Qinghai
 
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Provinzregierung

Provinzgouverneur:

Zhao Leji


Provinzhauptstadt:
Xining

Sitz der Provinzregierung:


Tel:


Webadresse
:
http://www.qh.gov.cn/

Geographische Lage

   Die Provinz Qinghai befindet sich im Nordosten des Qinghai-Tibet-Plateaus in Westchina. Sie grenzt im Westen an das Uigurische Autonome Gebiet Xinjian und das Autonome Gebiet Tibet, im Norden an die Provinz Gansu und im S�den an die Provinz Sichuan. Der Yangtse, der Gelbe Flu� und der Lancang haben hier ihre Quellen, daher wird die Provinz als ``Quellgebiet der gro�en Str�me`` bezeichnet. Mit einer Fl�che von 720 000 qkm ist Qinghai die viertgr��te Provinz Chinas. Von der gesamten Fl�che sind 579 Mio. Mu (15 Mu = 1 ha) Steppen, 8,85 Mio. Mu Ackerland und 4 Mio. Mu W�lder. Der Rest sind hohe Gebirge, Seen, �dland, W�ste und Gletscher.

I. Geograhische Lage und Naturverh�ltnisse
 

H�he

Die Provinz liegt im Durchschnitt 3000 m �ber dem Meeresspiegel. 54% der gesamten Fl�che liegen zwischen 4000 und 5000 m hoch. Topograhisch unterteilt sich Qinghai in drei Zonen: das Qilian-Gebirgsland, das Chaidam-Becken und das Hochland von S�d-Qinghai.

Naturressourcen

Bodensch�tze
Die Provinz ist reich an Bodensch�tzen. Die erkundeten Vorr�te von 50 der insgesamt 123 entdeckten Bodensch�tzen stehen an den ersten 10 Stellen Chinas. Die Vorr�te von 11 Arten, darunter Kalium, Natrium, Magnesium, Lithium, Brom, Glaubersalz, Asbest, der f�r die chemische Industrie geeignete Kalkstein und Silicium, nehmen landesweit den ersten Platz ein. Viele der in Qinghai gef�rderten Bodensch�tze werden in China dringend ben�tigt. Das Chaidam-Becken, wegen seiner reichen Bodensch�tze als ``Schatzbecken`` bezeichnet, verf�gt �ber reiche Erd�l- und Erdgasreserven. Hier liegen ferner �ber 30 Salzseen mit einem erkundeten Vorrat von 70 Mrd. t. Salz. Dar�ber hinaus ist das Chaidam-Becken reich an verschiedensten Arten von Buntmetallen und nichtmetallischen Mineralien.

Wasserkraft
Die gr��te St�rke Qinghais sind seine Wasserkraftressourcen am Oberlauf des Gelben Flusses. Es gibt 178 Wasserkraftwerke mit einer Kapazit�t der installierten Generatorenaggregate von �ber 21,66 Mio. kW. Davon werden 18 Mio. kw genutzt. J�hrlich werden 77 Mrd. kWh Strom erzeugt.

Die Provinz nutzt auch viel Solarenergie, Windkraft und Bodenw�rme. Sie geh�rt zu den Regionen Chinas mit der meisten Erdw�rme.

Weideland

Mit seinen ausgedehnten Steppen ist Qinghai eines der f�nf gr��ten Viehzuchtgebiete Chinas. Die Fl�che des Weidelandes betr�gt 36,466 Mio. ha, das sind 50,54 % der gesamten Fl�che der Provinz. Somit besitzt die Provinz gute materielle Voraussetzungen f�r die Viehzucht.

Wildtiere und -pflanzen

In Qinghai finden sich 411 Arten auf dem Land lebender Wirbeltiere. Unter den wildwachsenden Pflanzen gibt es 680 Arten von Pflanzen, die Heilwirkungen haben. Von den Wildtieren wurden 21 Arten unter den staatlichen Schutz 1. Klasse und 53 Arten unter den Schutz 2. Klasse gestellt. Weiteren 36 Arten gilt der schwerpunktm��ige Schutz der Provinz. 22 Spezies von seltenen Tieren sind in Anhang 1 und 2 der ``Internationalen Handelskonvention f�r die vom Aussterben bedrohten Wildtiere und -pflanzen`` aufgef�hrt.

Tourismus

Qinghai verf�gt �ber reiche touristische Ressourcen, die von der Landschaft der Hochebene und der Folklore der Minderheiten gepr�gt sind. Zu den touristischen Attaktionen geh�ren u. a. die bekannte Vogelinsel im Qinghai-See, das Naturschutzgebiet Mengda, das ber�hmte tibetisch-buddhistische Kloster Taer in Huangzhong und der von Bergsteigern vielbesuchte Schneeberg Animaqin. Auch der Sonne- und Mond-Berg, der landesweit gr��te Stausee Longyangxia, das Jagdrevier Dulan und der Waldpark Kanbula ziehen viele Besucher an und sollen der Provinz wirtschaftlichen Auftrieb geben.

Umwelt und Probleme

Die Hauptprobleme bez�glich der Umwelt sind Bodenerosion, Trockenheit, Verringerung der Waldfl�che und insgesamt die Verschlechterung der �kologischen Verh�ltnisse.

In Qinghai befinden sich die Quellen der wichtigsten Str�me Chinas, und daher mi�t man hier dem �kologischen Gleichgewicht ganz besondere Bedeutung zu. Die Provinzregierung plant, in den kommenden 15 Jahren ganz allgemein den Umweltschutz und speziell die Wasser- und Bodenerhaltung in den folgenden sechs Regionen schwerpunktm��ig zu betreiben: An den Quellen des Yangtse und des Gelben Flusses, rings um den Qinghai-See, in der trockenen Gebirgsgegend Ost-Qinghais, im Gebiet um den Longyangxia-Stausee und im Chaidam-Becken. Verst�rkt will man sich um den Schutz der Naturw�lder, Steppen und Wildtiere- und -pflanzen bem�hen, sich f�r die Wiederherstellung des degenerierten Graslandes einsetzen, die Anlage von Schutzwaldg�rteln beschleunigen und die Wasser- und Bodenerhaltung sowie den Schutz der Wasserquellen intensivieren. Ziel ist, bis Mitte des n�chsten Jahrhunderts ein neues Qinghai mit einer sch�nen Landschaft aufzubauen.

 
II. Einwohner
 



Bev�lkerungszahl:
5,03 Mio

Wachstumsrate: 14,48 Promille

Durchschnittliche Lebenserwartung:

Nationalit�ten

In der Provinz leben 44 Nationalit�ten, vorwiegend Han, Hui, Tu, Sala und Mongolen. Die Angeh�rigen der Minderheiten machen 44,1 % der gesamten Einwohnerzahl der Provinz aus.

Bildung

1998 betrug die Zahl der Einwohner mit Grundschulbildung 1,42 Mio., davon waren 820 000 M�nner und 60 000 Frauen; 810 000 Einwohner hatten die Unterstufe der Mittelschule abgeschlossen, davon 505 000 M�nner und 305 000 Frauen, 335 000 Menschen die Oberstufe der Mittelschule, davon 175 000 M�nner und 160 000 Frauen; die Zahl der Einwohner mit Fachhochschul-, Hochschul- oder noch h�herer Bildung betrug 140 000, davon 84000 M�nner und 56000 Frauen.

1998 belief sich die Zahl der Einwohner von 15 Jahren an aufw�rts 3,62 Mio. ( 1,82 Mio. M�nner und 1,80 Mio. Frauen). Davon waren 1,55 Mio. Analphabeten bzw. Halbanalphabeten (560 000 M�nner und 990 000 Frauen). Die Analphabeten und Halbanalphabeten machten also 42,92 % der Einwohner von 15 Jahren an aufw�rts aus.

 

 
III. Wirtschaft
 
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) betrug 22,016 Mrd. Yuan.


Wachstumsrate des BIP:

Das Pro-Kopf-BIP betrug 4367 Yuan.

Anteile am BIP: Der prim�re Wirtschaftssektor machte 18,9%, der sekund�re Wirtschaftssektor 40,2% und der terti�re Wirtschaftssektor 40,9% am BIP aus.

Zahl der armen Menschen und der Plan ihrer Befreiung aus der Armut:

Inflationsrate:

Arbeitslosenrate:

Finanzeinnahmen: 1,27718 Mrd. Yuan

Bruttoproduktionswert der Industrie und Zuwachsrate: 18,1 Mrd. Yuan

Bruttoproduktionswert der Landwischaft und Zuwachsrate: 3,1 Mrd. Yuan

Au�enhandel

Das Exportvolumen betrug im Jahr 1999 86,86 Mio.US-Dollar. Das gesamte Exportvolumen in den letzten 20 Jahren belief sich auf 1,64 Mrd. US-Dollar. Die Provinz hat mit �ber 60 L�ndern und Regionen Ostasiens, S�dostasiens, Europas und Amerikas Handelsbeziehungen aufgenommen. Dadurch hat sie nicht nur die Besch�ftigungsm�glichkeiten erweitert, den Absatz der Produkte gef�rdert und die Finanz- und Steuereinnahmen vergr��ert, sondern auch die Entstehung und Entwicklung einiger Gewerbe mit �rtlichen Besonderheiten gef�rdert, z. B. die Herstellung tibetischer Teppiche und Kashmirpullover sowie die metallurgische Industrie zur Erzeugung von Siliziumeisen und -karbid. Das Importvolumen nahm Jahr f�r Jahr zu, wodurch die Ausr�stung und das Know-how der Betriebe verbessert, das Angebot auf dem Kosummarkt in Stadt und Land bereichert und der Lebensstandard der Bev�lkerung gehoben worden sind.

Die Nutzung ausl�ndischen Kapitals (Statistik �ber die Betriebe mit Auslandskapital und die Hilfsprojekte des internationalen Kapitals)

Bis Ende 1999 hat die Provinz ausl�ndisches Kapital in H�he von insgesamt 275 Mio. US-Dollar eingesetzt (nicht eingeschlossen die 235 Mio. US-Dollar ausl�ndisches Kapital, welche die staatlichen Projekte in Qinghai nutzten). Genehmigt wurden insgesamt 197 Unternehmen mit ausl�ndischen Investitionen im Wert von 547 Mio. US-Dollar, vereinbart wurde die Nutzung ausl�ndischen Kapitals im Wert von 224 Mio. US-Dollar. Durch indirekte Nutzung ausl�ndischen Kapitals wurden bzw. werden 12 Projekte mit ausl�ndischen Krediten im Wert von 50,94 Mio. US-Dollar durchgef�hrt. Die ausl�ndischen Unternehmer investierten in mehrere Bereichen. Der Weg zur Nutzung ausl�ndischen Kapitals hat sich von der Investition ausl�ndischer Unternehmer auf die Aufnahme von Krediten ausl�ndischer Regierungen und der Weltbank sowie auf die Nutzung der internationalen Fonds zur Entwicklung der Landwirtschaft erweitert.

Bis Ende 1999 wurden ferner 67 Projekte mit internationaler unentgeltlicher Hilfe im Wert von 63,26 Mio. US-Dollar von der Provinz angenommen. 14 dieser Projekte wurden 1999 begonnen. Die Schwerpunktprojekte davon sind das mit der Hilfe des WFP (Weltern�hrungsprogramm) durchgef�hrte Haidong-Projekt zur umfassenden Entwicklung der Landwirtschaft, das mit der Hilfe der EG durchgef�hrte Projekt zur Entwicklung der Viehzucht und Nutzung von Kartoffeln und das mit der Hilfe Australiens durchgef�hrte Projekt zur Entwicklung von Kommunaleinrichtungen. Die Hilfsprojekte betreffen die Bereiche Ackerbau, Viehzucht, Fischerei, Wissenschaft und Technik, Bildung, Kultur, Gesundheitswesen und die Verbesserung der Situation der Frauen. Sie haben die Wissenschaft und Technik, die Bildung und Kultur sowie im sozialen Bereich das Gesundheitswesen, die Verbesserung der Situation der Frauen und die Unterst�tzung der armen Einwohner in Qinghai gef�rdert.

Wichtige Wirtschaftszweige

Landwirtschaft, Wasserkraftwerke, Salzgewinnung und -nutzung in der chemischen Industrie, Buntmetallindustrie, F�rderung von Erd�l und Gas sowie ihre Bearbeitung.

 

 
IV. Telekommunikation
 


Telefonanschl�sse (einschlie�lich der Mobiltelefone)

Die Post- und Telekommunikationseinrichtungen sind relativ modern. Xining und die meisten Bezirke und Kreise sind durch programmgesteuerte Telefone mit allen Landesteilen Chinas und �ber 160 Staaten und Regionen der Welt verbunden. Auch der Mobilfunk hat sich schnell entwickelt. Kabel-, Glasfaser-, Mikrowellen- und Satelliten�bertragung sowie der Internet-Service sind neue Errungenschaften, die zunehmend genutzt werden.

Rundfunk und Fernsehen

 
V. Verkehrswesen
 

 

Eisenbahn

Die Hauptlinien Lanzhou-Xining und Xining-Lhasa sowie deren vier Nebenlinien und 59 Sonderlinien verlaufen quer durch die Provinz von Osten nach Westen. Die Gesamtl�nge der Eisenbahnlinien betr�gt �ber 1300 km. Die Passagier- und G�terbef�rderung belief sich Ende 1999 auf 2 Mio. Menschen bzw. 5,85 Mio. t Fracht.

Stra�en

Die Gesamtl�nge der Landstra�en betr�gt 17200 km. Das Stra�ennetz mit Xining als Knotenpunkt verbindet alle Teile der Provinz.

Luftfahrt

Die L�nge der er�ffneten Fluglinien betr�gt zehntausend km. Es gibt Linienfl�ge von Xining nach Beijing, Urumqi, Lanzhou, Xian, Guangzhou, Chengdu, Shanghai, Golmud und Lhasa.

 
VI. Investitionsobjekte und -projekte f�r ausl�ndische Unternehmer
 
In den letzten 20 Jahren ist Qinghai zu einem begehrten Investitionsort ausl�ndischer Unternehmer geworden. Die Investitionsprojekte betreffen die Bereiche Leicht- und Textilindustrie, Maschinenbau und Elektronik, die chemische Industrie mit Salz als Rohstoff, Buntmetallindustrie, Landwirtschaft, Verkehr und Energiewirtschaft. Bei �ber 60% der Projekte handelt es sich um die Erschlie�ung von Ressourcen und um produktive Betriebe.

 
VII. Spezifische Beg�nstigungspolitik f�r ausl�ndische Investoren
 


Verordnung Nr. 5 der Volksregierung der Provinz Qinghai von 1998

Die Bestimmungen der Volksregierung der Provinz Qinghai zur F�rderung von Investitionen ausl�ndischer Unternehmer

Artikel 1. Um die �ffnung nach au�en auszuweiten, ausl�ndische Unternehmer zur Investition in unserer Provinz anzuziehen und die Ressourcenerschlie�ung und Wirtschaftsentwicklung unserer Provinz zu beschleunigen, wurden diese Bestimmungen in �bereinstimmung mit den einschl�gigen Gesetzen und Verordnungen des Staates und nach den konkreten Verh�ltnissen unserer Provinz ausgearbeitet.

Artikel 2. Unter Betrieben mit Auslandskapital versteht man Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausl�ndischer Investitionsbeteiligung, chinesisch-ausl�ndische Kooperationsbetriebe und Betriebe mit ausschlie�lich ausl�ndischem Kapital. Was die Investoren aus Hong Kong, Macao und Taiwan anbelangt, soll man gem�� diesen Bestimmungen handeln.

Artikel 3. Die Investition ausl�ndischer Unternehmer kann folgende Formen annehmen:
1. Man gr�ndet Betriebe mit ausschlie�lich ausl�ndischem Kapital, Joint-Ventures oder kooperative Unternehmen.
2. Man kauft staatliche oder kollektive Betriebe oder nimmt als Aktion�r an solchen Betrieben teil, kauft den gr��ten Teil der Aktien solcher Betriebe, fusioniert sie, betreibt sie auf Vertragsbasis oder least sie.
3. Kompensationsgesch�fte, Verarbeitung angelieferter Materialien, Montage angelieferter Teile und Technologietransfer.
4. Man f�hrt BOT-Projekte durch, indem man ein Projekt aufbaut, betreibt und der chinesischen Seite �berl��t.
5. Andere vom Gesetz und den Verordnungen gestattete Investitionsformen.

Artikel 4. Ausl�ndische Unternehmer werden ermutigt, exportorientierte Beriebe sowie Betriebe mit fortgeschrittener Technologie zu gr�nden, Ackerbau und Viehzucht zu erschlie�en, Binnen- und Au�enhandel zu treiben, touristische Projekte durchzuf�hren, am Bau von Infrastruktureinrichtungen in den Bereichen Verkehr, Energiewirtschaft und Kommunikation teilzunehmen sowie genehmigte Finanzprojekte zu realisieren. Sie werden ermutigt, Unternehmen zur Erschlie�ung und Verarbeitung von besonderen Ressourcen der Provinz zu gr�nden und in andere vom Staat und der Provinz gef�rderte Wirtschaftszweige und Projekte zu investieren.

Artikel 5. Den ausl�ndischen Unternehmern werden 50% der K�rperschaftssteuer zur�ckerstattet, soweit sie exportorientierte Unternehmen oder Unternehmen mit fortgeschrittener Technologie betreiben, sich mit der Erschlie�ung von Ackerbau und Viehzucht besch�ftigen, Binnen- und Au�enhandel treiben, touristische Projekte durchf�hren, Infrastruktureinrichtungen in den Bereichen Verkehr, Energiewirtschaft und Kommunikation aufbauen oder genehmigte Finanzprojekte realisieren. Wenn ein Unternehmen zehn Jahre lang oder l�nger betrieben worden ist, der Produktionswert der Exportprodukte 50% erreicht und das Unternehmen sich als ein Betrieb mit fortgeschrittener Technologie erwiesen hat, wird im 1. und 2. Jahr nach Gewinn die K�rperschaftssteuer erlassen. Ein Betrieb mit ausl�ndischem Kapital wird zehn Jahre lang von der Kommunaleinkommensteuer, der st�dtischen Immobiliensteuer und der Steuer f�r Fahrzeugkennzeichen befreit. Nach Ablauf der steuerfreien Frist k�nnen diese Steuern nach Genehmigung weiterhin erm��igt oder erlassen werden.

Artikel 6. Wenn die K�rperschaftssteuerrate, die ein allgemein produktiver oder nichtproduktiver Betrieb mit ausl�ndischem Kapital zu entrichten hat, 24 % �berschreitet, wird ihm der �berschrittene Teil von der Finanzbeh�rde zur�ckerstattet. Wenn ein Unternehmen mit einer ausl�ndischen Investition in H�he von mindestens 5 Mio. Yuan zehn Jahre lang betrieben worden ist, wird ihm die entrichtete K�rperschaftssteuer im 1. Jahr nach Gewinn in voller H�he, im 2. und 3. Jahr zur H�lfte von der Finanzbeh�rde zur�ckerstattet. Ferner wird es drei Jahre lang von der Kommunaleinkommensteuer befreit.

Artikel 7. Wenn ein Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital durch Fusion, Aktienankauf oder Betriebsf�hrung auf Vertragsbasis staatliche Betriebe der Provinz reorganisiert oder umgestaltet, wird diesen staatlichen Betrieben die Verzugsgeb�hr f�r die nicht bezahlten Steuern erlassen.. Sie sollen gem�� Artikel 6 die K�rperschaftssteuer und Kommunaleinkommensteuer entrichten.

Artikel 8. Wenn ausl�ndische Investoren der Unternehmen mit Auslandskapital den Gewinn, den sie aus den Unternehmen gezogen haben, direkt zur Vergr��erung des eingetragenen Kapitals oder zur Investition in neue Betriebe in der Provinz verwenden, und wenn sie die Unternehmen f�nf Jahre lang betrieben haben, werden ihnen die entrichtete K�rperschaftssteuer und Kommunaleinkommensteuer f�r den Teil der neuen Investitionen zur�ckerstattet.

Artikel 9. F�r Unternehmen mit ausl�ndischem Kapital gelten bez�glich der Bodennutzung folgende Beg�nstigungen:
1. Wenn es sich um exportorientierte Unternehmen, um Unternehmen mit fortgeschrittener Technologie oder um die Erschlie�ung von Ackerbau und Viehzucht, um Binnen- und Au�enhandel, touristische Projekte, den Bau von Infrastruktureinrichtungen in den Bereichen Verkehr, Energiewirtschaft und Kommunikation oder um genehmigte Finanzprojekte handelt, wird die Bodennutzungsgeb�hr erlassen.
2. Wenn es sich um allgemein produktive oder nichtproduktive Betriebe handelt, wird die Bodennutzungsgeb�hr auf die H�lfte erm��igt.
3. Werden brachliegendes Bergland, �dland und W�ste genutzt, werden die Boden�berlassungs- und -nutzungsgeb�hr erlassen.

Artikel 10. Unternehmen mit Auslandskapital, die das Abbaurecht erhalten haben und sich mit dem Bergbau besch�ftigen, haben eine Bodenschatzentsch�digungsabgabe zu entrichten. Die 50% des von der Provinz zur�ckbehaltenen Teils dieser Abgabe enthalten die um 70% erm��igte Abbaugeb�hr in der Erkundungsphase und die um 50% reduzierte Abbaugeb�hr in der Sch�rfungsphase. Die Bezirks-, Kreis- und Gemeinderegierungen d�rfen von den ausl�ndischen Investoren, die auf dem gesetzlichen Weg das Erkundungs- und Abbaurecht erhalten haben, auf keinen Fall fordern, mit ihnen kooperative Betriebe zu gr�nden, eine Teilhaberschaft einzugehen oder ihnen umsonst Aktien oder Gewinnanteile zu gew�hren. Sie k�nnen nur nach dem Gesetz des Staates Steuern erheben.

Artikel 11. Die Unternehmen mit Auslandskapital k�nnen nach Genehmigung von der administrativen Kommunalabgabe befreit werden.

Artikel 12. Die von den Unternehmen mit Auslandskapital selbst gebrauchten Fahrzeuge d�rfen die Kennzeichen der Provinz tragen. F�r die in China gekauften und selbst gebrauchten Autos und Motorr�der wird die �rtliche Zuschlagsgeb�hr erlassen.

Artikel 13. Ist bei den Anlageverm�gen der Unternehmen mit Auslandskapital aus besonderen Gr�nden eine beschleunigte Abschreibung notwendig, kann sie nach Genehmigung durch die chinesische Steuerbeh�rde erfolgen.

Artikel 14. Die Unternehmen mit Auslandskapital haben nach dem Gesetz das Recht auf selbst�ndige Betriebsf�hrung, in das jede gesetzwidrige Einmischung verboten ist. Sie haben das Recht auf selbst�ndige Anstellung von Personal. Das Verwaltungs- und technische Personal und die Arbeiter k�nnen sie sowohl innerhalb der Provinz �ffentlich anwerben als auch in anderen Provinzen anwerben oder ausleihen. Das angestellte Personal aus anderen Provinzen kann sich, wenn notwendig, nach Genehmigung in den St�dten und Gemeinden unserer Provinz ansiedeln. Die Unternehmen mit Auslandskapital k�nnen nach dem Gesetz die Preise f�r ihre Produkte und Dienstleistungen selbst�ndig festlegen.

Artikel 15. Die zust�ndigen Beh�rden sollen die Antr�ge auf Gr�ndung von Betrieben mit Auslandskapital bevorzugt �berpr�fen und genehmigen. Die �berpr�fungs- und Genehmigungsverfahren sollen innerhalb von zehn Arbeitstagen abgeschlossen werden, soweit dies in ihren Befugnissen liegt und die Betriebe die notwendigen Bedingungen erf�llen

Artikel 16. Es ist jeder Arbeitseinheit und jedem Individuum verboten, von Berieben mit Auslandskapital nach Belieben Streuern, Abgaben und Geb�hren zu erheben oder sie willk�rlich mit einer Geldstrafe zu belegen. Wenn die Verwaltungs�mter von solchen Betrieben Geb�hren verlangen, m�ssen sie sich vorher mit einem entsprechenden Antrag an die Preiskontrollbeh�rde auf der gleichen Ebene wenden und eine Genehmigung einholen. Die Betriebe mit Auslandskapital haben das Recht, sich zu weigern, einem Verwaltungsamt ohne diese Genehmigung Geb�hren zu zahlen.

Artikel 17. Die Vermittlungsstellen bzw. die Vermittler f�r Auslandskapital bekommen 0,5-3 % des tats�chlich eingebrachten Kapitals von den nutznie�enden Betrieben der Provinz gezahlt. Diejenigen, die sich um die Kapitaleinf�hrung verdient gemacht haben, werden von der Volksregierung der Provinz pr�miert.

Artikel 18. Die Arbeitsstellen der Regierungen aller Ebenen f�r die Anwerbung ausl�ndischer Investoren und die betreffenden Regierungs�mter sind f�r die Beschwerden der Unternehmen mit Auslandskapital zust�ndig. Sie sollen ein Beschwerdeschreiben innerhalb von 7 Tagen bearbeiten und den Kl�gern eine Antwort geben, soweit es in ihren Befugnissen liegt.

Artikel 19. Diese Bestimmungen zu erkl�ren obliegt dem B�ro der Provinz f�r die Anwerbung ausl�ndischer Investoren.

Artikel 20. Diese Bestimmungen treten am Tage der Ver�ffentlichung in Kraft. Zur gleichen Zeit werden die fr�her in den `` Beg�nstigungen zur F�rderung ausl�ndischer Investitionen der Provinz Qinghai" zusammengefa�ten Bestimmungen ung�ltig.

Um die Bruderprovinzen und autonomen Gebiete zur aktiven Teilnahme an der Erschlie�ung Qinghais zu bewegen, hat die Provinzregierung eine Reihe politischer Richtlinien ver�ffentlicht, eine weitere Beg�nstigungspolitik ist in der Ausarbeitung und wird bald bekannt gegeben werden.

Die Richtlinien umfassen u. a. die folgenden Punkte:

1. Erlassung oder Erm��igung der Boden�berlassungs- und -nutzungsgeb�hren: Wenn das Kapital von au�en �ber 25 % ausmacht, wird ein Betrieb mit Auslandskapital in der Stadt Xining und in der Region Haidong von der Bodennutzungsgeb�hr, in den sechs autonomen Bezirken der Nationalit�ten von der Bodennutzungsgeb�hr und -�berlassungsgeb�hr befreit. Wenn es sich um einen nichtproduktiven Betrieb handelt, so wird die Bodennutzungsgeb�hr um 50% erm��igt.

2. Lockerung der Unternehmensgenehmigung: Wenn bei der gesetzlichen Eintragung eines Unternehmens das Kapital nicht die erforderliche H�he erreicht, so kann man zuerst zehntausend Yuan Kapital eintragen lassen und in den darauffolgenden drei Jahren den Rest der erforderlichen Summe einbringen. Bevor die erforderliche Summe da ist, soll jeder Aktieninhaber je nach seinem Kapitalanteil die Verantwortung f�r die Schulden tragen. Diese Bestimmung gilt sowohl f�r Betriebe mit chinesischem als auch mit ausl�ndischem Kapital.

3. Herabsetzung der Kosten f�r die Gr�ndung eines Unternehmens: Die vom Staat festgelegte Geb�hr f�r die Eintragung eines Betriebs ist in der Provinz nur zu 80% zu zahlen. Die in Qinghai geltende Verwaltungsabgabe wird erlassen.

4. Verbesserung der Arbeitseffizienz der Regierungs�mter: Die Eintragung eines Betriebs sowie die �berpr�fung und Genehmigung eines Antrags auf die Bodennutzung m�ssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums erfolgen.