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Frage 6-11: Warum haben sechs Ministerien und Kommissionen im Juli 2006 in einem gemeinsamen Beschluss entschieden, den Zugang von ausländischem Kapital auf den chinesischen Immobilienmarkt zu beschränken?
Ein Wolkenkratzer in Shanghai. Ausländisches Kapital fließt in großer Menge auf den chinesischen Immobilienmarkt. Die chinesische Regierung ist entschlossen, den überhitzten Immobilienmarkt zu regulieren.
Antwort: China hat 2002 den Unterschied zwischen chinesischen und ausländischen Kunden auf dem Immobilienmarkt beseitigt. Der chinesische Immobilienmarkt erscheint für ausländische Investoren immer attraktiver. 20 Prozent der Käufer auf dem chinesischen Immobilienmarkt zwischen 2002 und 2004 waren Ausländer. Diese Tendenz entwickelt sich weiter. In der ersten Jahreshälfte 2006 entsprach der Anteil der ausländischen Investitionen am chinesischen Immobilienmarkt in Höhe von 3,5 Milliarden US-Dollar etwa 70 Prozent der gesamten Investitionssumme im Jahr 2005.
Der Zufluss ausländischen Kapitals auf den chinesischen Immobilienmarkt trägt zur Steigerung der Immobilienpreise in China bei. Dies setzt Chinas internationale Zahlungsbilanz und den Aufwertungsbedarf des RMB zusehends unter Druck. Das Risiko auf dem inländischen Finanzsektor wird dadurch größer. Durch die Wirkung ausländischen Kapitals ist die Finanzpolitik der chinesischen Regierung, den Immobiliensektor zu stabilisieren, weniger wirksam.
Aus diesen Gründen haben sechs Ministerien und Kommissionen im Juli 2006 ein gemeinsames Rundschreiben über die Zulassung ausländischen Kapitals auf den chinesischen Immobilienmarkt sowie über dessen Verwaltung veröffentlicht. China ist nicht das einzige Land, das den Zugang ausländischen Kapitals auf den heimischen Immobilienmarkt beschränkt. 130 der insgesamt 187 IWF-Mitglieder haben strenge Beschränkungsmaßnahmen für die Zulassung ausländischen Kapitals auf den heimischen Immobilienmarkt. Dieses Verhalten ist also internationaler Standard.
Bei der Ausarbeitung neuer Regelungen hat China die Gegebenheiten des chinesischen Immobilienmarktes und die Gepflogenheiten der meisten Länder berücksichtigt. Die Regelungen werden noch näher definiert und vervollkommnet.
Erstens muss eine ausländische Organisation oder eine Person ein Unternehmen mit auswärtigem Kapital gründen und eine Gründungserlaubnis erhalten, bevor sie in China eine Immobilie kaufen kann, die nicht dem Eigenbedarf dient.
Zweitens darf ein Immobilienunternehmen mit ausländischen Investitionen die Genehmigung zur Abrechnung der Devisendarlehen oder der inländischen beziehungsweise der ausländischen Kredite nicht erhalten, falls das Unternehmen sein registriertes Kapital nicht vollständig einbringt, die Lizenz zur Benutzung des staatlichen Bodens nicht erhält, oder das Kapital für das Projekt 35 Prozent der Gesamtsumme der Investition für das Bauprojekt nicht erreicht.
Drittens müssen nichtchinesische Bürger unter ihren richtigen Namen registriert werden, wenn sie in China eine Wohnung kaufen wollen. Nur Zweigstellen und Niederlassungen ausländischer Organisationen und ausländischen Privatpersonen, die in China bereits mehr als ein Jahr arbeiten oder studieren, dürfen Wohnungen kaufen, die sie wiederum nur zum Eigenbedarf benutzen dürfen. Bei der Anschaffung sind alle notwendigen Nachweise erforderlich.
Die neue Politik zeigt, dass die chinesische Regierung dem Zufluss ausländischer Investitionen auf den chinesischen Immobilienmarkt große Aufmerksamkeit schenkt. Die chinesische Regierung ist zu der Regulierung des überhitzten Immobilienmarktes fest entschlossen, und diese Regulierung des Immobilienmarktes ist gleichzeitig ein Teil der ökonomischen Methode der Makrosteuerung der chinesischen Volkswirtschaft.