichen K�stengebiet und dem Nordwesten ist Ningxia zu einem wichtigen Bestandteil der "zweiten eurasischen Eisenbahnbr�cke" geworden. Nach der Elektrifizierung der Eisenbahn Baotou-Lanzhou wird Ningxia �ber noch g�nstigere Verkehrsverbindungen verf�gen.

Landstra�e

In den letzten Jahren dehnten sich die Landstra�en in Ningxia, eine der Provinzen mit dem dichtesten Stra�ennetz, j�hrlich um 320 km aus. Die Gesamtl�nge der Landstra�en, die dem Verkehr �bergeben sind, betr�gt jetzt 8700 km, darunter sind 7900 km Stra�en auf Staats- und Provinzebene. Ein dichtes Stra�ennetz mit der Hauptstadt Yinchuan als Zentrum, 13 Landstra�en auf Staats- und Provinzebene als Ger�st und �ber 100 l�ndlichen Landstra�en als Kettenglieder ist bereits entstanden.

 Wasserweg

Der Gelbe Flu� durchquert Ningxia mit einem 397 km langen Abschnitt. Es gibt bereits 6 Br�cken �ber den Gelben Flu�, im Durchschnitt jeweils in einer Entfernung von 66 km. Gegenw�rtig befindet sich die siebte Landstra�enbr�cke �ber den Gelben Flu� im Bau.

 Luftfahrt

Im September 1997 wurde der neue moderne Hedong-Flughafen in Yinchuan offiziell in Betrieb genommen. Gegenw�rtig gibt es Fluglinien zwischen Yinchuan und Beijing, Shanghai, Xi'an, Guangzhou, Fushan, Chengdu, �r�mqi, Wuhan und Chongqing. Ein Luftverkehrsnetz nach Nord-, S�dost- und S�dwestchina ist entstanden.

 

 
VI.            Wichtige Bereiche und Projekte f�r ausl�ndische Investitionen
 


Gem�� der Industriepolitik des Staates und den Anforderungen der wirtschaftlichen Entwicklungsplanung des Autonomen Gebietes motiviert die Regierung des Autonomen Gebietes ausl�ndische Investoren, in folgende wichtige Industriebereiche zu investieren.

(1) Die vom Staat und Autonomen Gebiet gef�rderten High-Tech-Industriezweige und die Lieferung von Kapital, modernen Technologien und Anlagen f�r den infrastruktuellen Aufbau in der Energiewirtschaft, dem Verkehr und Kommunikationswesen sowie der Grundstoffindustrie.

(2) Die Lieferung von Kapital, modernen Technologien und Anlagen f�r die Entwicklung der St�tzindustrien wie der H�tten-, Chemie-, Maschinenbau- und Rohstoffindustrie sowie der Verarbeitungsindustrie f�r landwirtschaftliche und nebengewerbliche Produkte.

(3) Die Projekte f�r technische Umgestaltung der bestehenden gro�en und mittelgro�en Industrieunternehmen, wodurch die Qualit�t und das Niveau der Produkte erh�ht, die Selbstkosten der Produktion herabgesetzt, die Exporte der Produkte erweitert und die Wirtschaftsleistungen der Unternehmen gesteigert werden sollen.

(4) Die in die High-Tech-Entwicklungszone eingef�hrten ausl�ndischen modernen Technologien, mit denen Exportprodukte mit hohem Zusatzwert hergestellt werden.

(5) Projekte f�r die umfassende Entwicklung und Nutzung der landwirtschaftlichen Ressourcen, die Entwicklung des Anbaus und der Zucht und die Verarbeitung der landwirtschaftlichen und nebengewerblichen Produkte.

(6) Die Technologien f�r die Energiesparung und -entwicklung und die Regeneration und umfassende Nutzung der Ressourcen, die Projekte und Technologien f�r die Regulierung der Umweltverschmutzung und der Investbau der St�dte.

(7) Der Tourismus, die Gastronomie, der Informationssektor, Consulting und andere Dienstleistungen.

 

 
VIII. Vorzugspolitik f�r die Aufnahme von Auslandskapital
     
 
1. Die politischen Bestimmungen �ber neue Unternehmen mit eigenem Kapital, neue Joint-Ventures und Kooperationsunternehmen
 

Artikel 1 Die im Autonomen Gebiet Ningxia der Hui-Nationalit�t befindlichen Ressourcen, Industrien und M�rkte, au�er derjenigen, die vom Staat besonders bestimmt sind, sind alle dem ganzen Land zug�nglich. Staatseigene, kollektive und private Unternehmen und Unternehmen mit Auslandskapital, Einzelgewerbetreibende, Hochschulen, Universit�ten und Forschungsinstitute au�erhalb des Autonomen Gebiets sind alle herzlich willkommen, mit sichtbaren und unsichtbaren Verm�genswerten im Autonomen Gebiet wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit in mehreren Schichten, Formen und Faktoren durchzuf�hren und Unternehmen aller Arten einzurichten. Das Autonome Gebiete wird hinsichtlich der Eintragung, Registrierung, �berpr�fung, Genehmigung von Projekten und der Schaffung der �u�eren Bedingungen schnelle und gute Dienstleistungen bieten.

Artikel 2 Die neuen Produktionsunternehmen mit eigenem Kapital (einschlie�lich der Basen f�r Rohstoffe) im Autonomen Gebiet k�nnen nach der Inbetriebnahme innerhalb von f�nf Jahren von der K�rperschaftssteuer befreit werden. Ihnen werden 25% der Mehrwertsteuer, die Steuer f�r den Stadtaufbau, die Ausgleichssteuer f�r die Anlageinvestition und die Hausbesitzsteuer innerhalb von f�nf Jahren nach der Inbetriebnahme in voller Summe zur�ckerstattet. Die Bodennutzungssteuer wird w�hrend der Bauperiode und nach der Inbetriebnahme f�nf Jahre lang erlassen. Den Unternehmen, die sich mit der Erschlie�ung von Ressourcen besch�ftigen, wird 3-5 Jahre die Ressourcensteuer zur�ckerstattet. Die von der Volksregierung des Autonomen Gebiets festgelegten Zusatzgeb�hren der Umlaufssteuer werden erlassen. Die w�hrend der Periode der K�rperschaftssteuerbefreiung gewonnen Summen sind nicht steuerpflichtig. Die Unternehmen mit einer Investition von �ber 10 Mio. Yuan, die nach der Vollendung der Steuerbefreiungsfrist Betriebsschwierigkeiten oder gro�e Ausgaben f�r die technische Umgestaltung und den Ausbau haben, k�nnen nach den jeweiligen Verh�ltnissen von der K�rperschaftssteuer befreit werden bzw. Verg�nstigungen erhalten. Die Vorzugspolitik f�r die Investitionen in die 8 Kreise im s�dlichen Berggebiet und in den Kreis Taole kann gem��igt erweitert werden.

Artikel 3 Die neuen gemeinschaftlichen und kooperativen Produktionsunternehmen und die vom Staat und Autonomen Gebiet bestimmten Schwerpunkt-Ausbauprojekte im Autonomen Gebiet mit jeweils einer ausl�ndischen Kapitalbeteiligung von �ber 25% und einer Kooperationsfrist von mehr als 10 Jahren k�nnen nach ihrer Inbetriebnahme hinsichtlich ihrer Gewinne der Investitionsproportion der ausl�ndischen Seite entsprechend 3-5 Jahre von der K�rperschaftssteuer befreit werden und die R�ckerstattung von 25% der Mehrwertsteuer beantragen. F�nf Jahre lang werden die Steuer f�r den Stadtaufbau, die Ausgleichssteuer f�r die Anlageinvestition, die Bodennutzungssteuer und die Hausbesitzsteuer zu 50% zur�ckerstattet. Die von der Volksregierung des Autonomen Gebiets festgelegten Zusatzgeb�hren der Umlaufssteuer werden erlassen. W�hrend der Steuererm��igung- bzw. -befreiungsperiode sind die verteilten Gewinne nicht steuerpflichtig. Die Vorzugspolitik f�r die Investitionen in die 8 Kreise im s�dlichen Berggebiet und in den Kreis Taole kann gem��igt erweitert werden.

Artikel 4 Ausl�ndische Unternehmen und Joint-Ventures (ausl�ndische Investition betr�gt �ber 500 000 Yuan und die Kooperationsfrist dauert �ber f�nf Jahre) im terti�ren Sektor des Autonomen Gebiets (au�er Immobilien, Entertainment, Gastronomie und Hotelbetrieb) k�nnen f�r 3-4 Jahre von der K�rperschaftssteuer befreit werden. Ihnen werden die Gewerbesteuer 1-2 Jahre und die Steuer f�r den Stadtaufbau, die Ausgleichssteuer f�r die Anlageinvestition, die Bodennutzungssteuer und die Hausbesitzsteuer drei Jahre lang zu 50% zur�ckerstattet.

Artikel 5 Unternehmen mit Auslandkapital in allen Formen im Autonomen Gebiet, die Ackerlandfl�che nutzen wollen, kann der Boden nach der Genehmigung der Regierung zu 30-50% des Bodenpreisstandards �berlassen werden. Nach f�nf Jahren der Inbetriebnahme der Unternehmen ist ein Bodentransfer erlaubt.

Artikel 6 Die in der Erschlie�ung der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehzucht und Fischerei t�tigen Unternehmen im Autonomen Gebiet k�nnen ab dem Jahr, in dem sie Gewinn machen, 6 Jahre lang von der Landwirtschaftssteuer und der Steuer f�r landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Sonderprodukte befreit werden. Die Projekte zur Entwicklung und Unterst�tzung armer Gebiete in den 8 Kreisen im Berggebiet und im Kreis Taole k�nnen 10 Jahre lang von der Landwirtschaftssteuer und der Steuer f�r landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Sonderprodukte befreit werden. Das �dland, das solche Projekte nutzen wollen, kann in einer Form der Zuteilung zur Verf�gung gestellt werden.

Artikel 7 Unternehmen mit eigenem Kapital und Aktienunternehmen f�r die Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Ressourcen in den 8 Kreisen im Berggebiet und im Kreis Taole mit jeweils einer Investition in H�he von �ber 2 Mio. Yuan k�nnen vom Jahr der Inbetriebnahme an 8 Jahre lang von der K�rperschaftssteuer befreit werden. Solche Unternehmen mit jeweils einer Investition in H�he von �ber 5 Mio. Yuan k�nnen vom Jahr der Inbetriebnahme an 10 Jahre lang von der K�rperschaftssteuer befreit werden.

 

 
2.Die politischen Bestimmungen �ber die Fachkr�fte,
die technische Zusammenarbeit und Entwicklung
 


Artikel 8 Die Einnahmen von nicht im Autonomen Gebiet befindlichen Forschungsinstituten, Hochschulen und Universit�ten, Unternehmen und privaten wissenschaftlich-technischen Organe f�r die Errichtung der Betriebe und die technische �bertragung, Beratung, Dienstleistung und Ausbildung im Autonomen Gebiet sind nicht einkommensteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird zuerst erhoben und kann sp�ter zur�ckerstattet werden. Die von der Volksregierung des Autonomen Gebiets festgelegte zus�tzliche Umlaufssteuer wird erlassen.

Artikel 9 Nicht im Autonomen Gebiet befindliche Hochschulen und Universit�ten, Forschungsinstitute, Unternehmen und Einzelpersonen werden motiviert, mit Technologien und bekannten Warenzeichen als eine Form der Aktienteilnahme zusammen mit Unternehmen des Autonomen Gebiets produktive Projekte zu entwickeln. Nach der Inbetriebnahme des jeweiligen Projekts kann die Partei mit der Technik-Aktienteilnahme drei Jahre lang nach der Steuerabgabe einen Teil des Gewinns, jedoch nicht �ber 20%, abzweigen. Die Dividendenaussch�ttung erfolgt dann aktienanteilm��ig. F�r Projekte der Herstellung von neuen, High-Tech-, Qualit�ts- und Spitzen- und Markenprodukten, die im In- und Ausland bekannt sind, k�nnen politische Ma�nahmen ausgearbeitet und spezielle Vorzugsbehandlungen durchgef�hrt werden.

Artikel 10 Einheiten und Einzelpersonen, die den Produktionsunternehmen des Autonomen Gebiets bei der technischen Umgestaltung helfen und bemerkenswerte Wirtschaftseffizienz erzielen, werden vertragsgem�� bezahlt. Au�erdem k�nnen die Unternehmen nach der Steuerabgabe 10-20% des Gewinns des Jahres der Inbetriebnahme als Entlohnung f�r Einheiten und Einzelpersonen entnehmen.

Artikel 11 Nicht im Autonomen Gebiet befindliche Hochschulen und Universit�ten, Forschungsinstitute, Wissenschaftler und Techniker werden ermutigt, Unternehmen im Autonomen Gebiet hinsichtlich der technischen Aspekte zu unterst�tzen. Die Auftragnehmer, die den technischen Submissionsvertrag termingem�� erf�llen und merkliche Wirtschaftseffizienz erzielen, k�nnen au�er der im Vertrag festgelegten Entlohnung noch nach der Steuerabgabe eine Summe in H�he von 10-20% des Gewinns des Jahres oder des n�chsten Jahres der Inbetriebnahme des Vertragsprojekts bekommen. Denjenigen, die die Verlustunternehmen bez�glich technischer Aspekte reformieren und deren Defizite beheben und Gewinne vergr��ern oder die Defizite in gro�em Ma� reduzieren, kann je nach Effizienz von den Unternehmen eine gro�e Entlohnung gezahlt werden.

Artikel 12 Die Projekte f�r neue Produkte, die von nicht im Autonomen Gebiet befindlichen Hochschulen und Universit�ten, Forschungsinstituten und privaten wissenschaftlich-technischen Organen zusammen mit Forschungsinstituten und Unternehmen des Autonomen Gebiets erforscht, entwickelt und hergestellt werden, sollen vorrangig in den wissenschaftlich-technischen Entwicklungsplan des Autonomen Gebiets gesetzt werden und k�nnen entsprechende wissenschaftlich-technische Kredite gew�hrt bekommen. Die Aufwendungen des selben Jahres f�r die Entwicklung der neuen Produkte und die technischen Erneuerungen k�nnen in die Selbstkosten eingerechnet werden. Wenn die Aufwendungen eines Jahres zu gro� sind, k�nnen sie auch etappenweise in die Selbstkosten der n�chsten Jahre eingerechnet werden. F�r alle vom Autonomen Gebiet best�tigten High-Tech-Produkte k�nnen f�r drei Jahre nach der Inbetriebnahme 10-20% der Gewinne nach der Steuerabgabe f�r die Entlohnung von den betreffenden Forschungspersonen entnommen werden.

Artikel 13 Die Unternehmen werden ermutigt, durch Einstellungsgesuche dringend notwendige Fachkr�fte anzuwerben. Die Bezahlung und andere Beg�nstigungen k�nnen durch Verhandlung beider Seiten festgelegt werden. Denjenigen, die besondere Leistungen bringen, k�nnen spezielle Pr�mien zugesagt werden. Wenn ein Arbeitnehmer mit einem mittleren bzw. hohen Berufsweg einen Dienstvertrag von mehr als f�nf Jahren unterzeichnet, kann das Problem des Zuzugs seiner Familie (Kinder unter 18 Jahren) in die betreffende Stadt gel�st werden. Die Umzugskosten werden nicht getragen. Die Kinder k�nnen f�r den Schulbesuch bzw. Arbeitsanstellung Beg�nstigungen erhalten.

Artikel 14 Dem technischen Fachpersonal von au�erhalb, das im Autonomen Gebiet l�ndliche Unternehmen und st�dtische Kollektivunternehmen unterst�tzt, k�nnen entsprechende technische Titel verliehen werden, und sie werden dementsprechend bezahlt.

Artikel 15 Managementpersonal aus anderen Landesteilen ist willkommen, sich im Autonomen Gebiet durch fairen Wettbewerb um die Verwaltungsposten bzw. die �bernahme der kleinen und mittleren Unternehmen zu bewerben. Die Manager werden je nach erbrachter Wirtschaftseffizienz der Unternehmen bezahlt. Denjenigen, die merkliche Wirtschaftseffizienz erzielen, k�nnen die Unternehmen nach der Genehmigung der Volksregierung des Autonomen Gebiets eine Pr�mie in H�he bis zu 500 000 Yuan zahlen.

 

 
3. Die politischen Bestimmungen �ber die
kooperative Entwicklung der bestehenden Unternehmen
 


Artikel 16 Gutlaufende Unternehmen aus anderen Landesteilen werden ermutigt, mit Unternehmen im Autonomen Gebiet zu kooperieren. Die Kooperationsunternehmen mit einem Kapitalanteil der ausl�ndischen Seite von �ber 25% und einer Vertragsfrist von mehr als 10 Jahren, deren Gewinne die abzuf�hrende finanzielle Grundzahl �berschreiten, k�nnen, unter der Voraussetzung der Garantie f�r die Abgabe der finanziellen Grundzahl drei Jahre von der K�rperschaftssteuer, die an die lokalen Finanzen abgef�hrt werden mu�, befreit werden.

Artikel 17 Gutlaufende Unternehmen aus anderen Landesteilen werden motiviert, mit dem Einsatz von sichtbarem und unsichtbarem Verm�gen die Verlustunternehmen im Autonomen Gebiet umzugestalten. Den Unternehmen ist erlaubt, Verluste mit Gewinnen abzudecken. Nach �berwindung der Verlustsituation wird den Unternehmen eine dreij�hrige Befreiung von der K�rperschaftssteuer als Unterst�tzung gew�hrt. Bei der Umgestaltung der Unternehmen mit gro�en Verlusten k�nnen 25% der Mehrwertsteuer nach der Genehmigung der Volksregierung zuerst erhoben und danach drei Jahre lang zum Wettmachen der Verluste zur�ckerstattet werden.

Artikel 18 Fusionen und der Aufkauf von Unternehmen des Autonomen Gebiets von Unternehmen aus anderen Landesteilen werden begr��t. In dem Fall, da� Unternehmen mit guter Bewirtschaftung fusioniert bzw. aufgekauft werden, k�nnen diejenigen, deren Gewinne die abzuf�hrende finanzielle Grundzahl �berschreiten, unter der Voraussetzung der Garantie f�r die Abgabe der finanziellen Grundzahl drei Jahre lang von der K�rperschaftssteuer befreit werden. In dem Fall, da� Unternehmen mit geringem Gewinn oder Verlust in absehbarer Zeit fusioniert oder aufgekauft werden, kann unter der Voraussetzung der Garantie f�r die Abgabe der finanziellen Grundzahl die Mehrwertsteuer von 25%, die die Grundzahl �berschreitet, in 4 Jahren zuerst erhoben und dann r�ckerstattet und die K�rperschaftssteuer erlassen werden. In dem Fall, da� Unternehmen mit gro�em Verlust fusioniert und aufgekauft werden, k�nnen diese Unternehmen nach der Genehmigung der Volksregierung gem�� den letztgenannten Ma�nahmen behandelt werden.

Artikel 19 Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen aus anderen Landesteilen werden ermutigt, Unternehmen des Autonomen Gebiets per Pacht�bernahme zu betreiben. Unternehmen k�nnen sowohl g�nzlich als auch teilweise gepachtet werden. Die gepachteten Verlustunternehmen k�nnen nach dem Beheben der Defizite drei Jahre von der K�rperschaftssteuer befreit werden. Dem P�chter, der ein Unternehmen �ber 3 Jahre �bernimmt und nach der Frist das Bewirtschaftungsziel erreicht bzw. �bertroffen hat, wird die H�lfte des Pachtbetrags des letzten Jahres auf einmal zur�ckerstattet werden.

Artikel 20 Die im Autonomen Gebiet bestehenden Unternehmen mit gro�em Verlust k�nnen nach der Genehmigung der Volksregierungen von der Kreisebene aufw�rts ihr Ziel f�r die Bewahrung und die Erh�hung des Verm�genswertes festlegen und in einem bestimmten Zeitraum von gutlaufenden Unternehmen aus anderen Landesteilen verwaltet werden. Die Verwaltungsperiode dauert im allgemeinen 3-5 Jahre. W�hrend dieser Periode wird die K�rperschaftssteuer erlassen; die Steuer f�r den Stadtaufbau, die Ausgleichssteuer f�r die Anlageinvestition, die Bodennutzungssteuer und die Hausbesitzsteuer werden ganz zur�ckerstattet; unter der Voraussetzung der Garantie f�r die Abgabe der finanziellen Grundzahl wird die Mehrwertsteuer von 25%, die die Grundzahl �berschreitet, zur�ckerstattet und die von der Volksregierung des Autonomen Gebiets festgelegte zus�tzliche Umlaufsteuer wird erlassen. Wenn das Ziel f�r die Bewahrung des Verm�genswertes erreicht wird, werden alle in dieser Verwaltungsperiode erzielten Gewinne dem Verwaltungs�bernehmer geh�ren und sind nicht steuerpflichtig.

 

 
4. Die Bestimmungen der W�hrungspolitik �ber die Kooperation
 


Artikel 21 Au�er da� die Vorzugsma�nahmen in dem von der Chinesischen Volksbank herausgegebenen "Rundschreiben �ber die Zinserm��igung der Kredite der sanierten, fusionierten, aufgel�sten und Bankrott gemachten Unternehmen" (Yinfa im Jahr 1993 Nr. 113) verfolgt werden, wenn Unternehmen aus anderen Landesteilen Unternehmen des Autonomen Gebiets fusionieren, werden noch die politischen Bestimmungen der Chinesischen Volksbank aus dem "Rundschreiben �ber die Behandlung der Bankkredite und Zinsen hinsichtlich der Unterst�tzung f�r gutlaufende Staatsunternehmen aus 18 Experiment-St�dten, die Schwierigkeiten habende Staatsunternehmen fusionieren" (Yinfa im Jahr 1995 Nr. 130) verfolgt.

Artikel 22 Den Unternehmen im Autonomen Gebiet, die durch die kombinierte Produktion von Produkten und Zusatzteilen und die Verarbeitung von Einzelteilen durch High-Tech-Unternehmen aus anderen Landesteilen zu wichtigen Quellen der Finanzeinnahmen des Autonomen Gebiets, ihrer jeweiligen Stadt bzw. ihres jeweiligen Kreises geworden sind oder die nach der Erweiterung der Produktionsf�higkeit Waren exportieren und Devisen bringen, wird die Bank vorrangig Umlaufmittel und Kredite f�r die technische Umgestaltung und wissenschaftlich-technische Entwicklung gew�hren. F�r Unternehmen mit guter Effizienz und exportorientierte Unternehmen werden sich die Kreditzinsen nicht nach oben bewegen.

Artikel 23 Dem Prinzip der Vorrangigkeit entsprechend werden die Banken im Autonomen Gebiet vorrangig den Ost-West-Kooperationsprojekten Kredite gew�hren, und die Kreditlaufzeit soll m�glichst lang sein. Wenn der Kredit in besonderem Fall nicht termingem�� zur�ckgezahlt wird, kann die Laufzeit angemessen verl�ngert werden. Die Kreditzinsen sollen sich im allgemeinen nicht nach oben bewegen, sondern dem Leitzins folgen oder innerhalb einer Amplitude von 10% schwanken. Die Kreditsummen, die die Ost-West-Kooperationsprojekte brauchen, werden vorrangig bereitgestellt. Wenn die Kreditsummen nicht genug sind, wird die Volksbank der Handelsbank helfen, bei der betreffenden Zentralbank die Kreditsummen zu beantragen oder andere Kredite zu reduzieren, um den Bedarf der Ost-West-Kooperationsprojekte zu decken.

Artikel 24 F�r Kooperationsprojekte wie die Einf�hrung des Aktiensystems, Fusionen und andere Reorganisierungsformen der Unternehmen des Autonomen Gebiets mit Unternehmen aus anderen Landesteilen kann die Volksbank die Ausgabe von lokalen Unternehmensobligationen vorrangig anordnen oder andere kurzfristige Finanzierungen gew�hren.

Artikel 25 Unter allen in den 8 Kreisen im Berggebiet und im Kreis Taole zur Unterst�tzung der armen Gebiete eingerichteten wirtschaftlichen Einheiten, die sich im Rahmen der vom Staat festgelegten umfassenden landwirtschaftlichen Entwicklungsprojekte mit der Bodenregulierung und -erschlie�ung besch�ftigen, die Verbesserung der Industriepflanzen und Obstb�ume des Autonomen Gebiets und die Entwicklung von Marken-, Qualit�ts- und Spezialprodukten unterst�tzen und die Weiterverarbeitung der forstwirtschaftlichen Produkte und die umfassende Entwicklung der Ressourcen im W�stengebiet betreiben, wird die Landwirtschaftsbank nach einer Auswahl die aussichtsreichsten unterst�tzen, und eine tendierende Kreditpolitik wird durchgef�hrt.

Artikel 26 F�r Umlaufmittelkredite der Investoren anderer Landesteile, die in mit vom Staat bestimmten Unternehmen f�r die Herstellung von Gebrauchsartikeln der Nationalit�ten gehen, wird nach den Bestimmungen eine Vorzugszinsrate erhoben. Die Bank gibt den Unternehmen die Zinsmarge pro Vierteljahr als Subvention zur�ck, um die Umlaufmittel der Unternehmen zu erg�nzen.

Artikel 27 Um den wirtschaftlichen Kooperationsunternehmen mehr Sicherheit zu gew�hren, werden Zusatzversicherungen und spezielle Versicherungen entwickelt und hinsichtlich der Versicherungsdauer und -summe flexible Ma�nahmen getroffen. Den Unternehmen k�nnen nach ihren Versicherungsbetr�gen und ihrem jeweiligen Zustand eine Erm��igung der Versicherungsgeb�hr und eine Sicherheitspr�mie gew�hrt werden. F�r die Kompensation bei Katastrophen und Unf�llen wird den gro�en und mittleren Unternehmen und je nach dem Versicherungsumfang und der vorl�ufigen Einsch�tzung der Verluste vor der Abschlu�rechnung im Voraus die H�lfte der gesch�tzten Summe ausgezahlt, um eine m�glichst schnelle Wiederherstellung der Produktion der gesch�digten Unternehmen zu gew�hrleisten.

 

 
5. Die politischen Bestimmungen �ber die Vermittlung
 


Artikel 28 Einheiten und Einzelpersonen, die den Unternehmen des Autonomen Gebietes neue Technologien, neue Produkte und wissenschaftlich-technische Forschungsergebnisse liefern, werden dem Nutznie�ervertrag entsprechend auf einmal die �bertragungsgelder und nach der Inbetriebnahme des Projekts 3-5 Jahre lang j�hrlich nach der Steuerabgabe eine Entlohnung von 10% der Gewinne ausgezahlt. Wenn High-Tech und Markenprodukte eingef�hrt werden, gibt der Nutznie�er gem�� dem fortschrittlichen Standard, dem Bekanntheitsgrad und der wirtschaftlichen Effizienz der Produkte nach der Steuerabgabe dem Vermittler auf einmal eine Entlohnung in H�he von 1-3% des Jahresgewinns. Wenn andere Arten und Weisen der Zusammenarbeit einen guten Nutzeffekt bringen, zahlen die Nutznie�er nach der Steuerabgabe den Vermittlern auf einmal eine Entlohnung in H�he von 1-2% des Jahresgewinns.

Artikel 29 Den Vermittlern f�r die Einfuhr von Kapital aus dem In- und Ausland zahlen die Nutznie�er des Autonomen Gebiets gem�� des tats�chlich genutzten Betrags, der Zinsrate und der Nutzungsdauer nach der Genehmigung der Regierung auf einmal eine Entlohnung in H�he von 5-10 Promille des tats�chlich genutzten Betrags.

Artikel 30 Denjenigen, die dem Autonomen Gebiet fortschrittliche Technik und wertvolle Informationen zur Verf�gung stellen und den Unternehmen merkliche wirtschaftliche Effizienz bringen, zahlen die Nutznie�er nach der Steuerabgabe eine Entlohnung in H�he von 5-10% des Gewinns des selben Jahres.

 

 
6. Anderes
   

Artikel 31 Je nach Bedarf der Produktion und der Arbeit k�nnen Personen aus anderen Landesteilen, die in Unternehmen des Autonomen Gebiets arbeiten, entsprechend den Bestimmungen die Dokumente f�r eine Auslandsreise oder eine Reise nach Hong Kong und Macao beantragen. Das Amt f�r Au�enwirtschaft und -handel und das Amt f�r ausw�rtige Angelegenheiten des Autonomen Gebiets sind f�r die �berpr�fung und Handhabung zust�ndig.

Artikel 32 Das Autonome Gebiet bietet den ausschlie�lich kapitaleigenen und kollektiv bewirtschafteten Kooperationsprojekten und Unternehmen hinsichtlich Projektierung, Bauausf�hrung und Baustoffe vorrangige Dienstleistungen an. Ihnen werden Wasser, Strom, Gas und Kommunikationseinrichtungen, die sie brauchen, vorrangig zur Verf�gung gestellt. Ihre G�ter und Produkte werden unter Vorzugsbedingungen mit der Eisenbahn transportiert.

Artikel 33 Betriebsweise, Arbeitslohn, Finanzbeziehungen, Produktentwicklung, technische Umgestaltung und Interessensausrichtung der ausschlie�lich kapitaleigenen und kollektiven Unternehmen, die von au�erhalb des Autonomen Gebiet kommen, werden nach dem Gesetz von den Unternehmen selbst bestimmt. Sie genie�en hinsichtlich der Anstellung und Nutzung von Arbeitskr�ften volles Selbstbestimmungsrecht und werden nicht von Planziffern oder der Herkunftsquote der Arbeitskr�fte beeinschr�nkt.

Artikel 34 Diese politischen Bestimmungen sind k�nftig f�r die aus allen Provinzen, regierungsunmittelbaren St�dten und autonomen Gebieten des Landes kommenden ausschlie�lich kapitaleigenen, kollektiven und kooperativen Unternehmen und verschiedene wirtschaftliche und technische Vermittlungst�tigkeiten g�ltig. Die fr�her vom Autonomen Gebiet ver�ffentlichteten politischen Bestimmungen �ber die wirtschaftliche Kooperation, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, verlieren ihre G�ltigkeit.

Artikel 35 F�r die in diesen politischen Bestimmungen erw�hnten Genehmigungen von High-Tech-, Markenprodukten und Neuprodukten sind die Kommission f�r Wirtschaft und Handel und die Kommission f�r Wissenschaft des Autonomen Gebiets jeweils nach dem Umfang ihrer Pflichten zust�ndig. F�r die Genehmigung der Vermittlung f�r die Einfuhr von Kapital, Technik und wirtschaftliche Informationen sind die zust�ndigen Abteilungen f�r die wirtschaftliche Kooperation und den technischen Markt jeweils nach dem Umfang ihrer Pflichten verantwortlich. Die Vorzugsma�nahmen in diesen Bestimmungen wie die Steuerbefreiung, -erm��igung und -r�ckerstattung und Steuerr�ckerstattung nach Steuererhebung werden vom Finanzamt des Autonomen Gebiets in die Tat umgesetzt, verwaltet und kontrolliert.