Guizhou
 
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Gouverneur: Qian Yunlu
Hauptstadt:
Guiyang
Adresse der Provinzregierung:
Zhonghuabeilu, Guiyang
Tel:
0851-6825445; 0851-6892455
Webadresse:
http:www.gzgov.gov.cn

Geographische Lage

     Guizhou befindet sich im Südwesten Chinas und östlich des Yunnan-Guizhou-Plateaus. Es liegt bei 103°37´-109°32´ Östlicher Länge und 24°37´-29°1´ Nördlicher Breite, hat eine Fläche von 170 000 qkm und viele hohe Berge und tiefe Täler. Es gibt über 300 Becken mit jeweils einer Fläche von über 70 Hektar. Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt bei 14 -16° C.

I. Geographie und Natur
 

Höhe 

Der Osten Guizhous liegt höher als der Westen. Die durchschnittliche Höhe ü. d. M. beträgt ca. 1000 m. 

Naturressourcen

Bodenressourcen: Die Provinz hat eine Fläche von 170 000 qkm.

Energieressourcen: Guizhou ist eine niederschlagsreiche Provinz. Da die Flüsse ein großes natürliches Gefälle haben, gibt es viel nutzbare Wasserkraft Mit 18,74 Mio. kW nehmen die Wasserenergieressourcen den 6. Platz in China ein. Auf jeden Quadratkilometer kommen 106 000 kW Wasserenergie, womit Guizhou hier den 3. Platz in China belegt. 16,84 Mio. kW können erschlossen werden. Die Kohlenschichten Guizhous bergen erschließbares Kohlengas in großer Menge. So ist Guizhou mit seinen reichen Wasserenergie- und Kohlenressourcen eine wichtige Energiebasis in Südchina.

Bodenschätze: Guizhou ist eine Provinz mit reichen Bodenschätzen. 110 Arten von Bodenschätzen wurden entdeckt, die Vorkommen von 76 sind in unterschiedlichem Grad bekannt, wobei die Vorkommen von 42 Bodenschätzen zu den jeweils zehn größten Chinas gehören. Erste bis dritte Plätze bezüglich der ermittelten Menge belegen Kohle, Phosphor, Quecksilber, Bauxit, Mangan, Antimon, Gold, Schwerspat, Schwefelkies und verschiedene Sandsteine sowie Dolomitsteine und Kalksteine, die für die Herstellung von Ziegelsteinen benutzt werden. Der latente wirtschaftliche Wert der Bodenschätze in Guizhou wurde mit 3,05 Billionen Yuan errechnet (Platz 9 im Land), das sind 87 000 Yuan pro Kopf der Bevölkerung, mehr als im Landesdurchschnitt und wesentlich mehr als in den Nachbarprovinzen (Platz 7 im Land).

Guizhou ist als "Kohlenland Südchinas" bekannt. Das Kohlenvorkommen beträgt 241,9 Mrd. t, was der Gesamtmenge in den übringen neun südchinesischen Provinzen und autonomen Gebieten entspricht (Platz 5 in China). Guizhou ist außerdem eine der Provinzen des Landes mit reichen Lagerstätten an Phosphor. Die ermittelten Vorräte an Phosphor machen 44% aller Vorräte in China aus. Die größten Phosphorbergwerke sind in Daiyang und Wengfu. Guizhou ist auch reich an Quecksilber. Die Quecksilbervorräte machen 38% aller Vorräte Chinas aus. Schließlich wurde in Guizhou eine Goldmine mit ca. 150 t Gold entdeckt, die nun bald ausgebeutet wird.

Fauna und Flora: Es gibt in Guizhou ca. 3800 Arten wildwachsender Pflanzen, darunter sehr viele Heilpflanzen, die 80% aller Arten chinesischer Heilpflanzen ausmachen. Damit ist Guizhou eine der vier größten Heilkräuter-Produktionszonen in China. Die hier gezüchteten Heilkräuter wie Eucommia, Radix Gastrodiae, Dendrobium nobile und Coptis sind besonders bekannt. Es gibt 70 seltene Pflanzenarten, darunter die Cathaya argyrophylla, der Taubenbaum und die Cyathea spinulosa, die unter staatlichem Schutz stehen. Von den rund 1000 Wildtierarten sind 83 ebenfalls streng geschützt, darunter der Stumpfnasenaffe, der Schwarzkopfaffe, der Südchinesische Tiger und der Schwarzhalskranich.

Tourismus: Guizhou ist ein neu emporstrebendes Touristenziel in China. Die einzigartige Landschaft und die bunte Folklore der hier lebenden nationalen Minderheiten sind gute Voraussetzungen für die Entwicklung des Tourismus. Es gibt in der Provinz über 120 touristische Ziele. Dazu gehören die Huangguoshu-Wasserfälle, die Tropfsteinhöhle "Drachenpalast", die Zhijin-Höhle, der Hongfeng-See, der Fluß Zhang in Libo, das Flußtal Maling und die Shizhang-Höhle in Chishui. Viel besucht werden auch der botanische Garten Fanjingshan, der Karst-Urwald in Maolan, der Urwald in Chishui und die "Vogelwelt" in Caohai. Dies sind vier Naturschutzgebiete auf Staatsebene. Ferner gibt es acht Schwerpunktobjekte des staatlichen Kulturdenkmalschutzes und viele weitere Sehenswürdigkeiten und für Touristen zugängliche Dörfer nationaler Minderheiten. Der Sitz der Zunyi-Konferenz, das Grabmal von Yan Can in Zunyi, die Fundstätte von Relikten von Urmenschen in Puding, die Qinglong-Höhle in Zhenyuan, der Zengchong-Trommelturm in Congjiang, das Landgut eines Stammeshäuptlings der Yi-Nationalität in Bijie und das Grab von Shexiang in Dafang ziehen Touristen aus nah und fern an.

Umwelt und Probleme

1998 wurde in Guizhou durch Umweltschäden ein direkter wirtschaftlicher Verlust von 754 000 Yuan verursacht. 311,13 Mio. t Industrieabwässer wurden abgeleitet, 373 Mio. t wurden gereinigt, doch nur 41,49 Mio. t der gereinigten Abwässer erreichten die vorgeschriebene Norm. Die Industrie emittierte 33,47 Mio. t an Abgasen, von denen nur 23,3 Mio. t gereinigt wurden. In 89 Unternehmen wurde Geld für die Beseitigung der industriellen Verschmutzung investiert. 151 Projekte wurden realisiert, darunter 62 für die Abwasserreinigung und 29 für Naturschutzgebiete. Die geschützte Fläche betrug 287 139 ha.

 
II. Bevölkerung
 


Bevölkerungszahl: Ende 1998 gab es in Guizhou 36,58 Mio. Einwohner. 

Wachstumsrate der Bevölkerung:
14,26‰.

Nationalitäten

Guizhous Bevölkerung setzt sich aus Angehörigen von 49 Nationalitäten zusammen. Die zahlenmäßig größten sind die Han, Miao, Buyi, Dung, Tujia, Yi, Gelao, Shui, Hui, Bai, Yao, Zhuang, Maonan, Mongolen, Mulao, Qiang und Mandschuren. Die Bevölkerung der nationalen Minderheiten macht 36,77% der gesamten Bevölkerung der Provinz aus.

Bildungsniveau der Beschäftigten

Analphabetentum: 28,1%, Grundschulbildung: 38,2%, Mittelschule der Unterstufe: 25%, Mittelschule der Oberstufe: 6,6%, Hochschulbildung: 2,2%. 

 
III. Wirtschaft
 


Bruttoinlandsprodukt (BIP):
84,3 Mrd. Yuan (1998)

BIP-Wachstumsrate: 8,6% (gegenüber 1997)

Pro-Kopf-BIP: 2323 Yuan (1998)

Anteil am BIP: Primärsektor 31,1%, Sekundärsektor 39,5% und Tertiärsektor 29,4%

Arme Bevölkerung und Unterstützungsplan

Ende 1997 gab es in Guizhou 4,55 Mio. Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze lebten. Projekte für die Unterstützung der armen Kreise auszuarbeiten ist eine komplizierte und umfassende Arbeit und erfordert eine enge Zusammenarbeit der Abteilungen aller Ebenen. Nach eingehenden Untersuchungen vor Ort muß die Art des Projekts bestimmt, sein Umfang festgelegt und eine Durchführbarkeitsanalyse erstellt werden.

Festlegung der Ziele

(1) Einkommen: Bis Ende 2000 soll das Pro-Kopf-Einkommen der ärmsten Haushalte 400 Yuan und das der armen Haushalte 500 Yuan (Preis 1990 als Standard) erreichen.

(2) Landwirtschaftliche Produktionsbedingungen: Pro Kopf soll im Durchschnitt ein Feld von einem Mu (1/15 Hektar) mit stabil hohen Erträgen bebaut werden. Auf jeden Haushalt soll statistisch gesehen ein Mu Wirtschaftswald entfallen. Jeder Haushalt soll im Durchschnitt das einer Rind-Einheit entsprechende Marktvieh halten, eine Arbeitskraft pro Haushalt soll in einem nichtlandwirtschaftlichen Sektor tätig sein und jeder Haushalt soll ein häusliches Nebengewerbe betreiben. Das Trinkwasserproblem für Menschen und Zuchttiere soll im wesentlichen gelöst werden.

(3) Infrastruktur: Die meisten armen Gemeinden und Dörfer, in denen sich Handelsmärkte und Basen für die Warenproduktion befinden, sollen durch Landstraßen erreicht werden können. Möglichst über 90% der armen Gemeinden und Dörfer sollen an die Stromversorgung angeschlossen werden. Die Installation programmgesteuerter Telefone in den armen Gemeinden und Dörfern wird angestrebt. Die meisten Gemeinden und Dörfer sollen Telfonvermittlungsstationen bekommen.

(4) Kultur, Bildung und Gesundheit: Die Grundschulbildung wird zur Regel gemacht, das Analphabetentum unter den Jugendlichen soll gründlich beseitigt werden. Die überwiegende Mehrheit der Gemeinden soll Krankenhäuser und die Dörfer sollen Krankenstationen bekommen. Die endemischen Krankheiten in dem vom Staat festgelegten Rahmen unter Kontrolle zu bringen ist ein wichtiges Ziel. Alle Gemeinden sollen Kulturhäuser bekommen.

(5) Familienplanung: Man muß die Armutsbeseitigung mit der Familienplanung verbinden und die natürliche Wachstumsrate der Bevölkerung in dem vom Staat festgelegten Rahmen unter Kontrolle bringen.

Bestimmung eines armen Haushalts

Gemäß den Untersuchungen des Armutszustandes im Jahr 1996 wurde festgelegt, daß ein Bauernhaushalt mit einer Pro-Kopf-Einnahme von 600 Yuan und einem Pro-Kop-Getreideertrag von unter 300 kg als arme Familie gilt, die unterstützt wird.

Inflationsrate:

Arbeitslosenziffer:

Finanzeinnahmen: 1998 betrugen die Finanzeinnahmen der Provinz 6,534 Mrd. Yuan.

Produktionswert der Industrie und Wachstumsrate:

1998 betrug der Produktionswert der Industrie (einschließlich der ländlichen Industriebetriebe) 79,55 Mrd. Yuan, eine Wachstumsrate von 13,2% gegenüber 1997.

Produktionswert der Landwirtschaft und Wachstumsrate:

1998 betrug der Produktionswert der Landwirtschaft 27,45 Mrd. Yuan, 2,7% weniger als 1997.

Außenhandel:

1998 erreichte das Außenhandelsvolumen 627,61 Mio. US$. Davon entfielen auf den Export 387,87 Mio. US$ und auf den Import 239,74 Mio. US$. Der gesamte Wert der Import- und Exportwaren betrug 663,81 Mio. US$. Die Deviseneinnahmen aus dem Tourismus betrugen 48,31 Mio. US$.

Nutzung ausländischen Kapitals:

1998 betrug das Import- und Exportvolumen der Unternehmen mit Auslandskapital 61,39 Mio. US$. Davon entfielen 44,68 Mio. US$ auf den Import und 16,71 Mio. US$ auf den Export. Auslandskapital in Höhe von 181 Mio. US$ wurde tatsächlich genutzt, eine Zunahme von 30,8% gegenüber 1997.

Wichtige Industriebereiche:

1) Rohstoffindustrie: Guizhou ist reich an Rohstoffen, und die Rohstoffindustrie entwickelt sich Schritt für Schritt. 1998 verfügte die Rohstoffindustrie über ein Anlagevermögen in Höhe von 36 Mrd. Yuan. Davon entfielen auf die Hüttenindustrie 8,2 Mrd. Yuan, auf die Buntmetallindustrie 7 Mrd. Yuan, auf die Goldindustrie 6 Mrd. Yuan und auf die Chemieindustrie 16 Mrd. Yuan.

2) Maschinenbau- und Elektroindustrie: Die Elektroindustrie verfügt über drei große Basen der Rüstungsindustrie (Raumfahrt-, Luftfahrt- und Elektrobasis) und eine Reihe von Unternehmensgruppen und Stützunternehmen in den Bereichen Autoherstellung, Autoeinzelteile, Schleifmittel, Baumaschinen, Verbrennungsmotoren, Industrielager, elektrische Niederspannungsgeräte, optische Präzisionsgeräte, Industriemeßgeräte und Präzisionswerkzeugmaschinen. Das technische Niveau , die Qualität und die Quantität vieler Produkte sind landesweit an der Spitze. Als eine der größten Aluminium-Industriebasen des Landes, eine der fünf größten Basen für die Produktion von Meßinstrumenten, die Schwerpunktproduktionsbasis für Bohrstahl, Schleifmittel und Zigaretten und eine der zehn Elektroindustriestädte im Südwesten Chinas ist die Provinzhauptstadt Guiyang heute ein wichtiger Industriestandort.

3) Die Leichtindustrie umfaßt die Nahrungsmittelindustrie mit berühmten Schnäpsen, Markenzigaretten und Mineralwasser als Schwerpunkt, die Textilindustrie mit der Herstellung von Baumwoll-, Hanf- und Wollstoffen sowie Seide und Kunstfasergeweben, ferner die Lederherstellung und die Papierindustrie. Die Herstellung von Zigaretten und Schnäpsen nimmt landesweit eine wichtige Position ein. Dank der guten Qualität und großen Reserven ist auch der Vertrieb von Mineralwasser ein wichtiger Wirtschaftszweig. Die Batik-Erzeugnisse aus Guizhou sind bei in- und ausländischen Kunden sehr beliebt und finden in Japan sowie in afrikanischen, europäischen und amerikanischen Ländern einen guten Absatz.


 
IV. Telekommunikation

 

 


Zahl der Telefonbenutzer

Ende 1997 belief sich die Gesamtkapazität der Telefonvermittlungsanlagen der Provinz auf 885 000 Anschlüsse. Es gab in den Städten und auf dem Lande 633 000 Telefonbenutzer und 318 000 Pager-Benutzer. In der Provinz entfielen auf je 100 Bewohner 2,21 Telefone.

Telekommunikations- und Telefonsysteme

Rundfunk und Fernsehen

 

 
V. Verkehr
 

 

Eisenbahn

Mit der Hauptstadt Guiyang als Knotenpunkt durchqueren die vier Haupteisenbahnlinien -- Guiyang-Liuzhou, Chongqing-Guiyang, Guiyang-Kunming und Zhuzhou-Guiyang -- die ganze Provinz. Die gesamte Streckenlänge beträgt 1468 km. Die Bahnlinien Chongqing-Guiyang, Guiyang-Kunming und Zhuzhou-Guiyang sind bereits elektrifiziert. Die elektrifizierte Strecke erreicht 1138 km. Dadurch ist die Transportkapazität um 100% gestiegen. Guizhou ist während der Periode des 9. Fünfjahrplanes (1996-2000) hinsichtlich des Eisenbahnbaus eine Schwerpunkt-Provinz. Die die Provinz durchquerende neue Eisenbahnlinie Nanning-Kunming (227 km innerhalb der Provinz) ist bereits dem Verkehr übergeben. Eine doppelgleisige elektrifizierte Bahnlinie zwischen Shuicheng und Zhuzhou, eine große Gütertransportstrecke zwischen dem Osten und Westen des Landes, eine Eisenbahnstrecke zwischen Shuicheng und Baiguo sowie eine Strecke zwischen Huangtong und Zhijin, die von den lokalen und zentralen Behörden gemeinsam finanziert werden, stehen kurz vor Baubeginn. Mit dem Bau dieser Eisenbahnstrecken wird die Position der Provinz als ein wichtiger Durchgang zum Meer im Südwesten und Verkehrsknotenpunkt weiter angehoben . Dies wird zur wirtschaftlichen Entwicklung nicht nur in Guizhou, sondern auch in Sichuan und Yunnan beitragen.

Landstraßen

In Guizhou gibt es 5 nationale und 30 Provinz-Landstraßen mit über 30 000 Kilometern. Die erste Autobahn im Südwesten führt von Guiyang nach Huangguoshu. Eine weitere Autobahn von Guiyang nach Zunyi ist ebenfalls dem Verkehr übergeben. Mit dem Bau einer Autobahnstrecke von Guiyang nach Xinzhai (Provinz Guangxi) wird in Kürze begonnen.

Schiffsverkehr

1998 betrug das Schiffstransportvolumen auf den 33 604 km Flußwasserstraßen der Provinz 3,15 Mio. t, und dies war 42,5% mehr als im Vorjahr.

Luftverkehr

Es gibt zivile Luftfahrtlinien von Guiyang nach Hong Kong, Beijing, Guangzhou, Shenzhen, Shanghai, Chengdu, Chongqing, Kunming, Guilin, Xiamen, Xi'an, Haikou, Changsha, Wuhan und 13 anderen Städten. Der neue große Longdongbao-Flughafen in Guiyang wurde im Mai 1997 fertiggestellt.

 

 
VI. Die wichtigsten Bereiche und Projekte für ausländische Investitionen
 


  1.
Aufbewahrung, Frischhaltung und Verarbeitung von Getreide, Gemüse, Obst, Geflügel, Viehprodukten und Wasserprodukten

  2. Bäumepflanzen und Einfuhr von guten Baumsamen

  3. Umfassende Nutzung von Bambusressourcen

  4. Rationelle Erschließung und Nutzung von Wasserressourcen und Schutzbauprojekte

  5. Bau und Wirtschaftsführung von Landstraßen, Brücken und Tunnel

  6. Entwicklung der Kohleverarbeitungstechnik und Produktion von Kohleprodukten

  7. Technische Umgestaltung der Titan-Schmelzhütten und -Verarbeitungsbetriebe

  8. Gewinnung von schwer aufzubereitenden Bodenschätzen

  9. Technische Umgestaltung der Unternehmen für die Produktion von Barium-Salz

10. Phosphorgewinnung und Produktion von hochkonzentrierten Phosphordüngern und Phosphor-Chemieprodukten

11. Erschließung und Herstellung von neuen elektronischen Elementen und Geräten

12. Verarbeitung von Heilkräutern zu halbfertigen und fertigen Arzneien

13. Erschließung, Aufbau und Wirtschaftsführung touristischer Gebiete und diesbezüglicher Einrichtungen

 

 
VII. Vorzugsmaßnahmen bezüglich ausländischer Investitionen
 


Um die Ausschreibungen für Antragsprojekte zu intensivieren, verkündete die Volksregierung der Provinz Guizhou am 24. Januar 1998 folgende Vorschriften der Provinz über die weitere Lockerung der politischen Maßnahmen zur Verbesserung des Investitionsumfeldes.

1. Produktive Unternehmen mit Auslandskapital (einschließlich Kapital aus der Sonderverwaltungszone Hong Kong sowie aus Taiwan und Macao, doch mit Ausnahme von Projekten für die Erschließung von Ressourcen wie Erdöl, Naturgas und seltene Metalle und produktive Unternehmen mit Investitionen aus anderen Provinzen, regierungsunmittelbaren Städten und autonomen Gebieten, die für eine Betriebdauer von mehr als 10 Jahren geplant sind, können im ersten und zweiten Kalenderjahr, in dem sie mit Gewinn arbeiten, von der Körperschaftssteuer befreit werden und im dritten bis fünften Jahr die gezahlte Körperschaftssteuer in voller Höhe zurückerhalten. Unternehmen mit Auslandskapital oder mit Investitionen aus anderen Provinzen, die für eine Betriebsdauer von mehr als 15 Jahren in den Bereichen Energie, Verkehr, Wasserbau, städtische öffentliche Einrichtungen, Umweltschutz-Industrie, Tourismus und in anderen Infrastrukturbereichen geplant sind, können im ersten und zweiten Kalenderjahr, in dem sie mit Gewinn arbeiten, von der Körperschaftssteuer befreit werden und im dritten bis zehnten Jahr die gezahlte Körperschaftssteuer in voller Höhe zurückerhalten. Unternehmen, deren Körperschaftssteuerermäßigungs- und -befreiungsfrist noch nicht abgelaufen ist, können nach den obigen Vorschriften behandelt werden.

2. Unternehmen mit Auslandskapital sowie Unternehmen mit Investitionen aus anderen Provinzen, die landwirtschaftliche Entwicklungsprojekte ohne die Nutzung von Ackerland betreiben, können im dritten bis fünften Jahr, in dem sie Einnahmen haben, von der Landwirtschaftssteuer befreit werden. Die Frist für diese Steuerbefreiung kann von der Finanzabteilung festgelegt werden. Ferner können solche Unternehmen von der Steuer für landwirtschaftliche Sonderprodukte, die nicht auf Ackerböden entwickelt werden, drei Jahre lang ab Gewinnerwirtschaftung befreit werden.

3. Chinesische Investoren, die mit eigenen Immobilien mit Investoren aus dem Ausland oder aus anderen Provinzen produktive Kooperations- und Gemeinschaftsprojekte betreiben, können von der Steuer für die Immobilienübertragung befreit werden.

4. Investoren aus anderen Provinzen, die der staatlichen Industriepolitik entsprechend Projekte zur Entwicklung von Stützindustrien der Provinz Guizhou und zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in Guizhou betreiben, können nach der Genehmigung durch das zuständige Steueramt bezüglich der Ausgleichssteuer für die Anlageinvestition eine besondere Begünstigung erhalten.

5. Unternehmen mit Auslandskapital oder mit Investitionen aus anderen Provinzen können bei der Nutzung von Boden je nach Branche, Bodennutzungszweck und -lage sowie nach Industriepolitik und dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage hinsichtlich der Bodennutzungsgebühren und Bodenverkaufskosten und der Nutzungsdauer eine besondere Begünstigung erhalten.

6. Investoren aus dem Ausland und aus anderen Provinzen werden ermutigt, an der Reorganisation, Umstrukturierung und Umgestaltung von Staatsunternehmen in Guizhou teilzunehmen. Unter der Bedingung des Festhaltens an der Anleitung der Regierung und der Freiwilligkeit der Unternehmen werden eine Reihe von Staatsunternehmen, einschließlich vielversprechender großer, mittlerer und kleiner Unternehmen mit hoher Wirtschaftseffizienz, ausgewählt, die durch Ausschreibungen Kapital für ihre Umgestaltung einführen können. Investoren aus dem Ausland und anderen Provinzen können freiwillig in der Form von Aktienbeteiligung, Holding. Vereinigung, Fusion, Kauf, Miete, Treuhand und vertragliche Übernahme daran teilnehmen. Für die Teilnahme von Unternehmen anderer Provinzen kann die Form der beauftragten Bewirtschaftung des Vermögens gewählt werden. Hinsichtlich des Aktienbesitzes gibt es, abgesehen von manchen vom Staat festgelegten Branchen, in denen die chinesische Seite über die Hälfte der Aktien besitzen muß, keine Beschränkungen für ausländische Investoren. Während der Periode der Umgestaltung kommen Investoren in den Genuß der Sondervergünstigungen des Staates und der Provinz Guizhou zur Unterstützung der Umgestaltung von Staatsunternehmen. Die Bewertung des Vermögens der Staatsunternehmen muß sowohl die betreffenden Prinzipien des Staates als auch unterschiedliche Umstände beachten und durch festgeschriebene Methoden durchgeführt werden.

7. Investoren aus dem Ausland und anderen Provinzen, die Unternehmen in Guizhou kaufen oder mit ihnen fusionieren, können neue Namen für die Unternehmen beantragen oder die Namen weiter benutzen.

8. Ausländische Geschäftsleute, die in China in mehr als drei Unternehmen in bestimmten Größenordnungen oder insgesamt über 30 Mio. US$ investiert haben, können in Guizhou beantragen, eine Investitionsgesellschaft zu gründen.

9. Investoren aus dem Ausland und aus anderen Provinzen, die in Guizhou Unternehmen betreiben und dafür Umlaufsmittel und Kredite für die technische Umgestaltung brauchen, sollen die Finanzinstitute gemäß der Kreditpolitik des Staates ebenso wie den Unternehmen der Provinz Kredite gewähren. Projekte für die kooperative Erschließung von Ressourcen, Kooperationsprojekte für die Bekämpfung der Armut und Schwerpunktprojekte für die technische Umgestaltung bestehender Unternehmen sollen vorrangig mit Krediten bedacht werden.

10. Der Anteil der in China und ins Ausland abzusetzenden Produkte der Unternehmen mit Auslandskapital wird, abgesehen von besonderen Festlegungen des Staates, nicht beschränkt und kann von den Unternehmen selbst bestimmt werden.

11. Hinsichtlich der Preise für die Wasser-, Strom- und Gasversorgung und für Kommunikationsdienstleistungen und anderer Gebühren werden Unternehmen mit Auslandskapital wie chinesische Unternehmen der Provinz behandelt. Ausländische Investoren, die ständig in Guizhou wohnen, sowie ihre Frauen und Kinder mit gültigen Ausweisen genießen innerhalb der Provinz bezüglich der ärztlichen Versorgung und des Schulbesuchs der Kinder sowie beim Kauf einer Wohnung und auf Reisen die gleiche Behandlung wie Einwohner von Guizhou. Die lokalen Volksregierungen können ausländischen Investoren, die für die wirtschaftliche Entwicklung Guizhous hervorragende Beiträge geleistet haben, den Titel "Ehrenbürger" verleihen. Auch Unternehmen mit Auslandskapital, die ein hohes Prestige genießen und eine große Steuersumme zahlen, können entsprechende Ehrentitel verliehen werden.

12. Die Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung für Investoren aus anderen Provinzen wird gelockert. Der Schulbesuch der Kinder von Investoren mit großen Investitionssummen wird berücksichtigt. Konkrete Durchführungsmaßnahmen können die lokalen Behörden entsprechend den Gegebenheiten ausarbeiten.

13. Verwaltungspersonen und Techniker, die in einem Unternehmen mit Auslandskapital, das in Guizhou über eine Mio. US$ investierte, mehr als zwei Jahre gearbeitet haben, können ein Dauervisum beantragen. Hat die Abteilung für Außenwirtschaft und -handel, die das Unternehmen genehmigte, die Dienstjahre der Personen überprüft, so erledigt die lokale Abteilung für Öffentliche Sicherheit die Formalitäten.

14. Das Recht auf geistiges Eigentum der Unternehmen mit Auslandskapital und der Unternehmen mit Investitionen aus anderen Provinzen (wie Urheberrecht, Patentrecht, Warenzeichenrecht, Zeichnungen, Entwürfe, technische Bedienungsanleitungen, technische Normung und Software) wird nach den internationalen Gepflogenheiten und Gesetzen geschützt. Behörden und Einzelpersonen, die dieses Recht verletzen, werden zur Rechenschaft gezogen.

15. Es wird eine Konzessionsordnung für die Verwaltungsgebühren praktiziert. Der willkürlichen Gebührenerhebung wird entschieden Einhalt geboten. Außer den in den Gesetzen und Vorschriften des Staatsrats, der Staatlichen Planungskommission, des Finanzministeriums und der Volksregierung der Provinz festgelegten Gebührenvorschriften dürfen von Unternehmen mit Auslandskapital und mit Investitionen aus anderen Provinzen keine anderen Verwaltungsgebühren erhoben werden. Die Behörden für die Gebührenerhebung müssen die vom Preisamt der Provinz gegebene Lizenz für Gebührenerhebung haben und die vom Finanzamt der Provinz ausgegebenen Quittungen ausstellen. Ohne Genehmigung des Finanzamtes und des Preisamtes der Provinz kann keine Behörde von den Unternehmen irgendwelche Gebühren erheben. Die zuständigen Abteilungen müssen den Unternehmen eine Bescheinigung aushändigen, auf der die Art der Gebühr und die genaue Summe vermerkt sind. Die Gebührenerheber müssen diese Bescheinigung unterzeichnen. Unternehmen haben das Recht, Zahlungen zu verweigern und sich bei den zuständigen Abteilungen zu beschweren, wenn sie Inkorrektheiten feststellen.

16. Eine offene Arbeitsweise wird praktiziert, um die Qualität der Dienstleistungen und die Arbeitseffizienz zu erhöhen. Die Abteilungen und Einheiten aller Ebenen, die für die Formalitäten der Unternehmen mit Auslandskapital und mit Investitionen aus anderen Provinzen zuständig sind, müssen die erforderlichen Dokumente anfordern und über den Verlauf, die Dauer und die Kosten des Genehmigungsprozesses bzw. anderer Entscheidungen informieren. Alles, was behandelt werden soll, muß so schnell wie möglich erledigt werden. Kann etwas nicht erledigt werden, muß dafür eine Erklärung gegeben werden. Eine konzertierte Arbeitsmethode wird praktiziert, um die Formalitäten zu vereinfachen und die Arbeitseffizienz zu erhöhen.

Die früher von der Volksregierung der Provinz und von anderen Arbeitsabteilungen ausgearbeiteten Bestimmungen, die zu o. g. Inhalten in Widerspruch stehen, müssen entsprechend diesen Vorschriften korrigiert werden.

Bestimmungen der Volksregierung der Provinz Guizhou über die Verbesserung der Bemühungen um die Einfuhr ausländischen Kapitals (verkündet am 8. Juni 2000)

Artikel 1 Diese Bestimmungen wurden zu dem Zweck formuliert, die Strategie der Öffnung durchzuführen, die Arbeit für die Einfuhr ausländischen Kapitals zu verbessern und ausländische Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen und Einzelpersonen sowie Überseechinesen und Landsleute aus Hong Kong, Macao und Taiwan (nachfolgend ausländische Geschäftsleute genannt) zu motivieren, in Provinz Guizhou zu investieren.

Artikel 2 Diese Bestimmungen gelten für alle Unternehmen, in die ausländische Geschäftsleute in Guizhou investierten (nachfolgend Unternehmen mit Auslandskapital genannt).

Artikel 3 Ausländische Geschäftsleute werden ermutigt, der Industriepolitik des Landes entsprechende Unternehmen mit Auslandskapital, Exportunternehmen, High-Tech-Unternehmen und Unternehmen, deren Produkte importierte Produkte ersetzen, in der Provinz Guizhou zu errichten. Ausländische Geschäftsleute werden ermutigt und angeleitet, in die Umgestaltung der alten Stadtbezirke, in den Bau von Wohnungen und in sonstige Immobilien zu investieren. Ausländische Geschäftsleute können in Risikoschürfungen von Bodenschätzen investieren und gemäß dem Gesetz bei der Erschließung Vorzugsbehandlungen genießen. Ausländische Geschäftsleute werden besonders motiviert, in Projekte der Landwirtschaft, Energie-, Verkehrs- und Rohstoffindustrie, in Grundeinrichtungen, in vorbildliche Projekte für den Schutz der Umwelt, in die technische Umgestaltung großer und mittlerer Staatsunternehmen sowie in noch schwache Bereiche des tertiären Sektors wie z. B. den Tourismus zu investieren. Ausländische Geschäftsleute, die sich in den von der Provinz geförderten Investitionsgebieten engagieren, können -- mit der Ausnahme der staatlichen Einschränkungen -- Unternehmen mit ausschließlich eigenem Kapital bzw. Holdingunternehmen gründen oder ihren Investitionsanteil erhöhen.

Artikel 4 Die Körperschaftssteuer wird von Unternehmen mit Auslandskapital nach folgenden Festlegungen erhoben
(1) Produktionsunternehmen mit Auslandskapital (ausgenommen Projekte für die Erschließung von Erdöl, Naturgas und seltenen und wertvollen Metallen), die für eine Betriebsdauer von mehr als 10 Jahren geplant sind, können im ersten bis dritten Kalenderjahr, in dem sie mit Gewinn arbeiten, von der Körperschaftssteuer befreit werden und im vierten bis fünften Jahr eine Ermäßigung von 50 Prozent erhalten.
(2) Unternehmen mit Auslandskapital, die sich in armen Gebieten oder in Gebieten der nationalen Minderheiten befinden oder in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehzucht und Umweltschutz für eine Betriebsdauer von mehr als 10 Jahren geplant sind, können nach Ablauf der in Abs. 1 festgelegten Fristen für die Ermäßigung bzw. Befreiung von der Körperschaftssteuer mit der Billigung des Steueramtes in weiteren 10 Jahren eine Körperschaftssteuerermäßigung von 15%-30% erhalten.
(3) Nach Ablauf der Fristen für die Ermäßigung bzw. Befreiung von der Körperschaftssteuer kann Exportunternehmen mit Auslandskapital, deren Jahresexportproduktionswert mindestens 70 Prozent des Wertes ihrer Jahresproduktion ausmacht, eine Körperschaftssteuerermäßigung von 50 Prozent des geltenden Steuersatzes eingeräumt werden.
(4) Nach Ablauf der in Abs. 1 und Abs. 2 festgelegten Fristen für die Ermäßigung bzw. Befreiung von der Körperschaftssteuer kann High-Tech-Unternehmen mit Auslandskapital, die weiter als Unternehmen mit fortschrittlicher Technologie anerkannt werden, in weiteren drei Jahren eine Körperschaftssteuerermäßigung von 50 Prozent eingeräumt werden.
(5) Wenn auswärtige Investoren ihre aus den Unternehmen bezogenen Gewinne direkt in diese Unternehmen reinvestieren, um das registrierte Kapital zu erhöhen, oder die Gewinne als Kapital für die Gründung weiterer Unternehmen mit Auslandskapital verwenden und die Anlagedauer mindestens fünf Jahre beträgt, werden ihnen nach Genehmigung ihres Antrags durch die Steuerbehörden 40 Prozent der bereits entrichteten Körperschaftssteuersumme für den reinvestierten Teil zurückerstattet. Voraussetzung ist, daß sie die Gewinne in Exportunternehmen und Unternehmen mit fortschrittlicher Technologie reinvestieren und die Anlagedauer mindestens fünf Jahre beträgt.
(6) Machen Unternehmen mit Auslandskapital in einem Kalenderjahr in der Provinz Verluste, so können sie diese durch Einnahmen im nächsten Kalenderjahr wettmachen. Wenn die Einnahmen des nächsten Kalenderjahres die Verluste nicht decken, können die Verluste weiter Jahr für Jahr ausgeglichen werden, und zwar bis zu einer Dauer von fünf Jahren.
(7) Produktive Unternehmen mit Auslandskapital in Guiyang erhalten einen günstigen Körperschaftssteuersatz in Höhe von 24 Prozent des geltenden Steuersatzes.
(8) Gemäß dem Körperschaftssteuergesetz wird von Unternehmen mit Auslandskapital, die in der High-Tech-Entwicklungszone der Stadt Guiyang eine Produktion betreiben, eine Körperschaftssteuer in Höhe von 15 Prozent des Steuersatzes erhoben. Von Unternehmen, die in Guiyang in Energie- und Verkehrsprojekte sowie in technik- und wissenschaftsintensive Projekte investieren oder sich mit einer Investition von über 30 Mio. US$ engagieren, wird nach Genehmigung des Staatlichen Hauptsteueramts eine Körperschaftssteuer in Höhe von ebenfalls 15 Prozent des Steuersatzes erhoben.

Artikel 5 Allgemeine Unternehmen mit Auslandskapital werden sieben Jahre von der lokalen Körperschaftssteuer befreit. Unternehmen mit Kapital von Überseechinesen und Landsleuten aus Hong Kong, Macao und Taiwan werden zehn Jahre von der lokalen Körperschaftssteuer befreit. Erschließungsprojekte in den Bereichen Energie, Rohstoffe, Verkehr, Kommunikation und Landwirtschaft sowie Exportunternehmen, Unternehmen mit fortschrittlicher Technologie und in armen Gebieten und den Gebieten der nationalen Minderheiten tätige Unternehmen werden 10 Jahre von der lokalen Körperschaftssteuer befreit. Die o. g. Unternehmen mit Kapital von Überseechinesen und Landsleuten aus Hong Kong, Macao und Taiwan werden 15 Jahre von der lokalen Körperschaftssteuer befreit.

Artikel 6 Die von Unternehmen mit Auslandskapital selbst gebauten Wohnungen oder für die eigene Nutzung gekauften Wohnungen werden ab dem Monat der Fertigstellung des Baus bzw. ob ab dem Monat des Kaufs drei Jahre von der Immobiliensteuer befreit. Unternehmen mit Auslandskapital werden drei Jahre von der Auto- und Schiffschildsteuer befreit.

Artikel 7 Unternehmen mit Auslandskapital, die nach dem 1. Januar 1994 beim Industrie- und Handelsamt registriert wurden, erhalten gemäß den Bestimmungen des Steuergesetzes für ihre Exportwaren eine Rückerstattung der Exportsteuer.

Artikel 8 Unternehmen mit Auslandskapital können nach dem Gesetz Bodennutzungsrechte erhalten und die entsprechenden Begünstigungen genießen.
(1) Ausländische Geschäftsleute, die in die Bodenerschließung und -bewirtschaftung investieren und in Übereinstimmung mit dem Gesetz durch die Überlassungsform die Bodennutzungsrechte erhalten, können innerhalb der gesetzlich geltenden Frist in Übereinstimmung mit den einschlägigen staatlichen Bestimmungen ihr Bodennutzungsrecht transferieren, vermieten, verpfänden und vererben.
(2) Unternehmen mit Auslandskapital, die durch eine frühere Zuteilung oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Zuteilungsform Bodennutzungsrechte haben und für eine Betriebsdauer von mehr als 10 Jahren geplant sind, können je nach dem Bodennutzungszweck drei bis fünf Jahre von den Bodennutzungsgebühren befreit werden.
(3) In den vom Staatsrat oder von der Volksregierung der Provinz genehmigten und bestätigten Wirtschaftsentwicklungszonen werden bezüglich der Überlassung der Bodennutzungsrechte und der Bodennutzungspreise entsprechend dem Standort des Bodens, dem unterschiedlichen Nutzungszweck, der Industriepolitik und dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage folgende Begünstigungen eingeräumt.

1. Den vom Wissenschaftskomitee des Staates oder der Provinz bestätigten High-Tech-Entwicklungsprojekten kann eine Begünstigung des Bodenüberlassungspreises von 25-35% eingeräumt werden.

2. Bauprojekten in den Bereichen Verkehr, Energie, Kommunikation, Infrastruktur und Basisindustrie kann eine Begünstigung des Bodenüberlassungspreises von 20-30% eingeräumt werden.

3. Bauprojekten in den Bereichen Kultur und Erziehung, Medizin und Gesundheitswesen kann eine Begünstigung des Bodenüberlassungspreises von 15-25% eingeräumt werden.

4. Ausländischen Exportunternehmen kann eine Begünstigung des Bodenüberlassungspreises von 10-20% eingeräumt werden.

5. Investoren, die nachweisbare Schwierigkeiten haben, auf einmal die Kosten für die Bodennutzungsrechte zu zahlen, können diese nach Genehmigung in Raten zahlen, wobei Zinsen nach dem Zinssatz der Bank berechnet werden. Es ist auch möglich, daß diese Kosten von der Lokalregierungen als Aktienanteil betrachtet werden.

Artikel 9 Anderen betreffenden Bestimmungen zufolge werden Projekte, die bereits die Begünstigung des Bodenpreises genossen haben, die in Abs. 3 genannten Begünstigungen nicht mehr genießen. Einzelteile, Ersatzteile, Zusatzteile, Zusatzstoffe und Verpackungsmaterial werden vom Zoll unter Zollverschluß aufbewahrt und bedürfen bei der Einfuhr keiner Import-Lizenz. Der Zoll führt nach dem Unternehmensvertrag oder dem Import- und Export-Vertrag eine Abnahmeprüfung durch. Von Unternehmen mit Auslandskapital verarbeitete Exportwaren, die unter der Verwaltung der staatlichen Export-Lizenz stehen und nach den Bestimmungen des "Warenprüfungsgesetzes" von Warenprüfungsinstituten überprüft werden müssen, kann der Zoll nach der Export-Lizenz und der von den Warenprüfungsinstituten unterzeichneten Übernahmebescheinigung für den Export freigeben.

Artikel 10 Ausländische Investoren können direkt von Banken und Unternehmen im Ausland Kapital in Devisen leihen. Der Anteil der außerhalb des registrierten Kapitals eines Unternehmens mit Auslandskapital im Namen des Unternehmens geliehenen Geldsumme, dem die chinesische Seite nach der Investitionsproportion eine Garantie gewähren muß, wird in den Plan der Staatlichen Planungskommission für die auswärtige Finanzierung aufgenommen.

Artikel 11 Die Filiale der Bank of China in Guizhou kann High-Tech-Unternehmen und Exportunternehmen mit Auslandskapital vorrangig unterstützen. Unternehmen mit Auslandskapital, die ein gutes Ansehen haben, können nach Genehmigung eine Kreditbürgschaft aufnehmen. Unternehmen mit Auslandskapital kann die Bank entsprechend ihren Immobilien, Mobilien und Aktienanteilen eine Beleihung oder einen Hypothekenkredit gewähren.

Artikel 12 Ausländische Geschäftsleute können gemäß dem vom Staat festgelegten Verfahren einen Teil der Eigentumsrechte an Staatsunternehmen kaufen und dem Aktiensystem entsprechend bewirtschaften. Nach Genehmigung können Vermögensanteile fertiggebauter oder im Bau befindlicher infrastruktureller Einrichtungen, Vermögensanteile von Basisindustrieprojekten oder Betriebsrechte für eine bestimmte Zeit überlassen werden. Die von ausländischen Geschäftsleuten und bestehenden Unternehmen zusammengesetzten Aktienunternehmen können in Übereinstimmung mit den betreffenden Vorschriften nach Genehmigung des Staates Aktien ausgeben.

Artikel 13 Devisenverwaltung
(1) Unternehmen mit Auslandskapital, die den "Devisenregistrierungsbeweis für Unternehmen mit Auslandskapital" erhalten haben, können am Standort der Unternehmen Devisen-Depositenkonten eröffnen. Unternehmen, die die Devisenregistrierung noch nicht erledigten, können beim Devisenverwaltungsamt die Eröffnung eines provisorischen Devisen-Depositenkontos für die Dauer von drei Monaten beantragen.
(2) Die Deviseneinnahmen der Unternehmen mit Auslandskapital dürfen nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Es ist erlaubt, bei den für Devisen zuständigen Banken oder bei einer in China befindlichen ausländischen Bank ein Bargeld-Wechselkonto anzulegen. Zahlungen im Rahmen der normalen Bewirtschaftung der Unternehmen mit Auslandskapital können mit Zahlungsverträgen oder -dokumenten direkt bei den für Devisen bestimmten Banken behandelt werden.
(3) Gewinne, Dividenden und Renditen ausländischer Investoren sowie die Löhne ausländischer Angestellter können frei ins Ausland transferiert werden. Dies kann mit der Verteilungsbescheinigung des Verwaltungsrates, der Steuerbescheinigung und anderen betreffenden Dokumenten über Devisen-Depositenkontos abgewickelt werden.
(4) Unternehmen mit Auslandskapital können nach einer Qualifikationsüberprüfung durch das Devisenverwaltungsamt auf dem Devisenmarkt Devisen ein- und verkaufen.

Artikel 14 Die Gewinne in RMB, die Unternehmen mit Auslandskapital im Land gewonnen haben, können erst nach der Steuerabgabe, der Überprüfung durch einen eingetragenen Buchhalter und einer Bestätigung des lokalen Devisenverwaltungsbüros als Reinvestitionskapital betrachtet werden und die gleiche Behandlung wie das Kapital der Unternehmen mit Auslandskapital genießen.

Artikel 15 Unternehmen mit Auslandskapital werden vorrangig in den Plan der Provinz für den Investbau oder die technische Umgestaltung aufgenommen. Sie werden hinsichtlich der Auswahl des Bauplatzes, der Bodennutzung, des Umzugs der Bewohner und der Versorgung mit Transportmitteln, Energie und Roh- und Werkstoffen vorrangig berücksichtigt.

Artikel 16 Die Produkte der vom Staat geförderten Unternehmen mit Auslandskapital können frei im Inland verkauft werden.

Artikel 17 Ausländische Geschäftsleute und Angestellte, die wegen ihrer Geschäftstätigkeiten in China oft ein- und ausreisen, können einen Antrag auf ein Mehrfacheinreisevisum stellen. Chinesische Mitarbeiter in chinesisch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmen und in chinesisch-ausländischen Kooperationsunternehmen, die ins Ausland oder zu Geschäften nach Hong Kong und Macao reisen wollen, erledigen die Formalitäten für die Ausreise nach deren Überprüfung und Genehmigung durch die Abteilung der Provinz für Außenwirtschaft und -handel bei der Abteilung für auswärtige Angelegenheiten.

Artikel 18 Von Unternehmen mit Auslandskapital werden, abgesehen von den gesetzlich festgelegten Gebühren, keine anderen Gebühren erhoben. Sie haben das Recht, sich zu weigern, andere als gesetzlich festgelegte Gebühren zu zahlen, und können bei den zuständigen Abteilungen Beschwerde einlegen oder Anklage beim Volksgericht erheben.

Artikel 19. Das Amt der Provinz für die Ausschreibungen von Antragsprojekten und Kapitaleinfuhr ist zuständig für die einheitliche Anordnung und Koordination dieser Ausschreibungen in der ganzen Provinz.

Artikel 20 Die Volksregierung der Provinz hat ein Beschwerde- und Vermittlungszentrum für ausländische Investoren eingerichtet. Dieses Zentrum kann im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnisse Beschwerden der Unternehmen mit Auslandskapital für zulässig erklären und die Arbeit für die Kapitaleinfuhr koordinieren.

Artikel 21 Das für Investitionsprojekte ausländischer Geschäftsleute zuständige Überprüfungsamt soll ab dem Tag, an dem es alle betreffenden Dokumente erhält, nach folgenden Fristen antworten bzw. die betreffenden Formalitäten erledigen:
(1) Die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung der Vorschlagsdokumente und der Durchführbarkeitsberichte über Projekte, die in die Zuständigkeit der Prüfung und Genehmigung der Provinz fallen, muß vom Überprüfungsamt innerhalb von 20 Tagen entschieden werden.
(2) Die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung der Verträge und des Statuts der Projekte, die in die Zuständigkeit der Prüfung und Genehmigung der Provinz fallen, muß vom Überprüfungsamt innerhalb von 20 Tagen entschieden werden.
(3) Die Entscheidung über die Weitergabe oder Nicht-Weitergabe von Projekten, die außerhalb der Zuständigkeit der Prüfung und Genehmigung der Provinz stehen, muß vom zuständigen Verwaltungsamt innerhalb von 15 Tagen getroffen werden.

Artikel 22 Unternehmen mit Auslandskapital, die den Bedingungen für die Eintragung als juristische Personen entsprechen, werden von der zuständigen Registratur nach der Überprüfung innerhalb von 10 Tagen eingetragen. Denjenigen, die den Bedingungen nicht entsprechen, wird innerhalb von 10 Tagen eine Antwort gegeben.

Artikel 23 Wichtigen Projekten mit Auslandskapital steht das Projektüberprüfungsamt gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen für auswärtige Angelegenheiten für gemeinsame Dienstleistungen zur Verfügung.

Artikel 24 Nachdem Unternehmen mit Auslandskapital alle erforderlichen Dokumente abgegeben haben, soll das Zollamt in Guiyang innerhalb eines Arbeitstages die Eintragung erledigen, innerhalb von drei Arbeitstagen die Prüfungs- und Genehmigungsformalitäten über die Zollbefreiung und -ermäßigung für Unternehmen, die sich innerhalb des Stadtbezirkes befinden, erledigen und innerhalb von fünf Arbeitstagen die Prüfungs- und Genehmigungsformalitäten über die Zollbefreiung und -ermäßigung für Unternehmen außerhalb des Stadtbezirkes abwickeln.

Artikel 25 Die zuständigen Behörden, bei denen Unternehmen mit Auslandskapital die Formalitäten zu erledigen haben, sollen innerhalb von 10 Tagen die Formalitäten erledigen. Kann etwas nicht erledigt werden, sollen sie innerhalb von zehn Tagen eine Antwort geben und die Gründe erklären.

Artikel 26 Für Aufbauprojekte mit Auslandskapital in den Bereichen Landwirtschaft, Elektrizitätwirtschaft, Straßenbau, Eisenbahn, Flughäfen, Forstwirtschaft, Wasserbau, Tourismus und Erschließung von Bodenschätzen, deren Investitionen sich erst in einen längeren Zeitraum amortisieren, sowie für Industrieprojekte, die von der Provinz gefördert werden, können neben den o. g. Begünstigungen noch weitere Vorzugsbedingungen vereinbart werden.

Artikel 27 Diese Vorschriften treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft.