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Frage 6-7: Im Prozess der Außenöffnung Chinas kommen immer mehr Ausländer zur Kartenzeichnung und Planaufnahme nach China. Welche Vorschriften hat China in diesem Bereich? Was wird durch chinesische Gesetze unterbunden?
Antwort: Schon seit langer Zeit werden Kartenzeichnungen und Planaufnahmen als Staatsgeheimnis betrachtet und sind für Ausländer nicht erlaubt. Würden präzise Daten, die man durch solche Kartenanfertigungen erhebt, in Lenkwaffen eingesetzt, stünde die staatliche Sicherheit in Gefahr. Daher gehören alle Koordinaten von wichtigen Einrichtungen, die Topographie, die Geomorphologie, die geologische Beschaffenheit sowie Informationen über die Hoheitsgewässer ausschließlich in den Besitz des Staates. Es ist eine Gepflogenheit aller Länder, diese Daten geheim zu halten.
Seit einigen Jahren wächst der Bedarf der Ausländer, in China Karten zu zeichnen und Pläne zu erstellen. Um den wissenschaftlichen und technischen Austausch mit dem Ausland zu fördern, hat die chinesische Regierung im August 2002 das Gesetz über Kartenzeichnung und Planaufnahme erlassen. Aktivitäten zur Kartenzeichnung sowie zur Erhebung und Bearbeitung von Daten über geographische Räume werden in diesem Gesetz deutlich und klar geregelt. Im Januar hat die chinesische Regierung die provisorische Vorschrift über die Kartenzeichnung und die Planaufnahme durch ausländische Organisationen und Personen in China erlassen. Diese Vorschrift ist am 1. März 2007 in Kraft getreten.
In dieser provisorischen Vorschrift wird festgelegt, dass ausländische Personen oder Organisationen zum Zwecke der Lehr- und Forschungstätigkeit oder zum Tourismus und Abenteuer dazu einen Antrag stellen dürfen, um in Form von einem Joint-Venture beziehungsweise in Zusammenarbeit eine einmalige Kartenzeichnung anzufertigen. Gründet man ein Joint-Venture für Kartenzeichnungen, muss die chinesische Seite der Aktienhalter sein. Man darf nur innerhalb des gesetzlich erlaubten Raumes und Bereiches Karten zeichnen. Erdvermessungen, Luftbildaufnahmen, Grenzen der administrativen Zonen, Ozeanmessung, Zeichnung einer topographischen Karte, Zeichnung einer allgemeinen Landkarte sowie elektronische Navigationskarten stehen alle im Zusammenhang mit dem Staatsgeheimnis sowie der staatlichen Sicherheit und sind daher für Ausländer nicht erlaubt. Bekommt man die Erlaubnis, in China Karten zu zeichnen, muss eine chinesische Vertretung während des ganzen Prozesses der Kartenanfertigung anwesend sein. Vertreter der chinesischen Seite müssen an der konkreten Zeichnenarbeit teilnehmen. Die chinesische Seite besitzt die erhobenen Daten, die ohne Erlaubnis nicht ins Ausland gebracht oder in jeglicher Form ins Ausland weitergegeben werden dürfen. Verstößt man gegen diese Vorschriften, so wird die Lizenz entzogen. Die Messungs- und Zeichnungstätigkeiten müssen dann eingestellt werden. Es droht außerdem eine Geldstrafe. Die chinesischen Verantwortlichen müssen die strafrechtliche Verantwortung tragen. Die Ergebnisse durch die Messungen und Zeichnungen werden in so einem Fall beschlagnahmt.
Ausländische Personen oder Organisationen, die zum wissenschaftlich-technischen, kulturellen oder auch sportlichen Zweck in China eine einmalige Messung oder eine Kartenanfertigung unternehmen möchten, müssen einen Antrag an die zuständigen chinesischen Behörden auf Provinzebene stellen. Eine Genehmigung gilt nur für einen Auftrag, für jede weitere Anfrage muss ein neuer Antrag gestellt werden. Allen Gesetzwidrigkeiten droht Strafe.