Ningxia
 
Innere Mongolei|Shaanxi|Tibet|Guizhou|Guangxi|Yunnan|Xinjiang|Gansu|Ningxia

Provinzhauptstadt: Yinchuan

Stadtregierung:

Tel: 0951-5015889

Webadresse:

Geographische Lage

    Das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität (Kurz: Ningxia), eines der fünf autonomen Gebiete der nationalen Minderheiten Chinas, befindet sich am Ober- und Mittellauf des Gelben Flusses im Nordwesten des Landes und grenzt westlich an die Provinz Shaanxi, nördlich an das Autonome Gebiet Innere Mongolei und südlich an die Provinz Gansu.

I. Geographische Lage und natürliche Bedingungen
 
 

Höhenlage

Topographisch gesehen wird Ningxia zum Norden hin immer flacher. Die durchschnittliche Höhenlage beträgt 1100 m bis 2000 m. Die höchste Stelle im Gebiet erreicht 3556 m.

Naturressourcen

Als eine der 8 Provinzen, die mehr als 600 000 Hektar für den Ackerbau geeignetes Ödland und eines der größten Weidegebiete des Landes haben, verfügt Ningxia über 712 000 Hektar für den Ackerbau geeignetes Ödland und 3 Mio. Hektar Grasland. Das 380 000 Hektar große, mit Wasser des Gelben Flusses bewässerte Gebiet auf der Weining-Ebene ist eines der vier größten bewässerten Gebiete im Nordwesten Chinas. Der Gelbe Fluß transportiert jährlich im Durchschnitt 32,5 Mrd. Kubikmeter Wasser durch Ningxia. Das jährlich vom Staat verteilte Flußwasser für die Bewässerung in Ningxia beträgt 4 Mrd. Kubikmeter. Reiche Bodenressourcen, die praktische Bewässerung aus dem Gelben Fluß und genügend Sonneneinfall und -energie bilden für die landwirtschaftliche Entwicklung eine solide Basis. Das Produktionsniveau im bewässerten Gebiet ist hoch. Dort wachsen verschiedene landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Obstbäume und Melonen bester Sorte und Qualität üppig heran. Der Zuckergehalt der dortigen Wassermelonen, Äpfel und Trauben ist 15-20% höher als derjenigen in Zentralchina. Der Pro-Mu (1/15 Hektar)-Reisertrag erreicht 700 kg. Damit steht Ningxia im Nordwesten des Landes an der Spitze und stellt eine der 12 Basen Chinas für Marktgetreide dar. Ningxia bemüht sich, ein vorbildliches Landwirtschaftsgebiet aufzubauen. Von seinem Agrarsektor macht die Produktion der Viehzucht 29% aus. Es gibt 82 000 Hektar Wasserfläche, darunter sind 10 000 Hektar für die Fischzucht und den Anbau von Wasserpflanzen geeignet. Die Fischerei und Aquakulturindustrie haben ein großes Entwicklungspotential. Hier werden Graskarpfen, Silberkarpfen, Karausche, Flußkarpfen, Süßwassergarnelen und Süßwasserkrabben gezüchtet. Dank der schnellen Entwicklung der Fischerei in den letzten Jahren belegt Ningxias Pro-Kopf-Ertrag von Aquaprodukten im Nordwesten Chinas den ersten Platz. Ningxia ist zu einer wichtigen Basis für die Versorgung von Aquaprodukten im nordwestlichen Gebiet entlang der Großen Mauer geworden.

In Ningxia wurden über 50 verschiedene Erzsorten entdeckt. Nach der Reichhaltigkeit erwogen beträgt der potentielle Pro-Kopf-Wert der Naturschätze 163,5% des durchschnittlichen Wertes des Landes und belegt damit landesweit den 5. Platz. Nichtmetallerze sind ebenfalls reichhaltig vertreten, die wichtigsten sind Kohle, Gips, Erdöl, Naturgas, Töpferton, Quarzsandstein und Baryt. Der Kohlenvorrat ist am größten und die Sorten sind umfangreich. Gegenwärtig ist eine Kohlenförderung relativ großen Maßstabs im Gange. Der Gipsvorrat belegt landesweit den 1. Platz. Das bekannte Gipsvorkommen beträgt über 4,5 Mrd. t. Über die Hälfte davon ist von erstklassiger Qualität. Die selten große Gips-Lagerstätte in Hejiahouzi, Kreis Tongxin, mit mehr als 20 Schichten und einer gesamten Dicke von ca. 100 m birgt ein Vorkommen von 2 Mrd. t. Das Erdöl- und Naturgasvorkommen ist ebenfalls groß und bietet gute Entwicklungsbedingungen für die Petrochemieindustrie. Das bekannte Kieselerde-Vorkommen beträgt über 17 Mio. t. Es gibt noch weitere Mineralien wie Phosphor, Flint, Gold, Kupfer und Eisen sowie besonderes Tongestein aus Helan.

Umweltzustand und -probleme

Der Nordteil des Autonomen Gebiets Ningxia der Hui-Nationalität ist von den Wüsten Tengger, Maowusu und Ulan Buh umgeben. Die fortschreitende Verwüstung ist kritisch und die Bodenerosion in den südlichen bergigen Gebieten ist ebenfalls gravierend. Aber durch jahrelange Bemühungen bei der Umgestaltung der natürlichen Umwelt hat Ningxia weltweit anerkannte Erfolge erzielt. Die jüngste Untersuchung beweist, daß die verwüstete Bodenfläche von 16 500 qkm in den 70er Jahren um 23,6% auf 12 600 qkm abgenommen hat. Damit ist Ningxia Chinas erstes Autonomes Gebiet, dem es gelungen ist, die verwüstete Bodenfläche zu reduzieren.

Gegenwärtig beträgt die Waldfläche des Autonomen Gebiets 400 000 ha mit einem Holzbestand von 6,74 Mio. Kubikmetern. Der Anteil des Waldgebiets ist von 1,3% in den 50er Jahren auf inzwischen 6,4% angestiegen. Die Zhongwei-Forstfarm, die am Rande der Tengger-Wüste liegt, hat in den vergangenen 40 Jahren wirksame Maßnahmen wie "Viereck-Graspflanzen" gegen Wanderdünen getroffen, dabei große Erfolge erzielt und dadurch gesichert, daß Chinas erste Eisenbahnstrecke durch die Wüste, nämlich zwischen Baotou und Lanzhou, bisher freie Fahrt hat. Diese Forstfarm wurde von der UNO in Sachen Umweltschutz mit dem Titel "Top-500 der Welt" ausgezeichnet.

Während der Verbesserung des natürlichen Ökoumfeldes hat Ningxia gleichzeitig auch bei der Verhütung der industriellen Verschmutzung und der Verbesserung der städtischen Umgebung merkliche Erfolge erzielt. Zwischen 1991 und 1996 wuchs die Industrie in Ningxia jährlich um 11,4%, ohne daß jedoch gravierende Umweltverstöße damit einhergingen. In Ningxia sind die Reinigungsraten des Industrieabwassers und der Rauch- und Staubemissionen von 38% bzw. 86% 1991 auf inzwischen 76,7% bzw. 90% angestiegen.

 

 
II.            Bevölkerung
 


Bevölkerungsstatistik

Der Statistik der Abteilung für öffentliche Sicherheit zufolge gab es Ende 1999 in Ningxia 5,433 Mio. Einwohner, 67 000 Einwohner bzw. 1,25% mehr als im Vorjahr.

Bevölkerungswachstumsrate

1999 lag die Geburtenrate bei 17,97 Promille, die Sterbeziffer bei 5,65 Promille und die natürliche Bevölkerungswachstumsrate bei 12,32 Promille.

Durchschnittliche Lebenserwartung

Gegenwärtig haben die Einwohner in Ningxia eine durchschnittliche Lebenserwartung von 69 Jahren.

 Standortverteilung der Nationalitäten und deren Bevölkerungsanteil

Zur Hui-Nationalität gehören 1,8297 Mio. Menschen, dies sind 34,1% der Bevölkerung des Gebietes und 1/5 der Bevölkerung der Hui-Nationalität des Landes. Die Han-Nationalität macht in Ningxia einen Anteil von 65,36% an der Bevölkerung aus. Ferner gibt es in Ningxia noch 33 weitere nationale Minderheiten wie Mandschuren, Dunghsiang und Mongolen. Die Hui leben hauptsächlich in sieben Kreisen und Städten, nämlich in Tongxin, Guyuan, Xiji, Haiyuan und Jingyuan im südlichen Berggebiet und in Wuzhong und Lingwu im Bewässerungsgebiet des Gelben Flusses.

Bildungsstand

Die Grundschulbesuchsrate der schulpflichtigen Kinder liegt bei 96,7% und die Besuchsrate der Mittelschulen der Unterstufe bei 60%. Im Autonomen Gebiet gibt es 37 Berufs- und Fachschulen. Die Rate der Erwachsenen, die des Lesens und Schreibens mächtig sind, liegt bei 89,5%. 1996 gewann Ningxia von der UNO den internationalen Preis für die Beseitigung des Analphabentums. 1999 wurden 55 Postgraduierte an den Hochschulen aufgenommen, insgesamt gab es 137 Postgraduierte. 1999 nahmen die allgemeinbildenden Hochschulen und Universitäten 4487 Studenten, 26,5% mehr als im Vorjahr, auf. 13 121 Studenten, eine Zunahme von 1609, waren insgesamt eingeschrieben. Es gibt 25 Fachschulen, an denen 16 370 Schüler lernen.

 

 
III. Wirtschaft
 
Allgemeines:

Bruttoinlandsprodukt (BIP): 1999 betrug das BIP 24,2 Mrd. Yuan.

Zuwachsrate des BIP: Preisbereinigt war das BIP 1999 gegenüber 1998 um 8,7% gestiegen.

Pro-Kopf-BIP: 1999 betrug das Pro-Kopf-BIP 4482 Yuan.

Anteil am BIP: Primärsektor 20%, Sekundärsektor 42% und Tertiärsektor 38%

Arme Menschen

Bis 1999 wurde das Kleidungs- und Nahrungsproblem für 143 000 Arme auf dem Land, 51,3% der 279 000 Armen im Jahr 1998 (ohne Berücksichtigung der Rückfälligen), gelöst. Der Anteil der Armen war von 13,1% 1988 auf 6,2% 1999 gesunken.

Inflationsrate

Arbeitslosenziffer

1999 lag die Arbeitslosenziffer bei 4,5%, 0,2% weniger als im Vorjahr.

Finanzeinnahmen

1999 betrugen die lokalen Finanzeinnahmen 1,884 Mrd. Yuan.

Produktionswert der Industrie und Wachstumsrate

1999 betrug der Produktionswert der Industrie 25,23 Mrd. Yuan, preisbereinigt eine Steigerung um 9% gegenüber dem Vorjahr.

Produktionswert der Landwirtschaft und Wachstumsrate

1999 betrug der gesamte Produktionswert der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehzucht und Fischerei 7,795 Mrd. Yuan, eine Zunahme von 4,7% gegenüber dem Vorjahr.

Außenhandelszustand

Ningxia hat in den Bereichen Wirtschaft und Handel kooperative Beziehungen mit über 70 Ländern und Regionen aufgenommen und umfangreiche Zusammenarbeit und Austauschtätigkeit in den Bereichen Industrie, Landwirtschaft, Wissenschaft und Technik, Gesundheit, Kultur, Bildung, Kunst und Sport entwickelt. Viele Basen für den Export von industriellen und landwirtschaftlichen Produkten wurden eingerichtet. Über 350 Produkte, die durch ihren Export Devisen bringen, wie Kohle, Tantal-Fabrikate, flusenloser Roh-Baumwollstoff und dessen Produkte, Eisenlegierungen, Dicyandiamid, elektrolytisches Aluminium, Reifen, Bocksdorn und Süßholz gehören zu den wichtigsten Exportwaren. Der Export entwickelt sich in Richtung Marktdiversifikation.

1999 wurden dem Export neue Märkte gebahnt, neues Potential wurde ausgeschöpft und die Lage des Außenhandels verbessert. 1999 betrug das Außenhandelsvolumen 390 Mio. US$, eine Zunahme von 24,6% gegenüber 1998 und ein Wachstum von 21%. Darunter belief sich der Export mit einer Steigerung um 13,1% auf 319 Mio. US$, während der Import sich mit einer Zunahme des 1,3fachen auf 71 Mio. US$ belief.

Nutzung von Auslandskapital

Die Nutzung von Auslandskapital im Autonomen Gebiet Ningxia betrifft 20 Branchen und Gebiete wie Energie, Verkehr, Kommunikation, Energie nutzende Hüttenindustrie, Landwirtschaft, Wasserbauprojekte, technische Umgestaltung, Medizin und Gesundheit, Umweltschutz und Hilfsprogramme für arme Gebiete. Die Formen der Nutzung von Auslandskapital umfassen direkte Investitionen von ausländischen Geschäftsleuten, Kreditgewährungen ausländischer Regierungen und internationaler Währungsorganisationen und internationale Handelskredite. Das bisher genutzte Auslandskapital hat bereits ein Viertel der gesamten Investitionssumme in das Autonome Gebiet ausgemacht.

Das tatsächliche genutzte Auslandskapital betrug 1999 40,41 Mio. US$. Abkommen über 46 neue Projekte mit ausländischer Kapitalbeteiligung wurden unterzeichnet. Das vertraglich vereinbarte Auslandskapital belief sich auf 99,11 Mio. US$. Nach einer Sanierungskampagne gab es Ende 1999 396 registrierte Unternehmen mit Auslandskapital, 28 weniger als 1998.

Stützindustrien

Mittlerweile hat im Autonomen Gebiet Ningxia ein Industriesystem mit den Branchen Kohle, Strom, Hüttenwesen, Maschinenbau, Textilien, Papierherstellung und Nahrungsmittel als Stützindustriezweigen bereits Gestalt angenommen.

 
IV.             Telekommunikation
 

 

Verbreitungsquote von Telefonen

Als erste in allen nordwestlichen Provinzen und autonomen Gebieten des Landes haben heute alle Verwaltungsdörfer in den ländlichen Gebieten Ningxias Zugang zum Telefondienst. Bis Ende 1999 erreichte die Verbreitungsquote von Telefonen 12%.

Telekommunikations- und Telefonsystem

Die Digital-Mobiltelefone sind an das Netz des Landes angeschlossen und die Anwendung von Pagern im autonomen Gebiet und im ganzen Lande ist verwirklicht worden. Man kann von Yinchuan, der Hauptstadt des Autonomen Gebiets Ningxia, aus 195 Länder und Regionen telefonisch erreichen. Mobiltelefone, IC-Telefone, Faxe und andere moderne Kommunikationsmittel verkürzen die Entfernung zwischen Ningxia und anderen Teilen des Landes und der ganzen Welt.

Rundfunk- und Fernsehstationen

Ende 1999 gab es im ganzen Gebiet 114 Kinos, 4 Rundfunkstationen von der Stadtebene aufwärts, 8 Mittel- und Kurzwellen-Rundfunksende- und Übertragungsstationen, 4 Fernsehstationen von der Stadtebene aufwärts und 9 Fernsehsender und Übertragungsstationen. Die Verbreitung des Kabel-Fernsehens nimmt ständig zu. Der Rundfunk erreicht 82,3% der Bevölkerung, während das Fernsehen 83% der Bevölkerung erfaßt.

 

 
V.               Verkehr
 

Eisenbahn

Die Eisenbahnlinie Baotou-Lanzhou durchquert den Nord- und Mittelteil Ningxias. Mit dem Bau der zweiten elektrifizierten Eisenbahnstrecke zwischen dem östlichen Küstengebiet und dem Nordwesten ist Ningxia zu einem wichtigen Bestandteil der "zweiten eurasischen Eisenbahnbrücke" geworden. Nach der Elektrifizierung der Eisenbahn Baotou-Lanzhou wird Ningxia über noch günstigere Verkehrsverbindungen verfügen.

Landstraße

In den letzten Jahren dehnten sich die Landstraßen in Ningxia, eine der Provinzen mit dem dichtesten Straßennetz, jährlich um 320 km aus. Die Gesamtlänge der Landstraßen, die dem Verkehr übergeben sind, beträgt jetzt 8700 km, darunter sind 7900 km Straßen auf Staats- und Provinzebene. Ein dichtes Straßennetz mit der Hauptstadt Yinchuan als Zentrum, 13 Landstraßen auf Staats- und Provinzebene als Gerüst und über 100 ländlichen Landstraßen als Kettenglieder ist bereits entstanden.

 Wasserweg

Der Gelbe Fluß durchquert Ningxia mit einem 397 km langen Abschnitt. Es gibt bereits 6 Brücken über den Gelben Fluß, im Durchschnitt jeweils in einer Entfernung von 66 km. Gegenwärtig befindet sich die siebte Landstraßenbrücke über den Gelben Fluß im Bau.

 Luftfahrt

Im September 1997 wurde der neue moderne Hedong-Flughafen in Yinchuan offiziell in Betrieb genommen. Gegenwärtig gibt es Fluglinien zwischen Yinchuan und Beijing, Shanghai, Xi'an, Guangzhou, Fushan, Chengdu, Ürümqi, Wuhan und Chongqing. Ein Luftverkehrsnetz nach Nord-, Südost- und Südwestchina ist entstanden.

 

 
VI.            Wichtige Bereiche und Projekte für ausländische Investitionen
 


Gemäß der Industriepolitik des Staates und den Anforderungen der wirtschaftlichen Entwicklungsplanung des Autonomen Gebietes motiviert die Regierung des Autonomen Gebietes ausländische Investoren, in folgende wichtige Industriebereiche zu investieren.

(1) Die vom Staat und Autonomen Gebiet geförderten High-Tech-Industriezweige und die Lieferung von Kapital, modernen Technologien und Anlagen für den infrastruktuellen Aufbau in der Energiewirtschaft, dem Verkehr und Kommunikationswesen sowie der Grundstoffindustrie.

(2) Die Lieferung von Kapital, modernen Technologien und Anlagen für die Entwicklung der Stützindustrien wie der Hütten-, Chemie-, Maschinenbau- und Rohstoffindustrie sowie der Verarbeitungsindustrie für landwirtschaftliche und nebengewerbliche Produkte.

(3) Die Projekte für technische Umgestaltung der bestehenden großen und mittelgroßen Industrieunternehmen, wodurch die Qualität und das Niveau der Produkte erhöht, die Selbstkosten der Produktion herabgesetzt, die Exporte der Produkte erweitert und die Wirtschaftsleistungen der Unternehmen gesteigert werden sollen.

(4) Die in die High-Tech-Entwicklungszone eingeführten ausländischen modernen Technologien, mit denen Exportprodukte mit hohem Zusatzwert hergestellt werden.

(5) Projekte für die umfassende Entwicklung und Nutzung der landwirtschaftlichen Ressourcen, die Entwicklung des Anbaus und der Zucht und die Verarbeitung der landwirtschaftlichen und nebengewerblichen Produkte.

(6) Die Technologien für die Energiesparung und -entwicklung und die Regeneration und umfassende Nutzung der Ressourcen, die Projekte und Technologien für die Regulierung der Umweltverschmutzung und der Investbau der Städte.

(7) Der Tourismus, die Gastronomie, der Informationssektor, Consulting und andere Dienstleistungen.

 

 
VIII. Vorzugspolitik für die Aufnahme von Auslandskapital
     
 
1. Die politischen Bestimmungen über neue Unternehmen mit eigenem Kapital, neue Joint-Ventures und Kooperationsunternehmen
 

Artikel 1 Die im Autonomen Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität befindlichen Ressourcen, Industrien und Märkte, außer derjenigen, die vom Staat besonders bestimmt sind, sind alle dem ganzen Land zugänglich. Staatseigene, kollektive und private Unternehmen und Unternehmen mit Auslandskapital, Einzelgewerbetreibende, Hochschulen, Universitäten und Forschungsinstitute außerhalb des Autonomen Gebiets sind alle herzlich willkommen, mit sichtbaren und unsichtbaren Vermögenswerten im Autonomen Gebiet wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit in mehreren Schichten, Formen und Faktoren durchzuführen und Unternehmen aller Arten einzurichten. Das Autonome Gebiete wird hinsichtlich der Eintragung, Registrierung, Überprüfung, Genehmigung von Projekten und der Schaffung der äußeren Bedingungen schnelle und gute Dienstleistungen bieten.

Artikel 2 Die neuen Produktionsunternehmen mit eigenem Kapital (einschließlich der Basen für Rohstoffe) im Autonomen Gebiet können nach der Inbetriebnahme innerhalb von fünf Jahren von der Körperschaftssteuer befreit werden. Ihnen werden 25% der Mehrwertsteuer, die Steuer für den Stadtaufbau, die Ausgleichssteuer für die Anlageinvestition und die Hausbesitzsteuer innerhalb von fünf Jahren nach der Inbetriebnahme in voller Summe zurückerstattet. Die Bodennutzungssteuer wird während der Bauperiode und nach der Inbetriebnahme fünf Jahre lang erlassen. Den Unternehmen, die sich mit der Erschließung von Ressourcen beschäftigen, wird 3-5 Jahre die Ressourcensteuer zurückerstattet. Die von der Volksregierung des Autonomen Gebiets festgelegten Zusatzgebühren der Umlaufssteuer werden erlassen. Die während der Periode der Körperschaftssteuerbefreiung gewonnen Summen sind nicht steuerpflichtig. Die Unternehmen mit einer Investition von über 10 Mio. Yuan, die nach der Vollendung der Steuerbefreiungsfrist Betriebsschwierigkeiten oder große Ausgaben für die technische Umgestaltung und den Ausbau haben, können nach den jeweiligen Verhältnissen von der Körperschaftssteuer befreit werden bzw. Vergünstigungen erhalten. Die Vorzugspolitik für die Investitionen in die 8 Kreise im südlichen Berggebiet und in den Kreis Taole kann gemäßigt erweitert werden.

Artikel 3 Die neuen gemeinschaftlichen und kooperativen Produktionsunternehmen und die vom Staat und Autonomen Gebiet bestimmten Schwerpunkt-Ausbauprojekte im Autonomen Gebiet mit jeweils einer ausländischen Kapitalbeteiligung von über 25% und einer Kooperationsfrist von mehr als 10 Jahren können nach ihrer Inbetriebnahme hinsichtlich ihrer Gewinne der Investitionsproportion der ausländischen Seite entsprechend 3-5 Jahre von der Körperschaftssteuer befreit werden und die Rückerstattung von 25% der Mehrwertsteuer beantragen. Fünf Jahre lang werden die Steuer für den Stadtaufbau, die Ausgleichssteuer für die Anlageinvestition, die Bodennutzungssteuer und die Hausbesitzsteuer zu 50% zurückerstattet. Die von der Volksregierung des Autonomen Gebiets festgelegten Zusatzgebühren der Umlaufssteuer werden erlassen. Während der Steuerermäßigung- bzw. -befreiungsperiode sind die verteilten Gewinne nicht steuerpflichtig. Die Vorzugspolitik für die Investitionen in die 8 Kreise im südlichen Berggebiet und in den Kreis Taole kann gemäßigt erweitert werden.

Artikel 4 Ausländische Unternehmen und Joint-Ventures (ausländische Investition beträgt über 500 000 Yuan und die Kooperationsfrist dauert über fünf Jahre) im tertiären Sektor des Autonomen Gebiets (außer Immobilien, Entertainment, Gastronomie und Hotelbetrieb) können für 3-4 Jahre von der Körperschaftssteuer befreit werden. Ihnen werden die Gewerbesteuer 1-2 Jahre und die Steuer für den Stadtaufbau, die Ausgleichssteuer für die Anlageinvestition, die Bodennutzungssteuer und die Hausbesitzsteuer drei Jahre lang zu 50% zurückerstattet.

Artikel 5 Unternehmen mit Auslandkapital in allen Formen im Autonomen Gebiet, die Ackerlandfläche nutzen wollen, kann der Boden nach der Genehmigung der Regierung zu 30-50% des Bodenpreisstandards überlassen werden. Nach fünf Jahren der Inbetriebnahme der Unternehmen ist ein Bodentransfer erlaubt.

Artikel 6 Die in der Erschließung der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehzucht und Fischerei tätigen Unternehmen im Autonomen Gebiet können ab dem Jahr, in dem sie Gewinn machen, 6 Jahre lang von der Landwirtschaftssteuer und der Steuer für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Sonderprodukte befreit werden. Die Projekte zur Entwicklung und Unterstützung armer Gebiete in den 8 Kreisen im Berggebiet und im Kreis Taole können 10 Jahre lang von der Landwirtschaftssteuer und der Steuer für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Sonderprodukte befreit werden. Das Ödland, das solche Projekte nutzen wollen, kann in einer Form der Zuteilung zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 7 Unternehmen mit eigenem Kapital und Aktienunternehmen für die Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Ressourcen in den 8 Kreisen im Berggebiet und im Kreis Taole mit jeweils einer Investition in Höhe von über 2 Mio. Yuan können vom Jahr der Inbetriebnahme an 8 Jahre lang von der Körperschaftssteuer befreit werden. Solche Unternehmen mit jeweils einer Investition in Höhe von über 5 Mio. Yuan können vom Jahr der Inbetriebnahme an 10 Jahre lang von der Körperschaftssteuer befreit werden.

 

 
2.Die politischen Bestimmungen über die Fachkräfte,
die technische Zusammenarbeit und Entwicklung
 


Artikel 8 Die Einnahmen von nicht im Autonomen Gebiet befindlichen Forschungsinstituten, Hochschulen und Universitäten, Unternehmen und privaten wissenschaftlich-technischen Organe für die Errichtung der Betriebe und die technische Übertragung, Beratung, Dienstleistung und Ausbildung im Autonomen Gebiet sind nicht einkommensteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird zuerst erhoben und kann später zurückerstattet werden. Die von der Volksregierung des Autonomen Gebiets festgelegte zusätzliche Umlaufssteuer wird erlassen.

Artikel 9 Nicht im Autonomen Gebiet befindliche Hochschulen und Universitäten, Forschungsinstitute, Unternehmen und Einzelpersonen werden motiviert, mit Technologien und bekannten Warenzeichen als eine Form der Aktienteilnahme zusammen mit Unternehmen des Autonomen Gebiets produktive Projekte zu entwickeln. Nach der Inbetriebnahme des jeweiligen Projekts kann die Partei mit der Technik-Aktienteilnahme drei Jahre lang nach der Steuerabgabe einen Teil des Gewinns, jedoch nicht über 20%, abzweigen. Die Dividendenausschüttung erfolgt dann aktienanteilmäßig. Für Projekte der Herstellung von neuen, High-Tech-, Qualitäts- und Spitzen- und Markenprodukten, die im In- und Ausland bekannt sind, können politische Maßnahmen ausgearbeitet und spezielle Vorzugsbehandlungen durchgeführt werden.

Artikel 10 Einheiten und Einzelpersonen, die den Produktionsunternehmen des Autonomen Gebiets bei der technischen Umgestaltung helfen und bemerkenswerte Wirtschaftseffizienz erzielen, werden vertragsgemäß bezahlt. Außerdem können die Unternehmen nach der Steuerabgabe 10-20% des Gewinns des Jahres der Inbetriebnahme als Entlohnung für Einheiten und Einzelpersonen entnehmen.

Artikel 11 Nicht im Autonomen Gebiet befindliche Hochschulen und Universitäten, Forschungsinstitute, Wissenschaftler und Techniker werden ermutigt, Unternehmen im Autonomen Gebiet hinsichtlich der technischen Aspekte zu unterstützen. Die Auftragnehmer, die den technischen Submissionsvertrag termingemäß erfüllen und merkliche Wirtschaftseffizienz erzielen, können außer der im Vertrag festgelegten Entlohnung noch nach der Steuerabgabe eine Summe in Höhe von 10-20% des Gewinns des Jahres oder des nächsten Jahres der Inbetriebnahme des Vertragsprojekts bekommen. Denjenigen, die die Verlustunternehmen bezüglich technischer Aspekte reformieren und deren Defizite beheben und Gewinne vergrößern oder die Defizite in großem Maß reduzieren, kann je nach Effizienz von den Unternehmen eine große Entlohnung gezahlt werden.

Artikel 12 Die Projekte für neue Produkte, die von nicht im Autonomen Gebiet befindlichen Hochschulen und Universitäten, Forschungsinstituten und privaten wissenschaftlich-technischen Organen zusammen mit Forschungsinstituten und Unternehmen des Autonomen Gebiets erforscht, entwickelt und hergestellt werden, sollen vorrangig in den wissenschaftlich-technischen Entwicklungsplan des Autonomen Gebiets gesetzt werden und können entsprechende wissenschaftlich-technische Kredite gewährt bekommen. Die Aufwendungen des selben Jahres für die Entwicklung der neuen Produkte und die technischen Erneuerungen können in die Selbstkosten eingerechnet werden. Wenn die Aufwendungen eines Jahres zu groß sind, können sie auch etappenweise in die Selbstkosten der nächsten Jahre eingerechnet werden. Für alle vom Autonomen Gebiet bestätigten High-Tech-Produkte können für drei Jahre nach der Inbetriebnahme 10-20% der Gewinne nach der Steuerabgabe für die Entlohnung von den betreffenden Forschungspersonen entnommen werden.

Artikel 13 Die Unternehmen werden ermutigt, durch Einstellungsgesuche dringend notwendige Fachkräfte anzuwerben. Die Bezahlung und andere Begünstigungen können durch Verhandlung beider Seiten festgelegt werden. Denjenigen, die besondere Leistungen bringen, können spezielle Prämien zugesagt werden. Wenn ein Arbeitnehmer mit einem mittleren bzw. hohen Berufsweg einen Dienstvertrag von mehr als fünf Jahren unterzeichnet, kann das Problem des Zuzugs seiner Familie (Kinder unter 18 Jahren) in die betreffende Stadt gelöst werden. Die Umzugskosten werden nicht getragen. Die Kinder können für den Schulbesuch bzw. Arbeitsanstellung Begünstigungen erhalten.

Artikel 14 Dem technischen Fachpersonal von außerhalb, das im Autonomen Gebiet ländliche Unternehmen und städtische Kollektivunternehmen unterstützt, können entsprechende technische Titel verliehen werden, und sie werden dementsprechend bezahlt.

Artikel 15 Managementpersonal aus anderen Landesteilen ist willkommen, sich im Autonomen Gebiet durch fairen Wettbewerb um die Verwaltungsposten bzw. die Übernahme der kleinen und mittleren Unternehmen zu bewerben. Die Manager werden je nach erbrachter Wirtschaftseffizienz der Unternehmen bezahlt. Denjenigen, die merkliche Wirtschaftseffizienz erzielen, können die Unternehmen nach der Genehmigung der Volksregierung des Autonomen Gebiets eine Prämie in Höhe bis zu 500 000 Yuan zahlen.

 

 
3. Die politischen Bestimmungen über die
kooperative Entwicklung der bestehenden Unternehmen
 


Artikel 16 Gutlaufende Unternehmen aus anderen Landesteilen werden ermutigt, mit Unternehmen im Autonomen Gebiet zu kooperieren. Die Kooperationsunternehmen mit einem Kapitalanteil der ausländischen Seite von über 25% und einer Vertragsfrist von mehr als 10 Jahren, deren Gewinne die abzuführende finanzielle Grundzahl überschreiten, können, unter der Voraussetzung der Garantie für die Abgabe der finanziellen Grundzahl drei Jahre von der Körperschaftssteuer, die an die lokalen Finanzen abgeführt werden muß, befreit werden.

Artikel 17 Gutlaufende Unternehmen aus anderen Landesteilen werden motiviert, mit dem Einsatz von sichtbarem und unsichtbarem Vermögen die Verlustunternehmen im Autonomen Gebiet umzugestalten. Den Unternehmen ist erlaubt, Verluste mit Gewinnen abzudecken. Nach Überwindung der Verlustsituation wird den Unternehmen eine dreijährige Befreiung von der Körperschaftssteuer als Unterstützung gewährt. Bei der Umgestaltung der Unternehmen mit großen Verlusten können 25% der Mehrwertsteuer nach der Genehmigung der Volksregierung zuerst erhoben und danach drei Jahre lang zum Wettmachen der Verluste zurückerstattet werden.

Artikel 18 Fusionen und der Aufkauf von Unternehmen des Autonomen Gebiets von Unternehmen aus anderen Landesteilen werden begrüßt. In dem Fall, daß Unternehmen mit guter Bewirtschaftung fusioniert bzw. aufgekauft werden, können diejenigen, deren Gewinne die abzuführende finanzielle Grundzahl überschreiten, unter der Voraussetzung der Garantie für die Abgabe der finanziellen Grundzahl drei Jahre lang von der Körperschaftssteuer befreit werden. In dem Fall, daß Unternehmen mit geringem Gewinn oder Verlust in absehbarer Zeit fusioniert oder aufgekauft werden, kann unter der Voraussetzung der Garantie für die Abgabe der finanziellen Grundzahl die Mehrwertsteuer von 25%, die die Grundzahl überschreitet, in 4 Jahren zuerst erhoben und dann rückerstattet und die Körperschaftssteuer erlassen werden. In dem Fall, daß Unternehmen mit großem Verlust fusioniert und aufgekauft werden, können diese Unternehmen nach der Genehmigung der Volksregierung gemäß den letztgenannten Maßnahmen behandelt werden.

Artikel 19 Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen aus anderen Landesteilen werden ermutigt, Unternehmen des Autonomen Gebiets per Pachtübernahme zu betreiben. Unternehmen können sowohl gänzlich als auch teilweise gepachtet werden. Die gepachteten Verlustunternehmen können nach dem Beheben der Defizite drei Jahre von der Körperschaftssteuer befreit werden. Dem Pächter, der ein Unternehmen über 3 Jahre übernimmt und nach der Frist das Bewirtschaftungsziel erreicht bzw. übertroffen hat, wird die Hälfte des Pachtbetrags des letzten Jahres auf einmal zurückerstattet werden.

Artikel 20 Die im Autonomen Gebiet bestehenden Unternehmen mit großem Verlust können nach der Genehmigung der Volksregierungen von der Kreisebene aufwärts ihr Ziel für die Bewahrung und die Erhöhung des Vermögenswertes festlegen und in einem bestimmten Zeitraum von gutlaufenden Unternehmen aus anderen Landesteilen verwaltet werden. Die Verwaltungsperiode dauert im allgemeinen 3-5 Jahre. Während dieser Periode wird die Körperschaftssteuer erlassen; die Steuer für den Stadtaufbau, die Ausgleichssteuer für die Anlageinvestition, die Bodennutzungssteuer und die Hausbesitzsteuer werden ganz zurückerstattet; unter der Voraussetzung der Garantie für die Abgabe der finanziellen Grundzahl wird die Mehrwertsteuer von 25%, die die Grundzahl überschreitet, zurückerstattet und die von der Volksregierung des Autonomen Gebiets festgelegte zusätzliche Umlaufsteuer wird erlassen. Wenn das Ziel für die Bewahrung des Vermögenswertes erreicht wird, werden alle in dieser Verwaltungsperiode erzielten Gewinne dem Verwaltungsübernehmer gehören und sind nicht steuerpflichtig.

 

 
4. Die Bestimmungen der Währungspolitik über die Kooperation
 


Artikel 21 Außer daß die Vorzugsmaßnahmen in dem von der Chinesischen Volksbank herausgegebenen "Rundschreiben über die Zinsermäßigung der Kredite der sanierten, fusionierten, aufgelösten und Bankrott gemachten Unternehmen" (Yinfa im Jahr 1993 Nr. 113) verfolgt werden, wenn Unternehmen aus anderen Landesteilen Unternehmen des Autonomen Gebiets fusionieren, werden noch die politischen Bestimmungen der Chinesischen Volksbank aus dem "Rundschreiben über die Behandlung der Bankkredite und Zinsen hinsichtlich der Unterstützung für gutlaufende Staatsunternehmen aus 18 Experiment-Städten, die Schwierigkeiten habende Staatsunternehmen fusionieren" (Yinfa im Jahr 1995 Nr. 130) verfolgt.

Artikel 22 Den Unternehmen im Autonomen Gebiet, die durch die kombinierte Produktion von Produkten und Zusatzteilen und die Verarbeitung von Einzelteilen durch High-Tech-Unternehmen aus anderen Landesteilen zu wichtigen Quellen der Finanzeinnahmen des Autonomen Gebiets, ihrer jeweiligen Stadt bzw. ihres jeweiligen Kreises geworden sind oder die nach der Erweiterung der Produktionsfähigkeit Waren exportieren und Devisen bringen, wird die Bank vorrangig Umlaufmittel und Kredite für die technische Umgestaltung und wissenschaftlich-technische Entwicklung gewähren. Für Unternehmen mit guter Effizienz und exportorientierte Unternehmen werden sich die Kreditzinsen nicht nach oben bewegen.

Artikel 23 Dem Prinzip der Vorrangigkeit entsprechend werden die Banken im Autonomen Gebiet vorrangig den Ost-West-Kooperationsprojekten Kredite gewähren, und die Kreditlaufzeit soll möglichst lang sein. Wenn der Kredit in besonderem Fall nicht termingemäß zurückgezahlt wird, kann die Laufzeit angemessen verlängert werden. Die Kreditzinsen sollen sich im allgemeinen nicht nach oben bewegen, sondern dem Leitzins folgen oder innerhalb einer Amplitude von 10% schwanken. Die Kreditsummen, die die Ost-West-Kooperationsprojekte brauchen, werden vorrangig bereitgestellt. Wenn die Kreditsummen nicht genug sind, wird die Volksbank der Handelsbank helfen, bei der betreffenden Zentralbank die Kreditsummen zu beantragen oder andere Kredite zu reduzieren, um den Bedarf der Ost-West-Kooperationsprojekte zu decken.

Artikel 24 Für Kooperationsprojekte wie die Einführung des Aktiensystems, Fusionen und andere Reorganisierungsformen der Unternehmen des Autonomen Gebiets mit Unternehmen aus anderen Landesteilen kann die Volksbank die Ausgabe von lokalen Unternehmensobligationen vorrangig anordnen oder andere kurzfristige Finanzierungen gewähren.

Artikel 25 Unter allen in den 8 Kreisen im Berggebiet und im Kreis Taole zur Unterstützung der armen Gebiete eingerichteten wirtschaftlichen Einheiten, die sich im Rahmen der vom Staat festgelegten umfassenden landwirtschaftlichen Entwicklungsprojekte mit der Bodenregulierung und -erschließung beschäftigen, die Verbesserung der Industriepflanzen und Obstbäume des Autonomen Gebiets und die Entwicklung von Marken-, Qualitäts- und Spezialprodukten unterstützen und die Weiterverarbeitung der forstwirtschaftlichen Produkte und die umfassende Entwicklung der Ressourcen im Wüstengebiet betreiben, wird die Landwirtschaftsbank nach einer Auswahl die aussichtsreichsten unterstützen, und eine tendierende Kreditpolitik wird durchgeführt.

Artikel 26 Für Umlaufmittelkredite der Investoren anderer Landesteile, die in mit vom Staat bestimmten Unternehmen für die Herstellung von Gebrauchsartikeln der Nationalitäten gehen, wird nach den Bestimmungen eine Vorzugszinsrate erhoben. Die Bank gibt den Unternehmen die Zinsmarge pro Vierteljahr als Subvention zurück, um die Umlaufmittel der Unternehmen zu ergänzen.

Artikel 27 Um den wirtschaftlichen Kooperationsunternehmen mehr Sicherheit zu gewähren, werden Zusatzversicherungen und spezielle Versicherungen entwickelt und hinsichtlich der Versicherungsdauer und -summe flexible Maßnahmen getroffen. Den Unternehmen können nach ihren Versicherungsbeträgen und ihrem jeweiligen Zustand eine Ermäßigung der Versicherungsgebühr und eine Sicherheitsprämie gewährt werden. Für die Kompensation bei Katastrophen und Unfällen wird den großen und mittleren Unternehmen und je nach dem Versicherungsumfang und der vorläufigen Einschätzung der Verluste vor der Abschlußrechnung im Voraus die Hälfte der geschätzten Summe ausgezahlt, um eine möglichst schnelle Wiederherstellung der Produktion der geschädigten Unternehmen zu gewährleisten.

 

 
5. Die politischen Bestimmungen über die Vermittlung
 


Artikel 28 Einheiten und Einzelpersonen, die den Unternehmen des Autonomen Gebietes neue Technologien, neue Produkte und wissenschaftlich-technische Forschungsergebnisse liefern, werden dem Nutznießervertrag entsprechend auf einmal die Übertragungsgelder und nach der Inbetriebnahme des Projekts 3-5 Jahre lang jährlich nach der Steuerabgabe eine Entlohnung von 10% der Gewinne ausgezahlt. Wenn High-Tech und Markenprodukte eingeführt werden, gibt der Nutznießer gemäß dem fortschrittlichen Standard, dem Bekanntheitsgrad und der wirtschaftlichen Effizienz der Produkte nach der Steuerabgabe dem Vermittler auf einmal eine Entlohnung in Höhe von 1-3% des Jahresgewinns. Wenn andere Arten und Weisen der Zusammenarbeit einen guten Nutzeffekt bringen, zahlen die Nutznießer nach der Steuerabgabe den Vermittlern auf einmal eine Entlohnung in Höhe von 1-2% des Jahresgewinns.

Artikel 29 Den Vermittlern für die Einfuhr von Kapital aus dem In- und Ausland zahlen die Nutznießer des Autonomen Gebiets gemäß des tatsächlich genutzten Betrags, der Zinsrate und der Nutzungsdauer nach der Genehmigung der Regierung auf einmal eine Entlohnung in Höhe von 5-10 Promille des tatsächlich genutzten Betrags.

Artikel 30 Denjenigen, die dem Autonomen Gebiet fortschrittliche Technik und wertvolle Informationen zur Verfügung stellen und den Unternehmen merkliche wirtschaftliche Effizienz bringen, zahlen die Nutznießer nach der Steuerabgabe eine Entlohnung in Höhe von 5-10% des Gewinns des selben Jahres.

 

 
6. Anderes
   

Artikel 31 Je nach Bedarf der Produktion und der Arbeit können Personen aus anderen Landesteilen, die in Unternehmen des Autonomen Gebiets arbeiten, entsprechend den Bestimmungen die Dokumente für eine Auslandsreise oder eine Reise nach Hong Kong und Macao beantragen. Das Amt für Außenwirtschaft und -handel und das Amt für auswärtige Angelegenheiten des Autonomen Gebiets sind für die Überprüfung und Handhabung zuständig.

Artikel 32 Das Autonome Gebiet bietet den ausschließlich kapitaleigenen und kollektiv bewirtschafteten Kooperationsprojekten und Unternehmen hinsichtlich Projektierung, Bauausführung und Baustoffe vorrangige Dienstleistungen an. Ihnen werden Wasser, Strom, Gas und Kommunikationseinrichtungen, die sie brauchen, vorrangig zur Verfügung gestellt. Ihre Güter und Produkte werden unter Vorzugsbedingungen mit der Eisenbahn transportiert.

Artikel 33 Betriebsweise, Arbeitslohn, Finanzbeziehungen, Produktentwicklung, technische Umgestaltung und Interessensausrichtung der ausschließlich kapitaleigenen und kollektiven Unternehmen, die von außerhalb des Autonomen Gebiet kommen, werden nach dem Gesetz von den Unternehmen selbst bestimmt. Sie genießen hinsichtlich der Anstellung und Nutzung von Arbeitskräften volles Selbstbestimmungsrecht und werden nicht von Planziffern oder der Herkunftsquote der Arbeitskräfte beeinschränkt.

Artikel 34 Diese politischen Bestimmungen sind künftig für die aus allen Provinzen, regierungsunmittelbaren Städten und autonomen Gebieten des Landes kommenden ausschließlich kapitaleigenen, kollektiven und kooperativen Unternehmen und verschiedene wirtschaftliche und technische Vermittlungstätigkeiten gültig. Die früher vom Autonomen Gebiet veröffentlichteten politischen Bestimmungen über die wirtschaftliche Kooperation, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, verlieren ihre Gültigkeit.

Artikel 35 Für die in diesen politischen Bestimmungen erwähnten Genehmigungen von High-Tech-, Markenprodukten und Neuprodukten sind die Kommission für Wirtschaft und Handel und die Kommission für Wissenschaft des Autonomen Gebiets jeweils nach dem Umfang ihrer Pflichten zuständig. Für die Genehmigung der Vermittlung für die Einfuhr von Kapital, Technik und wirtschaftliche Informationen sind die zuständigen Abteilungen für die wirtschaftliche Kooperation und den technischen Markt jeweils nach dem Umfang ihrer Pflichten verantwortlich. Die Vorzugsmaßnahmen in diesen Bestimmungen wie die Steuerbefreiung, -ermäßigung und -rückerstattung und Steuerrückerstattung nach Steuererhebung werden vom Finanzamt des Autonomen Gebiets in die Tat umgesetzt, verwaltet und kontrolliert.