Xinjiang
Innere Mongolei|Shaanxi|Tibet|Guizhou|Guangxi|Yunnan|Xinjiang|Gansu|Ningxia

Vorsitzender des autonomen Gebiets: Abulait Abudurexit

Hauptstadt:�r�mqi

Regierungssitz:

Tel:

Webadresse: http://www.xj.gov.cn/

Geographische Lage

Das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang, abgek�rzt "Xin", liegt im Nordwesten Chinas und wurde im Altertum "Westliche Regionen" genannt. Mit einer Fl�che von 1,66 Mio. qkm, etwa einem Sechstel der Gesamtfl�che des chinesischen Festlandes, ist es unter allen Provinzen und autonomen Gebieten Chinas am gr��ten. Vom Nordosten bis S�dwesten grenzt Xinjiang an acht L�nder, n�mlich an die Mongolei, Ru�land, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Afghanistan, Pakistan und Indien. Seine Grenzlinie betr�gt rund 5600 km, ein Viertel der gesamten Grenzlinie Chinas.

I. Geographische Lage und nat�rliche Bedingungen
 
 

H�he

Der h�chste Punkt liegt 7435 m �ber dem Meeresspiegel und der tiefste Punkt 155 m unter dem Meeresspiegel

Naturressourcen:

B�den

Die Bodenfl�che, die der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Viehzucht zur Verf�gung steht, bel�uft sich auf 68 Mio. ha, 41,19% der Gesamtfl�che. Davon entfallen 9,33 Mio. ha auf urbarzumachende B�den und 4,08 Mio. ha auf Ackerb�den. Das nat�rliche Grasland hat eine Fl�che von 48 Mio. ha, hinzu kommen k�nstlich angelegte Weiden von 666 700 ha. Damit geh�rt Xinjiang zu den f�nf gr��ten Weidegebieten Chinas. Die der Forstwirtschaft zur Verf�gung stehende Fl�che betr�gt 4,84 Mio. ha. Davon sind 1,53 Mio. ha aufgeforstet. Der Holzvorrat betr�gt 250 Mio. Kubikmeter.

Bodensch�tze

In Xinjiang wurden Vorr�te von 122 Bodensch�tzen festgestellt, davon stehen die Vorr�te an Beryllium, Kaliglimmer, Natronsalpeter, T�pferton und Serpentin an der ersten Stelle des Landes. Der festgestellte Vorrat an Eisenerz betr�gt 730 Mio. t. Es gibt �ber 70 Sorten von Nichtmetallen, davon sind Kaliglimmer, Edelsteine, Asbest und Hetian-Jade weltweit bekannt. Die Vorr�te an Salz, Glaubersalz und Natronsalpeter betragen jeweils 318 Mio. t, 170 Mio. t und 2,326 Mio. t.

Energie

In Xinjiang haben die oberirdischen Wasserl�ufe eine durchschnittliche j�hrliche Durchflu�menge von 88,4 Mrd. Kubikmeter, die erschlie�bare Grundwassermenge betr�gt 25,2 Mrd. Kubikmeter. Es gibt viele Gletscher, die eine Gesamtfl�che von 24 000 qkm mit einem Wasservorrat von 2580 Mrd. Kubikmetern haben. Die j�hrliche Sonnenscheindauer betr�gt 2600-3400 Stunden. Die ermittelten Vorr�te an Kohle machen 37,7% der Vorr�te des ganzen Landes aus, und die an Erd�l und Erdgas betragen etwa ein Viertel der des Landes.

Fauna und Flora

In Xinjiang leben 699 Arten von Wildtieren, davon 85 Fischarten, sieben Arten von Amphibien, 45 Arten von Reptilien und 137 Arten von S�ugetieren. Es wachsen hier �ber 4000 Sorten von Wildpflanzen, davon sind mehr als 1000 Pflanzensorten wie Hundstod und Kuhblume von gro�em wirtschaftlichen Wert.

Umweltlage und Ma�nahmen

Im Jahr 1999 hatten die oberirdischen Wasserl�ufe eine j�hrliche Durchflu�menge von 93,41 Mrd. Kubikmetern, eine Zunahme um 17,6% im Vergleich zum Durchschnitt vieler Jahre. Im ganzen Gebiet wurden 455 Mio. t Abwasser abgeleitet, 4,3% weniger als im Vorjahr. Von dem abgeleiteten Abwasser sind 62,8% Haushaltsabwasser. Xinjiang hat die Wasserqualit�t von 40 wichtigen Fl�ssen, 60 schwerpunktm��igen Flu�abschnitten und sieben Seen und Staubecken �berpr�ft. Die meisten davon weisen eine bessere Qualit�t auf als noch vor Jahren. Von den 5195 km langen �berpr�ften Flu�l�ufen haben 92,4% das erforderliche Qualit�tsniveau der Klasse III erreicht.

1999 wurde die Luft in Xinjiang haupts�chlich durch Sand, Staub und Kohlenrauch belastet. Der gesamte Verschmutzungsgrad war im Vergleich zum Vorjahr noch immer akut. Allerdings weist die Verschmutzung durch Fahrzeuge und Stickstoffoxyd eine steigende Tendenz auf. Eine �berpr�fung der Luftqualit�t in 16 St�dten des Gebietes zeigte, da� die Luft in �r�mqi am schlimmsten verschmutzt und die Luftqualit�t in Kalamay am besten ist.

In �bereinstimmung mit den beiden Ma�nahmen �ber "Kontrolle der Abstoffemission" und "Plan f�r jahrhundert�bergreifende gr�ne Projekte" hat die Gebietsregierung das Planziel vorgegeben, da� im Jahr 2000 die Abstoffemission aller industriellen Verschmutzungsquellen den festgesetzten Standard des Landes und des Gebiets erreichen sollen und da� die gesamte Abstoffemission des Gebiets unter der staatlich kontrollierten Grenze gehalten werden soll. Die Luft- und Wasserqualit�t der St�dte �r�mqi, Turpan, Shihezi und Korla sollen jeweils den staatlich festgelegten Standard erreichen. Die sich verschlimmernde Umweltverschmutzung des gr�nen Korridors im Einzugsgebiet des Tarim-Flusses soll im wesentlichen unter Kontrolle gehalten werden. In den 16 St�dten des Gebiets sind 189 qkm Rauchkontrollzonen eingerichtet worden, die 53% der gesamten Stadtfl�chen ausmachen. Es sind zudem l�rmfreie Zonen mit einer Fl�che von insgesamt 167 qkm entstanden, in denen die L�rmbel�stigung das festgelegte Niedrigniveau erreicht hat. Das sind 47% der Stadtfl�chen.

 
II. Bev�lkerung
 


Bev�lkerungszahl: 17,4735 Mio

Wachstumsrate der Bev�lkerung: 12,81� (1998)

Durchschnittliche Lebenserwartung

Xinjiang geh�rt zu den Gebieten mit einer relativ hohen Lebenserwartung. W�hrend der 3. nationalen Volksz�hlung gab es in China insgesamt 3765 Menschen im Alter von �ber hundert Jahren, davon lebten 865 in Xinjiang. Der Bezirk Hetian des Autonomen Gebiets Xinjiang z�hlt zu den Gebieten mit der h�chsten Lebenserwartung der Welt.

Bev�lkerung und Nationalit�ten

Im Gebiet Xinjiang gibt es insgesamt 47 Nationalit�ten. 10,733 Mio. Einwohner sind Angeh�rige nationaler Minderheiten (61,42% der Gesamtbev�lkerung) und 6,601 Mio. sind Han-Chinesen. Die Uiguren, Han, Kasachen, Hui, Mongolen, Kirgisen, Tadschiken, Xibo, Usbeken, Madschuren, Dahuren, Tartaren und Russen leben seit vielen Generationen in Xinjiang.

Bildungsniveau

Ende 1998 existierten in Xinjiang �ber 7100 Grundschulen, mehr als 100 Mittelschulen und Fachschulen sowie 18 Universit�ten und Hochschulen, in denen �ber 180 000 Lehrer t�tig waren. 1998 nahmen die Universit�ten und Hochschulen sowie Forschungsinstitute 276 Postgraduierte auf, eine Zunahme um 18% gegen�ber dem Vorjahr; insgesamt studierten 747 Postgraduierte an den Universit�ten und Hochschulen, ein Anstieg von 15,5%. Die Elementarbildung verst�rkt sich st�ndig. In den allgemeinbildenden Mittelschulen unterer Stufe lernten 775 200 Sch�ler, ein Zuwachs von 9,5% gegen�ber dem Vorjahr. In den Grundschulen waren 2,503 Mio. Sch�ler registriert, eine Zunahme um 3,4%, w�hrend die Universit�ten, Hochschulen und Fachhochschulen ein 5,19%iges Wachstum der Aufnahmen verzeichneten. Ende 1998 gab es 96 500 Analphabeten weniger als zu Beginn des Jahres, ein Wert, der um 35,7% unter dem des Vorjahres lag. Der Anteil der Analphabeten bzw. Halbanalphabeten von 15 Jahren aufw�rts sank auf 11,4%. Im Jahr 1998 studierten 46717 Studenten an allgemeinbildenden Hochschulen und Universit�ten, 11228 absolvierten das Studium. In den Mittel- und Fachschulen lernten 82 262 Sch�ler, 23 090 machten das Abitur.

 

 
III. Wirtschaft
 


Bruttoinlandsprodukt (BIP): 111,667 Mrd. Yuan (1998)

Wachstum des BIP:

Pro-Kopf-BIP: 6667 Yuan (1998)

Anteil am BIP: 29,105 Mrd. Yuan stammen aus dem prim�ren Sektor, 43,073 Mrd. Yuan aus dem sekund�ren Sektor und 39, 489 Mrd. Yuan aus dem terti�ren Sektor.

Arme Bev�lkerung und Armutbek�mpfungsplan

Den Kindern armer Familien werden Lehrmaterialien kostenlos zur Verf�gung gestellt, und man ist bem�ht, im Jahr 2000 die arme Bev�lkerung mit gen�gend Nahrung und Kleidung zu versorgen.

Inflationsrate:

Arbeitslosenziffer:

Finanzeinnahme: 539,28 Mio. Yuan (1998)

Industrieller Produktionswert und seine Wachstumsrate: 75,801 Mrd. Yuan (1998)

Landwirtschaftlicher Produktionswert und seine Wachstumsrate: 49,11 Mrd. Yuan (1998)

Au�enhandel:

Xinjiang hat solide Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit mehr als 70 L�ndern und Regionen der Welt aufgenommen, und die Zahl der exportierten Warensorten erh�hte sich von knapp zehn in der Vergangenheit auf etwa 200. Heute haben die einheimischen Produkte wie Textililien und Maschinen sowie besondere Spezialit�ten auf dem Weltmarkt einen guten Ruf. Derzeit gibt es in Xinjiang sechs wirtschaftlich ge�ffnete St�dte und wirtschaftlich-technische Entwicklungszonen sowie 15 f�r den Transithandel ge�ffnete Grenzstellen. 1998 belief sich das gesamte Import- und Exportvolumen des Gebiets auf etwa 1,691 Mrd. US-Dollar, von denen 654,85 Mio. US-Dollar auf den Export und 1, 036 Mrd. US-Dollar auf den Import entfielen.

Nutzung ausl�ndischen Kapitals:

Bisher haben 110 Hong Konger Unternehmen in Xinjiang Invesitionen in H�he von 160 Mio. US-Dollar get�tigt. Die mit ihrer Kapitalbeteiligung gegr�ndeten Unternehmen sind meistens mittlere und kleine Unternehmen. Au�erdem gibt es in Xinjiang 13 Joint-Ventures mit taiwanesischer Kapitalbeteiligung. Bis jetzt hat Xinjiang insgesamt ausl�ndisches Kapital in H�he von 2,2 Mrd. US-Dollar genutzt. Das autonome Gebiet wird im kommenden Jahr voraussichtlich weitere 200,75 Mio. US-Dollar einf�hren, davon 182,75 Mio. US-Dollar an ausl�ndischen Krediten, eine Zunahme um 1,63% gegen�ber dem Vorjahr, sowie 18 Mio. in Form von ausl�ndischen Direktinvestitionen, eine Zunahme um 5,8%. 1998 erzielten Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital ein gesamtes Import- und Exportvolumen in H�he von 115,58 Mio. US-Dollar. Davon entfielen 84,99 Mio. Dollar auf den Export und 30,59 Mio. auf den Import.

Wichtige Industrien

Erd�lgewinnung, Petrochemie, Textilindustrie, Getreideverarbeitung, Chemie, Maschinenbau, Forstindustrie und Stromerzeugung     

 

 
IV. Telekommunikation

 

 


Telefonbesitzer:

Telefon- und Telekommunikationssystem

Alle Bezirke, Gemeinden und Kreise des Gebiets sind an das automatische Fernsprechnetz angeschlossen. In S�d- und Nordxinjiang sind Glasfaserkabel f�r die Telekommunikation verlegt.

Rundfunk- und Fernsehen

In Xinjiang gibt es sechs Rundfunkstationen, 39 Mittel- und Kurzwellen-Sende- bzw. �bertragungsstationen sowie 18 Fernsehstationen und 61 Sende- und Relaisstationen mit je einer Leistungskapazit�t von 10 Mio. kW.

 
V. Verkehr
 
Eisenbahn     

Das Projekt zur Erh�hung der Zuggeschwindigkeit auf der Eisenbahnlinie Lanzhou-Xinjiang, eines der drei Schl�sselprojekte des Eisenbahnministeriums, geht reibungslos vonstatten und wird voraussichtlich bis zum 1. Oktober dieses Jahres fertiggestellt. Die 2000 km lange Eisenbahnlinie Lanzhou-Xinjiang beginnt im Osten von Lanzhou, Hauptstadt der Provinz Gansu, und f�hrt im Westen zum Gebirgspa� Alatan, dem westlichen Ende der zweiten Eurasischen Kontinentalbr�cke in China. Sie ist eine Haupteisenbahnlinie zwischen Ost- und Westchina und die einzige Bahnstrecke von Xinjiang ins Landesinnere. Die Eisenbahnlinie Lanzhou-�r�mqi wurde doppelgleisig ausgebaut, und der Eisenbahnabschnitt Korla-Kashi in S�dxinjiang, ein Schwerpunktprojekt, ist gerade im Bau. F�r die Eisenbahnlinie Wusu-Alatan in Nordxinjiang und die Westerweiterung der Eisenbahnlinie in S�dxinjiang sind bereits 2,4 Mrd. Yuan eingesetzt worden. Ende 1998 erreichte diese Eisenbahn bereits den Bahnhof Xiger. Die Gesamtl�nge der fertiggestellten Strecke war 826,9 km, 101 km mehr als geplant. Davon ist der Abschnitt Korla-Aksu am 1. Dezember 1998 f�r den Verkehr freigegeben worden. Im Jahr 1998 verzeichnete das Eisenbahnamt �r�mqi eine Frachtbef�rderungsmenge von 29,142 Mio. t, eine Zunahme um 3,9% gegen�ber dem Vorjahr.

Stra�en

Alle Bezirke, Gemeinden und Kreise sowie 99% der D�rfer Xinjiangs sind durch Stra�en verbunden. Das Stra�enverkehrsnetz mit �r�mqi als Zentrum besteht aus sieben Hauptlandstra�en als R�ckgrat und zahlreichen Nebenstra�en. Es verbindet Xinjiang mit den Provinzen Gansu, Qinghai und Tibet sowie Zentralasien sowie mit 62 Hauptstra�en Chinas. Ende 1998 betrug die Gesamtl�nge der befahrbaren Stra�en 32 701 km. 

Wasserwege

Saisonbedingter Schiffsverkehr ist auf den Fl�ssen Ili und Erqisi m�glich.

Luftfahrt

Xinjiang hat von allen Provinzen und autonomen Gebieten Chinas die meisten Flugh�fen und l�ngsten Fluglinien. Der Flughafen �r�mqi, einer der sechs gr��ten Flugh�fen Chinas, hat Verbindungen zu Westasien und Europa sowie direkte Fluglinien nach Lanzhou, Xi'an, Beijing und Shanghai, ferner innerhalb des Gebiets Fluglinien nach Hami, Korla, Kuche, Hotan, Kashi, Aksu, Yining, Kalamay, Fuyun und Altay. Zur Zeit wird der Flughafen �r�mqi ausgebaut. Im Jahr 1998 hatte die Xinjianger Fluggesellschaft 1,3406 Mio. Passagiere bef�rdert und 26862,4 t Fracht transportiert.

 

 
VI. Brennpunkte und Projekte zur Anziehung ausl�ndischen Kapitals
 

Landwirtschaft, Energie, Transport und Verkehr, Post- und Fermeldewesen, St�dtebau, Hygiene, Veredelungsindustrie, Tourismus, Au�enhandel, Bankwesen, Versicherung, Telekommunikation und Einzelhandel

 
VII. Vorzugspolitik zur Anziehung ausl�ndischen Kapitals
 

Provisorische Methoden des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang 

Artikel 1: Um ausl�ndische Investoren zu ermutigen, ins Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang zu investieren, und um die legitimen Rechte und Interessen ausl�ndischer Investoren zu sch�tzen, sind in �bereinstimmung mit dem "Gesetz der nationalen Gebietsautonomie der Volksrepublik China", den "Anleitungskatalogen �ber die Wirtschaftszweige f�r ausl�ndische Investoren" und den diesbez�glichen Gesetzen, Verordnungen sowie in Ber�cksichtigung der Gegebenheiten des Gebietes sind diese Methoden ausgearbeitet worden.

Artikel 2: Die nachstehend genannten Hinweise und Vorzugsbedingungen gelten f�r ausl�ndische Firmen, Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen und Privatpersonen, die in unserem Gebiet Kapital anlegen und entsprechend den chinesischen Gesetzen Unternehmen gr�nden und Projekte ausf�hren (Im folgenden allgemein "Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital" genannt).

Artikel 3: Ausl�ndische Investoren d�rfen gem�� dem Gesetz folgende Investitionsweisen w�hlen:

1. Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausl�ndischer Kapitalbeteiligung (Joint-Ventures), chinesisch-ausl�ndische Kooperationsunternehmen und Unternehmen mit ausschlie�lich ausl�ndischem Kapital gr�nden;

2. Durch Aktienbeteiligung, Holding, Ankauf, vertragliche �bertragung oder Leasing staatliche, kollektive, private Gesch�fte sowie Unternehmen mit anderen Eigentumsformen betreiben;

3. Veredelungsunternehmen einrichten;

4. BOT (Bau-Operation-Transfer)-Finanzierungsprojekte ausf�hren;

5. Andere Investitionsweisen im Rahmen der chinesischen Gesetze, gesetzlichen Verordnungen, Bestimmungen und politischen Ma�nahmen w�hlen.

Artikel 4: Schwerpunktm��ige Industriezweige f�r ausl�ndische Investitionen

1. Umfassende Erschlie�ung der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Viehzucht sowie die Veredelung deren Produkte;

2. Schl�sselindustrie wie Wasserwirtschaft, Energie und Verkehr sowie Bau insfrastruktureller Einrichtungen;

3. Leicht- und Textilindustrie: Feinverarbeitung von Leder, Kunstfasern, F�rben von Textilien und Papierherstellung;

4. Chemieindustrie: Petrochemie, Chemie f�r landwirtschatliche Zwecke und Feinchemie;

5. Sch�rfung und Gewinnung von Metallen und Nichtmetallen;

6. Baustoffindustrie: Neue Baumaterialien und energiesparende Baustoffe;

7. Neue Industrien: Neue Stoffe, Biotechnik, energiesparende Technologien, Technologien f�r die Regenerierung von Ressourcen sowie deren umfassende Nutzung, Technologien und Projekte zum Umweltschutz;

Artikel 5: Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital genie�en folgende Vorzugsbehandlungen in bezug auf Steuererhebungen:

1. Produktive Unternehmen mit Auslandskapital und einer Betriebsdauer von �ber zehn Jahren werden vom 3%igen �rtlichen Zuschlag auf die K�rperschaftssteuer, der f�r Unternehmen mit Auslandskapital und ausl�ndische Unternehmen �blich ist, befreit.

2. Der Steuersatz der K�rperschaftssteuer f�r produktive Unternehmen mit Auslandskapital, die nach Genehmigung des Staatsrats in Xinjiang gegr�ndet worden sind, betr�gt 15%. Die mit Genemigung der Volksregierung des autonomen Gebiets gegr�ndeten produktiven Unternehmen mit Auslandkapital sollen nach einem im Gesetz festgesetzten Steuersatz ihre K�rperschaftssteuer zahlen, wobei der �ber 15% hinausgehende Anteil von den Finanzabteilungen sp�ter r�ckverg�tet werden wird. Unternehmen mit Auslandskapital und einer Betriebsdauer von 10 Jahren werden im ersten und dem zweiten Gewinnjahr von der K�rperschaftssteuer befreit und zwischen dem 3. und dem 5. Gewinnjahr eine 50%ige Steuererm��igung erhalten. F�r die mit Genehmigung der Volksregierung des autonomen Gebiets gegr�ndeten Unternehmen mit Auslandskapital wird der �ber 10% hinausgehende Anteil von den lokalen Finanzabteilungen entsprechend den zust�ndigen Bestimmungen r�ckverg�tet.

3. Der Steuersatz der K�rperschaftssteuer f�r produktive Unternehmen mit Auslandskapital in �r�mqi, Yining, Tacheng und Bole, den durch den Staatsrat genehmigten ge�ffneten St�dten, betr�gt 24%. F�r die in Schwerpunktbereichen t�tigen Unternehmen mit Auslandskapital in anderen Bezirken wird die K�rperschaftssteuer nach einem gesetzlich festgesetzten Steuersatz erhoben, wobei der �ber 24% hinausgehende Anteil von den lokalen Finanzbeh�rden wieder r�ckverg�tet wird. Unternehmen mit einer Betriebsdauer von �ber 10 Jahren werden im ersten und zweiten Gewinnjahr von der K�rperschaftssteuer befreit und erhalten zwischen dem 3. und dem 5. Gewinnjahr eine 50%ige Steuererm��igung.

4. F�r die Energie (ausgeschlossen Erd�l- und Erdgasgewinnung)- und Transport (ausgeschlossen Passagierbef�rderung)-Unternehmen mit Auslandskapital in �r�mqi, Yining, Tacheng und Bole, den vom Staatsrat genehmigten ge�ffneten St�dten, wird nach Genehmigung des Staatlichen Hauptsteueramts die K�rperschaftssteuer nach einem mindestens 15%igen Steuersatz erhoben, wobei der �ber 15% hinausgehende Anteil von den lokalen Beh�rden r�ckverg�tet wird. In diesen Bereichen t�tige Unternehmen mit einer Betriebsdauer von �ber 10 Jahren werden im ersten bzw. zweiten Gewinnjahr von der K�rperschaftssteuer befreit und erhalten zwischen dem 3. und dem 5. Gewinnjahr eine 50%ige Steuererm��igung. Vom 6. bis zum 10. Gewinnjahr wird ihre K�rperschaftssteuer von den lokalen Finanzbeh�rden entsprechend den g�ltigen Bestimmungen berechnet und dann zu 50% wieder r�ckverg�tet.

5. Ausl�ndischen Investoren der Unternehmen mit Auslandskapital, die ihre durch Errichtung von Unternehmen in Xinjiang erzielten Gewinne wieder in diese Unternehmen investieren, ihr registriertes Kapital vergr��ern oder innerhalb von Xinjiang andere Unternehmen errichten, deren Betriebsdauer nicht weniger als f�nf Jahre betr�gt, k�nnen nach Genehmigung ihres Antrags durch die Steuerbeh�rden 40% der von ihnen bereits bezahlten Steuern auf die reinvestierte Summe zur�ckbekommen; die �brigen 60% werden von den lokalen Finanzbeh�rden zuerst einbehalten und sp�ter r�ckverg�tet. Falls die Investoren ihre reinvestierten Gelder vor Ablauf von f�nf Jahren zur�ckziehen, m�ssen sie den zur�ckerstatteten Steuerbetrag jedoch wieder zur�ckzahlen. Ausl�ndische Investoren, die direkt in den Umbau bzw. Neubau von Exportunternehmen oder in High-Tech-Unternehmen reinvestieren, k�nnen alle bezahlten K�rperschaftssteuern auf die reinvestierte Summe zur�ckbekommen. Falls diese Unternehmen innerhalb von drei Jahren nach der Inbetriebnahme das Niveau eines Exportunternehmens nicht erreichen bzw. nicht als ein High-Tech-Unternehmen anerkannt werden, sollen sie 60% des zur�ckerstatteten Steuerbetrags wieder zur�ckzahlen.

6. Unternehmen mit Auslandskapital werden f�r f�nf Jahre nach deren Inbetriebnahme von der Gebrauchssteuer f�r Fahrzeuge und der st�dtischen Immobiliensteuer befreit.

7. Unternehmen mit Auslandskapital, die Brachland zum Zweck der landwirtschaftlichen Produktion kultivieren, werden f�r f�nf Jahre von der Landwirtschaftssteuer befreit.

Artikel 6: Unternehmen mit Auslandskapital genie�en bei der Bodennutzung folgende Vorzugsbehandlungen:

1. Ausl�ndischen Unternehmen, die sich mit der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Viehzucht befassen oder in den Bau infrastruktureller Einrichtungen wie Wasserwirtschaft, Energie und Verkehr investieren wollen, wird nach Genehmigung der Kreis- bzw. der Stadtregierung Grund und Boden zur Verf�gung gestellt. Unternehmen f�r Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Viehzucht werden f�r f�nf Jahre von den Bodennutzungsgeb�hren befreit, w�hrend die f�r Wasserbau, Energie und Verkehr f�r zehn Jahre davon befreit werden. Unternehmen, die W�stengebiet, �dland oder kahle Berge nutzen werden, sofern die genutzten Bodenfl�chen nicht f�r die Stadtplanung vorgesehen sind, werden von den Kompensationsgeb�hren sowie von den Bodennutzungsgeb�hren f�r 20 Jahre befreit.

2. Wenn Unternehmen mit Auslandskapital auf Ver�u�erungsweise das Recht auf Bodennutzung erworben haben, darf die Nutzungsfrist f�r kommerzielle Zwecke nicht l�nger als 40 Jahre, die f�r industrielle Zwecke nicht l�nger als 50 Jahre und die f�r Wohnungsbau nicht l�nger als 70 Jahre dauern.

3. Unternehmen mit Auslandskapital in den als schwerpunktm��ig bezeichneten Industriezweigen werden innerhalb von sechs Jahren, unmittelbar nachdem sie auf Ver�u�erungsweise das Bodennutzungsrecht erworben haben, von den Bodennutzungsgeb�hren befreit.

4. Unternehmen mit Auslandskapital in den nicht-schwerpunktm��igen Industrien werden innerhalb von vier Jahren, unmittelbar nachdem sie auf Ver�u�erungsweise das Bodennutzungsrecht erworben haben, von den Ver�u�erungsgeb�hren des Bodennutzungsrechts befreit.

5. Unternehmen mit Auslandskapital, die auf Ver�u�erungsweise das Bodennutzungsrecht erworben und Schwierigkeiten haben, die Bodennutzungsgeb�hren auf einmal zu bezahlen, k�nnen sie in den ersten drei Jahren der Ver�u�erungsperiode in Raten abzahlen.

6. Die chinesischen Seiten von Joint-Ventures und von chinesisch-ausl�ndischen Kooperationsunternehmen k�nnen Boden in Geld umrechnen und als Aktien in die Unternehmen einbringen.

7. Wenn Unternehmen mit Auslandskapital, die auf Ver�u�erungsweise das Bodennutzungsrecht erworben haben, die Bodennutzungsgeb�hren in voller Summe bezahlt haben, d�rfen sie im Rahmen des Gesetzes die B�den �berlassen, verpachten und zum Pfand geben; Unternehmen, die zugewiesene Bodennutzungsrechte erworben haben, k�nnen nach der Nachzahlung der Bodennutzungsgeb�hren die B�den ebenfalls gem�� dem Gesetz �berlassen, verpachten und verpf�nden.

Artikel 7: Weitere Vorzugsbehandlungen f�r Unternehmen mit Auslandskapital

1. Unternehmen mit Auslandskapital werden die Zusatzgeb�hren f�r infrastrukturelle Einrichtungen in den St�dten um die H�lfte erm��igt.

2. F�r Ausl�nder in den Unternehmen mit Auslandskapital, die im autonomen Gebiet wohnen und innerhalb des Gebiets verreisen, gilt ein einheitlicher Kostenstandard wie f�r die Einheimischen.

3. Unternehmen mit Auslandskapital, die zum Eigenbedarf im In- und Ausland B�ro- und Gebrauchsartikel (inklusive Personenwagen und Motorr�der) ankaufen, werden vom Kostenzuschlag befreit.

4. Die Geb�hren f�r die von Unternehmen mit Auslandskapital zum Eigenbedarf benutzten Fahrzeuge werden nach einem einheitlichen Standard wie bei einheimischen Staatsbetrieben erhoben.

5. Die zu zahlenden Geb�hren der Unternehmen mit Auslandskapital bez�glich Produktion und Gesch�ftsf�hrung gleichen denen der einheimischen Staatsbetriebe.

6. Unternehmen mit Auslandskapital auf dem Festland, die im autonomen Gebiet Xinjiang weitere Betriebe gr�nden und in denen das ausl�ndische Kapital �ber 25% des eingetragenen Kapitals ausmacht, genie�en nach Genehmigung die Vorzugsbehandlungen f�r Unternehmen mit Auslandskapital.

7. Unternehmen, die in China lebende Verwandte ausl�ndischer Investoren in Xinjiang gr�nden und deren ausl�ndisches Kapital �ber 25% des eingetragenen Kapitals der Unternehmen ausmacht, k�nnen nach Genehmigung die Vorzugsbehandlungen f�r Unternehmen mit Auslandskapital genie�en.

8. Jenen Vermittlungsorganisationen und -personen, mit deren Hilfe ausl�ndische Investitionen eingef�hrt worden sind, wird nach der tats�chlich eingesetzten Kapitalsumme von den nutznie�enden chinesischen Seiten eine angemessene Belohnung gew�hrt.

9. Die Versorgung der Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital mit Wasser, Strom, Heizung und Gas, die deren Produktion und Gesch�ftsf�hrung erfordern, wird vorrangig garantiert, ebenso werden die Bodennutzung, Transporte und Importkontingente sowie die Exportzuteilung vorrangig arrangiert.

10. Unternehmen f�r Stra�enbau d�rfen nach Genehmigung in einem bestimmten Umfang entlang den Stra�en diesbez�gliche Bodenerschlie�ungs- und Dienstleistungsprojekte ausf�hren.

11. Unternehmen mit Auslandskapital k�nnen im Rahmen der Gesetze, gesetzlichen Verordnungen und Bestimmungen des Staates und des Gebietes folgende Selbstbestimmungsrechte genie�en: Selbst�ndig die Betriebsf�hrungs- und Managementsweisen ihrer Unternehmen entscheiden; selbst�ndig die Verteilungsformen und das Lohnniveau ihrer Unternehmen bestimmen; selbst�ndig Arbeiter und Angestellten einstellen bzw. entlassen; selbst�ndig betriebsinterne Organe einrichten, Verantwortliche auf allen Ebenen der Unternehmen einstellen bzw. entlassen und nicht zuletzt selbst�ndig die Preise ihrer Produkte bestimmen.

Artikel 8: Die zust�ndigen �berpr�fungs- und Genehmigungsabteilungen sollen innerhalb von f�nf Werktagen in bezug auf die Projektausf�hrung der Unternehmen mit Auslandskapital, deren erforderliche Unterlagen vorhanden sind, eine klare Antwort geben und innerhalb von zehn Werktagen alle Formalit�ren erledigen. Was die quoten�berschreitenden Projekte und Projekte der Kategorie B betrifft, die laut den "Anleitungskatalogen �ber die Wirtschaftszweige f�r ausl�ndische Investoren" beschr�nkt werden sollten, sollen die zust�ndigen Abteilungen innerhalb von 15 Werktagen einen Antrag ihren �bergeordneten Organen einreichen und zugleich die Qualifikationsbewertung verst�rken.

Artikel 9: Bei der Ausf�llung der Ein- und Ausreiseformalit�ten sollen Besch�ftigte der Unternehmen mit Auslandskapital Vorrecht haben.

Artikel 10: Es ist verboten, Unternehmen mit Auslandskapital willk�rlich Aufgaben zuzuteilen, von ihnen willk�rlich Geb�hren zu erheben und sie willk�rlich mit Geldstrafen zu belegen. Die administrativen und institutionalen Geb�hrenerhebungen, die Unternehmen mit Auslandskapital betreffen, sollen streng nach den "Verwaltungsbestimmungen bez�glich der administrativen und institutionalen Geb�hrenerhebungen des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang" und den einschl�gigen Bestimmungen und Verordnungen durchgef�hrt werden. Die Geb�hrenposten sollen bekanntgegeben und von den Finanz- und Preisabteilungen des Gebiets zu einer einheitlichen Geb�hrenerhebungsbrosch�re zusammengestellt werden. Alle Geb�hrenerhebungen sollen entsprechend dieser Brosch�re erfolgen. Die geb�hrenerhebenden Einheiten m�ssen die einheitliche "Erhebungslizenz f�r die administrativen und institutionalen Geb�hren des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang" haben und nach der Geb�hrenerhebung die "Spezialquittungen f�r die administrative und institutionale Geb�hrenerhebung des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang", die einheitlich vom Finanzamt des Gebiets gestempelt werden, ausstellen. Andere Quittungen sind nicht g�ltig. Unternehmen mit Auslandskapital haben das Recht, bestimmungswidrige Geb�hrenerhebungen zu verweigern.

Artikel 11: Die legitimen Rechte und Interessen der Unternehmen mit Auslandskapital werden vom Gestz gesch�tzt. Weder Beh�rde noch Einzelperson darf deren legitime Gesch�ftsf�hrung interferieren. Falls ihre legitimen Reche und Interessen verletzt werden, k�nnen sie sich an die Volksregierungen aller Ebenen und an die zust�ndigen Beh�rden wenden, sie k�nnen auch beim Volksgericht Anklage erheben.

Artikel 12: F�r Unternehmen mit Investitionsbeteiligung aus Taiwan, Hong Kong und Macao sowie aus �berseechinesen gelten, falls es keine anderen Bestimmungen gibt, ebenfalls diese Bestimmungen.

Artikel 13: Das B�ro f�r die Einf�hrung ausl�ndischen Kapitals bei der Volksregierung des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang ist daf�r zust�ndig, diese Bestimmungen auszulegen und zust�ndige Abteilungen zu organisieren, um weitere detaillierte Ausf�hrungsregeln und -vorschriften auszuarbeiten.

Artikel 14: Diese Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verk�ndung in Kraft. Alle politischen Ma�nahmen, die fr�her ver�ffentlicht wurden und diesen Bestimmungen zuwiderlaufen, sollen sich danach orientieren.