Qinghai
 
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Provinzregierung

Provinzgouverneur:

Zhao Leji


Provinzhauptstadt:
Xining

Sitz der Provinzregierung:


Tel:


Webadresse
:
http://www.qh.gov.cn/

Geographische Lage

   Die Provinz Qinghai befindet sich im Nordosten des Qinghai-Tibet-Plateaus in Westchina. Sie grenzt im Westen an das Uigurische Autonome Gebiet Xinjian und das Autonome Gebiet Tibet, im Norden an die Provinz Gansu und im Süden an die Provinz Sichuan. Der Yangtse, der Gelbe Fluß und der Lancang haben hier ihre Quellen, daher wird die Provinz als ``Quellgebiet der großen Ströme`` bezeichnet. Mit einer Fläche von 720 000 qkm ist Qinghai die viertgrößte Provinz Chinas. Von der gesamten Fläche sind 579 Mio. Mu (15 Mu = 1 ha) Steppen, 8,85 Mio. Mu Ackerland und 4 Mio. Mu Wälder. Der Rest sind hohe Gebirge, Seen, Ödland, Wüste und Gletscher.

I. Geograhische Lage und Naturverhältnisse
 

Höhe

Die Provinz liegt im Durchschnitt 3000 m über dem Meeresspiegel. 54% der gesamten Fläche liegen zwischen 4000 und 5000 m hoch. Topograhisch unterteilt sich Qinghai in drei Zonen: das Qilian-Gebirgsland, das Chaidam-Becken und das Hochland von Süd-Qinghai.

Naturressourcen

Bodenschätze
Die Provinz ist reich an Bodenschätzen. Die erkundeten Vorräte von 50 der insgesamt 123 entdeckten Bodenschätzen stehen an den ersten 10 Stellen Chinas. Die Vorräte von 11 Arten, darunter Kalium, Natrium, Magnesium, Lithium, Brom, Glaubersalz, Asbest, der für die chemische Industrie geeignete Kalkstein und Silicium, nehmen landesweit den ersten Platz ein. Viele der in Qinghai geförderten Bodenschätze werden in China dringend benötigt. Das Chaidam-Becken, wegen seiner reichen Bodenschätze als ``Schatzbecken`` bezeichnet, verfügt über reiche Erdöl- und Erdgasreserven. Hier liegen ferner über 30 Salzseen mit einem erkundeten Vorrat von 70 Mrd. t. Salz. Darüber hinaus ist das Chaidam-Becken reich an verschiedensten Arten von Buntmetallen und nichtmetallischen Mineralien.

Wasserkraft
Die größte Stärke Qinghais sind seine Wasserkraftressourcen am Oberlauf des Gelben Flusses. Es gibt 178 Wasserkraftwerke mit einer Kapazität der installierten Generatorenaggregate von über 21,66 Mio. kW. Davon werden 18 Mio. kw genutzt. Jährlich werden 77 Mrd. kWh Strom erzeugt.

Die Provinz nutzt auch viel Solarenergie, Windkraft und Bodenwärme. Sie gehört zu den Regionen Chinas mit der meisten Erdwärme.

Weideland

Mit seinen ausgedehnten Steppen ist Qinghai eines der fünf größten Viehzuchtgebiete Chinas. Die Fläche des Weidelandes beträgt 36,466 Mio. ha, das sind 50,54 % der gesamten Fläche der Provinz. Somit besitzt die Provinz gute materielle Voraussetzungen für die Viehzucht.

Wildtiere und -pflanzen

In Qinghai finden sich 411 Arten auf dem Land lebender Wirbeltiere. Unter den wildwachsenden Pflanzen gibt es 680 Arten von Pflanzen, die Heilwirkungen haben. Von den Wildtieren wurden 21 Arten unter den staatlichen Schutz 1. Klasse und 53 Arten unter den Schutz 2. Klasse gestellt. Weiteren 36 Arten gilt der schwerpunktmäßige Schutz der Provinz. 22 Spezies von seltenen Tieren sind in Anhang 1 und 2 der ``Internationalen Handelskonvention für die vom Aussterben bedrohten Wildtiere und -pflanzen`` aufgeführt.

Tourismus

Qinghai verfügt über reiche touristische Ressourcen, die von der Landschaft der Hochebene und der Folklore der Minderheiten geprägt sind. Zu den touristischen Attaktionen gehören u. a. die bekannte Vogelinsel im Qinghai-See, das Naturschutzgebiet Mengda, das berühmte tibetisch-buddhistische Kloster Taer in Huangzhong und der von Bergsteigern vielbesuchte Schneeberg Animaqin. Auch der Sonne- und Mond-Berg, der landesweit größte Stausee Longyangxia, das Jagdrevier Dulan und der Waldpark Kanbula ziehen viele Besucher an und sollen der Provinz wirtschaftlichen Auftrieb geben.

Umwelt und Probleme

Die Hauptprobleme bezüglich der Umwelt sind Bodenerosion, Trockenheit, Verringerung der Waldfläche und insgesamt die Verschlechterung der ökologischen Verhältnisse.

In Qinghai befinden sich die Quellen der wichtigsten Ströme Chinas, und daher mißt man hier dem ökologischen Gleichgewicht ganz besondere Bedeutung zu. Die Provinzregierung plant, in den kommenden 15 Jahren ganz allgemein den Umweltschutz und speziell die Wasser- und Bodenerhaltung in den folgenden sechs Regionen schwerpunktmäßig zu betreiben: An den Quellen des Yangtse und des Gelben Flusses, rings um den Qinghai-See, in der trockenen Gebirgsgegend Ost-Qinghais, im Gebiet um den Longyangxia-Stausee und im Chaidam-Becken. Verstärkt will man sich um den Schutz der Naturwälder, Steppen und Wildtiere- und -pflanzen bemühen, sich für die Wiederherstellung des degenerierten Graslandes einsetzen, die Anlage von Schutzwaldgürteln beschleunigen und die Wasser- und Bodenerhaltung sowie den Schutz der Wasserquellen intensivieren. Ziel ist, bis Mitte des nächsten Jahrhunderts ein neues Qinghai mit einer schönen Landschaft aufzubauen.

 
II. Einwohner
 



Bevölkerungszahl:
5,03 Mio

Wachstumsrate: 14,48 Promille

Durchschnittliche Lebenserwartung:

Nationalitäten

In der Provinz leben 44 Nationalitäten, vorwiegend Han, Hui, Tu, Sala und Mongolen. Die Angehörigen der Minderheiten machen 44,1 % der gesamten Einwohnerzahl der Provinz aus.

Bildung

1998 betrug die Zahl der Einwohner mit Grundschulbildung 1,42 Mio., davon waren 820 000 Männer und 60 000 Frauen; 810 000 Einwohner hatten die Unterstufe der Mittelschule abgeschlossen, davon 505 000 Männer und 305 000 Frauen, 335 000 Menschen die Oberstufe der Mittelschule, davon 175 000 Männer und 160 000 Frauen; die Zahl der Einwohner mit Fachhochschul-, Hochschul- oder noch höherer Bildung betrug 140 000, davon 84000 Männer und 56000 Frauen.

1998 belief sich die Zahl der Einwohner von 15 Jahren an aufwärts 3,62 Mio. ( 1,82 Mio. Männer und 1,80 Mio. Frauen). Davon waren 1,55 Mio. Analphabeten bzw. Halbanalphabeten (560 000 Männer und 990 000 Frauen). Die Analphabeten und Halbanalphabeten machten also 42,92 % der Einwohner von 15 Jahren an aufwärts aus.

 

 
III. Wirtschaft
 
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) betrug 22,016 Mrd. Yuan.


Wachstumsrate des BIP:

Das Pro-Kopf-BIP betrug 4367 Yuan.

Anteile am BIP: Der primäre Wirtschaftssektor machte 18,9%, der sekundäre Wirtschaftssektor 40,2% und der tertiäre Wirtschaftssektor 40,9% am BIP aus.

Zahl der armen Menschen und der Plan ihrer Befreiung aus der Armut:

Inflationsrate:

Arbeitslosenrate:

Finanzeinnahmen: 1,27718 Mrd. Yuan

Bruttoproduktionswert der Industrie und Zuwachsrate: 18,1 Mrd. Yuan

Bruttoproduktionswert der Landwischaft und Zuwachsrate: 3,1 Mrd. Yuan

Außenhandel

Das Exportvolumen betrug im Jahr 1999 86,86 Mio.US-Dollar. Das gesamte Exportvolumen in den letzten 20 Jahren belief sich auf 1,64 Mrd. US-Dollar. Die Provinz hat mit über 60 Ländern und Regionen Ostasiens, Südostasiens, Europas und Amerikas Handelsbeziehungen aufgenommen. Dadurch hat sie nicht nur die Beschäftigungsmöglichkeiten erweitert, den Absatz der Produkte gefördert und die Finanz- und Steuereinnahmen vergrößert, sondern auch die Entstehung und Entwicklung einiger Gewerbe mit örtlichen Besonderheiten gefördert, z. B. die Herstellung tibetischer Teppiche und Kashmirpullover sowie die metallurgische Industrie zur Erzeugung von Siliziumeisen und -karbid. Das Importvolumen nahm Jahr für Jahr zu, wodurch die Ausrüstung und das Know-how der Betriebe verbessert, das Angebot auf dem Kosummarkt in Stadt und Land bereichert und der Lebensstandard der Bevölkerung gehoben worden sind.

Die Nutzung ausländischen Kapitals (Statistik über die Betriebe mit Auslandskapital und die Hilfsprojekte des internationalen Kapitals)

Bis Ende 1999 hat die Provinz ausländisches Kapital in Höhe von insgesamt 275 Mio. US-Dollar eingesetzt (nicht eingeschlossen die 235 Mio. US-Dollar ausländisches Kapital, welche die staatlichen Projekte in Qinghai nutzten). Genehmigt wurden insgesamt 197 Unternehmen mit ausländischen Investitionen im Wert von 547 Mio. US-Dollar, vereinbart wurde die Nutzung ausländischen Kapitals im Wert von 224 Mio. US-Dollar. Durch indirekte Nutzung ausländischen Kapitals wurden bzw. werden 12 Projekte mit ausländischen Krediten im Wert von 50,94 Mio. US-Dollar durchgeführt. Die ausländischen Unternehmer investierten in mehrere Bereichen. Der Weg zur Nutzung ausländischen Kapitals hat sich von der Investition ausländischer Unternehmer auf die Aufnahme von Krediten ausländischer Regierungen und der Weltbank sowie auf die Nutzung der internationalen Fonds zur Entwicklung der Landwirtschaft erweitert.

Bis Ende 1999 wurden ferner 67 Projekte mit internationaler unentgeltlicher Hilfe im Wert von 63,26 Mio. US-Dollar von der Provinz angenommen. 14 dieser Projekte wurden 1999 begonnen. Die Schwerpunktprojekte davon sind das mit der Hilfe des WFP (Welternährungsprogramm) durchgeführte Haidong-Projekt zur umfassenden Entwicklung der Landwirtschaft, das mit der Hilfe der EG durchgeführte Projekt zur Entwicklung der Viehzucht und Nutzung von Kartoffeln und das mit der Hilfe Australiens durchgeführte Projekt zur Entwicklung von Kommunaleinrichtungen. Die Hilfsprojekte betreffen die Bereiche Ackerbau, Viehzucht, Fischerei, Wissenschaft und Technik, Bildung, Kultur, Gesundheitswesen und die Verbesserung der Situation der Frauen. Sie haben die Wissenschaft und Technik, die Bildung und Kultur sowie im sozialen Bereich das Gesundheitswesen, die Verbesserung der Situation der Frauen und die Unterstützung der armen Einwohner in Qinghai gefördert.

Wichtige Wirtschaftszweige

Landwirtschaft, Wasserkraftwerke, Salzgewinnung und -nutzung in der chemischen Industrie, Buntmetallindustrie, Förderung von Erdöl und Gas sowie ihre Bearbeitung.

 

 
IV. Telekommunikation
 


Telefonanschlüsse (einschließlich der Mobiltelefone)

Die Post- und Telekommunikationseinrichtungen sind relativ modern. Xining und die meisten Bezirke und Kreise sind durch programmgesteuerte Telefone mit allen Landesteilen Chinas und über 160 Staaten und Regionen der Welt verbunden. Auch der Mobilfunk hat sich schnell entwickelt. Kabel-, Glasfaser-, Mikrowellen- und Satellitenübertragung sowie der Internet-Service sind neue Errungenschaften, die zunehmend genutzt werden.

Rundfunk und Fernsehen

 
V. Verkehrswesen
 

 

Eisenbahn

Die Hauptlinien Lanzhou-Xining und Xining-Lhasa sowie deren vier Nebenlinien und 59 Sonderlinien verlaufen quer durch die Provinz von Osten nach Westen. Die Gesamtlänge der Eisenbahnlinien beträgt über 1300 km. Die Passagier- und Güterbeförderung belief sich Ende 1999 auf 2 Mio. Menschen bzw. 5,85 Mio. t Fracht.

Straßen

Die Gesamtlänge der Landstraßen beträgt 17200 km. Das Straßennetz mit Xining als Knotenpunkt verbindet alle Teile der Provinz.

Luftfahrt

Die Länge der eröffneten Fluglinien beträgt zehntausend km. Es gibt Linienflüge von Xining nach Beijing, Urumqi, Lanzhou, Xian, Guangzhou, Chengdu, Shanghai, Golmud und Lhasa.

 
VI. Investitionsobjekte und -projekte für ausländische Unternehmer
 
In den letzten 20 Jahren ist Qinghai zu einem begehrten Investitionsort ausländischer Unternehmer geworden. Die Investitionsprojekte betreffen die Bereiche Leicht- und Textilindustrie, Maschinenbau und Elektronik, die chemische Industrie mit Salz als Rohstoff, Buntmetallindustrie, Landwirtschaft, Verkehr und Energiewirtschaft. Bei über 60% der Projekte handelt es sich um die Erschließung von Ressourcen und um produktive Betriebe.

 
VII. Spezifische Begünstigungspolitik für ausländische Investoren
 


Verordnung Nr. 5 der Volksregierung der Provinz Qinghai von 1998

Die Bestimmungen der Volksregierung der Provinz Qinghai zur Förderung von Investitionen ausländischer Unternehmer

Artikel 1. Um die Öffnung nach außen auszuweiten, ausländische Unternehmer zur Investition in unserer Provinz anzuziehen und die Ressourcenerschließung und Wirtschaftsentwicklung unserer Provinz zu beschleunigen, wurden diese Bestimmungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen des Staates und nach den konkreten Verhältnissen unserer Provinz ausgearbeitet.

Artikel 2. Unter Betrieben mit Auslandskapital versteht man Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Investitionsbeteiligung, chinesisch-ausländische Kooperationsbetriebe und Betriebe mit ausschließlich ausländischem Kapital. Was die Investoren aus Hong Kong, Macao und Taiwan anbelangt, soll man gemäß diesen Bestimmungen handeln.

Artikel 3. Die Investition ausländischer Unternehmer kann folgende Formen annehmen:
1. Man gründet Betriebe mit ausschließlich ausländischem Kapital, Joint-Ventures oder kooperative Unternehmen.
2. Man kauft staatliche oder kollektive Betriebe oder nimmt als Aktionär an solchen Betrieben teil, kauft den größten Teil der Aktien solcher Betriebe, fusioniert sie, betreibt sie auf Vertragsbasis oder least sie.
3. Kompensationsgeschäfte, Verarbeitung angelieferter Materialien, Montage angelieferter Teile und Technologietransfer.
4. Man führt BOT-Projekte durch, indem man ein Projekt aufbaut, betreibt und der chinesischen Seite überläßt.
5. Andere vom Gesetz und den Verordnungen gestattete Investitionsformen.

Artikel 4. Ausländische Unternehmer werden ermutigt, exportorientierte Beriebe sowie Betriebe mit fortgeschrittener Technologie zu gründen, Ackerbau und Viehzucht zu erschließen, Binnen- und Außenhandel zu treiben, touristische Projekte durchzuführen, am Bau von Infrastruktureinrichtungen in den Bereichen Verkehr, Energiewirtschaft und Kommunikation teilzunehmen sowie genehmigte Finanzprojekte zu realisieren. Sie werden ermutigt, Unternehmen zur Erschließung und Verarbeitung von besonderen Ressourcen der Provinz zu gründen und in andere vom Staat und der Provinz geförderte Wirtschaftszweige und Projekte zu investieren.

Artikel 5. Den ausländischen Unternehmern werden 50% der Körperschaftssteuer zurückerstattet, soweit sie exportorientierte Unternehmen oder Unternehmen mit fortgeschrittener Technologie betreiben, sich mit der Erschließung von Ackerbau und Viehzucht beschäftigen, Binnen- und Außenhandel treiben, touristische Projekte durchführen, Infrastruktureinrichtungen in den Bereichen Verkehr, Energiewirtschaft und Kommunikation aufbauen oder genehmigte Finanzprojekte realisieren. Wenn ein Unternehmen zehn Jahre lang oder länger betrieben worden ist, der Produktionswert der Exportprodukte 50% erreicht und das Unternehmen sich als ein Betrieb mit fortgeschrittener Technologie erwiesen hat, wird im 1. und 2. Jahr nach Gewinn die Körperschaftssteuer erlassen. Ein Betrieb mit ausländischem Kapital wird zehn Jahre lang von der Kommunaleinkommensteuer, der städtischen Immobiliensteuer und der Steuer für Fahrzeugkennzeichen befreit. Nach Ablauf der steuerfreien Frist können diese Steuern nach Genehmigung weiterhin ermäßigt oder erlassen werden.

Artikel 6. Wenn die Körperschaftssteuerrate, die ein allgemein produktiver oder nichtproduktiver Betrieb mit ausländischem Kapital zu entrichten hat, 24 % überschreitet, wird ihm der überschrittene Teil von der Finanzbehörde zurückerstattet. Wenn ein Unternehmen mit einer ausländischen Investition in Höhe von mindestens 5 Mio. Yuan zehn Jahre lang betrieben worden ist, wird ihm die entrichtete Körperschaftssteuer im 1. Jahr nach Gewinn in voller Höhe, im 2. und 3. Jahr zur Hälfte von der Finanzbehörde zurückerstattet. Ferner wird es drei Jahre lang von der Kommunaleinkommensteuer befreit.

Artikel 7. Wenn ein Unternehmen mit ausländischem Kapital durch Fusion, Aktienankauf oder Betriebsführung auf Vertragsbasis staatliche Betriebe der Provinz reorganisiert oder umgestaltet, wird diesen staatlichen Betrieben die Verzugsgebühr für die nicht bezahlten Steuern erlassen.. Sie sollen gemäß Artikel 6 die Körperschaftssteuer und Kommunaleinkommensteuer entrichten.

Artikel 8. Wenn ausländische Investoren der Unternehmen mit Auslandskapital den Gewinn, den sie aus den Unternehmen gezogen haben, direkt zur Vergrößerung des eingetragenen Kapitals oder zur Investition in neue Betriebe in der Provinz verwenden, und wenn sie die Unternehmen fünf Jahre lang betrieben haben, werden ihnen die entrichtete Körperschaftssteuer und Kommunaleinkommensteuer für den Teil der neuen Investitionen zurückerstattet.

Artikel 9. Für Unternehmen mit ausländischem Kapital gelten bezüglich der Bodennutzung folgende Begünstigungen:
1. Wenn es sich um exportorientierte Unternehmen, um Unternehmen mit fortgeschrittener Technologie oder um die Erschließung von Ackerbau und Viehzucht, um Binnen- und Außenhandel, touristische Projekte, den Bau von Infrastruktureinrichtungen in den Bereichen Verkehr, Energiewirtschaft und Kommunikation oder um genehmigte Finanzprojekte handelt, wird die Bodennutzungsgebühr erlassen.
2. Wenn es sich um allgemein produktive oder nichtproduktive Betriebe handelt, wird die Bodennutzungsgebühr auf die Hälfte ermäßigt.
3. Werden brachliegendes Bergland, Ödland und Wüste genutzt, werden die Bodenüberlassungs- und -nutzungsgebühr erlassen.

Artikel 10. Unternehmen mit Auslandskapital, die das Abbaurecht erhalten haben und sich mit dem Bergbau beschäftigen, haben eine Bodenschatzentschädigungsabgabe zu entrichten. Die 50% des von der Provinz zurückbehaltenen Teils dieser Abgabe enthalten die um 70% ermäßigte Abbaugebühr in der Erkundungsphase und die um 50% reduzierte Abbaugebühr in der Schürfungsphase. Die Bezirks-, Kreis- und Gemeinderegierungen dürfen von den ausländischen Investoren, die auf dem gesetzlichen Weg das Erkundungs- und Abbaurecht erhalten haben, auf keinen Fall fordern, mit ihnen kooperative Betriebe zu gründen, eine Teilhaberschaft einzugehen oder ihnen umsonst Aktien oder Gewinnanteile zu gewähren. Sie können nur nach dem Gesetz des Staates Steuern erheben.

Artikel 11. Die Unternehmen mit Auslandskapital können nach Genehmigung von der administrativen Kommunalabgabe befreit werden.

Artikel 12. Die von den Unternehmen mit Auslandskapital selbst gebrauchten Fahrzeuge dürfen die Kennzeichen der Provinz tragen. Für die in China gekauften und selbst gebrauchten Autos und Motorräder wird die örtliche Zuschlagsgebühr erlassen.

Artikel 13. Ist bei den Anlagevermögen der Unternehmen mit Auslandskapital aus besonderen Gründen eine beschleunigte Abschreibung notwendig, kann sie nach Genehmigung durch die chinesische Steuerbehörde erfolgen.

Artikel 14. Die Unternehmen mit Auslandskapital haben nach dem Gesetz das Recht auf selbständige Betriebsführung, in das jede gesetzwidrige Einmischung verboten ist. Sie haben das Recht auf selbständige Anstellung von Personal. Das Verwaltungs- und technische Personal und die Arbeiter können sie sowohl innerhalb der Provinz öffentlich anwerben als auch in anderen Provinzen anwerben oder ausleihen. Das angestellte Personal aus anderen Provinzen kann sich, wenn notwendig, nach Genehmigung in den Städten und Gemeinden unserer Provinz ansiedeln. Die Unternehmen mit Auslandskapital können nach dem Gesetz die Preise für ihre Produkte und Dienstleistungen selbständig festlegen.

Artikel 15. Die zuständigen Behörden sollen die Anträge auf Gründung von Betrieben mit Auslandskapital bevorzugt überprüfen und genehmigen. Die Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren sollen innerhalb von zehn Arbeitstagen abgeschlossen werden, soweit dies in ihren Befugnissen liegt und die Betriebe die notwendigen Bedingungen erfüllen

Artikel 16. Es ist jeder Arbeitseinheit und jedem Individuum verboten, von Berieben mit Auslandskapital nach Belieben Streuern, Abgaben und Gebühren zu erheben oder sie willkürlich mit einer Geldstrafe zu belegen. Wenn die Verwaltungsämter von solchen Betrieben Gebühren verlangen, müssen sie sich vorher mit einem entsprechenden Antrag an die Preiskontrollbehörde auf der gleichen Ebene wenden und eine Genehmigung einholen. Die Betriebe mit Auslandskapital haben das Recht, sich zu weigern, einem Verwaltungsamt ohne diese Genehmigung Gebühren zu zahlen.

Artikel 17. Die Vermittlungsstellen bzw. die Vermittler für Auslandskapital bekommen 0,5-3 % des tatsächlich eingebrachten Kapitals von den nutznießenden Betrieben der Provinz gezahlt. Diejenigen, die sich um die Kapitaleinführung verdient gemacht haben, werden von der Volksregierung der Provinz prämiert.

Artikel 18. Die Arbeitsstellen der Regierungen aller Ebenen für die Anwerbung ausländischer Investoren und die betreffenden Regierungsämter sind für die Beschwerden der Unternehmen mit Auslandskapital zuständig. Sie sollen ein Beschwerdeschreiben innerhalb von 7 Tagen bearbeiten und den Klägern eine Antwort geben, soweit es in ihren Befugnissen liegt.

Artikel 19. Diese Bestimmungen zu erklären obliegt dem Büro der Provinz für die Anwerbung ausländischer Investoren.

Artikel 20. Diese Bestimmungen treten am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Zur gleichen Zeit werden die früher in den `` Begünstigungen zur Förderung ausländischer Investitionen der Provinz Qinghai" zusammengefaßten Bestimmungen ungültig.

Um die Bruderprovinzen und autonomen Gebiete zur aktiven Teilnahme an der Erschließung Qinghais zu bewegen, hat die Provinzregierung eine Reihe politischer Richtlinien veröffentlicht, eine weitere Begünstigungspolitik ist in der Ausarbeitung und wird bald bekannt gegeben werden.

Die Richtlinien umfassen u. a. die folgenden Punkte:

1. Erlassung oder Ermäßigung der Bodenüberlassungs- und -nutzungsgebühren: Wenn das Kapital von außen über 25 % ausmacht, wird ein Betrieb mit Auslandskapital in der Stadt Xining und in der Region Haidong von der Bodennutzungsgebühr, in den sechs autonomen Bezirken der Nationalitäten von der Bodennutzungsgebühr und -überlassungsgebühr befreit. Wenn es sich um einen nichtproduktiven Betrieb handelt, so wird die Bodennutzungsgebühr um 50% ermäßigt.

2. Lockerung der Unternehmensgenehmigung: Wenn bei der gesetzlichen Eintragung eines Unternehmens das Kapital nicht die erforderliche Höhe erreicht, so kann man zuerst zehntausend Yuan Kapital eintragen lassen und in den darauffolgenden drei Jahren den Rest der erforderlichen Summe einbringen. Bevor die erforderliche Summe da ist, soll jeder Aktieninhaber je nach seinem Kapitalanteil die Verantwortung für die Schulden tragen. Diese Bestimmung gilt sowohl für Betriebe mit chinesischem als auch mit ausländischem Kapital.

3. Herabsetzung der Kosten für die Gründung eines Unternehmens: Die vom Staat festgelegte Gebühr für die Eintragung eines Betriebs ist in der Provinz nur zu 80% zu zahlen. Die in Qinghai geltende Verwaltungsabgabe wird erlassen.

4. Verbesserung der Arbeitseffizienz der Regierungsämter: Die Eintragung eines Betriebs sowie die Überprüfung und Genehmigung eines Antrags auf die Bodennutzung müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums erfolgen.