Xinjiang
Innere Mongolei|Shaanxi|Tibet|Guizhou|Guangxi|Yunnan|Xinjiang|Gansu|Ningxia

Vorsitzender des autonomen Gebiets: Abulait Abudurexit

Hauptstadt:Ürümqi

Regierungssitz:

Tel:

Webadresse: http://www.xj.gov.cn/

Geographische Lage

Das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang, abgekürzt "Xin", liegt im Nordwesten Chinas und wurde im Altertum "Westliche Regionen" genannt. Mit einer Fläche von 1,66 Mio. qkm, etwa einem Sechstel der Gesamtfläche des chinesischen Festlandes, ist es unter allen Provinzen und autonomen Gebieten Chinas am größten. Vom Nordosten bis Südwesten grenzt Xinjiang an acht Länder, nämlich an die Mongolei, Rußland, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Afghanistan, Pakistan und Indien. Seine Grenzlinie beträgt rund 5600 km, ein Viertel der gesamten Grenzlinie Chinas.

I. Geographische Lage und natürliche Bedingungen
 
 

Höhe

Der höchste Punkt liegt 7435 m über dem Meeresspiegel und der tiefste Punkt 155 m unter dem Meeresspiegel

Naturressourcen:

Böden

Die Bodenfläche, die der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Viehzucht zur Verfügung steht, beläuft sich auf 68 Mio. ha, 41,19% der Gesamtfläche. Davon entfallen 9,33 Mio. ha auf urbarzumachende Böden und 4,08 Mio. ha auf Ackerböden. Das natürliche Grasland hat eine Fläche von 48 Mio. ha, hinzu kommen künstlich angelegte Weiden von 666 700 ha. Damit gehört Xinjiang zu den fünf größten Weidegebieten Chinas. Die der Forstwirtschaft zur Verfügung stehende Fläche beträgt 4,84 Mio. ha. Davon sind 1,53 Mio. ha aufgeforstet. Der Holzvorrat beträgt 250 Mio. Kubikmeter.

Bodenschätze

In Xinjiang wurden Vorräte von 122 Bodenschätzen festgestellt, davon stehen die Vorräte an Beryllium, Kaliglimmer, Natronsalpeter, Töpferton und Serpentin an der ersten Stelle des Landes. Der festgestellte Vorrat an Eisenerz beträgt 730 Mio. t. Es gibt über 70 Sorten von Nichtmetallen, davon sind Kaliglimmer, Edelsteine, Asbest und Hetian-Jade weltweit bekannt. Die Vorräte an Salz, Glaubersalz und Natronsalpeter betragen jeweils 318 Mio. t, 170 Mio. t und 2,326 Mio. t.

Energie

In Xinjiang haben die oberirdischen Wasserläufe eine durchschnittliche jährliche Durchflußmenge von 88,4 Mrd. Kubikmeter, die erschließbare Grundwassermenge beträgt 25,2 Mrd. Kubikmeter. Es gibt viele Gletscher, die eine Gesamtfläche von 24 000 qkm mit einem Wasservorrat von 2580 Mrd. Kubikmetern haben. Die jährliche Sonnenscheindauer beträgt 2600-3400 Stunden. Die ermittelten Vorräte an Kohle machen 37,7% der Vorräte des ganzen Landes aus, und die an Erdöl und Erdgas betragen etwa ein Viertel der des Landes.

Fauna und Flora

In Xinjiang leben 699 Arten von Wildtieren, davon 85 Fischarten, sieben Arten von Amphibien, 45 Arten von Reptilien und 137 Arten von Säugetieren. Es wachsen hier über 4000 Sorten von Wildpflanzen, davon sind mehr als 1000 Pflanzensorten wie Hundstod und Kuhblume von großem wirtschaftlichen Wert.

Umweltlage und Maßnahmen

Im Jahr 1999 hatten die oberirdischen Wasserläufe eine jährliche Durchflußmenge von 93,41 Mrd. Kubikmetern, eine Zunahme um 17,6% im Vergleich zum Durchschnitt vieler Jahre. Im ganzen Gebiet wurden 455 Mio. t Abwasser abgeleitet, 4,3% weniger als im Vorjahr. Von dem abgeleiteten Abwasser sind 62,8% Haushaltsabwasser. Xinjiang hat die Wasserqualität von 40 wichtigen Flüssen, 60 schwerpunktmäßigen Flußabschnitten und sieben Seen und Staubecken überprüft. Die meisten davon weisen eine bessere Qualität auf als noch vor Jahren. Von den 5195 km langen überprüften Flußläufen haben 92,4% das erforderliche Qualitätsniveau der Klasse III erreicht.

1999 wurde die Luft in Xinjiang hauptsächlich durch Sand, Staub und Kohlenrauch belastet. Der gesamte Verschmutzungsgrad war im Vergleich zum Vorjahr noch immer akut. Allerdings weist die Verschmutzung durch Fahrzeuge und Stickstoffoxyd eine steigende Tendenz auf. Eine Überprüfung der Luftqualität in 16 Städten des Gebietes zeigte, daß die Luft in Ürümqi am schlimmsten verschmutzt und die Luftqualität in Kalamay am besten ist.

In Übereinstimmung mit den beiden Maßnahmen über "Kontrolle der Abstoffemission" und "Plan für jahrhundertübergreifende grüne Projekte" hat die Gebietsregierung das Planziel vorgegeben, daß im Jahr 2000 die Abstoffemission aller industriellen Verschmutzungsquellen den festgesetzten Standard des Landes und des Gebiets erreichen sollen und daß die gesamte Abstoffemission des Gebiets unter der staatlich kontrollierten Grenze gehalten werden soll. Die Luft- und Wasserqualität der Städte Ürümqi, Turpan, Shihezi und Korla sollen jeweils den staatlich festgelegten Standard erreichen. Die sich verschlimmernde Umweltverschmutzung des grünen Korridors im Einzugsgebiet des Tarim-Flusses soll im wesentlichen unter Kontrolle gehalten werden. In den 16 Städten des Gebiets sind 189 qkm Rauchkontrollzonen eingerichtet worden, die 53% der gesamten Stadtflächen ausmachen. Es sind zudem lärmfreie Zonen mit einer Fläche von insgesamt 167 qkm entstanden, in denen die Lärmbelästigung das festgelegte Niedrigniveau erreicht hat. Das sind 47% der Stadtflächen.

 
II. Bevölkerung
 


Bevölkerungszahl: 17,4735 Mio

Wachstumsrate der Bevölkerung: 12,81‰ (1998)

Durchschnittliche Lebenserwartung

Xinjiang gehört zu den Gebieten mit einer relativ hohen Lebenserwartung. Während der 3. nationalen Volkszählung gab es in China insgesamt 3765 Menschen im Alter von über hundert Jahren, davon lebten 865 in Xinjiang. Der Bezirk Hetian des Autonomen Gebiets Xinjiang zählt zu den Gebieten mit der höchsten Lebenserwartung der Welt.

Bevölkerung und Nationalitäten

Im Gebiet Xinjiang gibt es insgesamt 47 Nationalitäten. 10,733 Mio. Einwohner sind Angehörige nationaler Minderheiten (61,42% der Gesamtbevölkerung) und 6,601 Mio. sind Han-Chinesen. Die Uiguren, Han, Kasachen, Hui, Mongolen, Kirgisen, Tadschiken, Xibo, Usbeken, Madschuren, Dahuren, Tartaren und Russen leben seit vielen Generationen in Xinjiang.

Bildungsniveau

Ende 1998 existierten in Xinjiang über 7100 Grundschulen, mehr als 100 Mittelschulen und Fachschulen sowie 18 Universitäten und Hochschulen, in denen über 180 000 Lehrer tätig waren. 1998 nahmen die Universitäten und Hochschulen sowie Forschungsinstitute 276 Postgraduierte auf, eine Zunahme um 18% gegenüber dem Vorjahr; insgesamt studierten 747 Postgraduierte an den Universitäten und Hochschulen, ein Anstieg von 15,5%. Die Elementarbildung verstärkt sich ständig. In den allgemeinbildenden Mittelschulen unterer Stufe lernten 775 200 Schüler, ein Zuwachs von 9,5% gegenüber dem Vorjahr. In den Grundschulen waren 2,503 Mio. Schüler registriert, eine Zunahme um 3,4%, während die Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen ein 5,19%iges Wachstum der Aufnahmen verzeichneten. Ende 1998 gab es 96 500 Analphabeten weniger als zu Beginn des Jahres, ein Wert, der um 35,7% unter dem des Vorjahres lag. Der Anteil der Analphabeten bzw. Halbanalphabeten von 15 Jahren aufwärts sank auf 11,4%. Im Jahr 1998 studierten 46717 Studenten an allgemeinbildenden Hochschulen und Universitäten, 11228 absolvierten das Studium. In den Mittel- und Fachschulen lernten 82 262 Schüler, 23 090 machten das Abitur.

 

 
III. Wirtschaft
 


Bruttoinlandsprodukt (BIP): 111,667 Mrd. Yuan (1998)

Wachstum des BIP:

Pro-Kopf-BIP: 6667 Yuan (1998)

Anteil am BIP: 29,105 Mrd. Yuan stammen aus dem primären Sektor, 43,073 Mrd. Yuan aus dem sekundären Sektor und 39, 489 Mrd. Yuan aus dem tertiären Sektor.

Arme Bevölkerung und Armutbekämpfungsplan

Den Kindern armer Familien werden Lehrmaterialien kostenlos zur Verfügung gestellt, und man ist bemüht, im Jahr 2000 die arme Bevölkerung mit genügend Nahrung und Kleidung zu versorgen.

Inflationsrate:

Arbeitslosenziffer:

Finanzeinnahme: 539,28 Mio. Yuan (1998)

Industrieller Produktionswert und seine Wachstumsrate: 75,801 Mrd. Yuan (1998)

Landwirtschaftlicher Produktionswert und seine Wachstumsrate: 49,11 Mrd. Yuan (1998)

Außenhandel:

Xinjiang hat solide Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit mehr als 70 Ländern und Regionen der Welt aufgenommen, und die Zahl der exportierten Warensorten erhöhte sich von knapp zehn in der Vergangenheit auf etwa 200. Heute haben die einheimischen Produkte wie Textililien und Maschinen sowie besondere Spezialitäten auf dem Weltmarkt einen guten Ruf. Derzeit gibt es in Xinjiang sechs wirtschaftlich geöffnete Städte und wirtschaftlich-technische Entwicklungszonen sowie 15 für den Transithandel geöffnete Grenzstellen. 1998 belief sich das gesamte Import- und Exportvolumen des Gebiets auf etwa 1,691 Mrd. US-Dollar, von denen 654,85 Mio. US-Dollar auf den Export und 1, 036 Mrd. US-Dollar auf den Import entfielen.

Nutzung ausländischen Kapitals:

Bisher haben 110 Hong Konger Unternehmen in Xinjiang Invesitionen in Höhe von 160 Mio. US-Dollar getätigt. Die mit ihrer Kapitalbeteiligung gegründeten Unternehmen sind meistens mittlere und kleine Unternehmen. Außerdem gibt es in Xinjiang 13 Joint-Ventures mit taiwanesischer Kapitalbeteiligung. Bis jetzt hat Xinjiang insgesamt ausländisches Kapital in Höhe von 2,2 Mrd. US-Dollar genutzt. Das autonome Gebiet wird im kommenden Jahr voraussichtlich weitere 200,75 Mio. US-Dollar einführen, davon 182,75 Mio. US-Dollar an ausländischen Krediten, eine Zunahme um 1,63% gegenüber dem Vorjahr, sowie 18 Mio. in Form von ausländischen Direktinvestitionen, eine Zunahme um 5,8%. 1998 erzielten Unternehmen mit ausländischem Kapital ein gesamtes Import- und Exportvolumen in Höhe von 115,58 Mio. US-Dollar. Davon entfielen 84,99 Mio. Dollar auf den Export und 30,59 Mio. auf den Import.

Wichtige Industrien

Erdölgewinnung, Petrochemie, Textilindustrie, Getreideverarbeitung, Chemie, Maschinenbau, Forstindustrie und Stromerzeugung     

 

 
IV. Telekommunikation

 

 


Telefonbesitzer:

Telefon- und Telekommunikationssystem

Alle Bezirke, Gemeinden und Kreise des Gebiets sind an das automatische Fernsprechnetz angeschlossen. In Süd- und Nordxinjiang sind Glasfaserkabel für die Telekommunikation verlegt.

Rundfunk- und Fernsehen

In Xinjiang gibt es sechs Rundfunkstationen, 39 Mittel- und Kurzwellen-Sende- bzw. Übertragungsstationen sowie 18 Fernsehstationen und 61 Sende- und Relaisstationen mit je einer Leistungskapazität von 10 Mio. kW.

 
V. Verkehr
 
Eisenbahn     

Das Projekt zur Erhöhung der Zuggeschwindigkeit auf der Eisenbahnlinie Lanzhou-Xinjiang, eines der drei Schlüsselprojekte des Eisenbahnministeriums, geht reibungslos vonstatten und wird voraussichtlich bis zum 1. Oktober dieses Jahres fertiggestellt. Die 2000 km lange Eisenbahnlinie Lanzhou-Xinjiang beginnt im Osten von Lanzhou, Hauptstadt der Provinz Gansu, und führt im Westen zum Gebirgspaß Alatan, dem westlichen Ende der zweiten Eurasischen Kontinentalbrücke in China. Sie ist eine Haupteisenbahnlinie zwischen Ost- und Westchina und die einzige Bahnstrecke von Xinjiang ins Landesinnere. Die Eisenbahnlinie Lanzhou-Ürümqi wurde doppelgleisig ausgebaut, und der Eisenbahnabschnitt Korla-Kashi in Südxinjiang, ein Schwerpunktprojekt, ist gerade im Bau. Für die Eisenbahnlinie Wusu-Alatan in Nordxinjiang und die Westerweiterung der Eisenbahnlinie in Südxinjiang sind bereits 2,4 Mrd. Yuan eingesetzt worden. Ende 1998 erreichte diese Eisenbahn bereits den Bahnhof Xiger. Die Gesamtlänge der fertiggestellten Strecke war 826,9 km, 101 km mehr als geplant. Davon ist der Abschnitt Korla-Aksu am 1. Dezember 1998 für den Verkehr freigegeben worden. Im Jahr 1998 verzeichnete das Eisenbahnamt Ürümqi eine Frachtbeförderungsmenge von 29,142 Mio. t, eine Zunahme um 3,9% gegenüber dem Vorjahr.

Straßen

Alle Bezirke, Gemeinden und Kreise sowie 99% der Dörfer Xinjiangs sind durch Straßen verbunden. Das Straßenverkehrsnetz mit Ürümqi als Zentrum besteht aus sieben Hauptlandstraßen als Rückgrat und zahlreichen Nebenstraßen. Es verbindet Xinjiang mit den Provinzen Gansu, Qinghai und Tibet sowie Zentralasien sowie mit 62 Hauptstraßen Chinas. Ende 1998 betrug die Gesamtlänge der befahrbaren Straßen 32 701 km. 

Wasserwege

Saisonbedingter Schiffsverkehr ist auf den Flüssen Ili und Erqisi möglich.

Luftfahrt

Xinjiang hat von allen Provinzen und autonomen Gebieten Chinas die meisten Flughäfen und längsten Fluglinien. Der Flughafen Ürümqi, einer der sechs größten Flughäfen Chinas, hat Verbindungen zu Westasien und Europa sowie direkte Fluglinien nach Lanzhou, Xi'an, Beijing und Shanghai, ferner innerhalb des Gebiets Fluglinien nach Hami, Korla, Kuche, Hotan, Kashi, Aksu, Yining, Kalamay, Fuyun und Altay. Zur Zeit wird der Flughafen Ürümqi ausgebaut. Im Jahr 1998 hatte die Xinjianger Fluggesellschaft 1,3406 Mio. Passagiere befördert und 26862,4 t Fracht transportiert.

 

 
VI. Brennpunkte und Projekte zur Anziehung ausländischen Kapitals
 

Landwirtschaft, Energie, Transport und Verkehr, Post- und Fermeldewesen, Städtebau, Hygiene, Veredelungsindustrie, Tourismus, Außenhandel, Bankwesen, Versicherung, Telekommunikation und Einzelhandel

 
VII. Vorzugspolitik zur Anziehung ausländischen Kapitals
 

Provisorische Methoden des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang 

Artikel 1: Um ausländische Investoren zu ermutigen, ins Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang zu investieren, und um die legitimen Rechte und Interessen ausländischer Investoren zu schützen, sind in Übereinstimmung mit dem "Gesetz der nationalen Gebietsautonomie der Volksrepublik China", den "Anleitungskatalogen über die Wirtschaftszweige für ausländische Investoren" und den diesbezüglichen Gesetzen, Verordnungen sowie in Berücksichtigung der Gegebenheiten des Gebietes sind diese Methoden ausgearbeitet worden.

Artikel 2: Die nachstehend genannten Hinweise und Vorzugsbedingungen gelten für ausländische Firmen, Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen und Privatpersonen, die in unserem Gebiet Kapital anlegen und entsprechend den chinesischen Gesetzen Unternehmen gründen und Projekte ausführen (Im folgenden allgemein "Unternehmen mit ausländischem Kapital" genannt).

Artikel 3: Ausländische Investoren dürfen gemäß dem Gesetz folgende Investitionsweisen wählen:

1. Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Kapitalbeteiligung (Joint-Ventures), chinesisch-ausländische Kooperationsunternehmen und Unternehmen mit ausschließlich ausländischem Kapital gründen;

2. Durch Aktienbeteiligung, Holding, Ankauf, vertragliche Übertragung oder Leasing staatliche, kollektive, private Geschäfte sowie Unternehmen mit anderen Eigentumsformen betreiben;

3. Veredelungsunternehmen einrichten;

4. BOT (Bau-Operation-Transfer)-Finanzierungsprojekte ausführen;

5. Andere Investitionsweisen im Rahmen der chinesischen Gesetze, gesetzlichen Verordnungen, Bestimmungen und politischen Maßnahmen wählen.

Artikel 4: Schwerpunktmäßige Industriezweige für ausländische Investitionen

1. Umfassende Erschließung der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Viehzucht sowie die Veredelung deren Produkte;

2. Schlüsselindustrie wie Wasserwirtschaft, Energie und Verkehr sowie Bau insfrastruktureller Einrichtungen;

3. Leicht- und Textilindustrie: Feinverarbeitung von Leder, Kunstfasern, Färben von Textilien und Papierherstellung;

4. Chemieindustrie: Petrochemie, Chemie für landwirtschatliche Zwecke und Feinchemie;

5. Schürfung und Gewinnung von Metallen und Nichtmetallen;

6. Baustoffindustrie: Neue Baumaterialien und energiesparende Baustoffe;

7. Neue Industrien: Neue Stoffe, Biotechnik, energiesparende Technologien, Technologien für die Regenerierung von Ressourcen sowie deren umfassende Nutzung, Technologien und Projekte zum Umweltschutz;

Artikel 5: Unternehmen mit ausländischem Kapital genießen folgende Vorzugsbehandlungen in bezug auf Steuererhebungen:

1. Produktive Unternehmen mit Auslandskapital und einer Betriebsdauer von über zehn Jahren werden vom 3%igen örtlichen Zuschlag auf die Körperschaftssteuer, der für Unternehmen mit Auslandskapital und ausländische Unternehmen üblich ist, befreit.

2. Der Steuersatz der Körperschaftssteuer für produktive Unternehmen mit Auslandskapital, die nach Genehmigung des Staatsrats in Xinjiang gegründet worden sind, beträgt 15%. Die mit Genemigung der Volksregierung des autonomen Gebiets gegründeten produktiven Unternehmen mit Auslandkapital sollen nach einem im Gesetz festgesetzten Steuersatz ihre Körperschaftssteuer zahlen, wobei der über 15% hinausgehende Anteil von den Finanzabteilungen später rückvergütet werden wird. Unternehmen mit Auslandskapital und einer Betriebsdauer von 10 Jahren werden im ersten und dem zweiten Gewinnjahr von der Körperschaftssteuer befreit und zwischen dem 3. und dem 5. Gewinnjahr eine 50%ige Steuerermäßigung erhalten. Für die mit Genehmigung der Volksregierung des autonomen Gebiets gegründeten Unternehmen mit Auslandskapital wird der über 10% hinausgehende Anteil von den lokalen Finanzabteilungen entsprechend den zuständigen Bestimmungen rückvergütet.

3. Der Steuersatz der Körperschaftssteuer für produktive Unternehmen mit Auslandskapital in Ürümqi, Yining, Tacheng und Bole, den durch den Staatsrat genehmigten geöffneten Städten, beträgt 24%. Für die in Schwerpunktbereichen tätigen Unternehmen mit Auslandskapital in anderen Bezirken wird die Körperschaftssteuer nach einem gesetzlich festgesetzten Steuersatz erhoben, wobei der über 24% hinausgehende Anteil von den lokalen Finanzbehörden wieder rückvergütet wird. Unternehmen mit einer Betriebsdauer von über 10 Jahren werden im ersten und zweiten Gewinnjahr von der Körperschaftssteuer befreit und erhalten zwischen dem 3. und dem 5. Gewinnjahr eine 50%ige Steuerermäßigung.

4. Für die Energie (ausgeschlossen Erdöl- und Erdgasgewinnung)- und Transport (ausgeschlossen Passagierbeförderung)-Unternehmen mit Auslandskapital in Ürümqi, Yining, Tacheng und Bole, den vom Staatsrat genehmigten geöffneten Städten, wird nach Genehmigung des Staatlichen Hauptsteueramts die Körperschaftssteuer nach einem mindestens 15%igen Steuersatz erhoben, wobei der über 15% hinausgehende Anteil von den lokalen Behörden rückvergütet wird. In diesen Bereichen tätige Unternehmen mit einer Betriebsdauer von über 10 Jahren werden im ersten bzw. zweiten Gewinnjahr von der Körperschaftssteuer befreit und erhalten zwischen dem 3. und dem 5. Gewinnjahr eine 50%ige Steuerermäßigung. Vom 6. bis zum 10. Gewinnjahr wird ihre Körperschaftssteuer von den lokalen Finanzbehörden entsprechend den gültigen Bestimmungen berechnet und dann zu 50% wieder rückvergütet.

5. Ausländischen Investoren der Unternehmen mit Auslandskapital, die ihre durch Errichtung von Unternehmen in Xinjiang erzielten Gewinne wieder in diese Unternehmen investieren, ihr registriertes Kapital vergrößern oder innerhalb von Xinjiang andere Unternehmen errichten, deren Betriebsdauer nicht weniger als fünf Jahre beträgt, können nach Genehmigung ihres Antrags durch die Steuerbehörden 40% der von ihnen bereits bezahlten Steuern auf die reinvestierte Summe zurückbekommen; die übrigen 60% werden von den lokalen Finanzbehörden zuerst einbehalten und später rückvergütet. Falls die Investoren ihre reinvestierten Gelder vor Ablauf von fünf Jahren zurückziehen, müssen sie den zurückerstatteten Steuerbetrag jedoch wieder zurückzahlen. Ausländische Investoren, die direkt in den Umbau bzw. Neubau von Exportunternehmen oder in High-Tech-Unternehmen reinvestieren, können alle bezahlten Körperschaftssteuern auf die reinvestierte Summe zurückbekommen. Falls diese Unternehmen innerhalb von drei Jahren nach der Inbetriebnahme das Niveau eines Exportunternehmens nicht erreichen bzw. nicht als ein High-Tech-Unternehmen anerkannt werden, sollen sie 60% des zurückerstatteten Steuerbetrags wieder zurückzahlen.

6. Unternehmen mit Auslandskapital werden für fünf Jahre nach deren Inbetriebnahme von der Gebrauchssteuer für Fahrzeuge und der städtischen Immobiliensteuer befreit.

7. Unternehmen mit Auslandskapital, die Brachland zum Zweck der landwirtschaftlichen Produktion kultivieren, werden für fünf Jahre von der Landwirtschaftssteuer befreit.

Artikel 6: Unternehmen mit Auslandskapital genießen bei der Bodennutzung folgende Vorzugsbehandlungen:

1. Ausländischen Unternehmen, die sich mit der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Viehzucht befassen oder in den Bau infrastruktureller Einrichtungen wie Wasserwirtschaft, Energie und Verkehr investieren wollen, wird nach Genehmigung der Kreis- bzw. der Stadtregierung Grund und Boden zur Verfügung gestellt. Unternehmen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Viehzucht werden für fünf Jahre von den Bodennutzungsgebühren befreit, während die für Wasserbau, Energie und Verkehr für zehn Jahre davon befreit werden. Unternehmen, die Wüstengebiet, Ödland oder kahle Berge nutzen werden, sofern die genutzten Bodenflächen nicht für die Stadtplanung vorgesehen sind, werden von den Kompensationsgebühren sowie von den Bodennutzungsgebühren für 20 Jahre befreit.

2. Wenn Unternehmen mit Auslandskapital auf Veräußerungsweise das Recht auf Bodennutzung erworben haben, darf die Nutzungsfrist für kommerzielle Zwecke nicht länger als 40 Jahre, die für industrielle Zwecke nicht länger als 50 Jahre und die für Wohnungsbau nicht länger als 70 Jahre dauern.

3. Unternehmen mit Auslandskapital in den als schwerpunktmäßig bezeichneten Industriezweigen werden innerhalb von sechs Jahren, unmittelbar nachdem sie auf Veräußerungsweise das Bodennutzungsrecht erworben haben, von den Bodennutzungsgebühren befreit.

4. Unternehmen mit Auslandskapital in den nicht-schwerpunktmäßigen Industrien werden innerhalb von vier Jahren, unmittelbar nachdem sie auf Veräußerungsweise das Bodennutzungsrecht erworben haben, von den Veräußerungsgebühren des Bodennutzungsrechts befreit.

5. Unternehmen mit Auslandskapital, die auf Veräußerungsweise das Bodennutzungsrecht erworben und Schwierigkeiten haben, die Bodennutzungsgebühren auf einmal zu bezahlen, können sie in den ersten drei Jahren der Veräußerungsperiode in Raten abzahlen.

6. Die chinesischen Seiten von Joint-Ventures und von chinesisch-ausländischen Kooperationsunternehmen können Boden in Geld umrechnen und als Aktien in die Unternehmen einbringen.

7. Wenn Unternehmen mit Auslandskapital, die auf Veräußerungsweise das Bodennutzungsrecht erworben haben, die Bodennutzungsgebühren in voller Summe bezahlt haben, dürfen sie im Rahmen des Gesetzes die Böden überlassen, verpachten und zum Pfand geben; Unternehmen, die zugewiesene Bodennutzungsrechte erworben haben, können nach der Nachzahlung der Bodennutzungsgebühren die Böden ebenfalls gemäß dem Gesetz überlassen, verpachten und verpfänden.

Artikel 7: Weitere Vorzugsbehandlungen für Unternehmen mit Auslandskapital

1. Unternehmen mit Auslandskapital werden die Zusatzgebühren für infrastrukturelle Einrichtungen in den Städten um die Hälfte ermäßigt.

2. Für Ausländer in den Unternehmen mit Auslandskapital, die im autonomen Gebiet wohnen und innerhalb des Gebiets verreisen, gilt ein einheitlicher Kostenstandard wie für die Einheimischen.

3. Unternehmen mit Auslandskapital, die zum Eigenbedarf im In- und Ausland Büro- und Gebrauchsartikel (inklusive Personenwagen und Motorräder) ankaufen, werden vom Kostenzuschlag befreit.

4. Die Gebühren für die von Unternehmen mit Auslandskapital zum Eigenbedarf benutzten Fahrzeuge werden nach einem einheitlichen Standard wie bei einheimischen Staatsbetrieben erhoben.

5. Die zu zahlenden Gebühren der Unternehmen mit Auslandskapital bezüglich Produktion und Geschäftsführung gleichen denen der einheimischen Staatsbetriebe.

6. Unternehmen mit Auslandskapital auf dem Festland, die im autonomen Gebiet Xinjiang weitere Betriebe gründen und in denen das ausländische Kapital über 25% des eingetragenen Kapitals ausmacht, genießen nach Genehmigung die Vorzugsbehandlungen für Unternehmen mit Auslandskapital.

7. Unternehmen, die in China lebende Verwandte ausländischer Investoren in Xinjiang gründen und deren ausländisches Kapital über 25% des eingetragenen Kapitals der Unternehmen ausmacht, können nach Genehmigung die Vorzugsbehandlungen für Unternehmen mit Auslandskapital genießen.

8. Jenen Vermittlungsorganisationen und -personen, mit deren Hilfe ausländische Investitionen eingeführt worden sind, wird nach der tatsächlich eingesetzten Kapitalsumme von den nutznießenden chinesischen Seiten eine angemessene Belohnung gewährt.

9. Die Versorgung der Unternehmen mit ausländischem Kapital mit Wasser, Strom, Heizung und Gas, die deren Produktion und Geschäftsführung erfordern, wird vorrangig garantiert, ebenso werden die Bodennutzung, Transporte und Importkontingente sowie die Exportzuteilung vorrangig arrangiert.

10. Unternehmen für Straßenbau dürfen nach Genehmigung in einem bestimmten Umfang entlang den Straßen diesbezügliche Bodenerschließungs- und Dienstleistungsprojekte ausführen.

11. Unternehmen mit Auslandskapital können im Rahmen der Gesetze, gesetzlichen Verordnungen und Bestimmungen des Staates und des Gebietes folgende Selbstbestimmungsrechte genießen: Selbständig die Betriebsführungs- und Managementsweisen ihrer Unternehmen entscheiden; selbständig die Verteilungsformen und das Lohnniveau ihrer Unternehmen bestimmen; selbständig Arbeiter und Angestellten einstellen bzw. entlassen; selbständig betriebsinterne Organe einrichten, Verantwortliche auf allen Ebenen der Unternehmen einstellen bzw. entlassen und nicht zuletzt selbständig die Preise ihrer Produkte bestimmen.

Artikel 8: Die zuständigen Überprüfungs- und Genehmigungsabteilungen sollen innerhalb von fünf Werktagen in bezug auf die Projektausführung der Unternehmen mit Auslandskapital, deren erforderliche Unterlagen vorhanden sind, eine klare Antwort geben und innerhalb von zehn Werktagen alle Formalitären erledigen. Was die quotenüberschreitenden Projekte und Projekte der Kategorie B betrifft, die laut den "Anleitungskatalogen über die Wirtschaftszweige für ausländische Investoren" beschränkt werden sollten, sollen die zuständigen Abteilungen innerhalb von 15 Werktagen einen Antrag ihren übergeordneten Organen einreichen und zugleich die Qualifikationsbewertung verstärken.

Artikel 9: Bei der Ausfüllung der Ein- und Ausreiseformalitäten sollen Beschäftigte der Unternehmen mit Auslandskapital Vorrecht haben.

Artikel 10: Es ist verboten, Unternehmen mit Auslandskapital willkürlich Aufgaben zuzuteilen, von ihnen willkürlich Gebühren zu erheben und sie willkürlich mit Geldstrafen zu belegen. Die administrativen und institutionalen Gebührenerhebungen, die Unternehmen mit Auslandskapital betreffen, sollen streng nach den "Verwaltungsbestimmungen bezüglich der administrativen und institutionalen Gebührenerhebungen des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang" und den einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen durchgeführt werden. Die Gebührenposten sollen bekanntgegeben und von den Finanz- und Preisabteilungen des Gebiets zu einer einheitlichen Gebührenerhebungsbroschüre zusammengestellt werden. Alle Gebührenerhebungen sollen entsprechend dieser Broschüre erfolgen. Die gebührenerhebenden Einheiten müssen die einheitliche "Erhebungslizenz für die administrativen und institutionalen Gebühren des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang" haben und nach der Gebührenerhebung die "Spezialquittungen für die administrative und institutionale Gebührenerhebung des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang", die einheitlich vom Finanzamt des Gebiets gestempelt werden, ausstellen. Andere Quittungen sind nicht gültig. Unternehmen mit Auslandskapital haben das Recht, bestimmungswidrige Gebührenerhebungen zu verweigern.

Artikel 11: Die legitimen Rechte und Interessen der Unternehmen mit Auslandskapital werden vom Gestz geschützt. Weder Behörde noch Einzelperson darf deren legitime Geschäftsführung interferieren. Falls ihre legitimen Reche und Interessen verletzt werden, können sie sich an die Volksregierungen aller Ebenen und an die zuständigen Behörden wenden, sie können auch beim Volksgericht Anklage erheben.

Artikel 12: Für Unternehmen mit Investitionsbeteiligung aus Taiwan, Hong Kong und Macao sowie aus Überseechinesen gelten, falls es keine anderen Bestimmungen gibt, ebenfalls diese Bestimmungen.

Artikel 13: Das Büro für die Einführung ausländischen Kapitals bei der Volksregierung des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang ist dafür zuständig, diese Bestimmungen auszulegen und zuständige Abteilungen zu organisieren, um weitere detaillierte Ausführungsregeln und -vorschriften auszuarbeiten.

Artikel 14: Diese Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Alle politischen Maßnahmen, die früher veröffentlicht wurden und diesen Bestimmungen zuwiderlaufen, sollen sich danach orientieren.